R
=rand(42)
Gast
@csx111
Man kann auch zugeben, dass man falsch lag. Ich lag hier zunächst auch bei einigen teils falsch.
Aber den Beitrag hättest du dir sparen können, wenn du nichts zu sagen hast. Insbesondere, ironisch wenn man erst einen Beweis fordert und dann - wenn der Beweis nicht ins eigene Weltbild passt - einfach ohne Begründung behaupten: Passt nicht, dein Problem wenn du das nicht siehst.
Gut, hätte ich auch gleich antworten können, aber das ist mir tatsächlich zu plump.
Und ich meine, ernsthaft. Die Klage ist im Kern wortwörtlich worum es hier geht. Jemand hat geklagt, weil er behauptet hat das BGH Urteil von 2003 schließt grundsätzlich den Widerrufsrecht-Ausschluss aus, wenn es um den Verbau von Standardkomponenten geht. Und nicht Recht bekommen.
Man kann auch zugeben, dass man falsch lag. Ich lag hier zunächst auch bei einigen teils falsch.
Aber den Beitrag hättest du dir sparen können, wenn du nichts zu sagen hast. Insbesondere, ironisch wenn man erst einen Beweis fordert und dann - wenn der Beweis nicht ins eigene Weltbild passt - einfach ohne Begründung behaupten: Passt nicht, dein Problem wenn du das nicht siehst.
Gut, hätte ich auch gleich antworten können, aber das ist mir tatsächlich zu plump.
Und ich meine, ernsthaft. Die Klage ist im Kern wortwörtlich worum es hier geht. Jemand hat geklagt, weil er behauptet hat das BGH Urteil von 2003 schließt grundsätzlich den Widerrufsrecht-Ausschluss aus, wenn es um den Verbau von Standardkomponenten geht. Und nicht Recht bekommen.