Notiz Mifcom: Systemintegrator verlängert Widerrufsfrist auf 30 Tage

@csx111
Man kann auch zugeben, dass man falsch lag. Ich lag hier zunächst auch bei einigen teils falsch.
Aber den Beitrag hättest du dir sparen können, wenn du nichts zu sagen hast. Insbesondere, ironisch wenn man erst einen Beweis fordert und dann - wenn der Beweis nicht ins eigene Weltbild passt - einfach ohne Begründung behaupten: Passt nicht, dein Problem wenn du das nicht siehst.
Gut, hätte ich auch gleich antworten können, aber das ist mir tatsächlich zu plump.

Und ich meine, ernsthaft. Die Klage ist im Kern wortwörtlich worum es hier geht. Jemand hat geklagt, weil er behauptet hat das BGH Urteil von 2003 schließt grundsätzlich den Widerrufsrecht-Ausschluss aus, wenn es um den Verbau von Standardkomponenten geht. Und nicht Recht bekommen.
 
=rand(42) schrieb:
Und ich meine, ernsthaft. Die Klage ist im Kern wortwörtlich worum es hier geht. Jemand hat geklagt, weil er behauptet hat das BGH Urteil von 2003 schließt grundsätzlich den Widerrufsrecht-Ausschluss aus, wenn es um den Verbau von Standardkomponenten geht. Und nicht Recht bekommen.
So ganz stimm das ja auch nicht. Es hat dort ein Verbraucherverband geklagt gegen den »pauschalen Ausschluss des Widerrufsrecht« ohne Darlegung der Gründe gegenüber einem Kunden.

Dem Gericht war der Unterlassungsantrag nicht präzise genug.
KG schrieb:
Es ist nicht Sache des Gerichts, einen zu weit gefassten abstrakten Unterlassungsantrag auf das noch zulässige Maß umzuformulieren.

Das Gericht hat also nicht konkret über einen Widerrufsfall entschieden.

Wie ja schon gesagt wurde, geht es um die Zumutbarkeit der Kosten. In dem vom BGH entschiedenen Fall lagen die halt unter 5 % und das wurde für zumutbar gehalten. Hier hätte man gleich auch noch eine konkrete Hürde der Zumutbarkeit festlegen können, aber das wurde halt nicht gemacht.

Zugegeben, auf das grundsätzliche Recht auf einen Widerruf kann man sich nicht verlassen, da man die genauen Hintergründe und Kosten für den Händler nicht beurteilen kann.
Aber das kann man sowieso nicht, wenn man bei einem Händler bestellt, der das schon von vorneherein so kommuniziert. Denn dann müsste man wieder vor Gericht um Recht zu bekommen, wer will das schon.
 
Arcturus128 schrieb:
So ganz stimm das ja auch nicht. Es hat dort ein Verbraucherverband geklagt gegen den »pauschalen Ausschluss des Widerrufsrecht« ohne Darlegung der Gründe gegenüber einem Kunden.
Ja, richtig, das war verkürzt und damit falsch - aber ich hatte vorher ja zitiert, um welche Stellen es mir ging.

Ich habe insbesondere nicht behauptet, hier geht es konkret um einen Widerrufsfall. Und ich habe und möchte auch nicht behaupten, dass man in einem konkreten Widerrufsfall nicht doch sein Recht auf Widerruf durchbekommen kann.
Meine Aussage ist nur: Ausschluss des Widerrufsrechts auch wenn nur Standardkomponenten verbaut sind ist - insbesondere in komplexeren Fällen wie der Custom Wasserkühlung - nicht abschließend geklärt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@=rand(42)
Gut, aber über das »nicht abschließend geklärt« könnte man trotzdem noch weiter diskutieren. Der BGH hat vieleicht keine Rechtssicherheit geschaffen, durch die man von vorneherein weiß ob man ein Widerrufsrecht hat oder nicht.

Gleichwohl hat er aber geklärt, dass bei einem PC aus Standardkomponenten ein Widerrufsrecht besteht, wenn der Rückbau für den Unternehmer zumutbar und möglich ist.

Ob bspw. eine Custom-Wasserkühlung mit bearbeiteten Hardtubes noch als »aus Standardkomponenten« angesehen würde, ist natürlich noch offen.

Für einen vergleichbaren Fall wie der, den der BGH entschieden hat, ist jedoch klar: Man hat ein Widerrufsrecht wenn es zumutbar ist und mindestens bei unter 5 % Warenwert Rückbaukosten ist es das.

Aber du hast recht: So wie von mir anfangs behauptet verhält es sich nicht. Man kann sich nicht grundsätzlich auf das Widerrufsrecht verlassen, wenn der PC extra für einen zusammengebaut wird. Schafft der Verkäufer es vor Gericht eine Unzumutbarkeit geltend zu machen, war es das. Aber ganz ehrlich glaube ich, dass das in den meisten Fällen nicht gelingen würde.
 
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