Arcturus128 schrieb:
Es ging dort nicht nur um externes Zubehör, sondern ein speziell nach Kundenwünschen konfiguriertes Notebook.
Okay, noch einmal richtig antworten - hatte vorhin tatsächlich nicht richtig gelesen. Um ein bisschen zu revidieren - aber ne,
@csx111, ganz einfach und klar ist nichts in der Rechtssprechung.
Ja, es ging wohl nicht nur um die poplige ISDN-Karte, sondern um andere nicht genannte Komponenten, die wohl in die gleiche triviale Schiene fallen. Das klärt nicht so ganz die von mir angesprochene Verbindung Kühler <-> CPU - aber ich muss zugeben: Danke für die Einordnung "5 % des Warenwerts" - ich hatte nur die Zusammenfassung gelesen.
Was du bisher aber absolut vergessen hast, ist der Zeitaufwand des Herstellers die Rechner zusammenzubauen (der logischerweise komplett verloren geht). Ja, das ist auch ein Teil des Produktes. Und - im Gegensatz zu Verbrauchsmaterial - nichts was zu vernachlässigen ist.
Wie man ja auch an den Preisen von Mifcom sieht, das ist definitiv auch mehr als die Summe der Einzelkomponenten.
Bei einer Wasserkühlung, können die Kosten der Montage unter Umständen die Kosten der Einzelkomponenten übersteigen. In diesem Fall darf Widerruf ausgeschlossen werden. Die Hürde scheint aber höher zu sein, als ich gedacht hätte - ich finde ~50% Wertverlust als Richtwert für "signifikant".
Was Mifcom also machen müsste wäre den Zusammenbau separat ausweisen. Dann könntest du die Einzelkomponenten zwar widerrufen, Mifcom hätte aber trotzdem ihre Profitspanne...
Wohlgemerkt, hypotetisch, wenn sie es darauf ankommen lässen würden. Was sie - wie bereits geschrieben - offensichtlich nicht machen, sondern sogar mit 30 Tagen Widerruf bei Customized Rechnern wirbt.