Hallo Zusammen,
da ich im Netz selbst keine wirkliche Auskunft finden konnte, daher die Frage ans Forum.
Folgende Situation: Wohnung wurde auf Eigenbedarf gekündigt und anschließend komplett saniert (Komplett neue Böden, Wände, Alle Wasserleitungen, Elektrik usw.)
Wielange muss nun der neue Mieter (Wegen dem auch erfolgreich auf Eigenbedarf gekündigt wurde) nun in der Wohnung wohnen sodass der alte Mieter keine Ansprüche auf Wiedereinzug etc. hat?
Hintergrund: Wohnung wurde gekündigt um selbst (Ich) einzuziehen. Wohnung gehört der Familie.
Da die Wohnung komplett runtergewohnt war, habe ich beschlossen diese vollständig vor meinem Einzug zu sanieren. Umbauleistung ist bei mir, Material zahlt Eigentümer. Dafür wird die Miete in der Folge nicht erhöht.
Nun könnte sich aber die Situation ergeben, dass ich in nicht allzuferner Zukunft aufgrund eines Jobangebots den Wohnort wechseln muss.
Mir wurde schon von Nachbarn der Wohnung berichtet, dass der alte Mieter immer wieder vorbeifährt und auch fragt, ob tatsächlich ich hier einziehen würde da er ansonsten die Kündigung anfechtet wegen vermeintlicher Kündigung auf Eigenbedarf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es reicht, wenn z.B. nur formal ein Mietvertrag über 1 Monat geschlossen wird und somit der Regressanspruch des alten Mieters erlischt bzw. die Eigenbedarfskündigung entgültig rechtens ist.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass es hier schon eine art Mindestmietdauer o.Ä. Anforderungen gibt, die erfüllt sein müssen.
Hat hier jemand damit Erfahrung oder weiß genaueres darüber?
Aktuell würde es so aussehen, dass ich wohl nur 3-5 Monate dort wohnen und dann schonwieder ausziehen würde. Der Vermieter möchte dann aber vom darauffolgenden Mieter natürlich eine ganz andere Miete haben als von mir. Schließlich zieht er/sie dann in eine komplett sanierte Wohnung. Ggf. müsste ich dann auch offiziell dafür "herhalten" dass in meinem Vertrag die Miete deutlich angehoben wird um nicht beim darauffolgenden Mieter in die Preisbremse zu laufen, oder? (Bevor mich gleich der Mieterbund auf die schwarze Liste setzt und steinigt: Die Miete wurde seit 15 Jahren nicht erhöht und liegt weit unter Ortsdurchschnitt)
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich für euch ausdrücken
Nur noch als Hinweis: Ich möchte natürlich keine verbindliche Rechtsberatung haben. Ein Verweis auf weiterführende Quellen und Erfahrungsberichte wäre mein Wunsch. Halbwissen in Form von "Der Nachbar vom Hund des Schwagers meines Zahnarztes hat erzählt, dass...." ist zwar unterhaltsam, aber wenig hilfreich.
da ich im Netz selbst keine wirkliche Auskunft finden konnte, daher die Frage ans Forum.
Folgende Situation: Wohnung wurde auf Eigenbedarf gekündigt und anschließend komplett saniert (Komplett neue Böden, Wände, Alle Wasserleitungen, Elektrik usw.)
Wielange muss nun der neue Mieter (Wegen dem auch erfolgreich auf Eigenbedarf gekündigt wurde) nun in der Wohnung wohnen sodass der alte Mieter keine Ansprüche auf Wiedereinzug etc. hat?
Hintergrund: Wohnung wurde gekündigt um selbst (Ich) einzuziehen. Wohnung gehört der Familie.
Da die Wohnung komplett runtergewohnt war, habe ich beschlossen diese vollständig vor meinem Einzug zu sanieren. Umbauleistung ist bei mir, Material zahlt Eigentümer. Dafür wird die Miete in der Folge nicht erhöht.
Nun könnte sich aber die Situation ergeben, dass ich in nicht allzuferner Zukunft aufgrund eines Jobangebots den Wohnort wechseln muss.
Mir wurde schon von Nachbarn der Wohnung berichtet, dass der alte Mieter immer wieder vorbeifährt und auch fragt, ob tatsächlich ich hier einziehen würde da er ansonsten die Kündigung anfechtet wegen vermeintlicher Kündigung auf Eigenbedarf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es reicht, wenn z.B. nur formal ein Mietvertrag über 1 Monat geschlossen wird und somit der Regressanspruch des alten Mieters erlischt bzw. die Eigenbedarfskündigung entgültig rechtens ist.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass es hier schon eine art Mindestmietdauer o.Ä. Anforderungen gibt, die erfüllt sein müssen.
Hat hier jemand damit Erfahrung oder weiß genaueres darüber?
Aktuell würde es so aussehen, dass ich wohl nur 3-5 Monate dort wohnen und dann schonwieder ausziehen würde. Der Vermieter möchte dann aber vom darauffolgenden Mieter natürlich eine ganz andere Miete haben als von mir. Schließlich zieht er/sie dann in eine komplett sanierte Wohnung. Ggf. müsste ich dann auch offiziell dafür "herhalten" dass in meinem Vertrag die Miete deutlich angehoben wird um nicht beim darauffolgenden Mieter in die Preisbremse zu laufen, oder? (Bevor mich gleich der Mieterbund auf die schwarze Liste setzt und steinigt: Die Miete wurde seit 15 Jahren nicht erhöht und liegt weit unter Ortsdurchschnitt)
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich für euch ausdrücken
Nur noch als Hinweis: Ich möchte natürlich keine verbindliche Rechtsberatung haben. Ein Verweis auf weiterführende Quellen und Erfahrungsberichte wäre mein Wunsch. Halbwissen in Form von "Der Nachbar vom Hund des Schwagers meines Zahnarztes hat erzählt, dass...." ist zwar unterhaltsam, aber wenig hilfreich.