Mindfactory Garantie Betrug?

Die Nummer mit dem Anwalt kannst du bringen, wenn sie bei Gewährleistungsansprüchen die Beweislast-Karte spielen oder sich komplett quer stellen. Aktuell geht es ja noch vorwärts.

In dem Fall würde gar nicht auf die Frage eingehen und schlicht darauf bestehen, dass die Garantiebedingungen von MSI eingehalten werden. An den Lieferanten schicken ist okay. Von irgendwelchen Zeitwerten steht bei MSI aber nix. Also würde ich das auch nicht bestätigen.
 
Was heißt hier "lieber". Ich kenne das Mindfactory Forum nicht. Nur dieses. Und meiner Erfahrung nach sind hier viele erfahrene, kompetente Menschen aktiv. Deswegen war mein erster Impuls mich hier auszudrücken.
Ich werde deinen Ratschlag aber annehmen.

Gruß!
 
Normalerweise beginnt mit dem Austausch einer Hardware wieder eine neue Gewährleistungspflicht.
Erkundige dich mal bei einem Anwalt. Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre. Könnten dann ja immer wieder defekte Ware verschicken.

Viele Grüße
 
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Midu schrieb:
Was heißt hier "lieber". Ich kenne das Mindfactory Forum nicht.

Den Hinweis auf das Mindfactory-Forum gabs schon in Beitrag #5 .

"Mindfactory-Forum"
Dort sind die Mitarbeiter aktiv und seit vielen Jahren kann man fast alles dort über das Forum abwickeln.
Was je nachdem auch von Vorteil sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe schon. Allerdings hatte ich ja bereits Kontakt zu mehreren Mitarbeitern per Mail und Telefon. Du meinst im Forum haben die aktiven Mitarbeiter dann plötzlich eine andere Einstellung?
Nun, ein Versuch ist es Wert...
 
Ob das dir jetzt noch was bringt ist fraglich ;) nachdem du bereits mit "mehreren Mitarbeitern per Mail und Telefon" Kontakt hattest, versteht sich ja wohl auch.
Unnötiger Beitrag jetzt nach über 6 Stunden seit dem Hinweis auf das MF Forum..
 
Zuletzt bearbeitet: (korrigiert)
es ist so wie @Schildkröte09 gesagt hat, falls die Garantie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr eintreten sollte (mir fällt kein Grund ein... ;) ) dann hast du immer noch erneut 2 Jahre Gewährleistung und Mindfactory steht auch derzeit in der Beweispflicht die nächsten 6 Monate.

Du hast einen Garantieeinsrpuch rechtzeitig eingereicht und eine Ersatzkarte bekommen. Jetzt würde ich einfach auf dein Gewährleistungsrecht pochen, welches dir definitiv zu steht. Ich weiß gar nicht wieso Mindfactory sich da so quer stellt - sofern das alles der Richtigkeit entspricht was der TE erzählt wovon ich ausgehe. Das wird für den TE auch nicht teuer, sofern er nur die Wahrheit berichtet, da es dann eben keine Verleumdung, Rüfschädigung oder üble Nachrede ist.
 
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Schildkröte09 schrieb:
Normalerweise beginnt mit dem Austausch einer Hardware wieder eine neue Gewährleistungspflicht.

Wie kommst Du darauf???
Dann könnte man ja auf immer und ewig Ersatz fordern, wenn eine Sache immer innerhalb von 6 Monaten kaputt wäre, ohne dass der Käufer in der Beweispflicht ist!
Ein Austausch, egal ob auf Garantie oder Gewährleistung, verlängert nie den Anspuch des Käufers. Die Fristen gelten immer ab Kaufdatum und niemals ab Tauschdatum! Ausnahme wäre natürlich, wenn der getauschte Artikel schon bei Ankunft einen Defekt aufweist!
 
@Sound-Fuzzy tjoa da bist du leider falsch informiert. Nach Austausch in einem Gewährleistungsfall hat man wieder erneut 2 Jahre Gewährleistung. Ist ja auch richtig so. Schließlich sollen neue Dinge die man sich kauft 2 Jahre funktionieren. Das Gleiche gilt auch für neuen Austausch oder Reparaturen... die sollen schließlich eine gewisse Qualität inne haben die den Käufer schützen soll
 
Jede Seite wenn man danach google... Sicherlich mehrere tausende Treffer
 
Na dann google mal richtig! Vielleicht findest Du dann auch folgenden Paragraphen:

"1. Gesetzliche Gewährleistung gegen den Verkäufer

Ge. § 438 I Nr. 3 BGB beträgt die Gewährleistung 2 Jahre. Geht das Ersatzgerät also später als 2 Jahre nach dem ersten Kauf (hier Juni 2008) kaputt, sind die Rechte daraus (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Reparatur) erloschen."


Wie Du siehst, verlängert ein Austausch die Gewährleistung nicht!

Also bitte keine Fehlinformationen streuen... ;)
 
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Sag mal... jetzt verstrick dich bitte nicht in irgendeinen Mist nur weil du eine falsch Aussage getroffen hast... die Graka vom TE ist 1 Monat vor 2 Jahre kaputt gegangen und hat vorher auch Ersatz bekommen. Man man man
 
Lies noch einmal und versuch es bitte zu verstehen!

Ein Austausch innerhalb der Garantie und/oder Gewährleistung ändert nichts an deren Fristen, welche immer ab Kaufdatum des ursprünglichen Produktes gilt (oder im Falle der Herstellergarantie ab Produktionsdatum, teilweise zzgl. üblicher Zeitspannen, bis das Produkt verkauft ist).
Ergänzung ()

Schildkröte09 schrieb:
Normalerweise beginnt mit dem Austausch einer Hardware wieder eine neue Gewährleistungspflicht.

Und genau das ist Quatsch!
 
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Kenne ich. Aber kein Unternehmen wie Mindfactory mit einer relativ großen Rechtsabteilung wird so "dämlich" sein, eine Rechtspflicht anzuerkennen. Somit ist der letzte Abschnitt das Wichtigste an dem Link:

"Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware. Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten: Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen. "

Trotzdem danke ich Dir für den Hinweis.
 
Natürlich ist hier der letzte Abschnitt das Interessante, für Mindfactory auch.
 
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Dem Threadersteller steht nachwievor eine Austauschkarte für die allererste Karte zu, die im Garantiezeitraum kaputt gegangen ist, da die Ersatzkarte ja schon bei Lieferung defekt war. D.h. die Mängelbeseitigung / Nacherfüllung seitens Mindfactory hat nicht funktioniert. Da die Austauschkarte defekt war hat keine neue Frist angefangen zu laufen. Es gilt nach wie vor: Die Garantieansprüche wurden rechtzeitig geltend gemacht und der erste Versuch der Mängelbeseitigung (Austausch) ist fehlgeschlagen, weil die Ersatzkarte defekt war.

Nehmen wir mal den passenden Autovergleich:
"He Autohändler, mein Auto ist Kaputt, aber da ist noch eine Woche Garantie drauf"
1 Woche später ...
"Ok, hier hast du ein Ersatzauto, allerdings mit Totalschaden"
"Was soll ich damit? Ich will einen funktionierenden Ersatz"
"Tut mir leid, jetzt ist der Garantiezeitraum um"
Wie man sieht, völlig absurd.

Schau dir das mal an:
https://www.verbraucherzentrale.de/...rechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068

Du solltest dich wegen des Verhaltens des Mindfactory Supports auch an die Verbraucherzentrale wenden. Was Mindfactory da gerade abzieht geht nämlich mal garnicht. MF versucht gerade, sich unrechtmäßig darum zu drücken die gewährten Garantieansprüche einlösen zu müssen.
 
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Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Genau das ist der Fall. Der Verkäufer hat einen Umtausch der Ware vorgenommen (ohne Verweis auf eine Kulante Regelung) und damit einen Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung anerkannt.
Und natürlich muss diese ausgetauschte Ware auch in Ordnung sein. Und hier muss die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Austauschdatum direkt wieder umtauschbar sein, sollte diese Mängel aufweisen.

Außerdem habe ich oben geschrieben, man solle sich doch bitte mal anwaltlich beraten lassen. Genaues kann man nur mit einem Anwalt klären. Auch die Verbraucherzentralen bieten gegen kleines Entgelt anwaltliche Beratungen an.

Ich kenne Mindfactory so nicht. Alle meine PC Teile sind von Mindfactory. Gut, das es bei mir bisher noch niemals zu derartigen Problemen gekommen ist und hoffentlich auch nicht eintreten (alle meine PC Teile haben noch Gewährleistung von über einem Jahr).

Viele Grüße
 
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