Mich wundert es, dass die rechtliche Lage bislang nur von Pandora, nämlich in Post #41, richtig gewürdigt worden ist, wo sie schreibt, "hier wurde ja nun offenbar die Versandart geändert und das ist nicht OK".
Natürlich hat der TE Recht !!!
Er hat die Leistung, die er bestellt und bezahlt hat, nicht bekommen ! Bestellt war Lieferung per DHL, und das bedeutet immer Paketversand, egal, ob aufgrund unternehmensinterner Organisation DHL auch mal Briefe für die Deutsche Post mitverteilt oder die Deutsche Post mal Pakete von DHL zustellt.
Der TE hat den Kosten zugestimmt, weil er glaubte, er bekäme jetzt auch DHL-Leistungen, die sich ja keineswegs nur auf die reine Zustellung der Ware beziehen:
DHL bedeutet zunächst einmal versicherter Versand; dies hat nichts damit zu tun, dass der Verkäufer vorliegend grundsätzlich das Versandrisiko trägt; denkbar wäre - um nur ein Beispiel zu nennen - ein Fall, dass der Versender beim Eintreten eines Schadensfalles zahlungunfähig ist; hat der Versender nun vereinbarungswidrig den vom Kunden bezahlten Versicherungsschutz durch den Frachtführer nicht abgeschlossen, weil er statt der vereinbarten Versandart eine unversicherte Versandart gewählt hat, dann kann der Käufer nur den Versender, aber nicht den Frachtführer haftbar machen.
DHL bedeutet auch nachweisbarer Versand und Sendungsverfolgung; wenn der Käufer DHL bestellt, dann hat er jederzeit die Möglichkeit, im Internet den Sendungsverlauf zu verfolgen, und er hat auch den Nachweis, dass und wann und an wen die Sendung zugestellt wurde; gerade diese Nachweise könnten in einem späteren Streitfall durchaus von erheblicher Bedeutung sein !
Da der TE vorliegend DHL bestellt hat und DHL in den Versandkosten mit enthalten war, müsste er vorliegend den Teil der Versandkosten, der auf DHL entfallen wäre, das sind meines Wissens € 6,30 (ein Großversender zahlt eventuell weniger !) für das geringste Gewicht, abzüglich des Briefportos von € 1.65 - mithin also € 4,65 wieder erstattet bekommen !
Sicherlich stimme ich den meisten Threadteilnehmern zu, dass man wegen dieser Lappalie keinen Wirbel zu machen braucht, und man sie auf sich beruhen lassen sollte, falls der Händler etwa auf eine kurze Beschwerde mittels Email oder einen Post in seinem Zufriedenheitsforum nicht reagiert; auch bin ich der Meinung, dass gerade dieser Händler vorliegend sicher nicht mit dem Ziel bewußter Täuschung oder Abzocke gehandelt hat. Weiter stimme ich all jenen zu, die das Verhalten des TE, ein solches Klinkerlitzchen mit so viel Aufwand zu bestellen, kritisiert haben.
Aber:
Ich habe mich dennoch zu diesem Thema geäußert, weil es für mich doch erschreckend war, wie rechtlich falsch praktisch alle hier dieses Problem gesehen haben ! Außerdem habe ich mich deshalb geäußert, weil es hier ja um ein prinzipielles Thema geht, und nicht nur um die Belanglosigkeit dieser WLP-Bestellung !
Denn grundsätzlich verhielten sich die Dinge ja nicht anders, wenn statt der WLP eine höherwertige Sache bestellt worden wäre; und deshalb ist die hier geführte Diskussion schon interessant !
Außerdem, gibt es heutzutage leider auch sehr viele unseriöse Versender, die ganau mit dieser oder ähnlicher Masche über Porti ihre Kunden zusätzlich abzocken ! Und auch für den Fall sollte man wissen, wie die rechtliche Lage tatsächlich ist !
Mein Rat also an den TE: buche vorliegend die 4,65 Euronen auf Dein Konto "Erfahrung gesammelt" und machs beim nächsten Mal einfach besser sprich, billiger ! Denn Du solltest Dich jetzt nicht nur darüber ärgern, dass Du unfreiwillig zu viel für den Versand bezahlt hast, sondern auch darüber, dass Du freiwillig viel zuviel für diese Pfennigsartikel WLP bezahlt hast !