Auch die Versandart ist Bestandteil des Kaufvertrages oder eine Folgevereinbarung, die aus ihm resultiert ! Ob die nun vorliegend sinnvoll gewählt war, ist eine ganz andere Frage, und hier wohl auch nicht strittig !
Vorliegend wurde der Auftrag aber eindeutig mit der Vereinbarung "Versand per DLH" getroffen und der Preis dafür kassiert; das ist bindend !
Wenn MF nun, wie Du schreibst, die Ware als Brief verpackte und per DHL zum Versand aufgegeben würde, dann gehörte auf diesen Brief eben dennoch der DHL-Aufkleber mit DHL-Registriernummer und dann muss DHL diese Sendung als Päckchen oder Paket mit Empfangsnachweis auch weitersenden ! Du unterliegst hier schon dem etwas sehr kurzsichtigen Grundirrtum, dass die Versendeform mit der Verpackungsform identisch sein müsste !
Nein, auch in einen Briefumschlag eingelegte Ware kann mit Versandaufkleber von DHL als "Päckchen" oder "Paket" versendet werden, genauso übrigens, wie umgekehrt ein Päckchen oder Paket (bis zu einer bestimmten Größe und bestimmtem Gewicht) mit einer Briefmarke der Deutschen Post als Brief versendet werden kann ! Entscheidend ist für die hier vorliegend vereinbarte DHL-Leistung des TE nämlich nur, dass die Sendung registriert und die Auslieferung nachweisbar ist !
Völlig abstrus wäre es aber anzunehmen, weil DHL ja keine Briefe versendet, reissen die den Aufkleber wieder ab, pappen stattdessen eine Briefmarke drauf und werfen das Zeugs einfach unregistriert in den Briefkasten der Deutschen Post und versenden ohne Empfangsnachweis, obwohl der TE dafür bezahlt hat !
Das ist so etwas von unsinnig, dass man das gar nicht näher erläutern müsste, denn wenn ich ein Sendung per DHL aufgebe, bekomme ich dafür die entsprechende personalisierte DHL-Einlieferungsquittung und keinen Kaufbeleg für eine Briefmarke !
Wenn ich etwas per DHL versende oder wenn ich dazu vertraglich verpflichtet bin, muss ich auch den Auftrag über die entsprechende Versendeform erteilen ! Und da gibts per DHL eben nur Päcken oder Paket und dazu muss ich den entsprechenden Aufkleber ausdrucken oder in der Postfilale verlangen, der eindeutig die Versendform DHL mit DHL-Registriernummer etc. festlegt !
@Testtype: Unabhängig davon, dass die vorliegende Sache des TE wegen ihrer Belanglosigkeit an sich wohl völlig unbeachtlich ist, möchte ich wegen der hier entstandene grundsätzlichen Diskussion über eingegangene Vertragspflichten Dich einmal sehen, wie Du aus der Wäsche schauen würdet, wenn Du irgendwo einen Motorrad gekauft und bezahlt hättest, der Händler Dir aber stattdessen einen Drahtesel hinstellte und zu Dir sagte, "meinGott, fahren kannst Du damit doch schließlich auch ! Und sparen tust Du auch noch dabei !" Vom Vorteil restlos überzeugt ?