Mitarbeitergeschenk statt Gehaltserhöhung als Bonus

mrhanky01

Lieutenant
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Okt. 2011
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799
Hallo zusammen

Ein sehr guter Freund und ich sind Informatiker (Studiert B.Sc).

In seiner Firma bekommen die Mitarbeiter oft statt einer Gehaltserhöhung "Sachgeschenke" das sieht so aus:
Der Chef sagt statt 200 € Brutto Gehaltserhöhung bekommt der Mitarbeiter 1000 € Amazon-Gutschein.
Mal davon abgesehen was besser ist, ist das doch nicht richtig oder? (Gesetzlich betrachtet)

Warum ich das Frage:

In meiner Firma hat das auch jemand vorgeschlagen, ich finde das aber nicht so lustig, weil spätestens, wenn ich als Mitarbeiter ausscheiden sollte, kann der Chef alles zurückverlangen was über die Firma gekauft wurde.

Oder irre ich mich da?

Ich bedanke mich im Voraus.
 
Ich kenne das so, dass Sachgeschenke bis zu einer gewissen Höhe Steuerfrei sind (eine bezahlte Weihnachtsfeier ist z.B. auch ein solches Sachgeschenk, gerade dazu gibts aber viele Detailregelungen). Alles was darüber geht muss als Einkommen vom Unternehmen richtig versteuert werden.

Jedenfalls sind solche Geschenke sowieso nur steuerfrei wenn sie jedem Mitarbeiter zukommen, ansonsten ist es Bestandteil des Gehalts und somit steuerpflichtig und auch nur bis zu einer Höhe von 44€ monatlich. Für persönliche Ereignisse (z.B. Geburtstag) gibts natürlich noch eine Extra Regelung, aber das sind auch nur bis 60€.

Ein 1000€ Gutschein muss jedenfalls ordentlich versteuert werden, denn der übertrifft alle mir bekannten Grenzen. Somit ist der Gutschein Teil deines Gehalts und da kann auch das Unternehmen nichts zurückfordern.

Nur was meinst du mit über die Firma kaufen? Steht dir der Gutschein zur freien Verfügung (also du kaufst persönlich mit deinem Gutschein die Waren, d.h. du kannst auch beliebig lange warten) oder ist der Teil von einem etwaigen Abteilungsbudget für Beschaffung von Arbeitsmitteln bzw. Bürogestaltung? Das wäre natürlich wieder eine andere Baustelle.
 
hallo7 schrieb:
Nur was meinst du mit über die Firma kaufen? Steht dir der Gutschein zur freien Verfügung (also du kaufst persönlich mit deinem Gutschein die Waren, d.h. du kannst auch beliebig lange warten) oder ist der Teil von einem etwaigen Abteilungsbudget für Beschaffung von Arbeitsmitteln bzw. Bürogestaltung? Das wäre natürlich wieder eine andere Baustelle.
Nene, leider ist es so die Kollegen suchen sich was auf Firmenkosten auf Amazon raus. Dann wird das bestellt denen auf den Platz gelegt. Die Rechnung bekommt die Firma.
Ich habe nur mit dem Kopf geschüttelt als ich das gehört habe...
 
Die Geschenke unterliegen keinen SV Abgaben, man sammelt somit keine Rentenpunkte ... auch steuerlich könnte das Finanzamt noch auf den Mitarbeiter zukommen, wenn nicht die Firma die Geschenke pauschal versteuert.

Auch, dass der Gutschein kein wirklicher Gutschein ist. Die Firma kauft ja ein und bekommt auch die Rechnung und würde dann Garantien und ähnliches abwickeln. Auch sehen sie, was du kaufst ... da steht dann die Waschmaschine am Arbeitsplatz "To Go".
 
Ok, das sind keine Geschenke bzw. eigentlich sind das Arbeitsmittel und dürften privat nicht ohne weiteres verwendet werden.
Ich sag mal so, Steuerrechtlich sehe ich da durchaus Probleme, fürs Unternehmen als auch für die Mitarbeiter.
 
Die Firma kann das schon kaufen, nur muss sie es dann auch ordnungsgemäß versteuern und ich meine nicht die Umsatzsteuer damit, sondern SV-technisch. Nur ist die Frage wie genau und das sind Themen für Steuerberater.

Wenn sie es nicht machen wird die Betriebsprüfung bestimmt interessant verlaufen à la wofür sind die 3 Waschmaschinen, 7 Kühlschränke und 3 Spielekonsolen. :D
 
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Also sehe ich das doch richtig.
Und in Hinblick auf den Ausstieg aus der Firma müssten die Mitarbeiter alles zurückgeben oder ?

Besten Dank für die Antworten
 
So pauschal kann man das nicht sagen. Keiner weiß was die dort wie machen. Also alles nur heißes Gerede ohne Fakten. Sind es Arbeitsmittel gehören die der Firma, versteuern die es nicht ist es so oder so nicht legal. Als tatsächliches Geschenk ordentlich versteuert etc. gehört es dem MA. Man kann aber auch Fristen einbauen. Ist also alles individuell und nicht pauschal abhandelbar.
 
Wenn die Firma dies wirklich als Geschenke deklariert, so können die Mitarbeiter die Sachen behalten. Darin sehe ich nicht das wirkliche Problem.

Störend ist doch eher:
-> sind die Geschenke korrekt durch das Unternehmen versteuert oder kommt das Finanzamt doch noch zu den Mitarbeitern und diese müssen sie versteuern
-> Garantieabwicklung von Waren die über die Firma bezogen wurden
-> allgemein Widerruf von Käufen ... muss man damit seine Firma belasten???
-> wenn das Unternehmen statt Gehalt(serhöhungen) lieber Sachwerte gibt, scheint es nicht sehr profitabel zu sein

Ich würde alleine aus dem letzten Grund mir ein neues Unternehmen suchen. Wer seine Mitarbeiter nicht vernünftig bezahlen kann, hat m.E. keine langfristige Überlebenschance.
 
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Ich kenne solche Firmen und die Sachlage sieht da ganz einfach aus: Die Firmen sind recht klein (meist <30 Mitarbeiter) und der Chef will steuern sparen.

Wenn du dir von deinem Gehalt eine 1000€ Grafikkarte kaufen willst, muss die Firma dir mit Lohnnebenkosten sicher 2100€ bezahlen. Wenn die Firma stattdessen eine 1000€ Grafikkarte kauft, kostet das die Firma nur ~800€, weil die Mehrwertsteuer ja wieder reingeholt wird.

Der Chef kauft also eine Grafikkarte, ein iPhone, ein Notebook oder sonstirgendwas auf die Firma und deklariert es schlicht als Arbeitsmaterial. Er liegt es dir danach einfach auf den Tisch und geht wieder und du nimmst das Teil mit nach Hause und es "gehört dir". Nach 3 Jahren ist es buchhalterisch abgeschrieben und wird aus dem Bestand entfernt. Es gibt hier garantiert keine schriftliche Bestätigung, dass du das mit heim nehmen darfst (Geschenk), sondern man macht es einfach und niemand frägt mehr danach. Technisch ist das Diebstahl von dir und vermutlich Steuerhinterziehung oder Betrug seitens des AG, praktisch ist es aber schon, weil die Ersparnis schon überwältigend ist.

Selbst wenn du nach 6 Monaten gehen wirst, wird der Chef niemals auf die Idee kommen, hier irgendwas zurückzufordern, weil ja alle hier mit drin stecken. So ein bisschen wie bei der Auto Industrie und dem Dieselskandal, jeder machts, jeder weiß, dass man es nicht darf und jeder hält die Klappe, weil er selbst angreifbar ist.

Es gibt so viele Firmen, die dir alle 12 Monate ein nigelnagelneues iPhone oder sonstiges 1000€ Flagship samt All Inclusive Vertrag geben, damit du auch außerhalb der Arbeit "erreichbar" bist, das ist eine Art "unter der Hand" Bezahlung für eine Erreichbarkeit, sowas gibt es auch bei großen Firmen. Rein für eine telefonische Bereitschaft würde ja auch ein 50€ Feature Phone ausreichen, das ist einfach ein stillschweigendes Agreement. Die Firma kackt nicht rum wegen dem Smartphone und du kackst nicht rum, wenn du 4x im Jahr bei einem Notfall abends um 22 Uhr angerufen wirst. :daumen:
 
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Das Fiese an der Situation ist, wenn der Arbeitgeber die Geschenke nicht pauschal für einen Versteuert, so ist man als Empfänger derjenige, der die Sachen versteuern muss. Die Steuerschuld erlischt auch erst nach 10 Jahren. Sprich, selbst wenn man schon lange aus dem Unternehmen ausgetreten ist, kann das Finanzamt noch kommen.

Die Steuerhinterziehung liegt jedoch beim Arbeitnehmer vor, wenn er sich nicht erkundigt ob die Sachen schon versteuert wurden.
 
@_killy_
Du hast den Sinn der Aktion nicht verstanden. Der Sinn ist Steuern (rechtswidrig) zu vermeiden, es ist nirgends dokumentiert, dass die Grafikkarte bei dir zuhause ist. Es gibt keine belastbaren Informationen, die Firma hat es 3 Jahre im Bestand und es wird danach lt. Buchhaltung "entsorgt". Selbst wenn jetzt - was in der Praxis aber nicht vorkommt - das FA nach 12 Monate von der Firma wissen will, wo die Grafikkarte ist, wird es einfach als verloren deklariert. Das ist ja der Grund, warum du nichts schriftlich bekommst, das ist alles nur mündlich und unter der Hand.

Das Finanzamt kann dir genau gar nichts. Und selbst wenn die Praktik der Firma rauskommen sollte, gibt es ja keinen Beweis, dass du sie mit heim genommen hast. Eine reine Behauptung vom FA reicht nicht aus.

Ich hatte tatsächlich mal ein Vorstellungsgespräch in einer Firma mit etwa 30 Mitarbeiter mit Schwerpunkt Lync, wo mit der Chef im 2VG gesagt hat, dass zwar das Gehalt nominell niedrig(er) ist, sie aber (zitat) "steueroptimiert" arbeiten und nach erfolgreichen Projekten (die man sicher 3-4x pro Jahr hat) beispielsweise iPads, Notebooks oder ähnliches "verteilt" werden. Da gibts dann Fahrtkostenzuschuss, Essenszuschuss, Benzingutscheine usw, hauptsache kein hohes Bruttogehalt für eine niedrige Steuerlast. Offen gesagt kann ich das auch durchaus verstehen und ich hätte damit auch ganz ehrlich kein Problem gehabt. Letztlich bin ich aber trotzdem bei einer großen Firma mit 3K Mitarbeiter gelandet, weil das Gehalt schlicht dermaßen besser war, dass ich da schon jeden Monat ein 500€ Sachgeschenk bekommen hätte müssen, damit sich die Betrügereien überhaupt lohnen.
 
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@Stunrise

Ich hab schon die Intention von Seitens des Unternehmens verstanden. Jedoch sehe ich das Problem beim Arbeitnehmer, dass er dann aktiv Steuern hinterzieht und dies in Zukunft auf ihn zurückfallen kann.

Beispiel:
-> du arbeitest 5 Jahre bei den Unternehmen und bekommst immer fleißig Geschenke
-> das Unternehmen versteuert diese nicht als Geschenk für dich pauschal
-> du selbst gibst sie nicht in der Einkommenssteuererklärung an

a) das Finanzamt prüft das Unternehmen
-> man kann als Unternehmen immer nur ein bestimmten Warenverlust deklarieren, ist schaut der Prüfer genauer nach
-> am Ende kommt es doch raus dass die Mitarbeiter Nutznießer sind (die Leute vom Finanzamt sind ja nicht blöde ... irgend ein Mitarbeiter verquatscht sich)

b) du kündigst als Arbeitnehmer im Streit mit dem Unternehmen
-> das Unternehmen zeigt deine Steuerhinterziehung beim Finanzamt an

Sowohl bei a) als auch bei b) wäre der Mitarbeiter dem Finanzamt die Steuer schuldig. Auf eine solche Praxis würde ich mich als Mitarbeiter nicht einlassen. Es ist völlig okay, wenn das Unternehmen diese Geschenke pauschal versteuert. Dies sollte man aber gleich schriftlich festhalten.
 
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@_killy_ ich denke das war aus deinen vorherigen Post schon ableitbar.
Das ist nun für mich Vollständig geklärt, somit weiß ich das ich das nicht annehmen werde, falls soetwas in frage kommen sollte.
 
@Stunrise
Theorie und Praxis. Das FA braucht bloß einen Betriebsprüfer zu schicken und die Schose fliegt schneller auf, als der AG und AN "scheiße" sagen können. Zumal das auch ganz schnell auffällt, weil sich das FA fragt, warum die Firma dies und jenes kauft, was sie mitunter gar nicht braucht (mal ein krasses Beispiel, eine KFZ Werkstatt kauft jährlich 10 x 2080 GTX ;) als Betriebsausgabe). Man kann ja nicht jede Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, und insbesondere beim Vorsteuerabzug schauen Finanzämter m.E. schon genauer hin.

Ich denke da steckt (auch) ein anderer Gedanke dahinter. Durch die nicht steigenden Löhne, steigen auch die Steuern und Abgaben nicht (Stichwort "kalte Progression"), zumal man mitunter bei jährlichen Gehaltserhöhungen auch noch den Zinseszinseffekt beachten muss. Gehalt 2000 nach 1 Jahr + 5% => 2100, nach 2 Jahren +5% => 2205, nach 3 Jahren + 5% 2315,25 usw. (ich denke mal, dass die Erhöhungen ja nicht pauschal für alle gleich sind, da es ja sicher auch unterschiedliche Gehälter gibt).
Mit steigenden Gehältern, steigen auch Abgaben und Steuern.
Wenn man dagegen einmalige Geschenke macht (nehmen wir das Ausgangsbeispiel: anstatt 200Eur /Monat einmalig 1000 Eur Geschenk, wer spart da wohl? 200* 12 wäre alleine schon 2400 Eur=> ergo 1000 Eur ist der bessere Deal für den Arbeitgeber, und der Arbeitnehmer darf für das Geschenk vielleicht noch Steuern und Abgaben nachschießen, weil es ein "geldwerter Vorteil" ist; selbst wenn nicht, hat der AG nur 1000 Eur zu versteuern).
Je nach Art und Güte des Geschenkes kann man dann ggf. auch noch Freibeträge abziehen => zB die 110 Eur für die Weihnachtsfeier, wenn sie nicht ausgeschöpft werden, wohingegen die monatlichen 44 Eur bzw. die einmal im Jahr Geburtstagsgeschenks 60Eur Freigrenzen (und nicht Freibeträge sind)".
Ist aber alles auch nur Kaffeesatzleserei meinerseits.

EDIT: Hinzu kommt, dass Geschenke nur einer pauschalen Besteuerung von 25% unterliegen, was oft auch weniger sein dürfte, als die "normale" Besteuerung einer Lohnerhöhung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz unabhängig von der steuerrechtlichen Betrachtung würde ich mich ganz einfach niemals auf solch einen Kuhhandel einlassen, erst recht nicht als Informatiker, der sich in der Regel von der Straße wegrekrutieren lassen kann.
 
Hm, um die Sache noch aus einer anderen Perspektive zu sehen: Der AG kann auch behaupten, die gekauften Dinge sind wirklich Betriebsmittel und du hast sie eben gestohlen. Wie gesagt... es wird ja nichts schriftlich festgehalten wofür die Sachen waren bzw. sind.
Es kommt dann auch ganz darauf an, wann von den Gutscheinen gekauft wird. Werden da jetzt über die ganze IT-Firma hinweg 14 Quadrocopter, 9 Gefriertruhen und 800l Motoröl bestellt, wird es wohl schwer, das zu begründen.
Im Fall der Fälle zeigt die Firma sämtliche Mitarbeiter wegen Diebstahls an und schiebt die Schuld weiter.

Als AN kann man bei der Aktion eigentlich nur verlieren. Ich würde immer lieber eine Gehaltserhöhung nehmen als irgendwelche Geschenke stattdessen. Geschenke als Belohnung z.B. bei Projektabschluss etc. ist was anderes.

Alles in allem steht bei solchen Aktionen seltenst das Wohl des AN im Vordergrund. Kein Chef bietet alternativen zum eigenen Nachteil an. Das sollte man immer im Kopf behalten. Bei allem, was man bekommt, steckt ein Gedanke dahinter, was damit bezweckt werden soll.
 
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Mal ganz einfach gesagt kann man als Firma aber auch Geschenke einfach mal neben Gehaltserhöhungen machen, sowas gibt es. ;) Und dann ist es bei ordentlicher Versteuerung auch für beide Seiten eine Win-win Situation, im Gegensatz zu einer Einmalzahlung (wo beim AN nicht viel landet).

Permanente Geschenke um Lohnerhöhungen zu umgehen ist doch auch nicht Sinn und Zweck einer Bonifikation.
 
Wenn man bloed ist, kann man sich drauf einlassen. Hie und da ein Geschenk ist ja ok, aber nicht als Ersatz fuer Gehalt!
Alles, was du nicht offiziell als Gehalt bekommst, fliesst doch niemals in die Berechnung deines Arbeitslosengeldes oder deiner Pension ein.
 
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