Samez
Ensign
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- Jan. 2017
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Als Hinweis auch noch - der Arbeitnehmer hat keinen formalen Anspruch auf die Geschenke. D.h. es unterliegt der Willkür des Arbeitgebers ob es dazu kommt.
Das Thema der niedrigeren Renten und Sozialversicherungsbeiträge ist damit auch nicht gelöst, denn ob man dann wirklich mehr in die Private Rentenvorsorge einzahlt sei jetzt Mal dahingestellt (gilt natürlich auch für Leistungen wie Arbeitslosengeld)
Für Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt wird in der Regel ja auch der normale Lohn als Berechnungsgrundlage verwendet.
Das Thema der niedrigeren Renten und Sozialversicherungsbeiträge ist damit auch nicht gelöst, denn ob man dann wirklich mehr in die Private Rentenvorsorge einzahlt sei jetzt Mal dahingestellt (gilt natürlich auch für Leistungen wie Arbeitslosengeld)
Für Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt wird in der Regel ja auch der normale Lohn als Berechnungsgrundlage verwendet.