Möglichkeit für Endkunden, bei Samsung Enterprise-SSDs die 5 Jahre Garantie zu nutzen?

JBG

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Hallo,

ich interessiere mich sehr für Samsung PM1733 U.2 SSDs (die ersten verfügbaren PCIe 4.0 x4 U.2-SSDs). Im Kleingedruckten heißt es beispielsweise beim 3,84 TB-Modell, dass es für Endkunden keinen Hersteller-Support gäbe.

Habe bei Mindfactory und Jacob angefragt, bei beiden gab es die Antwort, dass man nur für die 2 Jahre Gewährleistung im Falle eines Garantiefalls ein defektes Modell annimmt und an ihre Distributoren für die Garantieabwicklung weiterleitet (auch der Vorschlag einer fairen Bearbeitungsgebühr wurde abgelehnt).

Kennt jemand einen Shop, bei dem man auch nach der Gewährleistung noch die Möglichkeit der Abwicklung eines Garantiefalls hat?
Oder einen Erfahrungsbericht, wie es vielleicht doch möglich ist, bei Samsung direkt bei diesen Enterprise-Modellen eine Garantieabwicklung durchzuführen?

Würde nur ungern auf 3 Jahre Garantie verzichten (auch wenn mir noch nie Samsung SSDs gestorben sind).

Ich bedanke mich für alle Tipps!
 
Warum nicht einfach direkt mit dem Hersteller die Garantie abwickeln?
 
trane87 schrieb:
Warum nicht einfach direkt mit dem Hersteller die Garantie abwickeln


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Weil er leider unter Endkunde fällt.

MfG
 
Weil das Enterprise-Produkte sind und der Hersteller gegenüber den privaten Endverbraucher gar keine Garantie anbietet?
Die Händler bieten halt das an, wozu sie ohnehin rechtlich verpflichtet sind: Im Rahmen der Gewährleistung. Garantie gibt es hier keine. Daher wirst du auch null Chance haben, dass irgendein Händler dir auch nach den ersten 24 Monaten irgendwas abwickelt.
 
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
Garantie = Hersteller verantwotlich nach eigenen Regeln, in dem Fall Ausschluß von Endverbraucher
Gewährleistung = Händler
 
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Weil Samsung (und auch andere Hersteller) Garantieansprüche ggü. Privatpersonen ablehnen bei Produkten die nicht für den Endkundenmarkt vorgesehen sind.

@JBG "Gründe" mit mindestens einer weiteren Person eine GBR zu dem Zweck deinem Haushalt größere Mengen an schnellem Speicher zur Verfügung zu stellen. Als diese GBR kaufst du die SSD und darüber wickelst auch Garantieansprüche ab.
Beachte jedoch, dass du die SSD innerhalb der vorgesehenen Parameter vom Hersteller betreibst.
 
snaxilian schrieb:
Weil Samsung (und auch andere Hersteller) Garantieansprüche ggü. Privatpersonen ablehnen bei Produkten die nicht für den Endkundenmarkt vorgesehen sind.

@JBG "Gründe" mit mindestens einer weiteren Person eine GBR zu dem Zweck deinem Haushalt größere Mengen an schnellem Speicher zur Verfügung zu stellen. Als diese GBR kaufst du die SSD und darüber wickelst auch Garantieansprüche ab.
Beachte jedoch, dass du die SSD innerhalb der vorgesehenen Parameter vom Hersteller betreibst.

Anstiftung zur Gründung einer Scheinfirma, nett.
 
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@C9hris

Die ersten Tests werden mit einer X570-Plattform durchgeführt, danach Broadcom HBA 9500, die selber PCIe 4.0 x8 nutzen (die HBAs werden mit anderen Zen 2-Systemen getestet).

Geht primär um das Sammeln von praktischen Erfahrungen mit PCIe 4.0 U.2-Laufwerken (wie verhalten sie sich mit U.2-Kabeln der Länge x cm oder Backplanes - bei GPUs mit PCIe 4.0 gibt es ja teilweise Probleme mit PCIe-Risern, bei U.2 wird eventuell ähnliches passieren).
 
@LamaMitHut GBRs brauchen einen Zweck. "Beschaffung von Speichermedien und Abwicklung im Garantiefall" ist so ein Zweck. Natürlich hat man dann auch alle darauf sich ergebenden Pflichten inkl. Vertragssbschluss zur Gründung, etc.
Wenn man das im Vorfeld macht und dann als Käufer etc stets als GBR auftritt ist das alles aber keine Anstiftung zu irgendwas.
Anstiftung wäre es hätte ich ihm geraten beim Kauf und Garantieabwicklung als GBR aufzutreten aber nie eine gegründet zu haben.

@C9hris Irrelevant in diesem Fall. Die SSD hat einen U.2 Anschluss, transportiert darüber bis zu PCIe 4.0 x4 und nutzt als Protokoll NVMe. SAS spielt da keine Rolle.
 
A) kann man auch grundsaetzlich an 1 sata anschluss betreiben
B) Das ist einfach eine nvme ssd - da reicht ein passiver u.2 auf m.2 adapter

Ich frage mich dennoch nach dem Sinn des vorhabens - Die Modelle sind fuer Workloads ausgelegt, welche man daheim schlicht nicht hat.
 
kachiri schrieb:
Daher wirst du auch null Chance haben, dass irgendein Händler dir auch nach den ersten 24 Monaten irgendwas abwickelt.
Stimmt nicht ganz.

Caseking z.B. macht das bei HDDs so:
Hinweis zur Garantieübernahme bei OEM-Festplatten durch Caseking:
Da einige Festplattenhersteller bei OEM-Ware keine oder nur eine eingeschränkte Herstellergarantie gewähren, übernehmen wir im Falle des Erwerbs einer OEM-Festplatte eines jeden Herstellers die ursprüngliche Herstellergarantie baugleicher Non-OEM-Ausführungen für Endkunden in voller Länge. Je nach Modell verlängern wir damit den Zeitraum der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) entsprechend auf bspw. 3 oder 5 Jahre ab Kaufdatum. Damit ist sichergestellt, dass Caseking-Kunden auch bei OEM-Ware kein Nachteil entsteht.

Allerdings steht kein gleicher Hinweis dran bei OEM-SSDs wie z.B. der PM981a:
https://www.caseking.de/samsung-pm981a-nvme-ssd-pcie-m.2-typ-2280-bulk-1-tb-ssss-165.html

Da stehen nur 3 Jahre Garantie ohne weitere Details. Man müsste wohl vorab nachfragen.
 
@snaxilian Es wäre trotzdem eine Scheinfirma. Die Firma besteht nur auf dem Papier ohne Geschäftsbetrieb :)
 
snaxilian schrieb:
Gründe" mit mindestens einer weiteren Person eine GBR zu dem Zweck deinem Haushalt größere Mengen an schnellem Speicher zur Verfügung zu stellen. Als diese GBR kaufst du die SSD und darüber wickelst auch Garantieansprüche ab.

Und nicht vergessen offizieller OEM Partner von Samsung werden, ansonsten kannst Du gründen was Du willst.
Das dürfte dann auch gewisse Mindestvorgaben in der Abnahmemenge beinhalten. Mal sehen wie ein "Haushalt" das finanziell stemmt. Was für ein Schwachsinn....

MfG
 
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C9hris schrieb:
Welches Mainboard mit X570 hat SAS 12Gbit Anschlüsse?
Das sind NVMe, also PCIe-SSDs. U.2 ist nur die Kabel/Anschlussart, elektrisch kann man diese Anschlüsse für SAS ODER PCIe/NVMe nutzen.

@snaxilian

Frage aus der Perspektive eines Laien: Ich dachte, dass man (sowohl als Privatperson als auch als gewerblicher Kunde) als "Endkunde" auftrtitt, wenn man nicht beispielsweise 100 Stück einer Ware auf einmal abnimmt.

Nur zum Verständnis: Heißt das, dass sobald man als gewerblicher Kaufer auftritt man auch bei einer handvoll SSDs kein "Endkunde" mehr ist?

Edit: @Graphixx Ja, sowas meinte ich noch als extra Hürde...
 
@C9hris

Genau für das Testen von diversen Konfigurationen und das Sammeln solcher Erfahrungen werden die SSDs (zusätzlich) angeschafft.
 
@kachiri Meiner Meinung nach ist der Geschäftsbetrieb der Erwerb, Überlassung und Garantieabwicklung der SSD. Wenn ich mit drei anderen eine GBR gründe zum Zwecke der Suche einer Immobilie habe ich auch keinen Geschäftsbetrieb außer einmalig die Anschaffung. Wurde die GBR korrekt gegründet und ist die Immobilie erworben so endet die GBR da deren Zweck erfüllt ist. Wichtig ist eben, dass man explizit den Zweck etc formuliert. Das reicht mündlich, schriftlich aber zu empfehlen.
In dem Moment wo ich als GBR jedoch nicht mehr eine SSD erwerben will sondern regelmäßig Handel treibe mit SSDs wird aus der GBR jedoch eine OHG. Quelle

@JBG Es war ein Vorschlag und ab welcher anzunehmenden Menge man als gewerblich auftritt definiert gefühlt jeder anders. Wenn ich auf einem privaten Blog ein Werbebanner habe um die Serverkosten zu refinanzieren oder zumindest etwas zu senken dann wurde so etwas schon von Gerichten als gewerbliche Webseite eingestuft. Da habe ich ja auch keine 100 Anzeigen gekauft ;)

@Graphixx Muss man direkt OEM Partner werden? Reicht es nicht wenn ich als Geschäftskunde bei einem Samsung OEM Partner einkaufe?
 
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