Das Recht auf Privatsphäre ist (noch?) kein universell gültiges Menschenrecht, aber ein Grundrecht hier in D, das schon vor langer Zeit direkt aus unserem Grundgesetz abgeleitet wurde. Nennt sich Informationelle Selbstbestimmung. Und natürlich wird es mit konkurrierenden Rechten, auch anderer Parteien abgewogen.
Dennoch: eigentlich könnte man beim Thema Datenschutz fast jeden kommerziellen Akteur und diverse staatliche Stellen verklagen, so wie es aktuell läuft. Der TE ist hier ja noch relativ harmlos unterweg, indem er versucht selbst tätig zu werden und durch eigenen Komfortverzicht das zu verwirklichen, was eigentlich andere tun müssten.
Dennoch: eigentlich könnte man beim Thema Datenschutz fast jeden kommerziellen Akteur und diverse staatliche Stellen verklagen, so wie es aktuell läuft. Der TE ist hier ja noch relativ harmlos unterweg, indem er versucht selbst tätig zu werden und durch eigenen Komfortverzicht das zu verwirklichen, was eigentlich andere tun müssten.
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