vandread
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 1.376
Hallo,
ich bin mir nicht 100% sicher ob ich mit dem Anliegen hier richtig liege, aber ich lege einfach mal los...
Ich würde mir gerne für die Arbeit einen Monitor kaufen. Ich arbeite für eine GmbH bei der ich oft am Schreibtisch bzw. vor dem PC sitze oder auch Messungen bzw. Experimente an einem Fahrzeug durchführen muss. Diese Experimente werden am Schreibtisch vorbereitet und ausgewertet. Dabei ist es natürlich von vorteil wenn man einen großen Monitor bzw. viel Platz auf dem Bildschirm hat. So lassen sich Messungen über einen längeren Zeitraum auf einen Blick gut betrachten und auswerten.
Im Moment sieht das so aus dass man mit einem Laptop + Docking-Station und zwei Bilschirmen arbeitet. Bei den Bildschirmen handelt es sich um 20" Geräte mit einer Auflösung von 1600x900. Wenn man sich also die Rechnung erlaubt stehen einem 3200x900 Pixel zur Verfügung.
Da es sich dabei nicht gerade um die "besten" Bildschirme handelt und ich es auch als störend empfinde mit 2 Monitoren zu arbeiten (Aufgrund der Ränder wenn sie zusammen stehen) habe ich überlegt mir selbst einen Monitor zu kaufen und damit die beiden Monitore zu ersetzen.
Sprich ich möchte privat einen Monitor kaufen diesen zu meinem Arbeitgeber bzw. zu meinem Arbeitspaltz bringen und ihn dort aufstellen und auch nur dort nutzen. Im Moment gefällt mir dieses Gerät sehr gut: Dell UltraSharp U3415W, 34" für ~750 €
Meine Frage lautet nun ob ich den Kauf des Gerätes von der Steuer absetzen kann? Eventuell hat jemand Erfahrung oder kann mir eventuell ein Amt nennen bei dem man nachfragen kann? Ich bin nicht der Steuerpro... (:
Ich habe das hier finden können:
http://www.focus.de/finanzen/steuer...ziert-was-alles-absetzbar-ist_aid_824560.html
Aber so richtig schlau werde ich aus diesem Artikel nicht...
Wie soll den so ein Nachweis aussehen? Kann ja schließlich jeder sagen dass der Monitor bei der Arbeit steht und nicht in den eigenen vier Wänden... (:
Wie soll man das den objektiv Beweisen? Ich kann mir das nicht richtig vorstellen...
Hier verstehe ich nur Bahnhof...![Breites Grinsen :D :D](/forum/styles/smilies/biggrin.gif)
Verstehe ich auch nicht so wirklich, aber ich vermute mal da geht es darum wenn ich einen kompletten PC + Monitor wie ich diesen absetzen kann/soll...
Wie auch immer ihr seht ich bin mir nicht im Klarer und wende mich an euch... Eventuell kennt sich jemand aus oder wie schon erwähnt kann mir sagen bei welchem Amt oder so man da anrufen bzw. nachfragen kann um sich genau Infos zu besorgen...
Vielen Dank!
ich bin mir nicht 100% sicher ob ich mit dem Anliegen hier richtig liege, aber ich lege einfach mal los...
Ich würde mir gerne für die Arbeit einen Monitor kaufen. Ich arbeite für eine GmbH bei der ich oft am Schreibtisch bzw. vor dem PC sitze oder auch Messungen bzw. Experimente an einem Fahrzeug durchführen muss. Diese Experimente werden am Schreibtisch vorbereitet und ausgewertet. Dabei ist es natürlich von vorteil wenn man einen großen Monitor bzw. viel Platz auf dem Bildschirm hat. So lassen sich Messungen über einen längeren Zeitraum auf einen Blick gut betrachten und auswerten.
Im Moment sieht das so aus dass man mit einem Laptop + Docking-Station und zwei Bilschirmen arbeitet. Bei den Bildschirmen handelt es sich um 20" Geräte mit einer Auflösung von 1600x900. Wenn man sich also die Rechnung erlaubt stehen einem 3200x900 Pixel zur Verfügung.
Da es sich dabei nicht gerade um die "besten" Bildschirme handelt und ich es auch als störend empfinde mit 2 Monitoren zu arbeiten (Aufgrund der Ränder wenn sie zusammen stehen) habe ich überlegt mir selbst einen Monitor zu kaufen und damit die beiden Monitore zu ersetzen.
Sprich ich möchte privat einen Monitor kaufen diesen zu meinem Arbeitgeber bzw. zu meinem Arbeitspaltz bringen und ihn dort aufstellen und auch nur dort nutzen. Im Moment gefällt mir dieses Gerät sehr gut: Dell UltraSharp U3415W, 34" für ~750 €
Meine Frage lautet nun ob ich den Kauf des Gerätes von der Steuer absetzen kann? Eventuell hat jemand Erfahrung oder kann mir eventuell ein Amt nennen bei dem man nachfragen kann? Ich bin nicht der Steuerpro... (:
Ich habe das hier finden können:
http://www.focus.de/finanzen/steuer...ziert-was-alles-absetzbar-ist_aid_824560.html
Aber so richtig schlau werde ich aus diesem Artikel nicht...
Das Finanzamt ist bei der Beurteilung, ob eine berufliche Nutzung vorliegt, großzügig und hält sich an die Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH): Es genügt laut BFH, wenn Arbeitnehmer den Umfang der beruflichen Nutzung schlüssig und glaubhaft darlegen. Es ist vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich, dass sie Aufzeichnungen über die Art und Dauer der Nutzung führen.
Wie soll den so ein Nachweis aussehen? Kann ja schließlich jeder sagen dass der Monitor bei der Arbeit steht und nicht in den eigenen vier Wänden... (:
Der Nachweis der beruflichen Nutzung ist oft schwierig. Will der Steuerpflichtige eine berufliche Verwendung von mehr als 50 Prozent geltend machen, sollte er diese dokumentieren und eine Art PC-Fahrtenbuch führen. Gelingt der Nachweis nicht, schätzt der Fiskus den beruflichen Nutzungsanteil. Aus Vereinfachungsgründen hält es der BFH für vertretbar, wenn das Finanzamt dabei von einer jeweils hälftigen privaten und beruflichen Nutzung ausgeht.
Die Beamten achten bei der Beurteilung, ob eine berufliche Nutzung vorliegen kann, auf objektive Beweiszeichen: Wer beruflich regelmäßig mit Computer, Smartphone oder iPad arbeitet, hat gute Chancen, dass die berufliche Mitbenutzung akzeptiert wird. Ebenso spricht ein technisch aufwendiges und dementsprechend teures Gerät für eine berufliche Nutzung. Hersteller, Gerätetyp, Betriebssystem, Leistungsdaten und installierte Software spielen bei der Einschätzung eine wichtige Rolle.
Wie soll man das den objektiv Beweisen? Ich kann mir das nicht richtig vorstellen...
Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer), müssen Steuerzahler die Aufwendungen gleichmäßig über den Zeitraum der jeweiligen Nutzungdauer verteilen und abschreiben. Zu den Anschaffungskosten gehören nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Fahrtkosten für die Fahrten zum Kauf und zur Informationsbeschaffung.
Hier verstehe ich nur Bahnhof...
![Breites Grinsen :D :D](/forum/styles/smilies/biggrin.gif)
Monitor-Urteil
Obwohl der Monitor, wie etwa der Drucker, ein selbstständiges Wirtschaftsgut ist, muss dieser als Bestandteil des Computers behandelt werden, entschied der BFH. Begründung: Der Rechner ist ohne den Bildschirm nicht nutzbar. Damit ist der Rechner samt Monitor, Tastatur und Maus ein einheitliches, selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut und entsprechend einheitlich abzuschreiben (BFH, Az. VIII R 42/03).
Verstehe ich auch nicht so wirklich, aber ich vermute mal da geht es darum wenn ich einen kompletten PC + Monitor wie ich diesen absetzen kann/soll...
Wie auch immer ihr seht ich bin mir nicht im Klarer und wende mich an euch... Eventuell kennt sich jemand aus oder wie schon erwähnt kann mir sagen bei welchem Amt oder so man da anrufen bzw. nachfragen kann um sich genau Infos zu besorgen...
Vielen Dank!