Monitor von der Steuer absetzen?

Es ist die amtlich gültige Tabelle und wer dringend mehr Beiträge braucht, der fragt auch solche Sachen an statt die Tabelle richtig zu lesen oder sich Gedanken zu machen, warum es 6.13.4.2 und 16.4.4 gibt.
 
6.14.3.2 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und 3
deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner,
Bildschirme u.ä.)
6.14.4 Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, 7
CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios,
Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.)
Den Unterschied zwischen Computergeräten und Video- und Audiogeräten kennst Du aber schon?
 
Ja, aber nach meinen Verständnis passen Monitore, welche für mich synonym zu Bildschirmen sind, in beide Kategorien.

Könnt ihr vielleicht einfach die Frage beantworten (am besten mit Quelle) statt x mal drum herum zu fragen?
 
Und um was geht es hier, um Abschreibung der Geräte. Um die Geräte abzuschreiben müsste man diese dann ja auch solange nutzen können, das Finanzamt erlaubt nun mal das man PC Teile innerhalb von 3 Jahren in Richtung 1€ Rest-Wert abschreiben kann, die meisten Firmen kaufen dann neue Geräte und würden diese wieder in die AfA nehmen um Steuern zu mindern und da werden die Experten sich wohl etwas dabei gedacht haben?
 
Ihr behandelt hier Leute ganz schön arrogant, nur weil sie mit AfA-Tabellen wenig zu tun hatten.

Das Thema Steuern ist komplex. Ist doch schön, wenn mal jemand nachfragt.
 
Was ist daran arrogant wenn der User innerhalb der Zeit wo ich poste zusätzlich was reinschreibt? Und ich habe nur geschrieben um was es geht. Und die entsprechenden Quellen wurden ja gepostet.
Idon schrieb:
Das Thema Steuern ist komplex. Ist doch schön, wenn mal jemand nachfragt.
Warum erklärst Du es dann nicht anstatt mir Arroganz vorzuwerfen oder hast Du jemand Anderen gemeint?
 
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Weil ich es selbst nicht genau weiß. Meine Steuerkenntnisse beschränken sich auf Immobilien und Fonds und Spezialfällen.
 
@werkam hat das Problem eigentlich schon erkannt, weitere Diskussionen sind eigentlich schon fast überflüssig:

werkam schrieb:
Die Tabelle ist aus dem Jahre 2000 und der ursprüngliche Thread aus 2015?

Der TE wird sich wohl nicht mehr dazu äußern, und wir anderen hätten vielleicht ein wenig genauer auf die Eröffnung und das Datum des letzten Posts des TE schauen sollen...

Wer rechnet auch damit, daß jemand das Ding noch einmal ausgräbt nach vier Jahren? Thema wird sich erledigt haben.
 
Die gwg grenze liegt ab 2018 bei 800 € netto bzw. bei 952 € brutto. Bringt nur nichts, da ein monitor nicht selbstständig nutzbar ist, wie es bei einem gwg der fall sein muss. Also abschreiben!
 
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Ja, und wie lange nun? Wann muss man einen Monitor abschreiben und wann einen Bildschirm?

Und woher könnte man das nachvollziehbar entnehmen?
 
new Account() schrieb:
Wann muss man einen Monitor abschreiben und wann einen Bildschirm?

Bist Du denn selbstständiger Unternehmer um überhaupt was abschreiben zu können? Wenn ja, wird Dir Dein Steuerberater bestimmt weiterhelfen, wann und wieviel dabei rauskommt und wofür es angesetzt wird.
 
6.14.3.2 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte
(Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.)

Also eindeutiger geht es wohl kaum! Das hatte aber @werkam weiter oben schon aufgeführt, was du gekonnt ignoriert hast ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein ernst? Wenn's daran schon scheitert dann gute nacht. Streng doch mal deine graue zellen an ...

Wenn du dir einen monitor/bildschirm für deinen computer kaufst. Ist es dann ein monitor für ein videogerät oder ein monitor für ein computer (also dessen peripheriegeräte)?

Warte ich kann das ganze noch farblich für dich darstellen, wie im kindergarten früher :daumen:

Wenn du dir einen monitor/bildschirm für deinen COMPUTER kaufst. Ist es dann ein monitor für ein videogerät oder ein monitor für ein COMPUTER (also dessen peripheriegeräte)?

Jetzt versuche die gleichen farben zu finden/kombinieren :evillol:
 
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Wenn der Bildschirm zu einem PC gehört, dann 3 Jahre (weil PCs 3 Jahre abgeschrieben werden und der Bildschirm ohne den PC nicht nutzbar ist).

Wird der Monitor von etwas anderem als einem PC mit Daten versorgt, wird er 7 Jahre abgeschrieben. Technisch kann das Gerät sogar gleich sein, entscheidend ist einzig der tatsächliche Einsatzzweck.

Zu entnehmend ist das der Liste aufgrund der weiteren, dort nicht grundlos aufgeführten Beispiele sowie Kategorien. Gäbe es die Unterscheidung nach Einsatzzweck hier nicht, hätte man das Problem, dass bei einem PC der Bildschirm gesondert abgeschrieben werden müsste oder alle Foto-, Film etc. Geräte statt in 7 Jahren bereits in 3 Jahren abgeschrieben würden, was das Prinzip konterkarieren würde. PC sind einzig deswegen ausgenommen von den 7 Jahren und haben eine 3 jährige Abschreibefrist, da diese erheblich schneller altern als die anderen Geräte. Zumindest war das vor wenigen JAhren noch so, inzwischen ist das nicht mehr so extrem.

Reicht das als ausführliche Darlegung wieso die dort 2 mal auftauchen und wie es sich unterscheidet? ;)
 
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Es taucht ja auch nicht zwei mal auf. Ein mal sind es "Bildschirme" und ein mal "Monitore" :lol:.
 
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