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NewsMotorola & Lenovo: Vertriebsverbot für Smartphones und Notebooks mit Modem
Wie die WirtschaftsWoche berichtet, darf Motorola aktuell keine Smartphones und Lenovo keine Notebooks mit Mobilfunkmodem mehr in Deutschland vertreiben. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts München: Demnach nutzt der chinesische Lenovo-Konzern, zu dem Motorola gehört, ein Patent ohne Lizenz des US-Konzerns InterDigital.
Und täglich grüßt das Murmeltier. @Jan Macht mal eine Blanko News dazu wo ihr nur das Aktenzeichen die Namen der Beteiligten und die Patentnummern austauscht...Rest ist immer gleich...
Ganz klar kalkuliert, Wetten das? Ständig steht einer auf und möchte dem anderen eins auswischen, furchtbar. Gibt es auch mal etwas Positives zu berichten?
@CrimsoN3.0 : Lenovo "und Motorola" dürfen ihre Geräte nicht mehr handeln und in Umlauf bringen. Der Handel selbst ist nicht betroffen. Ein Händler darf seine Ware noch normal verkaufen, ebenso darf er auch noch einkaufen - nur Lenovo darf nichts mehr verkaufen und importieren.
Na in diesem Fall geht es immerhin tatsächlich mal um eine Firma, die mit den Patenten eine Wertschöpfung verteidigt und nicht einfach nur um einen Patenttroll, wie gefühlt bei 90% der in den Medien auftauchenden Fälle der letzten Jahre...
Daran, dass das Patentsystem genau wie das Urheberrecht dringendst grundsaniert gehört ändert das natürlich nur wenig
Ganz klar kalkuliert, Wetten das? Ständig steht einer auf und möchte dem anderen eins auswischen, furchtbar. Gibt es auch mal etwas Positives zu berichten?
Na in diesem Fall geht es immerhin tatsächlich mal um eine Firma, die mit den Patenten eine Wertschöpfung verteidigt und nicht einfach nur um einen Patenttroll, wie gefühlt bei 90% der in den Medien auftauchenden Fälle der letzten Jahre...
Ja, das mag sein.
Dennoch recht auffällig, dass solche Fälle in Deutschland stets bei diesem Gericht landen und in erster Instanz der Kläger Recht bekommt.
Ich frage micht auch gerade, warum das übrhaupt in München verhandelt wurde. Üblicherweise ist doch das Gericht am Standort des Klägers oder des Beklagten zuständig. Die deutsche Niederlassung von Lenovo (Lenovo Deutschland GmbH) ist laut Impressum in Stuttgart und InterDigital hat gar keinen Standord in Deutschland, sondern innerhalb der EU nur in Finnland, Frankreich und Belgien. Das Prinzip des "fliegenden Gerichtsstandes" ist dürfte hier, meiner Einschätzung nach, eigentlich auch nicht anwendbar sein.
Ist doch die gleiche Chose wie Hamburg bei Urheberrechtsblödsinn.
Eigentlich sollte sich der Angeklagte den Gerichtsstand aussuchen dürfen, nicht der Kläger.
Vielleicht liegt es daran, dass das Deutsche Patent und Markenamt sowie das Europäische Patentamt in München sitzt (Experten befragen etc.)? Natürlich nur eine Vermutung, fahre nur häufig dran vorbei, daher kam es mir in den Sinn.
Ich wäre da für die Schufa! Das ist ein Verein der modernen Wegelagerei...ziehe aktuell um und ohne die Schriftliche oder Digitale Auskunft von dehnen brauchst zu den meisten Wohnungsbesichtigungen gar nicht erst erscheinen! Und so eine schriftliche die nur 3 Monate gültig ist kostet mal eben 30,-€ dafür das sie dir einen DIN A4 Umschlag mit 6 Blättern schicken. Und wer jetzt denkt dann nehme ich die Digitale bei der ich dem Vermieter nur den Code gebe zum selber nachprüfen auf der Schufa Webseite...Pustekuchen kostet auch 30€ und dieser ist auch nur 60 Tage gültig! Haste in der Zeit nicht deine neue Traumwohnung gefunden pack wieder 30€ auf den Tisch...was bin ich froh das ich meine neue Wohnung relativ schnell gefunden habe.
PS: Daumen drücken hab am 21.05 Termin das die Telekom dort die Glasfaserdose Anschließt für FTTH (im Haus-Keller ist fertig) hoffentlich ohne Komplikationen.
Ergänzung ()
aluis schrieb:
Aus diesen Gründen kostet ein Mittelklasse-Smartphone 789,00 Euro.
Natürlich, dazu noch weitere Abgaben wie zb. für Batterien, Kunstoff Recycling , jedes LOGO auf deinem Gerät das für ein bestimmtes Feature steht. Sowie all die typischen deutschen Zusatzleistungen die man Leisten muss als Firma für Grundstück, Gebäude, Mitarbeiter. Es heißt nicht umsonst das der deutsche Standort für eine Firma mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet ist.
Ist doch die gleiche Chose wie Hamburg bei Urheberrechtsblödsinn.
Eigentlich sollte sich der Angeklagte den Gerichtsstand aussuchen dürfen, nicht der Kläger.
Natürlich, dazu noch weitere Abgaben wie zb. für Batterien, Kunstoff Recycling , jedes LOGO auf deinem Gerät das für ein bestimmtes Feature steht. Sowie all die typischen deutschen Zusatzleistungen die man Leisten muss als Firma für Grundstück, Gebäude, Mitarbeiter. Es heißt nicht umsonst das der deutsche Standort für eine Firma mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet ist.
Die Schwelle von 17,5 US-Cent (pro Modem?, pro 100 $ Warenwert?) ist ja denkbar niedrig. Leider steht die verlangte Summe nicht im Text. Da tut sich für mich ein Widerspruch auf.