Nach 8 Wochen RMA Karte defekt zurück?!

@ Suxxess
Nur scheinen die 6 Monate Garantie ja nicht zu stimmen. Wenn Du den von dir geposteten Link benutzt (denselben habe ich auch gepostet), dann stell den Reiter mal auf Grafikkarten. Dann steht dort:
Grafikkarten: GIGABYTE gewährt standardmäßig zwei Jahre Garantie.
 
braumeister schrieb:
Komisch! Ich wende mich wegen allem immer an den Hersteller ....
dann machst du was falsch.

ich wende mich grundsätzlich innerhalb der ersten 6 monate an den händler. allein schon deswegen, weil ein garantieanspruch ganz andere sachen umfassen kann wie eine gewährleistung. wie der händler das dann handhabt ist mir persönlich egal. er wird höchstwahrscheinlich den hersteller kontaktieren. aber seine gewährleistung auf den hersteller abwälzen soll er doch bitte schön allein.
mir gegenüber steht er in der pflicht, nachzuweisen, das der verursachende fehler nicht schon beim kauf vorhanden war.
Ergänzung ()

Muchaschoman schrieb:
Der Defekt trat genau 3 Tage nach den 6 Monaten auf! Somit ist die Beweislastumkehr usw.....

das ist natürlich schlecht für dich. wenn es so ist, wirst du wohl oder übel dein geld abschreiben können.

wenn der grafikkartenhersteller eine garantieabwicklung ausschließt steht dir nur noch der weg eines gutachtens offen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kinkaku-ji
Ich habe deinen ja auch kopiert und auf die deutsche Telefonnummer hingewiesen.
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.

In Deutschland sind 2 Jahre Gewährleistung vorgeschrieben.
Dabei greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Sprich in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass es nicht schon vorher kaputt war. Da er das in 99,9% der Fälle nicht kann, muss er liefern. Sprich man kann sich einfach eine neue Karte aus dem Regal geben lassen. ( BGB 439 Absatz 1 ) [ Nicht abwimmeln lassen! ]

Danach muss der Kunde beweisen, dass die Karte schon vorher defekt war. Das ist ebenfalls zu 99,9% nicht möglich. Sprich der Kunde hat schlechte Karten wenn sich der Händler auf die Hinterbeine stellt, versuchen würde ich es trotzdem. Wie gesagt die 2 Jahre Gewährleistung gelten ja.

Und jetzt kommen wir zur Garantie, hier sind die 6 Monate völlig egal. Der Garantiegeber hat die Karte zu tauschen. ( Solange der Schadensfall davon abgedeckt ist, manche Hersteller schließen Verschleißteile aus z.B. beim Auto )

Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht, dass ist immer die Gewährleistung. Eine Garantie ist freiwillig. ;)

*Edit*
Der Hersteller kann auslesen mit welchem Takt eine Grafikkarte betrieben wurde, damit könnte er prüfen ob seine eigens gegebene Garantie erloschen ist oder nicht. Vermutlich wurde das aber nicht durchgeführt, ansonsten hättest du ein Prüfungsprotokoll bekommen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess schrieb:
Als Kunde hast du innerhalb den ersten 6 Monaten das Recht sofort eine Ersatzkarte zu bekommen. Sprich nix mit Reparatur mein Herr. Geben sie mir die neue Grafikkarte die da hinten im Regal steht!

Das Wahlrecht hat der Käufer! Der Verkäufer hat da nichts zu melden. ( BGB 439 Absatz 1 )

dann lies den paragraph auch mal! ich sage nur "unverhältnismäßig"

ansonsten hast du aber recht ;)
 
@ Suxxess

Steh ich jetzt auf dem Schlauch?
Wenn der Hersteller freiwillig zwei Jahre Garantie gibt, dann ist diese a) besser als Gewährleistung und b) für den Hersteller bindend, da er damit wirbt.

Oder würfel ich da jetzt was durcheinander?
 
@micha2: Informiere dich mal über Unverhältnismäßigkeit, die ist hier nämlich nicht gegeben!

@Kinkaku-ji: Die freiwillige Haltbarkeitsgarantie berührt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Sie kann darüber hinausgehen oder mehr Leistungen umfassen, gesetzliche Ansprüche aber nicht mindern oder einschränken oder dergleichen.
 
eine garantie kann auch schlechter sein. man sollte halt die garantiebedingungen durchlesen.
garantie ist nicht gleich garantie.

@dafni88

eine 14tägige reparatur ist eben nicht unverhältnismäßig. von daher kann der händler dies auch anbieten. ich will hier jetzt nicht im detail darüber diskutieren. einfach mal den paragraph bei google eingeben und denn gesetzestext lesen. Suxxess hat ja schon den genauen paragraph hier reingeschrieben.

ich hab mir übrigens, nach suxxsess aussage, den gesetzestext durchgelesen. eben weil ich vorher schon der meinung war, das man dem händler eine nachbesserung zugestehen muss die auch eine reparatur umfasst. vorher hatte ichs in WISO gesehen. aber ist halt schon nen halbes jahr her. da könnte sich also zwischenzeitlich was geändert haben(01.01.2012). ist aber nicht so ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kinkaku-ji
Du stehst auf dem Schlauch. :D Mit den 2 Jahren Herstellergarantie hast du natürlich Recht.
(Die ist aber freiwillig)

Ich habe nur deswegen gemeckert:
6 Monate Garantie
Die gibt es halt nicht, sprich das heißt nur anders. ( Gewährleistung mit Beweisumkehrlast noch 6 Monaten ) Im Endeffekt kommt es aufs selbe hinaus.

@micha2: Informiere dich mal über Unverhältnismäßigkeit, die ist hier nämlich nicht gegeben!
Genau das wollte ich auch noch schreiben. Eine Grafikkarte ist ein 0815 Produkt, da kommt man niemals mit Unverhältnismäßigkeit durch.

Unverhältnismäßig wäre es wenn ich mir ein Einzelstück bei Porsche fertigen lasse, dabei tritt ein kleiner Kratzer im Motoreninnenraum auf und ich würde dann auf einen Neubau des Autos bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@micha2: Ich glaube du hast den § nicht ganz verstanden. Hier geht es nicht um irgendeine Zeit, die dem Käufer/Verkäufer zugemutet werden kann. Es geht in Abs. 3 lediglich darum, ob die Kosten der vom Käufer gewählten Nacherfüllung unverhältnismäßig hoch sind. Und das sind sie auf keinen Fall. Eher würde der Verkäufer die Reparatur verweigern, weil die mit höheren Kosten einher ginge.

Edit: Und der Verkäufer hat überhaupt nichts anzubieten. Der Käufer wählt und erst dann kann der Verkäufer im Falle der Unverhältnismäßigkeit verweigern.
 
ja. da hast du nicht ganz unrecht. dumm nur, das der verkäufer eventuell auf einer defekten ware sitzen bleibt.
selbst wenn er die ware später repariert, kann er sie nicht mehr zum neupreis verkaufen. er hat also in jedem fall mehrkosten die durchaus auch als unverhältnismäßig eingestuft werden.
meist wird ja ein umtausch problemlos gewährt. gerade im hardwarebereich. allerdings wirds problematisch, gegen diese schwammige aussage im paragraph vorzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer kann natürlich auch Ansprüche gegen dessen Lieferanten, hier Gigabyte geltend machen.
Aber auf welchen Kosten der Verkäufer aufgrund der Nacherfüllung sitzen bleibt, ist dem Gesetzgeber hier egal. Das sind Vorschriften zum Schutz des strukturell unterlegenden Konsumenten.
 
Suxxess schrieb:
Unverhältnismäßig wäre es wenn ich mir ein Einzelstück bei Porsche fertigen lasse, dabei tritt ein kleiner Kratzer im Motoreninnenraum auf und ich würde dann auf einen Neubau des Autos bestehen.

na da haste jetzt aber ein bisschen hochgegriffen. :D

kosten von 100€ können auch unverhältnismäßig sein. nicht jeder ist millionär;) das sehen auch die richter so.
Ergänzung ()

danfi88 schrieb:
Der Verkäufer kann natürlich auch Ansprüche gegen dessen Lieferanten, hier Gigabyte geltend machen.
Aber auf welchen Kosten der Verkäufer aufgrund der Nacherfüllung sitzen bleibt, ist dem Gesetzgeber hier egal. Das sind Vorschriften zum Schutz des strukturell unterlegenden Konsumenten.

alles richtig

http://www.verbraucher.de/download/gewaehrleistung.pdf

einfach mal durchlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Beispiel ist durchaus zutreffend. Der Porsche ist mangelhaft (§434), also kann er Käufer ersteinmal Ersatzlieferung verlangen. Diese ist aber tatsächlich mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, also kann der Verkäufer die Neulieferung verweigern.
 
ich habe nicht geschrieben, das die aussage mit dem porsche falsch sei. oder liest du was anderes aus meinem text herraus?
 
Nein, habe ich nicht. Ich wollte es nur noch einmal untermauern. Deine Aussage mit den 100€ die unverhältnismäßig sein können ist ebenfalls richtig.
 
Ja Micha2 da habe ich absichtlich etwas hochgegriffen. Das war Absicht um den Unterschied zwischen 0815 Produkt und einem Einzelstück klar zu machen. Wie schon gesagt, ansonsten könnte man ja immer mit unverhältnismäßig kommen.

Der Verkäufer kann natürlich auch Ansprüche gegen dessen Lieferanten, hier Gigabyte geltend machen.
Und hier greifen dann wieder marktwirtschaftliche Regelungen und Verträge. Sprich ein kleiner Händler kann sich hier sicherlich nicht so gut durchsetzen wie ein großer Anbieter wie z.B. Alternate oder Amazon.

Aber stell dir mal vor Amazon oder Alternate würden Gigabyte aus dem Sortiment nehmen da denen die Reparaturabwicklung nicht schmeckt. Dann wäre da aber was los, dass glaube mir mal. :king: Die Händler sollten in dem Fall einfach auf die Ware schreiben.

Produkt bitte austauschen und nicht reparieren. Kunde hat bereits einen Ersatz erhalten.
Wenn das zu häufig schiefgeht, dann wird der Hersteller gewechselt => Fertig. ;)
Im Normalfall wird dies dann auch beachtet. ( Habe mal in einer RMA Abteilung gearbeitet ) :)
 
Schön und gut, aber was bedeutet das Ganze nun für den Te? Kann er sich auf die zweijährige Garantie von Gigabyte berufen und einen adäquaten Ersatzartikel verlangen?
 
Der TE hat ein Recht auf eine Reparatur. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, steht dem TE ein gleichwertiges oder besseres Austauschprodukt zu. Damit können auch Karten gemeint sein, die von anderen RMA Fällen stammen und repariert wurden (z.B. von anderen Kunden bei denen direkt ausgetauscht wurde, wie z.B. innerhalb den ersten 6 Monaten), Vorführmodelle oder ähnliche Waren mit einem ähnlichen Alter, sprich B-Ware, diese muss allerdings voll funktionsfähig sein.
 
Kinkaku-ji schrieb:
? Kann er sich auf die zweijährige Garantie von Gigabyte berufen und einen adäquaten Ersatzartikel verlangen?

wenn sein defekt von gigabyte anerkannt wird, dann ja. wenn gigabyte sagt, das der defekt nicht mit den garantiebestimmungen abgedeckt ist, dann nein.
 
Also ich schlag Riesenwellen wenn die mir das nicht abnehmen. Eine Induktive Spule an der der Stelle darf nicht so heiß werden. Das PCB ist dadurch auch verfärbt und das heißt es muss über einen längeren Zeitraum extremer Hitze ausgesetzt gewesen sein. Die Temp waren immer alle im Rahmen zumindest die ich auslesen konnte GPU Speicher usw.... Airflow war auch ausreichend vorhanden. Sie können auch gern den Chip auslesen zwecks der Spannungen und Temps hab ich kein Problem mit.
Wenn die jetzt kommen von wegen keine Garantie Beanspruchung möglich. Gehe ich zum Verbraucherschutz und trage das Thema mal zu Akte bla^^ Vielleicht interessiert die so ein Verbraucher Thema. Die Karte hat mich immerhin 340€ gekostet.
 

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