joshlukas schrieb:Bin ich voll bei dir, dass man in jedem Fall abwägen muss. Allerdings habe ich auch nie das Gegenteil behauptet. Gehe doch den umgekehrten Weg und definiere Sicherheit. Du wirst feststellen, dass der Begriff Sicherheit mehr abdeck als körperliche und/oder psychische Unversehrtheit so wie in Art. 2 GG beschrieben.
Ich kann ja bei dem Begriff nur von mir ausgehen. Wenn man es technisch versteht, reduziert sich die Sicherheit eben ganz am Ende der Kette auf diese Unversehrtheit. Was noch dazukäme wäre die Unversehrtheit des Eigentums. In meinem Verständnis wären damit die existentiellen Gefahren quasi abgedeckt. Mir fällt jedenfalls nicht mehr ein. Kann mich aber auch irren.
Was darüber hinausgeht ist das Sicherheitsgefühl jedes Individuums. Das hat aber vor allem mit einem selbst zu tun. Sehr oft hat es nichts mit realen Gefährdungen zu tun und wird eben auch durch mediale Berichte beeinflusst usw.
Wie auch @areiland schon bemerkte, Danke an der Stelle für den Hinweis, kann ich die im Grundgesetz genannten Rechte nur über eine Verfassungsbeschwerde gegenüber staatlichen Organen einklagen.
Es richten sich ja die zulässigen von den staatlichen Instanzen beschlossenen Gesetze ja nach dem Grundgesetz beziehubgsweise dürfen ihm nicht entgegenstehen.
Daraus hat es aber (subjektive Meinung und Empfindung) die direkte Folge, daß eben ich ein Recht darauf habe, daß diese genannten Dinge geschützt werden, seitens des Staates.
Daß ich diesen Begriff "Der Staat" in Bezug auf seine Organe und die Politiker blöd finde, weil es immer so wirkt, als habe der Einzelne nichts damit zu tun und gehöre nicht dazu, dabei ist wahrscheinlich (fast) jeder von uns hier ein Teil dieses Staates, ist ein anderer Punkt.
Wissenschaftlich gesehen hat natürlich "Staat" eine definierte Bedeutung. Wird nur oft nicht so benutzt.