bis sowas Gesetz wird, dauert es eine Weile.
Zuerst wird es beim Bundestag vorgetragen.
Dann gibt jede Partei sein Senf ab und es wird darüber diskutiert.
Dann gibt es eine Abstimmung (2/3 Mehrheit benötigt).
Dann muss der Bundespräsident es unterschreiben.
Anschließend muss es von sämtlichen Medien übertragen werden welches Gesetz ab welchen Monat/Jahr gilt.
Zwischen den ganzen Schritten kann das Verfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon schnell einkassieren.
Ich finde die Entwicklung sehr bedenklich. Man versucht die Mainstreamplattformen wie Twitch, Youtube, Facebook, Twitter, etc...mit massiven Einschränkungen und Gesetze einzudecken um irgendwelche Gefahren von rechter/linker Gewalttäter einzudämmen, obwohl man 99,99% der Beleidigungen und Drohungen auf solchen Plattformen locker ignorieren kann da sie von Keyboard Warriors, Bots und Trolle kommen und somit harmlos sind.
Die gefährlichen Individuen tummeln sich eher in geschlossene Foren, auf 4chan, 8chan, Krautchan, im Deepweb / Darknet rum und wenn die nicht ganz dumm sind, nutzen sie auch VPNs. Die ganz schlauen haben vermutlich sogar ne VM aufgesetzt und in der VM ein VPN + verschiedene weitere tools um ihre IPs zu verschleiern bzw. noch weiter aufzusplitten. Ohne ein verdeckter Ermittler der in den Kreisen drin ist, kommt man erst nach Jahrzehnte an solche Menschen ran. Wenn überhaupt. Bis dahin ist alles verjährt (Verfolgungsverjährung von 3 Monate, bei Beleidigungen, Drohung und Hetze, nachdem sie geäußert bzw. gepostet wurden + 3 Monate Vollstreckungsverjährung, wenn sie innerhalb der Verfolgungsverjährung, von der betroffene Person gemeldet wurde).
Der Antragsdelikt wurde deshalb eingeführt damit Zustände wie in der DDR und im 3. Reich (Bespitzelung, Denunziation, Diffamierung) vermieden werden.
Wenn das Antragsdelikt zum Offizialdelikt geändert wird, dann werden auch die normalen Bürger, Andersdenkende, Systemkritiker oder gar Satiriker betroffen sein:
User postet einen Galgenhumor/schwarzer Humor Bild/Text -> Strafanzeige -> Hausdurchsuchung + Mitnahme von PC, Handys, etc...für 8-12 Monate -> eventuell Freiheitsstrafe
User postet ein (politischer) Meme -> Strafanzeige wegen Drohung, Hetze und Beleidigung-> Hausdurchsuchung + Mitnahme von PC, Handys, etc...für 8-12 Monate -> eventuell Freiheitsstrafe
User äußert sich kritisch gegen Regierung / Politik / Partei -> Strafanzeige wegen Drohung, Hetze und Beleidigung-> Hausdurchsuchung + Mitnahme von PC, Handys, etc...für 8-12 Monate -> eventuell Freiheitsstrafe
User äußert sich kritisch gegen Migration -> Strafanzeige wegen Drohung, Hetze und Beleidigung-> Hausdurchsuchung + Mitnahme von PC, Handys, etc...für 8-12 Monate -> eventuell Freiheitsstrafe
User diskutiert auf sozialen Netzwerke und es kommen hier und dort ein paar Wutausbrüche hinzu -> Strafanzeige wegen Drohung, Hetze und Beleidigung-> Hausdurchsuchung + Mitnahme von PC, Handys, etc...für 8-12 Monate -> eventuell Freiheitsstrafe
Wie man sieht, kann man das Gesetz des Offizialdelikts ziemlich weit dehnen.
Hassrede/Hasspostings gibt es nicht. Es ist ein von der Politik erfundenes Buzzword. Hass ist ein Gefühl wie Angst oder Liebe und ist im StGB nicht definiert, somit nicht justiziabel, denn sonst hätten wir Meinungs-und Gesinnungsdiktatur wie in Minority Report, Equilibrium oder Orwells 1984.
Außerdem hat das BVerfG klar gesagt: