Nach Defekter Grafikkarte andere erhalten!

Penthax

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Mai 2013
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Hallo liebe Community,

vor kurzer Zeit hat meine Grafikkarte(Geforce GTX 560TI - 1024Mb) den Geist aufgegeben. Habe sofort den Support des Händlers/Verkäufers kontaktiert und sie meinten ich sollte die Grafikkarte einschicken.Nach ca 1 Woche bekam ich eine neue Grafikkarte zurück.

Garantie läuft noch 5 Monate!

Sparkel Geforce GTX 650ti - 2048MB wurde mir als Austausch zugeschickt.
Nach einigen Seiten durchs stöbern ist mir aufgefallen das die Grafikkarte von der Leistung her schwächer ist und auch um einiges billiger ist.

- Meine alte 560TI hat zurzeit einen Preis von 150-190 Euro
- Die neue 650TI Grafikkarte hat einen Preis von 100-130 Euro
(Quellen Onlineportalen)

Da ich davon nicht viel Ahnung hab wurde mir ja ein billigeres Produkt zurück geschickt und somit habe ich doch das Recht die Differenz des Geldes vom alten Betrag zu erhalten oder eine Gleichwertige / bessere Grafikkarte.


Mfg Penthax
 
Als Antwort kam

Die neue Hersteller-Grafikkarte nVidia GeForce GTX 650Ti, 2048 MB DDR5, PCI-E, die Sie im Rahmen der Gewährleistung bekommen haben, ist auch die nach Zeitwert der alten Grafikkarte, die Ersatzgrafikkarte, die der Hersteller im Reklamationsfall, für eine nVidia GeForce GTX 560Ti, 1024 MB DDR5, PCI-E austauscht. Damit haben wir unsere Gewährleistungspflicht mit dem Austausch der neuen Grafikkarte auch erfüllt.
 
so ist es. einfach mal mit dem händler reden.
eine 650 ti boost wäre von der leistung her mit deiner 560 ti vergleichbar.

edit;
also nicht garantie sondern gewährleistung.
d.h. eigentlich ist das alles schon kulanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
normalweise bekommt man als Austausch entweder das gleiche Produkt oder ein hochwertigeres Produkt, ich mein wenn dein Ferarri Kaputt ist, willst als Austausch bestimmt nicht ein Opel haben oder :D

Da du ja selbst schon sagtest, die 650Ti ist langsamer als 560Ti, dann rufst deinen Händler an und fragst nach ^^
 
Zuerst einmal, würde ich mich an den Händer wenden... und das da versuchen zu klären. Vielleicht ist denen da einfach nur ein Fehler unterlaufen und die haben die 5 mit der 6 vertauscht (650 Ti, 560 Ti)

Und wie schon gesagt wurde, man bekommt normalerweise das gleiche Produkt ersetzt! Ansonten ist das ein Drecksladen.
 
da kannst du nix machen... Alles andere, wie Anwalt, würde nix bringen, weil du vielleicht gewinnen könntest, aber dabei jede Menge Geld verbräts.

Wenn du auf eine Grafikkarte Wert legs, würde ich die jetzige mit Garantieanspruch und Rechnung verkaufen und mit mit ein bisschen zusätzlichen Budget eine neue, stärkere kaufen. Das liegt dann natürlich am Rahmen deiner Möglichkeiten...
 
Nunja die Antwort vom Händler ist ja deutlich , jedoch kann das doch nicht wirklich richtig sein..
 
er hat doch schon seinen händler kontaktiert, siehe antwortschreiben.
 
Gewährleistung ist keine Garantie... Und ich kenne mich nicht gut genug aus, aber afaik (as far as I know) müsste in der Garantiezeit ein gleichwertiges oder besseres Produkt als Ersatz geschickt werden. Vlt. kannst du den ne Frist zur Nachbesserung setzen (Tausch gegen gleichwertige)... Jemand der sich auskennt wäre gut, egal ob Anwalt, BWLer oder jemand der informiert ist. Jetzt ist die Frage wie das mit der Gewährleistung und Garantie aussieht/aussah.

btw:
Leistungsdifferenz beträgt 15-20%


EDIT:
Garantie läuft noch 5 Monate!
Alles klar, du bist juristisch im Recht. Rede mit dem Händler ein weiteres mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
im Austausch einer 560 TI würde ich mir als Ersatzprodukt eine 660 (ohne Ti) schon erwarten. setzt dich einfach noch mal mit deinem Händler in verbindung und bleib beständig auf den Bezeichnungen kleben, vielleicht kannst du ein bisschen rütteln...
Ergänzung ()

andern falls noch in eine zweite 650Ti investieren für ein "Low Budet" SLI, sofern, das Netzteil es her macht....oder gleich ne neue... wie auch immer...

...die Unterhaltung läuft allmählig gegen die Wand... :)
 
K3ks schrieb:
Alles klar, du bist juristisch im Recht. Rede mit dem Händler ein weiteres mal.

ich bin mir fast sicher, er verwechselt garantie mit gewährleistung.
 
Ich werde jetzt erstmal auf die Antwort von meinem neuen Schreiben warten und euch dann informieren.

Danke schon mal für den Support.
 
Wenn Deine alte Grafikkarte noch auf dem Markt zu ergattern ist, würde ich auf diese auch bestehen!
Wenn der Händler oder gar der Hersteller von dieser Karte kein Exemplar mehr hat (was eventuell auch der Fall ist) sieht die Lage schon etwas anders aus. Fakt ist er hat Dir ein ebenbürtiges Produkt in der Gewährleistungszeit zur Vervügung zu stellen.
Deine Möglichkeit besteht nur darin ihm zu zeigen das dies nicht der Fall ist.

MfG
Christian
 
um wieviel % ist die 650Ti langsamer als die 560Ti , wenn es nur ein paar % ist, dann ist es ja nicht so schlimm, weil du ja jetzt eine ganz neue Grafikkarte hast ^^
 
Bod! schrieb:
Wenn Deine alte Grafikkarte noch auf dem Markt zu ergattern ist, würde ich auf diese auch bestehen!
Wenn der Händler oder gar der Hersteller von dieser Karte kein Exemplar mehr hat (was eventuell auch der Fall ist) sieht die Lage schon etwas anders aus. Fakt ist er hat Dir ein ebenbürtiges Produkt in der Gewährleistungszeit zur Vervügung zu stellen.
Deine Möglichkeit besteht nur darin ihm zu zeigen das dies nicht der Fall ist.

MfG
Christian

Ich hab wie gesagt wenig Ahnung davon, jedoch auch bei Interviews / Grafikkartentest´s auf Seiten zeigt es mir an das die neue weniger Leistung hat. Ich denke das es ein wichtiger Aspekt ist wenn es um´s Gaming geht.

Wenn jemand gute Quellen / Seiten weißt womit ich den Hersteller überzeugen kann wäre ich sehr dankbar!
 
Ist es ein Garantie oder Gewährleistungfall?

Wenn die Garantie greift, dann ist die Erläuterung mit den Zeitwert ok.

Wenn es ein Gewährleistungsfall ist, dann kann bis zu 2x nachgebessert oder vergleichbares Produkt ausgetauscht werden. Sollte beides nicht helfen, dann kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn ich mich richtig erinnere, dann natürlich abzüglich eines Nutzungswertes für den Zeitraum wo die Ware benutzt wurde.

Ist schon länger her bei mir, aber so hatten wir das in der höheren Handelsschule und auch später in der Berufschule in BWL gelernt.
 
Das Problem ist, das er beim Händler nur Gewährleistung hat. Und dabei gibt es nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Kunde muss beweisen, das der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.
 
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