GOGO das gilt jedoch nur für die gesetztliche Gewährleistung. Besteht noch Garantie, gibt es keine Bweislastumkehr, jedoch ist die Garantie ein freiwilliges Herstellerversprechen, zu dessen Konditionen, an die er sich jedoch nach der Festlegung rein rechtlich zu halten hat. SOllte also der Hersteller auf die Karte Garantie gewähren, würde ich erstmal die Bedinungen genau studieren.
Übrigens scheint diese Art der Entschädigung im Schadensfall die neue Masche zu sein, besonders auch da viele Grafikkarten - und Hardwarehersteller auf eine Kundengarantie verzichten, so das man als Kunde nur dem Händler gegenüber Gewährleitung in Anspruch nehmen kann. Aufgrund dessen werde ich mein KAufverhalten nicht mehr nach Idealo und Co richten sondern lieber wieder verstärkt beim großen Fluß einkaufen, denn wenn man Userberichten Glauben schenken kann, wird dort weitaus kulanter gehandelt und man bekommt selbst nach 23 Monaten noch den vollen Kaufpreis erstattet.
Übrigens scheint diese Art der Entschädigung im Schadensfall die neue Masche zu sein, besonders auch da viele Grafikkarten - und Hardwarehersteller auf eine Kundengarantie verzichten, so das man als Kunde nur dem Händler gegenüber Gewährleitung in Anspruch nehmen kann. Aufgrund dessen werde ich mein KAufverhalten nicht mehr nach Idealo und Co richten sondern lieber wieder verstärkt beim großen Fluß einkaufen, denn wenn man Userberichten Glauben schenken kann, wird dort weitaus kulanter gehandelt und man bekommt selbst nach 23 Monaten noch den vollen Kaufpreis erstattet.