Nachzahlungsforderungen, wenn zu hoher Verbrauch der Heizungsanlage

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BeBur schrieb:
Wenn der Verwalter klug ist gibt er keine "Stellungnahme" ab. Was sollte diese auch enthalten? Die Rechnung wurde zugestellt die ist jetzt zu begleichen, das ist gewiss die "Stellung" des Verwalters.

Alle relevanten Infos sind gewiss auf der Abrechnung, auch wenn du uns diese hier verschweigst.

Positionen, wie Rückstellungen, Flurstrom, Versicherungen, Wassergebühren, Sanierungs-,
Verwaltungskosten, usw. sind nicht das Thema und werden auch nicht bestritten,
auch wenn der Verwalter-DUDE rund 50 % mehr für seine Verwaltungsarbeit kassiert.
Es geht primär
um ...vermutlich " überzogene Heizverbrauchwerte ", welche leicht angezweifelt werden.
Auch
wenn nominal Zahlen auf dem Papier stehen, ist es dennoch fragwürdig, wenn pro
m2 Wohnbereich knapp 600 kWh Energie verrechnet werden.

Nach meinen Vergleichszahlen weicht der Wert entschieden ab vom Standard-Durchschnitts-
Wert,
auch wenn EnEV-Befürworter dagegen sprechen ( weil Wärmedämmung = WDVS an
der Hauswand fehlt....welche aber eh kaum einspart, weil Rücklagen die vermutlichen
Ersparnisse wieder fressen...nur so am Rande )

Wenn der Verwalter nichts heraus geben will, müsste er zumindest die Daten des
Roh-Ölverbrenners preisgeben...
oder ist gar eine Besichtigung der Kesselanlage für den Mieter optional möglich ?

ps. ich bleibe dabei. Vermutlich zu groß dimensionierter 300 Liter Alt-Kessel, welcher
ständig den Brenner zünden lässt und das Roh-Öl dann geschmeidig verbrennt, wie
Harry.

Aber ...Schwamm drüber ...
Ergänzung ()

BeBur schrieb:
Die Rechnung wurde zugestellt die ist jetzt zu begleichen, das ist gewiss die "Stellung" des Verwalters.

Alle relevanten Infos sind gewiss auf der Abrechnung, auch wenn du uns diese hier verschweigst.

Vermutlich aus der Sicht eines Investment-Punks ?
Aus Sicht eines Mieters eher mau-mau ?

Bezahlt wird erst mal einen Abschlag, welcher auf der Basis vom Mieter gerade mal akzeptabel.
Danach wird vermutlich aus-tariert.

ps. vermutlich werden die Dachwohnungen auch nicht weiter verkauft, weil Heizkostenwerte
jenseits von Gut + Böse ( + zu tiefes Satteldach )
Die Mieterin liegt mittig vom Gebäude, incl. Rundum-Beheizung von den Nachbarn - Daher
suspect, dass
der artig viel Most verbrennt wird. ( Zu Franz-Josef-Straußzeiten vermutlich noch akzeptabel...
weil der Rohölpreis tief im Keller -
lt. EnEV-EEG-Polit-Geklüngel...bei knapp 22.000 kWh für so eine mini-Arbeits-Bude...wohl eher
ober-mau-mau ...

Schwamm drüber !
Ergänzung ()

areiland schrieb:
Mit sowas geht man eigentlich eher mit der Nebenkostenabrechnung zur Verbraucherberatung oder zum Mieterbund und fragt nicht in einem Computerforum nach, dem man dann sogar nicht mal die nötigen Informationen zur Verfügung stellen kann.

Die Verbraucherschutz-Dudes bieten aktuell zur C19-Situation kaum nährwertigen Stoff an.
Zudem sitzen dort Energieberater ( welche im Schnellkurs erlernt ) in den Bürostuben
und haben vermutlich wenig Ahnung ( Zumindest hatten die letzten 3 kaum Ahnung, weil
Jeder WDVS aufschwatzen wollte, neue Fenster mit Amortisationszeiten > 57 Jahre +
am Besten noch eine Wärmepumpenanlage empfahlen ...Allerdings wollte Keiner eine
Amortisationszeit von < 10 Jahren bestätigen und unterschreiben...( wg. Regress )

Analog bleibt nur noch der Advokat oder der Mieterbund.

ps. man erhofft sich eher praktische Zahlen. Vermutlich wohnen noch zahlreiche Melder
bei ihren Eltern und Papa bezahlt die Heizrechnungen ?
Wo sollen die Dudes es auch wissen...aus der Nase heraus ziehen geht schwer. Dann
wird halt geschätzt oder vermutet.

Evtl. hat ja Einer hardcore-Erfahrung zum genannten Thema und schreibt nicht nur
irgend was dahin?
Erfahrungswerte wäre äusserst famose !

ps. Schwamm drüber ...muss man locker sehen
 
Zuletzt bearbeitet:
cartridge_case schrieb:
Du hast einen unschönen Beitragsstil. Sry, damit komme ich nicht klar.
nun ja, was bedeutet schon un-schön?
Prinzipiell geht es halt um die Frage, ob der Vermieter einen Maximal-Rohölverbrenner
betreiben und dafür dann noch Kohle ab-kassieren darf...
oder der Mieter ( dank EnEV + EEG-Wahnsinn ) noch eine Minderung durchsetzen
darf ?
Wenn der Vermieter einen alten Rohölverbrenner betreibt, der frisst wie Harry...ist
vermutlich auch nicht im Sinn der ganzen Umwelt-Dudes

aber ...Schwamm drüber
 
Gehst du überhaupt ansatzweise auf die Fragen der Leute die dir helfen wollen hier ein?

Nenne uns doch endlich mal reine Verbrauchs- und Wohnflächen-Fakten, anstatt immer nur Mutmaßungen anzustellen...

Vielleicht eine geschwärzte Nebenkostenabrechnung?

Sorry aber so bin ich raus...
 
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artemediathek schrieb:
Die Verbraucherschutz-Dudes bieten aktuell zur C19-Situation kaum nährwertigen Stoff an.
Mit anderen Worten, Du fragst lieber ohne jede aussagekräftige Information in einem Computerforum - statt Dich an Leute zu wenden, die von der Materie was verstehen und anhand von durch Dich übergebenen Informationen, auch zu den Vorjahren, beurteilen könnten was Sache ist.

Und nein, wie soll man Dir Vergleichszahlen nennen können - wenn man absolut nichts hat, mit dem man die von Dir genannte Situation vergleichen könnte. Du weisst nix zur genauen Heizung, nennst nix zu den Vorjahren und nix sonstiges. Man kanns nur anhand der vergangenen Nebenkostenabrechnungen vergleichen und nicht mit den Daten fremder Leute.

Geh mit den letzten drei oder vier Nebenkostenabrechnungen zum Verbraucherschutz, dem Mieterbund oder zu einem Fachanwalt, aber hör auf in einem Computerforum mit Null Information Leute zu befragen. Denn Du forderst einmal mehr die Glaskugel heraus und nicht mehr.
 
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Also bei dem Schreibstil bin ich raus. Wer so hart und Beweise gegen den Vermieter hetzt, da ist je Mühe umsonst.

Für den TE steht doch schon lang und breit fest: Mieter macht alles richtig. Heizung ist verhaltet und falsch eingestellt. Darauf aufbauend sollen bitte alle die Meinung unterstützen.

artemediathek schrieb:
Die Verbraucherschutz-Dudes bieten aktuell zur C19-Situation kaum nährwertigen Stoff an.
Zudem sitzen dort Energieberater ( welche im Schnellkurs erlernt ) in den Bürostuben
und haben vermutlich wenig Ahnung ( Zumindest hatten die letzten 3 kaum Ahnung, weil
Jeder WDVS aufschwatzen wollte, neue Fenster mit Amortisationszeiten > 57 Jahre +
am Besten noch eine Wärmepumpenanlage empfahlen ...Allerdings wollte Keiner eine
Amortisationszeit von < 10 Jahren bestätigen und unterschreiben...( wg. Regress )
DAS hört sich für mich nicht mal Ansatzweise nach Verbraucherzentrale oder Mieterbund an, sondern nach Energieberatern. Da werden auch ganz andere Schwerpunkte gesetzt.
Btw. wenn sich Dämmungen (egal welche) erst nach mehr als 10 Jahren einstellen solen, muss ja die bestehende Substanz nicht sonderlich schlecht sein.
Die schlechteste Heizung ist dann ja egal, wenn die Energie in der Wohnung bleibt.

Sorry für mich bleibt bei solchen Aussagen erstmal der Mieter im Fokus. Keine Abrechnung, keine Verbrauchswerte, keinerlei Datengrundlage. Wo soll da eine Wahl getroffen werden?

artemediathek schrieb:
Evtl. hat ja Einer hardcore-Erfahrung zum genannten Thema und schreibt nicht nur
irgend was dahin?
Erfahrungswerte wäre äusserst famose !

ps. Schwamm drüber ...muss man locker sehen

Der Einzige der hier was dahin schreibt bist einzig und alleine DU. Wir haben schon Erfahrungswerte geliefert, aber auch nur auf der Grundlage von schätzen und glauben. Was anderes lieferst du uns nicht.
artemediathek schrieb:
Abrechnungsschlüssel sind für Vermieter oft nicht ersichtlich, da jeder Anbieter einen anderen
Umrechnungs-Schlüssel verwendet. Analog kann man nur den Verbrauchswerten vertrauen -
da der Verwalter keine Energie-Rechnungen vorlegen muss, ist
es daher zweifelhaft...ob am Ende nicht gemauschelt wird ?
.... Dein Ernst? Abrechnungsschlüssel MÜSSEN auf eine NK/HZ Abrechnung, stehen sie nicht drauf kann die Abrechnung angezweifelt werden und braucht "erstmal" nicht gezahlt werden. Die Umrechnung ist immer die gleiche Heizwert x Verbrauch x Literpreis (Öl). Was will man da groß anders machen? Wiegesagt aufgeteilt auf Fläche und Verbrauch.
artemediathek schrieb:
Analog bleibt nur noch der Advokat // Vermutlich aus der Sicht eines Investment-Punks ? //
Vermutlich wohnen noch zahlreiche Melder
bei ihren Eltern und Papa bezahlt die Heizrechnungen ?
Ich sags mal so, das lässt tief Blicken wie DU über die Beziehungen Vermiter - Mieter denkst.
 
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Skeidinho schrieb:
Gehst du überhaupt ansatzweise auf die Fragen der Leute die dir helfen wollen hier ein?

Nenne uns doch endlich mal reine Verbrauchs- und Wohnflächen-Fakten, anstatt immer nur Mutmaßungen anzustellen...

Vielleicht eine geschwärzte Nebenkostenabrechnung?

Sorry aber so bin ich raus...
Die Heizkosten, abzüglich der Altbestände ( rd. 100 € ) liegen bei 1.500 € = 21.400 kW/h -
600 kW/h p. 1m2
Wohnfläche: 36 m2 ( 2 Wandheizkörper im Wohnzimmer, 1 Heizkörper im Duschbereich )
Lage: Südbayern
Die sonstigen Nebenkosten werden nicht bestritten, analog geht es nur um die Heizkosten.
Skeidinho schrieb:
Vielleicht eine geschwärzte Nebenkostenabrechnung?
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Ich würde diese Nebenkostenabrechnung dringend einem Experten (Mieterschutzbund) prüfen lassen.

Es schadet auch nicht jetzt schon der Abrechnung zu widersprechen.

Ich sehe da schon Dinge und Kostenstellen die nicht passen, bzw. auch nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Sprich: Musst du zum Teil gar nicht zahlen.

Da es hier aber explizit keine Rechtsberatung gibt, kann ich dir mehr nicht sagen.
 
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@Skeidinho
Ich bin allgemein daran interessiert, daher ist es keine Rechtsberatung, wenn du darauf eingehst. Was passt den manchmal nicht auf NK Abrechnungen aus deiner Erfahrung?
 
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Meine Erfahrung ist, dass Vermieter oft Kostenstellen angeben, die einfach dort nicht reingehören.
Da sich viele Mieter damit nicht auskennen und oft Nebenkosten einfach so hinnehmen, kommen viele sogar damit durch.
Anders herum sind sich vielleicht auch Vermieter im Klaren was sie nicht dürfen. Sind ja nicht alles schwarze Schafe.

Einfach mal Google anschmeißen: "Was darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?"

Ein Ergebnis:
https://ratgeber.immowelt.de/a/umlagefaehige-nebenkosten-das-duerfen-vermieter-abrechnen.html

Oder:
https://mieterengel.de/umlagefaehige-und-nicht-umlagefaehige-nebenkosten/#Anchor7

Einfach mal mit der eigenen Nebenkostenabrechnung abgleichen.
 
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Skeidinho schrieb:
Ich würde diese Nebenkostenabrechnung dringend einem Experten (Mieterschutzbund) prüfen lassen.
artemediathek schrieb:
Die sonstigen Nebenkosten werden nicht bestritten, analog geht es nur um die Heizkosten.
Der TE gibt uns zu erkennen, dass er sich wohl gut in diesem Bereich auskennt. Ergo können wir dieses Feld überspringen.
artemediathek schrieb:
Die Heizkosten, abzüglich der Altbestände
Einwand: Wenn die Ölstände NICHT Teil der sep. Heizkosten Abrechnung sind, ist diese Position vollkommen richtig. (idA das die Zahlen stimmen)
DU zweifelst die HZ an und sagst die restlichen Nebenkosten sind i.O. zu sehen bekommen wir aber nur die Nebenkosten. ICh würde sagen Hilfreich 0 von 10 Punkten.
 
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Und was wird da jetzt konkret von der Mieterin gefodert? Die 308,35€? Das ist die NK-Abrechnung für den Vermieter, auf der ja schon eindeutig angegeben ist, was er auf den Mieter umlegen darf (und es wurde sogar ausgerechnet).

Wieviel die Mieterin an NK bisher gezahlt hat und wieviel nachgefordert werden, ist da nicht ersichtlich.

Wobei die Hausverwaltung 2019 schon ansatzweise mit diesen Kosten für 2020 gerechnet hat. 308,35€ Nachzahlung für den Eigentümer sind gerade mal 25€/Monat mehr wie angesetzt (falls da nichts anderes ausgesetzt wurde). Wenn die NK für die Mieterin jetzt bedeutend höher liegen wie 2019 (oder wie im Mietvertrag angesetzt), dann ist dort etwas faul.

Bei 18 Parteien und 5% der Gesamtfläche auf 12% der Heizkosten zu kommen, finde ich etwas seltsam. Bei X Prozent Umlage auf alle wird der prozentuale Anteil noch höher.

Also bleibt es für mich dabei: die Heizkostenabrechnung ansehen, die Werte mit denen der Kopie vom Ablesen vergleichen und dann entscheiden, was man tut.

artemediathek schrieb:
ps. ich bleibe dabei. Vermutlich zu groß dimensionierter 300 Liter Alt-Kessel, welcher
ständig den Brenner zünden lässt und das Roh-Öl dann geschmeidig verbrennt, wie
Harry.
Es bleibt also dabei: es gibt trotz mehreren Mietparteien noch nicht einmal irgendwelche Vergleichswerte aus dem Haus, obwohl ihr sogar das Verhalten des Vormieters grob zu kennen scheint.

artemediathek schrieb:
ps. man erhofft sich eher praktische Zahlen. Vermutlich wohnen noch zahlreiche Melder
bei ihren Eltern und Papa bezahlt die Heizrechnungen ?
Was sollen Dir irgendwelche Zahlen bringen?

Bei mir seit Jahren: Heizkosten nahezu 0€ (inkl. Warmwasser in 2020 gigantische 36€ im Jahr oder 4€ Steigeurng zum Vorjahr Dank Homeoffice), in der letzen Mietwohnung war es auch kaum anders. Dazu kommen dann aber 440% Festkosten. Der Mieter (=Vater der Eigentümerin) unter mir hatte 2019 aber locker Faktor 20-30 meiner Kosten.

Ist halt ähnlich wie beim Stromverbrauch. Ich liege seit Jahren weit über den im Netz erträumten Verbräuchen im Single-Haushalt, meine Mutter lag zuletzt locker beim doppelten von mir (vor dem HO). Mein Auto kann ich mit 6-9 Liter Diesel fahren, da bringt mir weder WLTP noch der Verbrauch von Besitzern des gleichen Autos etwas.

P4ge schrieb:
Einwand: Wenn die Ölstände NICHT Teil der sep. Heizkosten Abrechnung sind, ist diese Position vollkommen richtig. (idA das die Zahlen stimmen)
In der Abrechnung steht ja schon, dass der Bestand nicht auf den Mieter umlegbar ist.

Die Abrechung ist für mich keine, die der Mieter überhaupt zu sehen bekommen muss (außer auf Nachfrage, wenn er die des Vermieters anzweifelt). Und es ist erst recht keine auf der es eine Angabe gibt, was konkret für den Mieter nachzuzahlen ist.
 
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gymfan schrieb:
In der Abrechnung steht ja schon, dass der Bestand nicht auf den Mieter umlegbar ist.

Die Abrechung ist für mich keine, die der Mieter überhaupt zu sehen bekommen muss (außer auf Nachfrage, wenn er die des Vermieters anzweifelt). Und es ist erst recht keine auf der es eine Angabe gibt, was konkret für den Mieter nachzuzahlen ist.
Vollkommen richtig. Der StB erstellt hier eine Abrechnung die wahrscheinlich sowohl für Mieter als auch Eigentümer eines MFH gedacht ist. Insofern sieht die Abrechnung schon richtig aus.
Mir stellt sich an diesem Punkt halt die Frage wie der Vermieter daraus seine NK/HZ baut. Ich kenne Fälle, da wird dann mündlich gesagt, die Positionen mit * werden 1:1 durchgereicht etc pp. Machen die die keinen Bock haben. Und unter diesem Gesichtspunkt habe ich schon HZ Abrechnungen mit solchen !Öl-Ständen" gesehen. Sieht abendteuerlich aus, kann aber richtig sein.
 
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Penicillin schrieb:
Was passt den manchmal nicht auf NK Abrechnungen aus deiner Erfahrung?

Hatten das gleiche Problem letztes Jahr ebenfalls mit unserem Vermieter. Eine Position die Vermieter gerne umlegen aber nicht dürfen sind (um mal ein Beispiel zu nennen) Kontoführungsgebühren. Unsere Anwältin gab uns da eine ewig lange Liste mi Positionen, das Problem ist oftmals nichtmal das die Vermieter das aus böser Absicht tun sondern eher unwissenheit.
 
"Unwissenheit" kaufe ich btw. kein bisschen ab, bei einer professionellen Verwaltung sowieso nicht, aber auch ein einzelner/nebenberuflicher Vermieter hat Null Probleme, diese Dinge heraus zu finden heutzutage, das ist also im Idealfall eine "ist mir egal" Einstellung auf Kosten des Mieters.
Eigentlich gehört das aber in die Kategorie, die man als Vermieter weiß, man muss schließlich generell einen Haufen Abrechnungskram machen und das man nicht jegliche Kosten umwälzen kann ist nun wirklich kein Geheimnis.

Das Ding ist halt, das Fundament der Welt baut auf "mir egal" und Inkompetenz auf. Der eine macht einen Fehler und der nächste interessiert sich nicht dafür. In diesem Fall: Die meisten Mieter lesen ihre Abrechnung sicherlich überhaupt nicht und beschäftigen sich nicht damit. Wäre ich eine Arschgeige würde ich einfach bei jedem neuen Mieter alles drauf ballern und an Kosten weiter reichen und wenn der sich dann beschwert halt Positionen runter nehmen. Wenn genau der dann auszieht das selbe Spiel beim Nachmieter wieder.

Natürlich sagt man dann in jedem Fall als privater Vermieter "ACH! Na, also das war mir nicht klar, ja, ne, kein Problem, danke, dass sie mir den Link dazu geschickt haben, den sie per Google gefunden haben"
 
BeBur schrieb:
"Unwissenheit" kaufe ich btw. kein bisschen ab, bei einer professionellen Verwaltung sowieso nicht, aber auch ein einzelner/nebenberuflicher Vermieter hat Null Probleme, diese Dinge heraus zu finden heutzutage, das ist also im Idealfall eine "ist mir egal" Einstellung auf Kosten des Mieters.
Uff, mit solchen Aussgen würde ich aufpassen. Ich stimme dir zwar zu, das gerade die professionellen Anbieter am Markt fehlerfreie Arbeit abliefern sollten, aber auch dort können sich Fehler einschleichen.

Wir hatten gerade "letzten" hier im Forum das Problem, dass die Abrechnung falsch war, weil (ich meine zumindest mich so erinnern zu können) Verbräuche in der Onlinemaske bei ISTA falsch eingetragen worden sind. Da bei ISTA alles automatiesiert ist, ist dem System dieser Fehler nicht aufgefallen. Der Vermieter hat die Post angenommen und "ungesehen" weiter geleitet. Wem will man hier ans Bein pinkeln?

Klar schwarze Schafe gibt es immer, aber ich verwahre mich davor, so eine Aussage zu pauschalieren.
BeBur schrieb:
Eigentlich gehört das aber in die Kategorie, die man als Vermieter weiß, man muss schließlich generell einen Haufen Abrechnungskram machen und das man nicht jegliche Kosten umwälzen kann ist nun wirklich kein Geheimnis.
Ja und Nein.
Ja man hat laufend mit Recht und Ordnung zu tun. Muss schauen das alles in Ordnung ist. Aber nein, wenn ich die Abrechnung fertig mache nehm ich mir das alte Jahr, setze die neuen Zahlen ein und fertig. Was will ich mich da noch Stunden mit dem Netz beschäftigen ob sich da evtl. irgendwo irgendwas geändert hat? Da muss man dann auch schauen welche Jahr betrifft das etc pp. Ich bin Froh wenn ich wenigstens ans Geld komme.

Beispiel: kann ich die Kosten für die Wartung des Aufzuges umlegen auf eine EG Wohnung? Antwort JA, ABER ich könnte sie auch explizit rausnehmen. Gerade hier gibt es regelmäßig neue Urteile. Da versuch ich schon laufend dran zu bleiben. Trotzdem kann auch mir mal was durchgehen. Bin ich deswegen ein "mir egal" Typ?

BeBur schrieb:
Das Ding ist halt, das Fundament der Welt baut auf "mir egal" und Inkompetenz auf.
Jetzt solltest du dich wirklich zügeln. JA wir haben zunehmend mit einer anderen Kultur zu tun. Die ist aber eher "Geiz ist Geil" und "unwissend". Wir schaffen immer mehr Ausnahmen ,Regeln und Sonderfälle. Da den Überblick zu behalten halte ich in erster Linie nicht für Inkompetenz, sondern schlicht und einfach als eine mitlerweile Lebensaufgabe, denen sich nicht mehr viele stellen wollen.
Darunter würde ich auch den Vermieter des TE packen. Objekt besteht wahrscheinlich schon seit jahrzehnten, selbst kümmert man sich um Reps und Co. Abrechnung macht der "Profi". Da kommen dann auch solche Fälle zustande. Die Frage ist dann eher wie findet man eine gute Lösung und WIE findet man eine gute Lösung.

Wenn eine solche Abrechnung vom TE bei mir wäre, wäre ich froh, wenn der Mieter mich anspricht und sagt: " Hier Herr/Frau XYZ die NK/HZ ist leider falsch. Können wir uns die mal anschauen. Evtl. brauchen Sie da doch mehr Hilfe". ICH hätte damit kein Problem. Ich denke auch viele andere Vermieter hätten damit kein Problem. Die Frage ist halt wie kommen solche Gespräche zustande. Wenn der Grundstein heißt" Im Internet haben sie mir geraten zum Anwalt zu gehen", dann ist die Grundstimmung nicht gerade sonnig.
 
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P4ge schrieb:
Beispiel: kann ich die Kosten für die Wartung des Aufzuges umlegen auf eine EG Wohnung? Antwort JA, ABER ich könnte sie auch explizit rausnehmen. Gerade hier gibt es regelmäßig neue Urteile. Da versuch ich schon laufend dran zu bleiben. Trotzdem kann auch mir mal was durchgehen. Bin ich deswegen ein "mir egal" Typ?
Nein, keinesfalls.
Ich merke auch, dass du dich als Vermieter (zu recht) persönlich angesprochen fühlst. Deine Perspektive darauf war für mich zumindest ganz interessant, ich sehe ein, dass es nicht unbedingt so simpel ist, wie ich es dargestellt habe. Ich kenne das wie gesagt nicht persönlich sondern aus meinem engeren Umfeld; Das man eben schaut "was davon kann ich umlegen und was nicht" und du hast natürlich recht, dass wenn sich da was ändert nach 5-15 Jahren, dann bekommt man das ggf. nicht mit, weil man natürlich immer einfach die Vorlage weiter verwendet.
 
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BeBur schrieb:
Nein, keinesfalls.
Der Vermieter darf auch den Erdgeschossmieter mit an den Aufzugskosten beteiligen (BGH, Urteil v. 20.9.2006, VIII ZR 103/06). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mieter in einem anderen Gebäudeteil wohnt und den Aufzug nicht nutzen kann (BGH, Urteil v. 8.4.2009, VIII ZR 128/08).

The Problem is, Einzelfallentscheidung. Wie gesagt, ich will mich oder andere Vermieter weiß Gott nicht aus irgendwelchen Pflichten nehmen. Ich will nicht bestreiten das es Abzocker gibt. Aber genauso gehört es dazu zu realisieren (als Mieter) das man vielleicht nicht alles weiß als Vermieter. Ständiges Fehlverhalten kann aber schon eine besagte Absicht implizieren.

BeBur schrieb:
Ich merke auch, dass du dich als Vermieter (zu recht) persönlich angesprochen fühlst. Deine Perspektive darauf war für mich zumindest ganz interessant, ich sehe ein, dass es nicht unbedingt so simpel ist, wie ich es dargestellt habe
Ich würde so auch als Mieter zunächst reagieren. Zumindest habe ich mein Handeln immer abgestellt, das ich überlege, "Was könnte die Absicht des anderen sein". Natürlich können wir beim TE Vermieter davon ausgehen, dass es Absicht ist, natürlich können wir von Abzocke ausgehen. Doch hilft uns das in dieser Situation weiter? Wenn ich als Mieter die vermeintlichen Fehler finde, sie belegen kann und der Vermieter ganz genau darauf hinweisen kann, dann entscheidet die Reaktion des Gegenüber wie die Reise weiter geht.
BeBur schrieb:
Das man eben schaut "was davon kann ich umlegen und was nicht" und du hast natürlich recht, dass wenn sich da was ändert nach 5-15 Jahren, dann bekommt man das ggf. nicht mit, weil man natürlich immer einfach die Vorlage weiter verwendet.
Als Vermieter machst du dir doch eher die Gedanke wie bleibt der Wert der Immobilie erhalten. Wo muss was gemacht werde, wie kann ich das bezahlen.
Die NK/HZ bringt MIR defacto 0,00 € ein. Ich habe übers Jahr alles schon bezahlt. Dieser Part soll also so schnell wie möglich und so einfach wie möglich fertig werden. Klar wenn sich Sachen ändern, muss man mehr Zeit einplanen. Ich mache da aber wie gesagt den privaten Vermieter null Vorwurf wenn sich über Jahre da schon krasse Fehler eingeschlichen haben. Der Mieter hat da dank des Internets und des Einsparpotentials enorme Vorteile. Wenn irgendeine Position aus den NK fallen sollte, werden die einfach in die nächste Mieterhöhung eingerechnet.

Aber ich verstehe deine Aussage. Ich verstehe auch die Aussage des TE. Wenn man nur noch mit Vonovia und Co / Hausverwaltungsfirmen zu tun hat, gehen solche Kommunikationen einfach den Bach runter. Ich lebe davon das mir Mieter sagen wo was nicht stimmt. Wenn jemand auszieht und von sich aus schon Werbung für meine Wohnung macht ist das das beste was mir passieren kann. Bei den großen ist es doch eher das Gegenteil. Problem an der Sache, DIESE Vorurteile bekomme aber auch die kleinen privaten ab, obwohl da eher Unwissenheit und Alter hintersteckt, als Inkompetenz und Habgier.
 
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P4ge schrieb:
Der TE gibt uns zu erkennen, dass er sich wohl gut in diesem Bereich auskennt. Ergo können wir dieses Feld überspringen.

Einwand: Wenn die Ölstände NICHT Teil der sep. Heizkosten Abrechnung sind, ist diese Position vollkommen richtig. (idA das die Zahlen stimmen)
DU zweifelst die HZ an und sagst die restlichen Nebenkosten sind i.O. zu sehen bekommen wir aber nur die Nebenkosten. ICh würde sagen Hilfreich 0 von 10 Punkten.
Auch wenn du von den Altbeständen noch mal 200 € ab-ziehst, verbleiben rd. 1.300 € für
das Rohöl. Macht in Energie rund 18.500 kW/h - analog immer noch rund 515 kWh pro m2.
Vergleicht man Energiewertangaben aus zahlreichen Offerten ( Energiepässe ), sonstige
Spiegel...ist der Verbrauchswert eindeutig zu hoch - Andere mögen anderer Meinung sein -
ist ja gut so.
Excl. der sonstigen Betriebskosten-Positionen, welche teilweise streitbar sind - aber %-ual
im Endergebnis nicht in das Gewicht fallen, obwohl 50% auf den Durchschnittswert auf-
geschlagen werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Schonmal was von Dämmung gehört? Eine Heizung ist nur ein Baustein bei der Energieeffizienz.

Was in deiner Nebenkostenabrechnung alles falsch ist fällt (für mich persönlich) durchaus ins Gewicht,....
ach egal...ich gebs auf.

Dein verbranntes Geld. Du willst dir nicht helfen lassen.

Der Thread kommt kein Stück weiter und sollte geschlossen werden.
 
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