Nebenjob während der Ausbildung?

nene Garderobe ;) ja werde wohl meinen Steuerberater mal fragen. Danke Sir Grabbe.
Und Auflegen tue ich auf einer eigenen Veranstaltung - aber dafür kriege ich kein Geld - ist ein Freundschaftsdienst ;)
 
@SirGrabbe:

Wo willst du den Verlustvortrag herholen oder habe ich etwas überlesen?
 
Ich meinte es so gelesen zu haben, dass er noch gar keine Steurerklärung abgegeben hat (muss er ja auch nicht.) . Es kann sich aber schon lohnen die Erklärung auch dann zu machen, wenn man nix oder wenige zurückerstattet bekommen würde, als man real an Steuern gezahlt hat. Und da kommt der V-Vortrag ins Spiel.

Also besteht der quasi aus den Werbingskosten. Ist meines Wissens nach noch immer so möglich und bei Studentetn oder Azubis, bei denen demnächst ein 'richtiges' Gehalt ansteht ja auch sinnvoll.

Gruß
 
Achso das meinst du. Habe an Verluste nach §23 EStG, bzw. nach GewStG und KStG gedacht.
Du brauchst mir das nicht zu erklären. Ich arbeite selber in dem Beruf.
Dennoch ist das nicht so leicht wie du meinst und gilt auch nicht so ohne weiteres.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja jetzt muss ich erstmal nur einen Bezahlbaren "Steuerfachmann" finden ;)
 
Ich kann dir keine Preise nennen, da ich keinen Gegenstandswert kenne und nicht weiß, wie viele Anlagen du hast.
Deswegen rechne mal ab 50 € netto aufwärts.
 
hmm ja das wird ja interessant^^ - ich muss wohl mal mehrere Anfragen - wenn sich dadurch ordentlich geldsparen lässt ;)
 
Es wird dir aber niemand einen definitiven Wert nennen können.
Ich würde auch fragen wie abgerechnet wird. Du kannst es über den Gegenstandswert laufen lassen oder über einen Stundenlohn.
Musste aber jeweils nachfragen.
Nur so als Tipp.
 
danke für den TIp T-kay ;) - also ich habe erstmal mit der "Agentur für Arbeit und der Knappschaft" telefoniert. Und ich kann einfach einen Minijob machen. Das ist kein Thema
 
@Holzfilli
also als 400€-Job geht das mit Sicherheit nicht durch, weil du dafür insgesamt, also alle Jobs (auch Ausbildung) zusammengenommen, nicht mehr als 400 Euro verdienen darfst...

@easy.2ci
Die 400Euro Jobs kannst du ja auch nicht losgelöst von deinen anderen Tätigkeiten betrachten.
Dann würde ja jeder 3-4 400 Euro Jobs nehmen und glücklich sein.

So ein Blödsinn.
Die geringfügige Beschäftigung zählt nicht mit zum Hauptjob.
Erst wenn man mehrere 400EUR Jobs hat, muss man die anderen mit der Steuerklasse 6 versteuern.


greetings
 
bitte informiert euch mal bei eurer krankenkasse, sonst glaubt noch wer was hier geschrieben wird.

1xhauptjob + 1x 400 job. kein problem.

wenn man hauptberuflich angestellt ist, die erste geringfügig entlohnte beschäftigung versicherungsfrei.


1x gering füg entl. Besch.+ 1x gering füg. ent. Besch.. auch kein problem. solange beider unter 400€


sobald man mit einer gering füg. besch. (ohne Hauptbesch.) + die anderen gering füg Besch. über 400 € kommt. werden ALLE pflichtig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Super, dass haben wir schon vor ein paar Tagen festgestellt.
Wenn du schon hier alles aufwärmen musst, solltest du wenigstens noch auf die Lohnsteuerklassen eingehen.
 
Zurück
Oben