Nebenkosten - Anwalt droht mit Klage

ChrisdaKing

Lieutenant
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Okt. 2003
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Hallo zusammen,

von meinem ehemaligen Vermieter habe ich eine Nebenkostennachzahlung bekommen, wovon ich 100 € nicht bezahlt habe weil sie nicht rechtens sind meiner Meinung nach (Thema Baumschnitt). Nun habe ich Post von seinem Anwalt bekommen mit Fristsetzung und Androhung der Klage.

Mein Anwalt hat sich noch nicht gemeldet bei mir wegen Urlaub. Frist läuft morgen ab, was habe ich zu befürchten? Kann das nach einem Schreiben vom Anwalt direkt bei Gericht landen?

Danke
Chris
 
Hast du schon mal den gegnerischen Anwalt angerufen, ihm gesagt, dass dein Anwalt im Urlaub ist, du also gerne eine Fristverlängerung hättest, weil du das Thema selbst nicht juristisch umfassend bearbeiten kannst?

Bei so Gesprächen würde ich halt darauf achten, dass ich nur exakt das sage und keine inhaltlichen Punkte erwähne. Aber das kannst du ja machen wie du magst.
 
Nein das habe ich nicht, da ich spätestens heute mit einer Rückantwort gerechnet hätte. Könnte ich ja morgen Früh noch versuchen oder heute per E-Mail.
 
Ja ich gucke mal was ich mache. Werde sicherlich morgen eine Einschätzung meines Anwalts haben.

Aber meine Frage war eigentlich ob sowas einfach dann bei Gericht landet. Ich könnte den Brief gar nicht erhalten haben.
 
Hast du einen Mieterrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung?

Falls ja, lass es drauf ankommen.
Lass die doch ruhig wegen 100,- € Klagen.

Falls nicht, würde ich zahlen, bevor du noch mehr Kosen auf dem Hals hast.
 
Bernd Hopfner schrieb:
Unnötiges Zitat entfernt.

Nein habe ich nicht. Mir geht es eigentlich ums Prinzip, das Geld ist mir egal. Was natürlich nicht heißt dass ich am Ende 1000 € Gerichtskosten zahlen will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Unnötiges Zitat entfernt)
Wahrscheinlich ist der Brief entbehrlich. Das lässt sich im Detail natürlich nicht aus der Ferne beantworten, ohne alle Unterlagen zu kennen.
 
Ein Schreiben ist nicht notwendig um eine Klage einzureichen bzw. ein Mahnverfahren zu starten. Es ist quasi ein kostengünstiger Versuch das Geld einzubringen.

Vermutlich kommt als nächstes die gerichtliche Mahnung, welcher du dann widersprechen kannst, oder es kommt noch ein Bettelbrief - je nachdem ;)
 
Einfach ganz ruhig bleiben und gar nix machen; Du brauchst vorläufig auch keinen Anwalt; im Grunde überhaupt nicht. Also einfach mal zuwarten, was passiert.

Wenn Du nicht bezahlen willst, und wenn Du zudem im Recht bist, ist es ja richtig, nicht zu bezahlen. Warte einfach mal ab, ob die Gegenseite wirklich wegen 100 Euro eine Klage anstrengt; da kommen die Brocken für die auch teuerer als sie wert sind.

Wenn die einen Mahnbescheid beantragen, dann musst Du dem widersprechen auf dem beigefügten Formular, das Du zusammen mit dem Mahnbescheid erhälst, aber darauf achten, dass Du die Widerspruchsfrist von 2 Wochen nach Zustellung einhältst, sonst hättest Du automatisch verloren.

Sollten Deine Gegner gleich klagen, so wird es bestimmt nicht zu einer Verhandlung kommen, sondern das Gericht wird wegen des gerngen Betrages im schriftlichen Verfahren entscheiden. Dann kannst Du die Klage erwidern, in dem Du einfach den Sachverhalt aus Deiner Sicht schilderts; wie Du das machsen musst, wird in der Klageschrift genau erklärt und ist auch einfach zu machen; einen Anwalt brauchst Du dafür gar nicht, der kann auch nix anderes machen und wird sich wegen so einer Lappalie auch keine Beien für Dich rausreißen.

Sollte das Gericht Dir nicht Recht geben, sparst Du Deine Anwaltskosten und die Kosten der Gegenseite werden bei der gringen Klagesumme auch in einem überschaubaren Bereich sein, vielleicht 200 Euro oder so, jedenfalls keine "1000" !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, vielen Dank für die umfangreichen antworten. Ob ich im Recht bin, ja so denke ich. Es ist wohl hier und da leider unterschiedlich entschieden worden ( Stichwort regelmäßige Betriebskosten).

Habe nun mal um Fristverlängerung gebeten ich den Tag heute (Frist) nicht ohne irgend etwas verstreichen lassen wollte und schaue was passiert.
 
http://www.mietrecht.org/nebenkosten/gartenpflege/

grundsätzlich würde ich mal sagen du musst diese schon bezahlen, allerdings hast du dafür zu wenig Infos gegeben. Wichtig hierbei wäre ja, wie genau die Gartenanlage ausschaut und ob dieser Beschnitt regelmäßig auch in Vergangenheit durchgeführt wurde.

Grundsätzlich finde ich deine Einstellung auch echt lustig... "Ich denke ich hab recht".. also zahl ich halt mal nicht ;)

Und "mein" Anwalt ist im Urlaub? Really?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der entscheidende Punkt ist die "regelmäßige Entstehung" der Nebenkosten, wenn also der Bauschnitt regelmäßig ausgeführt wurde, dann sind die Kosten dafür als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar.
 
Ich hab schon schlechte Erfahrung mit Anwälten gemacht und daher Ja, „mein“ Anwalt. Und ja, diese Einstellung kann man haben wenn man entsprechende Vermieter hat die für Selbstbereicherung bekannt sind. Aber es gibt immer so Leute wie MrMorgan in Foren.

@Holt Der Baumschnitt wurde in acht Jahren nicht umgelegt und bei anderen Nachbarn bis zu 22 Jahre nicht.
 
sry wenn meine Antwort jetzt ein bisschen so rüber kam wie du sie scheinbar aufgenommen hast. Aber gerade hier im FOrumsbereich gibt's leider all zu oft einfach "spezielle" Kandidaten ;)

Wie gesagt, eine differenzierte Antwort auf deine Problemstellung ist mit so wenig Input halt schlecht zu beantworten, da eine mögliche Antwort darauf (sofern man diese als Nicht-Jurist überhaupt einschätzen kann) einfach von vielen Faktoren abhängt.

Rechtsberatung darf hier nun mal nicht gegeben werden, man kann nur persönliche Einschätzungen geben, und nach deiner letzten Info könnte es dann wohl durchaus sein, das die Kosten dir nicht hätten umgelegt werden dürfen. Dein Anwalt sollte dir dann aber wohl mehr dazu sagen können.
 
Ich denke du kannst davon ausgehen, dass die ernst machen.

Dein Vermieter ist wegen 100,- € zum Anwalt gegangen.

Der Anwalt kostet ihm jetzt also schon Geld oder er ist versichert.

Die werden auch den nächsten Schritt machen.

Ohne Rechtsschutzversicherung bist du in einer unkomfortablen Lage.

Entweder du zahlst und hast Frieden, oder du wirst dich einer Klage gebenüber sehen.

Das Gericht wird dann vermutlich nicht schwarz/weiß urteilen, sondern man wird sich vermutlich irgendwo in der Mitte treffen.
Was auch heißt, dass du Gerichtskosten mit übernehmen musst.
 
Update: Nach Rücksprache mit meinem Anwalt kann die nie erfolgte Umlegung zwar als Ansatzpunkt herangezogen werden, insgesamt rät er mir aber davon ab es drauf ankommen zu lassen, vor allem in Hinblick auf den Streitwert - auch wenn das ganze nicht ganz klar ist.

Nun gut ... wieder was gelernt, Thema erledigt. Danke nochmal.
 
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