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Internet Händler droht mir mit Klage wegen negativer Bewertung bei Bewertungsportal
- Ersteller Die wilde Inge
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rofl ... meine BEwertung wurde lange vor diesem Thread gelöscht .. krass, dass Google das überhaupt nach der kurzen Zeit schon im Cache drin hatte
X
Xyn
Gast
Die wilde Inge schrieb:
Ich habe nämlich mittlerweile ein anderen Fall gefunden wo direkt ein Anwalt drauf geantwortet hat, der seine Sicht auch mit Aktenzeichen untermauert hat und der meinte, dass eine normale Meinungsäußerung: "Meiner Meinung nach ist der Support schlecht und die Telefongebühren zu hoch" absolut zulässig ist und man dagegen gesetzlich absolut keine Handhabe hat.
Exakt und dazu gibts genügend Gerichtsurteile.
ThomasK_7 schrieb:Am 3.1. dann eine solche Bewertung abzugeben, ist klar missbräuchlich und abmahnfähig.
Und du kommst wie darauf?
Zum Thema. Ich würde die Bewertungen demnächst inkl. der erwähnung des "Anwaltschreibens" neu rein setzen. Natürlich als deine Meinung und Erfahrung mit und über den Laden .
Und weil ich so ein netter Kerl bin, würde ich auch eine Anzeige erstatten, wegen Nötigung. Und nein ich erstatte nicht für alles eine Anzeige. Nur bei besonders netten Personen.
Dominion
Commodore
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@ TO:
Hast Du sie selbst gelöscht?
Warum? Deine Bewertung war zwar was Deine (unterschwellig zu entnehmende) Kritik an zu später (oder noch nicht erfolgter) Lieferung absolut verfrüht und übereilt, doch inhaltlich hast Du Dich ausschließlich über die Erreichbarkeit des Shops und dessen Support beschwert. Das darfst Du selbstredend auch tun, sofern es den Tatsachen entspricht.
Die Mails des sogenannten "Anwalts" empfinde ich eher als schlechten Scherz... . Richtig lachen musste ich bei folgendem Passus:
[Ironie]Fehlt nur noch, dass man Dir bis auf Weiteres das Atmen untersagt hätte...[/Ironie].
MfG,
Dominion.
Hast Du sie selbst gelöscht?
Warum? Deine Bewertung war zwar was Deine (unterschwellig zu entnehmende) Kritik an zu später (oder noch nicht erfolgter) Lieferung absolut verfrüht und übereilt, doch inhaltlich hast Du Dich ausschließlich über die Erreichbarkeit des Shops und dessen Support beschwert. Das darfst Du selbstredend auch tun, sofern es den Tatsachen entspricht.
Die Mails des sogenannten "Anwalts" empfinde ich eher als schlechten Scherz... . Richtig lachen musste ich bei folgendem Passus:
Hiermit untersagen wir jedwede weitere Beurteilung zu diesem Vorgang.
[Ironie]Fehlt nur noch, dass man Dir bis auf Weiteres das Atmen untersagt hätte...[/Ironie].
MfG,
Dominion.
GiGaKoPi
Captain
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ThomasK_7 schrieb:Der/die TE machte mit Ihrer Bewertung auf den Bewertungsportalen ihrem Usernamen hier ja alle Ehren!
Zuerst wäre zu prüfen, ob überhaupt und wann ein Kauf-/Liefervertrag zustande gekommen ist.
Einige Shops nehmen ja erst die erfolgte Warenlieferung als Vertragszusage. = keine Lieferung = kein Vertrag = kein Vertragsanspruch
Dann hat der/die TE mit Ihrer Lieferzeitvorgabe bis 20.12. (also 1 Tag Lieferzeit) oder nach dem 27.12.2012 selbst die Lieferfrist auf 27.12.+7 Werktage verlängert = 5.1.2013.
Gab es denn eine Email des Verkäufers als Vertragszusage oder was sagen dessen AGB aus?
In Bezug auf den Passus Vorbestellung kann ich mangels Detailkenntnis des Vorgangs nicht eingehen.
Die Verkäufermail mit dem Vertragswiderruf durch den Verkäufer bitte noch hier posten!
Am 3.1. dann eine solche Bewertung abzugeben, ist klar missbräuchlich und abmahnfähig.
Falls Du negativ bewerten willst, würde ich Dir empfehlen, Deinen Text anders abzufassen und zumindest bis zum 6.1.2013 zu warten.
Vielleicht erreicht Dich der Fernseher ja noch bis zum 5.1.2013.
Hast du die Bewertung überhaupt gelesen?
Der Artikel-Preis war echt super, aber die Kundenbetreuung ist unter aller Kanone!
Wenn die Leute dort mal geantwortet und erklärt hätten, was Sache ist, dann wäre es zu dieser Bewertung höchstwahrscheinlich nicht gekommen.
Selbst wenn der Fernseher noch kommt, kann die Bewertung so stehen bleiben. Denn hier wird in erster Linie klar der Kundenservice kritisiert. Der wird nicht besser, auch wenn das Gerät noch kommt.
Soll man nur wegen der Lieferung dann solche elementaren Kritikpunkte außen vor lassen?
Das Ganze wird jetzt erst richtig interessant. Durch die E-Mails der Firma ist die Aufmerksamkeit viel höher, als wenn sie die garnicht erst gesendet hätten. So erfahren viel mehr Leute von diesem Shop und deren Methoden.
Soviel zum Thema "Keine weitere Beurteilung"
Soviel zum Thema "Keine weitere Beurteilung"
Habe natürlich direkt meine Meinung abgegeben ^^lol, als ich vorhin dort war, war der Kreis nur Grau, jetzt ist er auch bei mir rot.
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7
Vice Admiral
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Für alle Kopfrechenschwachen :
Der TE hat selbst dem Händler vorgegeben, entweder binnen 1 Werktag (20.12.) oder erst nach den Weihnachtsfeirtagen anliefern zu lassen. Wenn er das macht, dann kann er nicht schon vor Ablauf der eigens gewünschten verlängerten Lieferfrist negativ bewerten.
Das wäre genauso, als wenn der Shop nach 2 Tagen negativ bewerten würde, weil der Kunde noch nicht gezahlt hat.
Bewerten kann man rechtlich erst korrekt, wenn vertragliche Zusagen nicht eingehalten wurden. Ob hier im konkreten Fall überhaupt von einer verbindlichen Lieferterminzusage ausgegangen werden kann, ist eher fraglich. "Voraussichtliche Lieferdauer x-x Tage" ist keine feste Terminzusage im juristischen Sinne.
Das Listing oder Nichtlisting bei geizhals & Co. im Jahr 2013 hat in der Bewertung auch nichts zu suchen, ist für die Beurteilung des zu bewertenden Sachverhalts nicht von Belang.
Der TE hat selbst dem Händler vorgegeben, entweder binnen 1 Werktag (20.12.) oder erst nach den Weihnachtsfeirtagen anliefern zu lassen. Wenn er das macht, dann kann er nicht schon vor Ablauf der eigens gewünschten verlängerten Lieferfrist negativ bewerten.
Das wäre genauso, als wenn der Shop nach 2 Tagen negativ bewerten würde, weil der Kunde noch nicht gezahlt hat.
Bewerten kann man rechtlich erst korrekt, wenn vertragliche Zusagen nicht eingehalten wurden. Ob hier im konkreten Fall überhaupt von einer verbindlichen Lieferterminzusage ausgegangen werden kann, ist eher fraglich. "Voraussichtliche Lieferdauer x-x Tage" ist keine feste Terminzusage im juristischen Sinne.
Das Listing oder Nichtlisting bei geizhals & Co. im Jahr 2013 hat in der Bewertung auch nichts zu suchen, ist für die Beurteilung des zu bewertenden Sachverhalts nicht von Belang.
GiGaKoPi
Captain
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Ersetze "man" durch "ich"ThomasK_7 schrieb:Bewerten kann man rechtlich erst korrekt, wenn vertragliche Zusagen nicht eingehalten wurden.
Ich kann bewerten, wen und was ich will. Wenn mir die Preise nicht passen, kann ich bewerten, obwohl noch nie bestellt.
Ob meine Mitmenschen von dieser Bewertung etwas haben, steht auf einem anderen Blatt.
Wie oben geschrieben, hast du die Bewertung anscheinend eh nicht richtig gelesen oder verstanden.
Dominion
Commodore
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@ ThomasK_7:
Dann hast Du wirklich nicht genau gelesen:
Der TO hat inhaltlich nicht eine Spätlieferung kritisiert, sondern die Erreichbarkeit sowie den Support des Shops (-> keine Auskunft zu erhalten).
MfG,
Dominion.
EDIT:
@ GiGaKoPi:
Nein, das kannst Du nicht. Das Recht auf freie Meinungsäusserung hat Grenzen. Diese sind (zumindest dann) erreicht, wenn Deine Äußerung nicht Erfahrungsbericht, sondern nur dafür getätigt wurden, einem anderen Schaden (hier: weniger Verkäufe) zuzufügen. Ist aber vorliegend nicht erfüllt.
Dann hast Du wirklich nicht genau gelesen:
Der TO hat inhaltlich nicht eine Spätlieferung kritisiert, sondern die Erreichbarkeit sowie den Support des Shops (-> keine Auskunft zu erhalten).
MfG,
Dominion.
EDIT:
@ GiGaKoPi:
Nein, das kannst Du nicht. Das Recht auf freie Meinungsäusserung hat Grenzen. Diese sind (zumindest dann) erreicht, wenn Deine Äußerung nicht Erfahrungsbericht, sondern nur dafür getätigt wurden, einem anderen Schaden (hier: weniger Verkäufe) zuzufügen. Ist aber vorliegend nicht erfüllt.
Zuletzt bearbeitet:
Habe nur den ersten Post gelesen - bin kein Jurist - hatte aber mal das BGB in einer eigenen Vorlesung:
1. Ich würde grundsätzlich mal vermuten, dass das ganze durchaus aus rechtlicher Sicht (nicht zu verwechseln mit der intuitiven Sicht) gerechtfertigt ist. Sie haben, wenn ich das recht deute, vermutlich bis zum 5.1 Zeit dir das Ding zu schicken. Du hast vorher bewertet ...
2. Die zeitliche Abfolge der Geschehnisse lässt meiner Meinung nach tief blicken.
3. Ich würde die Installation von Wot anraten, hat mir schon häufig geholfen ^^
1. Ich würde grundsätzlich mal vermuten, dass das ganze durchaus aus rechtlicher Sicht (nicht zu verwechseln mit der intuitiven Sicht) gerechtfertigt ist. Sie haben, wenn ich das recht deute, vermutlich bis zum 5.1 Zeit dir das Ding zu schicken. Du hast vorher bewertet ...
2. Die zeitliche Abfolge der Geschehnisse lässt meiner Meinung nach tief blicken.
3. Ich würde die Installation von Wot anraten, hat mir schon häufig geholfen ^^
GiGaKoPi
Captain
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dominion1 schrieb:EDIT:
@ GiGaKoPi:
Nein, das kannst Du nicht. Das Recht auf freie Meinungsäusserung hat Grenzen. Diese sind (zumindest dann) erreicht, wenn Deine Äußerung nicht Erfahrungsbericht, sondern nur dafür getätigt wurden, einem anderen Schaden (hier: weniger Verkäufe) zuzufügen.
Wenn ich erhöhte Preise kritisiere, die nachweislich, im Vergleich zu anderen Shops, erhöht sind, dann schade ich dem Verkäufer doch nicht, sondern höchstens er sich selbst, eben wegen der Preise.
Die Grenze der Meinungsäußerung ist doch nur dann erreicht oder überschritten, wenn ich beleidige oder Unwahrheiten verbreite.
Dominion
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@ aurum:
Bitte die Veröffentlichung des TO im Startpost genau lesen!
Was genau wurde denn kritisiert?
MfG,
Dominion.
@ GiGaKoPi:
Es ging um Deine Aussage, Du könntest bewerten, wen oder was Du willst. Wenn aus Deinen Bewertungen (in ihrer Gesamtheit) die Absicht entnommen werden kann, dass es Dir um Schädigung geht, ist das trotz Wahrheitsgehalt Deiner Kritik nicht erlaubt und sogar abmahnfähig.
Bsp: Du kaufst bei mir (als Händler) ein Auto. Nach acht Monaten hast Du einen Mangel und verlangst von mir Beseitigung. Dies verweigere ich mir dem Hinweis auf § 476 BGB (Beweislastumkehr). Das findest Du skandalös, da im Vertrag etwas von einem Jahr Gewährleistung stand. Vor Gericht verlierst Du (oder würdest verlieren). Nun hast Du einen Hass auf mich und versuchst, online so viele Kunden wie möglich von einem Kauf bei mir abzuhalten, indem Du immer wieder auf Angebote meiner günstigeren Konkurrenten verweist. -> verboten, da die Ausübung eines (bestehenden) Rechts mit der Absicht, einem anderen Schaden zuzufügen, untersagt ist.
Du dürftest zwar in einer Bewertung Deine Erfahrung mit mir schildern und auch sagen, dass Du mit mir unzufrieden bist, nichtsdestotrotz dürftest Du darüber hinaus nicht versuchen, mir Kunden zu vergraulen (durch ständiges, aktives Handeln zB.).
Bitte die Veröffentlichung des TO im Startpost genau lesen!
Was genau wurde denn kritisiert?
MfG,
Dominion.
@ GiGaKoPi:
Es ging um Deine Aussage, Du könntest bewerten, wen oder was Du willst. Wenn aus Deinen Bewertungen (in ihrer Gesamtheit) die Absicht entnommen werden kann, dass es Dir um Schädigung geht, ist das trotz Wahrheitsgehalt Deiner Kritik nicht erlaubt und sogar abmahnfähig.
Bsp: Du kaufst bei mir (als Händler) ein Auto. Nach acht Monaten hast Du einen Mangel und verlangst von mir Beseitigung. Dies verweigere ich mir dem Hinweis auf § 476 BGB (Beweislastumkehr). Das findest Du skandalös, da im Vertrag etwas von einem Jahr Gewährleistung stand. Vor Gericht verlierst Du (oder würdest verlieren). Nun hast Du einen Hass auf mich und versuchst, online so viele Kunden wie möglich von einem Kauf bei mir abzuhalten, indem Du immer wieder auf Angebote meiner günstigeren Konkurrenten verweist. -> verboten, da die Ausübung eines (bestehenden) Rechts mit der Absicht, einem anderen Schaden zuzufügen, untersagt ist.
Du dürftest zwar in einer Bewertung Deine Erfahrung mit mir schildern und auch sagen, dass Du mit mir unzufrieden bist, nichtsdestotrotz dürftest Du darüber hinaus nicht versuchen, mir Kunden zu vergraulen (durch ständiges, aktives Handeln zB.).
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7
Vice Admiral
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So ich habe mir jetzt einmal den shop im Internet angesehen und was steht dort in den AGB:
Jetzt beachte man bitte die Darstellung des TE in Beitrag #12, Kaufvertrag bei Bezahlung usw.
Hier stimmen doch Anspruch und Realität nicht überein.
Ausdrücke wie "keine Peilung", " Fett weg bekommen" usw. werden in anderen Bewertungsportalen als unzulässige Beurteilungen auch ebenso regelmäßig gelöscht. Hier hat doch einer erkennbar frustriertund nicht sachlich bewertet. Auch anderswo werden sich Händler gegen solche Bewertungen wehren, für den TE dann vielleicht wirklich kostenpflichtig.
Aber er kann ja gerne in seiner Art und Weise neu bewerten und uns hier auf dem Laufenden halten!
edit:
Der Telefonsupport kostet: (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min.)
von der Shopwebsite: Fairplay: Verehrte Kunden!
Um Ihnen diese, unschlagbar günstigen Preise bieten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Als Discounter verzichten wir bewußt auf Beratung, und aufwendige Kommunikation.
Nur so können wir Ihnen dauerhaft, dermaßen günstige Preise bieten.
Ihr Team von I-cases.de
-----
und noch als Sahnehäubchen: Versandkostenfreie Lieferung in ganz Deutschland!
AGB von i-cases.de schrieb:Die Darstellung der Produkte im Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklickendes Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keineVertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen.Die per Email versandte Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Spätestens bis zur Lieferung der Ware erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten.Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch die Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel.
Jetzt beachte man bitte die Darstellung des TE in Beitrag #12, Kaufvertrag bei Bezahlung usw.
Hier stimmen doch Anspruch und Realität nicht überein.
Ausdrücke wie "keine Peilung", " Fett weg bekommen" usw. werden in anderen Bewertungsportalen als unzulässige Beurteilungen auch ebenso regelmäßig gelöscht. Hier hat doch einer erkennbar frustriertund nicht sachlich bewertet. Auch anderswo werden sich Händler gegen solche Bewertungen wehren, für den TE dann vielleicht wirklich kostenpflichtig.
Aber er kann ja gerne in seiner Art und Weise neu bewerten und uns hier auf dem Laufenden halten!
edit:
..und der Telefon-Supp ist unverschämt teuer und man wartet erst mal in der Schleife...Die Grenze der Meinungsäußerung ist doch nur dann erreicht oder überschritten, wenn ich beleidige oder Unwahrheiten verbreite.
Der Telefonsupport kostet: (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min.)
von der Shopwebsite: Fairplay: Verehrte Kunden!
Um Ihnen diese, unschlagbar günstigen Preise bieten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Als Discounter verzichten wir bewußt auf Beratung, und aufwendige Kommunikation.
Nur so können wir Ihnen dauerhaft, dermaßen günstige Preise bieten.
Ihr Team von I-cases.de
-----
und noch als Sahnehäubchen: Versandkostenfreie Lieferung in ganz Deutschland!
Zuletzt bearbeitet:
(edit ergänzt für GiGaKopi)
GiGaKoPi
Captain
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@dominion1
Der von dir geschilderte Fall ist was anderes. Ich hätte nicht verallgemeinern dürfen. Natürlich kann man nicht jeden ohne Rücksicht "fertig" machen.
Eine fundierte Bewertung/Meinung ist schon wichtig. Der Tenor der Bewertung kann meiner Meinung nach aber Unabhängig vom Ausgang einer Bestellung (als Beispiel) sein. Wie gesagt, kann ich den Support negativ bewerten, obwohl ich die Ware bekommen habe.
@ThomasK_7
Da steht ja nicht "wir bieten keinen Email Support an und am Telefon sitzt auch keiner".
Der von dir geschilderte Fall ist was anderes. Ich hätte nicht verallgemeinern dürfen. Natürlich kann man nicht jeden ohne Rücksicht "fertig" machen.
Eine fundierte Bewertung/Meinung ist schon wichtig. Der Tenor der Bewertung kann meiner Meinung nach aber Unabhängig vom Ausgang einer Bestellung (als Beispiel) sein. Wie gesagt, kann ich den Support negativ bewerten, obwohl ich die Ware bekommen habe.
@ThomasK_7
Versteh ich nicht. Können es auch 42 Cent aus dem dt. Festnetz sein, oder ist damit Mobilfunk gemeint? Wie dem auch sei, 42 Cent ist verdammt viel.(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min.)
Beratung, also Kaufberatung vor der Bestellung, und aufwendige Kommunikation sind wohl nicht gleichzusetzen mit "Info zur Lieferzeit", nach der gefragt wurde.von der Shopwebsite: Fairplay: Verehrte Kunden!
Um Ihnen diese, unschlagbar günstigen Preise bieten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Als Discounter verzichten wir bewußt auf Beratung, und aufwendige Kommunikation.
Nur so können wir Ihnen dauerhaft, dermaßen günstige Preise bieten.
Ihr Team von I-cases.de
Da steht ja nicht "wir bieten keinen Email Support an und am Telefon sitzt auch keiner".
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Funkenschlag
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Persönlich sehe ich an so einer Bewertung nichts drastisch schlimmes, das man gleich mit solchen juristischen Mitteln drohen muss Ist aber nur mein Empfinden dazu
Unabhängig davon, selbst ohne Addons wie WOT hätte ich mich wenn ich die Webseite so mir auf den ersten Blick ansehe, mich nicht für einen Kauf da entschieden... da bevorzuge ich dann doch lieber wenn es um solchen "großen" Sachen wie einen TV geht bekanntere Online Shops.
Unabhängig davon, selbst ohne Addons wie WOT hätte ich mich wenn ich die Webseite so mir auf den ersten Blick ansehe, mich nicht für einen Kauf da entschieden... da bevorzuge ich dann doch lieber wenn es um solchen "großen" Sachen wie einen TV geht bekanntere Online Shops.
Dominion
Commodore
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@ ThomasK_7:
In der Sache stimme ich Dir ja vollkommen zu, sowohl die Äusserungen als auch der Sprachgebrauch des TO waren mE nicht korrekt.
Das gilt sowohl hinsichtlich der Erwartungshaltung als auch der Verbalisierung.
Nur bezweifle ich stark, dass dies abmahnfähig wäre. Ebenso, dass eine Unterlassungserklärung im Sinne der gerichtlichen Durchsetzung Aussicht auf Erfolg hätte. Ein Anspruch auf Neuformulierung bzw. Löschung der konkreten Einzelfalläusserung könnte Aussicht auf Erfolg bieten.
Was nun den Passus "unverschämt teuer" bei dem von Dir genannten Betrag angeht (habe diesen jetzt nicht nachrecherchiert, doch da vertraue ich auf Deine Recherche) - da geht es um die Frage, wie lange die Warteschleife denn nun im Regelfall dauert. Fünf bis zehn Minuten wären mit Sicherheit nicht "unverschämt teuer". Hatte hier offen gestanden eher mit 0,49 € / min gerechnet. Wenn nun aber der TO bspw. auch nach zwanzig Minuten noch immer keine Verbindung hatte, würde sich diese Äusserung nachvollziehen können. Zumindest insoweit, dass seine Äusserung rechtlich nicht angreifbar ist.
MfG,
Dominion.
EDIT:
@ GiGaKoPi:
Im Grunde sind wir einer Meinung und die Unklarheiten wurden beseitigt. Nur muss auch gesagt werden, dass für eine Bewertung ein persönliches Erfahrungserlebnis erforderlich ist. Nur dann darfst Du bewerten. Denn bedenke: Nimm den Fall, den ich oben geschildert habe (da wäre ich ja im Recht). Ich hatte ja auch geschrieben, dass es Dir dennoch frei steht, Dich negativ über mich zu äussern. Das wäre Dein Recht. Nun stelle Dir vor, Du könntest alle Deine Freunde und Bekannte dazu anstiften, ebenfalls eine negative Bewertung über mich abzugeben. Obwohl sie mich gar nicht kennen, geschweige denn jemals Geschäfte mit mir gemacht zu haben. Sie würden also nur aufgrund von Hörensagen von mir negativ berichten. Da wären wir wieder bei der Argumentation, die ich schon oben brachte.
Dies aber nur der Vollständigkeit wegen, denn ich denke, wir sind bereits vollkommen einer Meinung.
In der Sache stimme ich Dir ja vollkommen zu, sowohl die Äusserungen als auch der Sprachgebrauch des TO waren mE nicht korrekt.
Das gilt sowohl hinsichtlich der Erwartungshaltung als auch der Verbalisierung.
Nur bezweifle ich stark, dass dies abmahnfähig wäre. Ebenso, dass eine Unterlassungserklärung im Sinne der gerichtlichen Durchsetzung Aussicht auf Erfolg hätte. Ein Anspruch auf Neuformulierung bzw. Löschung der konkreten Einzelfalläusserung könnte Aussicht auf Erfolg bieten.
Was nun den Passus "unverschämt teuer" bei dem von Dir genannten Betrag angeht (habe diesen jetzt nicht nachrecherchiert, doch da vertraue ich auf Deine Recherche) - da geht es um die Frage, wie lange die Warteschleife denn nun im Regelfall dauert. Fünf bis zehn Minuten wären mit Sicherheit nicht "unverschämt teuer". Hatte hier offen gestanden eher mit 0,49 € / min gerechnet. Wenn nun aber der TO bspw. auch nach zwanzig Minuten noch immer keine Verbindung hatte, würde sich diese Äusserung nachvollziehen können. Zumindest insoweit, dass seine Äusserung rechtlich nicht angreifbar ist.
MfG,
Dominion.
EDIT:
@ GiGaKoPi:
Im Grunde sind wir einer Meinung und die Unklarheiten wurden beseitigt. Nur muss auch gesagt werden, dass für eine Bewertung ein persönliches Erfahrungserlebnis erforderlich ist. Nur dann darfst Du bewerten. Denn bedenke: Nimm den Fall, den ich oben geschildert habe (da wäre ich ja im Recht). Ich hatte ja auch geschrieben, dass es Dir dennoch frei steht, Dich negativ über mich zu äussern. Das wäre Dein Recht. Nun stelle Dir vor, Du könntest alle Deine Freunde und Bekannte dazu anstiften, ebenfalls eine negative Bewertung über mich abzugeben. Obwohl sie mich gar nicht kennen, geschweige denn jemals Geschäfte mit mir gemacht zu haben. Sie würden also nur aufgrund von Hörensagen von mir negativ berichten. Da wären wir wieder bei der Argumentation, die ich schon oben brachte.
Dies aber nur der Vollständigkeit wegen, denn ich denke, wir sind bereits vollkommen einer Meinung.
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mumpel
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Lustig, wie einige hier ihr Pseudo-Jura-Gebluber ablassen. Man kann in eine beschissene Online-Bewertung reinschreiben, was man will - und im besten Fall entspricht es der Wahrheit und beleidigt keinen. Und das auch ohne abgeschlossenes Jurastudium. Rechtlich muss man da wenig befürchten. Eher löscht der Portalbetreiber die Bewertung, weil sie keinem hilft. Kein Richter wird seine Zeit mit so einem Quatsch vergeuden. Die E-Mail von der Dr. Sekretärin oder dem übereifrigen Praktikant kann getrost gelöscht werden. Sollen sie mal versuchen, dich abzumahnen! Viel eher kann man die Mail als Nötigung auffassen. Aber auch dafür wirst du keinen Richter finden, der sowas zeitnah verhandelt. Interessant übrigens, dass dafür anscheinend Personal da ist, die den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben, als auf den Bewertungsportalen Refresh zu drücken. Klar, die fehlen jetzt im Service
Der TE macht es richtig: Darüber lachen, auf Kniste warten und dann mit Schmackes neu bewerten. Miesen Service bieten und Kunden bedrohen ist ne gute Kombination.
Meint ihr, irgendeine dieser dämlichen Abmahnungen, von denen man immer liest, kommt weiter als bis zum ersten Brief? Unsere Gerichte sind überlastet. Meint ihr, die verhandeln so einen Schwachsinn? Und selbst wenn sie sich irgendwann damit befassen müssen: Was meint ihr, auf wessen Seite so ein angepisster Richter steht? Auf der Seite desjenigen, der ihm seine wertvolle Zeit mit so einer Kacke klaut? Versucht ihr mal jemand wegen etwas wichtigem, eindeutig und nachweisbar kriminellem zu verklagen! Wenn ihr das einmal gemacht habt, lacht ihr über jeden, der euch verklagen oder abmahnen will.
Der TE macht es richtig: Darüber lachen, auf Kniste warten und dann mit Schmackes neu bewerten. Miesen Service bieten und Kunden bedrohen ist ne gute Kombination.
Meint ihr, irgendeine dieser dämlichen Abmahnungen, von denen man immer liest, kommt weiter als bis zum ersten Brief? Unsere Gerichte sind überlastet. Meint ihr, die verhandeln so einen Schwachsinn? Und selbst wenn sie sich irgendwann damit befassen müssen: Was meint ihr, auf wessen Seite so ein angepisster Richter steht? Auf der Seite desjenigen, der ihm seine wertvolle Zeit mit so einer Kacke klaut? Versucht ihr mal jemand wegen etwas wichtigem, eindeutig und nachweisbar kriminellem zu verklagen! Wenn ihr das einmal gemacht habt, lacht ihr über jeden, der euch verklagen oder abmahnen will.
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mumpel schrieb:Der TE macht es richtig: Darüber lachen, auf Kniste warten und dann mit Schmackes neu bewerten. Miesen Service bieten und Kunden bedrohen ist ne gute Kombination.
Ich hab richtig gut über deinen Post gelacht
Hab gerade alle Posts bis hier gelesen und freue mich über die rege Teilnahme an der Diskussion.
Würde mal sagen, dass ich vllt wirklich noch mit der Bewertung hätte warten können, aber naja was solls. Thomas hat schon recht, mit dem was er schreibt, aber in meinem Fall habe ich ja wirklich andere Sachen moniert.
Ich wollte im Endeffekt stornieren, weil sich niemand meldet und nicht weil sich die Ware bisher nicht kam, auch wenn das der Umkehrschluss ist
Ich habe übrigens auch sehr über den Teil gelacht, wo mir jede weitere Bewertung des Vorgangs untersagt wird ... Hart, wie weit sich die hier aus dem Fenster lehnen. Naja, sofern der Mensch aus der Rechtsabteilung wirklich ein Doktor ist, wird er sicherlich gut bezahlt für den Shitstorm. Wäre doch zu schön rauszufinden, ob der Typ wirklich nen Doktor Titel hat
Ich melde mich pronto wieder, wenn ich irgendwas neues weiß!
Dominion
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mumpel schrieb:Man kann in eine beschissene Online-Bewertung reinschreiben, was man will - und im besten Fall entspricht es der Wahrheit und beleidigt keinen.
Na dann wünsche ich Dir, dass Du niemals gegen mich eine nachweislich unberechtigte Bewertung schreibst.
Unsere Gerichte sind überlastet. Meint ihr, die verhandeln so einen Schwachsinn?
Dir ist aber schon klar, dass jeder Fall, der vor Gericht zugelassen wurde, auch verhandelt wird? Dass es keine Ausnahmen wegen Überlastung gibt? Was glaubst Du, weswegen manche Verfahren drei Jahre und länger dauern? Seit Klagerhebung.
Und ja, die Gerichte verhandeln auf jeden Fall so einen "Schwachsinn".
Wer glaubt, andere online ungestört diffamieren zu können, nur weil es ihm beliebt, hat noch nicht Bekanntschaft mit den richtigen Gegnern gemacht. Auch wenn dies mit dem hiesigen Fall nicht unmittelbar vergleichbar ist. Also bitte nicht unser Rechtssystem unterschätzen - auch wenn es in vielfacher Hinsicht Mängel und Lücken aufweist. Besonders dann, wenn man mit dem Rechtssystem nicht hinreichend vertraut ist.
MfG,
Dominion.
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