Amzonhändler droht mit Rechtsanwalt wegen Negativer Bewertung

-oSi- schrieb:
Gilt für alle:
Das mag jetzt übervorsichtig klingen, aber Vorsicht mit rechtliche Tipps im Forum (allg. in Foren).
Es ist nichts einzuwenden, wenn man Tipps gibt ( Auch ich lag in diesem Thread teilweise Falsch), weil man als Nicht-Fachmann denkt, dieser Fall wäre einfach zu lösen, doch der Doc Foster hat uns allen gezeigt, dass dies nicht der Fall ist und somit sollte doch jeder vorsichtig sein, ob sein Post wirklich stimmt, wenn er diesen postet,
Also ich würde jetzt empfehlen, den Thread dicht zu machen, denn hier kommt nur noch mehr Verwirrung etc. rein. Sobald der TE Neues zu berichten hat, dann kann er sich ja bei dir melden.
moodle schrieb:
Wow, selten soviel Schwachsinn hier gelesen.
Da versuchen sich Leute an eine Rechtsberatung, die wohl noch nie in ein BGB geschaut haben ...
Der TE hat Gewährleistung mit Widerrufsrecht verwechselt.
Bevor du fast allen Schwachsinn unterstellst und dies noch auf eine unhöfliche Art solltest du doch vielleicht selber genauer im BGB reinschauen, denn schaue doch was der Doc geschrieben hat
Doc Foster schrieb:
Erst wenn feststeht, dass die Matte mangelhaft ist, muss der Käufer auch bei einem Widerruf für die Kosten der Rücksendung nicht aufkommen.
 
Schön dass du dich angesprochen fühlst Ribery88 :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant ist zu beobachten wo der ein oder andere mal Tipps zur Rechtslage gegeben hat und hier glatt so tut als ob dieser Fall unklärbar wäre.

Abgesehen davon hat der TE nicht Rückgabe mit Gewährleistung verwechselt, sondern gemerkt das die Matte den Erwartungen nicht enspricht und gehofft weil diese soweit (seiner Auffassung) von der Beschreibung abweichen das der Händler kulanterweise die auf seine Kosten zurück nimmt.

Händler wollte dies nicht (sein gutes Recht) worauf hin er negativ bewertet wurde (gutes Recht vom Kunden). Außerdem meine Damen und Herren geht es hier nur um die Frage, ob der Händler Rechtlich erfolgreich gegen die Bewertung vorgehen kann. Nicht um Gewährleistung und Co.
 
Xyn schrieb:
...gehofft weil diese soweit (seiner Auffassung) von der Beschreibung abweichen das der Händler kulanterweise die auf seine Kosten zurück nimmt.
...
Händler wollte dies nicht (sein gutes Recht)
Wie hier festgestellt wurde, ist dies nicht sein gutes Recht. Da hier ein falscher Artikel geliefert wurde, muss der Verkäufer nun mal auch die Versandkosten übernehmen. Die Klausel mit <40€ greift nur, wenn der Artikel der Beschreibung entspricht (und das tut er ganz eindeutig nicht).

worauf hin er negativ bewertet wurde (gutes Recht vom Kunden).
Vorallem da die Bewertung sachlich präsentiert wurde und sogar noch die Begründung des Händlers dabei steht.

Außerdem meine Damen und Herren geht es hier nur um die Frage, ob der Händler Rechtlich erfolgreich gegen die Bewertung vorgehen kann. Nicht um Gewährleistung und Co.
Die beiden Sachen hängen aber gewissermassen auch zusammen, deswegen muss man natürlich erstmal überlegen ob der Käufer überhaupt im Recht ist.

Aber wie bereits gesagt, der Händler wird kaum eine Chance haben. Die Bewertung ist sachlich absolut korrekt (selbst wenn der Käufer die Versandkosten tragen müsste).
Aus diesem Grund wird der mit Sicherheit auch nicht weiter dagegen vorgehen.
 
Es wurde schon das richtige geliefert, eben aber nur in mangelhafter Qualität. Käufer hat die Wahl Rückgabe (auf seine eigenen Kosten, wegen Rückgaberecht) oder Gewährleistung (auf Kosten des Verkäufers).

Zur Bewertung sind wir uns ja einig.
 
@McBash

Ohne dir jetzt persönlich zu nahe treten zu wollen, ich meine du magst privat ein ganz netter Kerl sein, aber dein Verhalten war nun wirklich kleinlich.

1) Überstehende Halme kannst du selbst mit einer Schere begradigen
2) Abb. ähnlich grade bei Naturprodukten

Warum willst du den Händler nötigen den Rückversand zu bezahlen? Als Marge hätte er viel. mickrige 5 Eur gehabt und jetzt nötigst du ihn zu einem Verlust. Ich finde dein Verhalten weder wirtschaftlich, rechtlich oder menschlich OK.
 
snakebite schrieb:
1) Überstehende Halme kannst du selbst mit einer Schere begradigen
Das ist richtig.
2) Abb. ähnlich grade bei Naturprodukten
In der Beschreibung steht aber ganz eindeutig "Halm an Halm". Das ist aber beim besten Willen nicht gegeben. Selbst wenn der Händler kein Bild dabei hätte, wäre die Lieferung nicht der Beschreibung entsprechend.

Warum willst du den Händler nötigen den Rückversand zu bezahlen? Als Marge hätte er viel. mickrige 5 Eur gehabt und jetzt nötigst du ihn zu einem Verlust. Ich finde dein Verhalten weder wirtschaftlich, rechtlich oder menschlich OK.
Er verlangt nur das was ihm zusteht. Der Händler ist selbst Schuld wenn er die Ware falsch beschreibt. Das Verhalten vom Händler ist rechtlich und menschlich erst Recht nicht OK.
 
Ich glaube Snakebite ist der Händler mit den schlechten Halm-Matten :P

Ich finde das Verhalten des TEs wirtschaftlich, rechtlich und menschlich korrekt!
Wenn einer so n Schund verkauft, sollte er auch die enstandenen Kosten zahlen!
 
also hätte man mir so eine matte geliefert hätte ich in keinster weise anders reagiert als der TE.

Frechheit ist sowas.. Da kann ich mir paar Äste im Wald sammeln, n bissl mit draht zusammen schustern und es schaut auch ned schlimmer aus ;)
 
Kann man den Vertrag nicht einfach aufgrund arglistiger Täuschung anfechten?

Denn die Beschreibung mit "Halm an Halm" ist ja mehr als an den Haaren herbeigezogen. Falscher kann eine Beschreibung kaum sein.
 
Zunächst einmal sry, dass ich mich erst jetzt wieder melden kann. Bin derzeit arbeitstechnisch mehr als überlastet.

Zu Doc Fosters Beitrag # 25, in welchem er Bezug auf meinen obigen Beitrag nahm:

Die Ausführungen von Doc Foster sind korrekt.
Ich war fälschlicherweise durch wohl zu oberflächliche Betrachtung der Produktbilder davon ausgegangen, dass es sich vorliegend um eine Liegematte handeln würde, und nicht um einen Gartenzaun. Daher auch meine Formulierung
dominion1: schrieb:
Auf einer besagten Matte möchte man liegen oder darüber laufen. Diese Möglichkeiten suggeriert das Produktbild. Beides ist mit dem gelieferten Gegenstand nicht oder nur unter Schmerzen möglich.

Wäre meine Annahme korrekt gewesen, so läge definitiv eine Aliudlieferung vor, da das gelieferte Produkt nicht mehr als Liegematte hätte identifiziert werden können.

Doc Foster hat aber auch damit recht, dass eine Aliudlieferung einem Sachmangel gleichkommt. Insoweit sind meine im obigen Ausführungen korrekt.


Abweichend von Doc Fosters Meinung bin ich vorliegend jedoch der Ansicht, dass ein Sachmangel definitiv vorliegt. Dies lässt sich bereits aus den Produktbildern entnehmen:
Wenn ein Händler ein Produktbild veröffentlicht - selbst dann, wenn er den Passus "geliefertes Produkt kann von Produktbild abweichen" verwendet - so ist er zu einer Lieferung zumindest vergleichbarer Art und Güte verpflichtet. Dies ist vorliegend eindeutig nicht der Fall.

Zudem wird als Eigenschaftsbeschreibung vorliegend "dicht gewebt, Halm an Halm" angegeben. Auch diese Zusage wird mE vorliegend nicht einmal im Ansatz eingehalten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit sich das gelieferte Produkt überhaupt als Sichtschutzzaun eignet. Nach der Produktbeschreibung darf davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Sichtschutzzaun handelt. Vorliegend würde ich sagen: Die Eigenschaft "Sichtschutzzaun" ist nicht gegeben.


Zuletzt haben hier einige unzutreffenderweise geschrieben, dass überstehende Halme ja vom Käufer entfernt werden könnten.
Das mag zwar zutreffen, ist für die rechtliche Würdigung aber vollkommen unerheblich. Der Käufer ist nicht verpflichtet, das gekaufte Produkt noch zu modifizieren.
Vielmehr steht weiterhin in Frage, ob das gelieferte Produkt überhaupt in Deutschland vertrieben werden darf. Ein solches Produkt darf keine Verletzungsgefahren in sich bergen. Ein so schlampig verarbeiteter Zaun birgt Verletzungsgefahren. Insbesondere, wenn er vom Käufer noch zugeschnitten werden muss.

Die Zulässigkeit des Produktes in Deutschland ist fraglich.


In Anbetracht der Sachlage gehe ich hier ganz klar vom Vorhandensein eines Sachmangels aus, weshalb Rücksendungskosten nicht vom Käufer zu tragen sind. Ganz egal, ob der Warenwert unter oder über 40 € lag.


Daher kann ich dem TO nur raten, keinesfalls auf eine Übernahme der Rücksendungskosten einzugehen und sich im Zweifel anwaltliche Vertretung zu suchen. Das Prozessrisiko erachte ich als überschaubar und gering.


MfG,
Dominion.
 
Rückgabe wegen Mangel.
Das ist ganz klar nicht das beworbene Produkt.

Weder dem Foto noch dem Text nach.

Lass dir so oft eine neue schicken, bis sie der Beschreibung entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ckone2208 schrieb:
Ich glaube Snakebite ist der Händler mit den schlechten Halm-Matten :P

Ich finde das Verhalten des TEs wirtschaftlich, rechtlich und menschlich korrekt!
Wenn einer so n Schund verkauft, sollte er auch die enstandenen Kosten zahlen!

Genau so sehe ich das auch.Ich glaube auch das er der Händler ist:D
 
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