Klagen wegen negativer Bewertung?

Nur um es nochmal zusammenzufassen:

Das Teil war neu&ovp, wurde für 50€ Startgebot reingesetzt und es gab ein einziges Gebot und das war er?

Da niemand hier weiß, was es ist, wie es beschrieben wurde (ist mir auch schonmal passiert, dass ich erst beim zehnten Mal lesen drauf gekommen bin, dass es ein Fehlkauf wäre), klingt es erstmal schon eigenartig, dass du so vehement drauf pochst, das Scheißteil loszuwerden.

Allerdings hat man aus seiner eigenen Meinung heraus auch nichts zu fordern. Spaßbieter sind halt ein Problem.

Aber mein Gott. Das muss ja schon echt ein Ladenhüter sein. Sonst nimmt es vielleicht der nächste für 50€.

Aber sowas vorschlagen würde ich auch nicht mit mir machen lassen. Allerdings würde ich als Käufer auch keinen Stress machen und einfach auf Kulanz des Verkäufers hoffen.
 
Das Teil war neu&ovp, wurde für 50€ Startgebot reingesetzt und es gab ein einziges Gebot und das war er?

Richtig. Nein kein Ladenhüter.
Aber wenn ich Sachen reinstell und die dann verkauft werden möcht ich das Zeug auch gern schnell loswerden und so "Fehlkäufe" seitens der Käufer fangen iwann an zu nerven, wenn Leute nach der Auktion ankommen denen einfällt dass sie die Ware doch nicht wollen und dann noch Stress schieben.

Dann kann ich als Verkäufer ja auch irgendwann einfach sagen die Auktion wird storniert, weil mi der Preis zu gering war. Ich denke dann würden aber auch 95% der Käufer trotzdem auf ihre Ware bestehen. Muss man auch mal so sehen, wenn ihr was ersteigert möchtet ihr ja auch ganz gern die Ware haben. Und wenn ich was verkaufe möcht ich die Sache auch ganz gerne loswerden.

Wer sagt "komm war nen Fehlkauf, da muss man kulant sein" der muss dann aber auch andersherum sagen "verzichte ich eben auf meine ware, der Verkäufer wollte wohl doch mehr Geld dafür"
Alles andere wäre parteiisch, Fehler können nämlich ebenso auf Verkäuferseite passieren.

Aber wie oft heißt es dann wenn nen VK was zum falschen Preis einstellt (zu gering) "Der muss für den Preis liefern!!!"

Aber sowas vorschlagen würde ich auch nicht mit mir machen lassen
Gegen das Vorschlagen kannste wenig machen, kannst es ablehnen höchstens was ok wäre muss ja niemand auf son Vorschlag eingehen, von mir war es halt nett gemeint damit, als dankeschön bekomm ich aber quasi direkt eins in die Fresse dafür, da fängt man dann schon an nachzudenken...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rach78

Ich würde das Thema hier ruhen lassen.
Es bringt Dich nicht weiter, Dich auch hier im Forum noch mit Leuten auseinander zu setzen, die das befürworten, das der Käufer einfach das Recht haben muß,
bei einem Ebay Privatkauf vom Kauf, so mir nichts Dir nichts, zurücktreten zu können.
Und wenn der Verkäufer das nicht mitmacht, ist er auch noch der A..ch.

Vor dem Klick auf "Gebot bestätigen" ist das Gehirn einzuschalten.

Gruß Uwe
 
Nach Lektüre dieses Threads bin ich zutiefst erschüttert, welche grundfalschen und teilweise auch anmaßenden Stellungnahmen hier zum Besten gegeben wurden.

Oberster zivilrechtlicher Grundsatz ist der Rechtssatz Pacta sunt servanda, übersetzt "Verträge sind einzuhalten".

Das ist wörtlich zu nehmen und bietet keinerlei Grundlage für eine Interpretation.

Es ist das gute Recht des Verkäufers, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Und er ist auch nicht "unkulant", wenn er dies tut. Genau deshalb gibt es das Rechtskonstrukt des Vertrages.


@ Rach78:
Da eine negative Bewertung wirtschaftliche Nachteile für Dich hat und Du zudem völlig im Recht bist, rate ich Dir an, Dir eine kostengünstige anwaltliche Erstberatung einzuholen. Diese gibt es vielfach schon ab 25 €. Hier kannst Du Deine Chancen, die Bewertung zu beseitigen bzw. bei nicht erfolgter Bewertung aufgrund der Ankündigung auf Unterlassung zu klagen, besser ausloten lassen als hier im Forum.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt überdies nicht beschränkungsfrei... .

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Und er ist auch nicht "unkulant", wenn er dies tut.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz
Doch, ist er.

dominion1 schrieb:
Da eine negative Bewertung wirtschaftliche Nachteile für Dich hat und Du zudem völlig im Recht bist, rate ich Dir an, Dir eine kostengünstige anwaltliche Erstberatung einzuholen.
Wofür gibt es dann das Rechtsmittel der Anfechtung auf Grund von Irrtum?
Davon abgesehen: welche wirtschaftlichen Nachteile entstehen ihm? Wenn ich behaupte, dass mir wirtschaftliche Nachteile entstehen, muss ich die auch irgendwie benennen können.
 
Genau - außerdem ist Kulanz etwas, was man nicht einfordern kann. Kulanz kann man als Verkäufer oder gewähren, jedoch ist es kein Recht...
 
Nachvollziehen kann ich das schon. Wenn es da so Clowns gibt, die einfach mal alles mögliche anklicken und sich nachher umentscheiden. Cool ist das nicht. Würde mich auch abnerven.

Ebay ist ein halbes soziales Netzwerk. Unter Privatleuten sehe ich das als Käufer meistens locker. Ich meine, der Gegenüber hat wahrscheinlich genau wie ich im Reallife Stress und auf den ein oder anderen Tag schaue ich dann auch nicht, wenn das Paket dann mal ein bisschen auf sich warten lässt.

Ich hatte auch schon zwei Fälle, wo Verkäufer meine Gebote storniert haben (wahrscheinliche Schnäppchen), weil dann plötzlich die Beschreibung nicht mehr ebaykonform ist oder das Gerät nicht mehr vorhanden. Ne Woche später ist es dann wieder drin, gleiche Beschreibung und mehr Leute bieten drauf.

Das sind die Schattenseiten von ebay. Genauso wie mir schon aufgrund meines Fehlers entgegen gekommen wurde, habe ich das bei anderen auch schon getan.

Wenn mein Gegenüber sich freundlich zeigt, fällts mir dann auch schwer, dann irgendwie den Hardliner raushängen zu lassen.

Ich kann die Verärgerung verstehen, aber ich kenne auch nicht den ganzen Email-Verkehr.
 
@dominion1: Die Sache ist schon längst beendet, was soll der TE dann mit einer anwaltlichen Beratung?

Lasst den Thread doch einfach ruhen.
 
Wofür gibt es dann das Rechtsmittel der Anfechtung auf Grund von Irrtum?

Also wenn der Irrtum so offensichtlich ist, dann hätte der Käufer statt Drohungen und den ganzen scheiß den er mir schreibt auch einfach freundlich mitteilen können, dass er die Sache anfechtet und das übern Anwalt durchsetzen will. Wenn ich mich wirklich irre und ich mich im Recht fühle wieso geh ich dann nicht zum Anwalt einfach?

Solange er aber nichts anfechtet und Recht bekommt ist der Vertrag aber gültig.

Davon abgesehen: welche wirtschaftlichen Nachteile entstehen ihm? Wenn ich behaupte, dass mir wirtschaftliche Nachteile entstehen, muss ich die auch irgendwie benennen können.
Logischer Menschenverstand sollte ausreichend, dass sie die zukünftigen Verkäufe durch nen negativen Bewertungseintrag nicht grade verbessern? Also das in Frage zu stellen halte ich für unangebracht. Ne Negative Bewertung ist IMMER von Nachteil da es potentielle Käufer abschreckt.
Willste mir weiß machen, dass der Verkauf dadurch besser wird? lol

Blödsinn da ich mich nicht komplett quergestellt hab sondern ihm ne Alternative angeboten habe. Die hat ihm lediglich nicht gepasst wie du weißt.

Wenn ich im Laden was Kauf besteht auch kein Umtauschrecht. Gibt der Laden mir dann lediglich nen Gutschein ist das kulant da er was macht wozu er nicht verpflichtet ist. Dass ich aber lieber mein Geld wieder hätte ist ja mein Problem. Wir sind doch nicht bei "wünsch dir was"

Was ist in deinen Augen Kulanz? Dass jemand das tut was du von ihm verlangst? Nach deinen Vorstellungen könnte ich dann auch zu jedem VK hingehen und sagen hät gern 10euro Rabatt. Gewährt der VK mir diesen Rabatt nicht ist er unkulant. Sehr unlogisch wie du es siehst

Lies dir mal den Link durch den du schon zittierst. Bei Kulanz geht es um Entgegenkommen. Mit anderen Worten dass man sich irgendwie einig wird. Wenn der Käufer aber sofort zu macht wenn man auf seine Forderungen nicht eingeht kann der VK freilich nichts anderes tun (außer er lässt sich erpressen).Entgegengekommen bin ich allerdings zweifelsfrei
 
Zuletzt bearbeitet:
@ voodoo44:

Du hast mir jetzt nicht wirklich den Begriff der Kulanz verlinkt, oder? ;)

Natürlich wäre es Kulanz, wenn der Handel vom VK freiwillig anulliert wird.

Doch hier wäre die "Kulanz" vorliegend ein Vollrechtsverzicht. Und ein Vollrechtsverzicht ist absolut unüblich in wirtschaftlicher Hinsicht. Vorliegend kann daher nicht von fehlender Kulanz oder mangelnder Kulanz (-> "unkulant") gesprochen werden, sondern eher von einer Quasi-Unanwendbarkeit (im juristischen Sinne) jeglicher Kulanzregelungen. Eine solche auch noch (zwischen den Zeilen sowie konkludent) einzufordern ist blanker Hohn.

Zum Zweiten sprichst Du von Anfechtung wegen Irrtums.
Wenn Du soetwas schon ansprichst hättest Du allerdings erwähnen müssen, aufgrund WELCHEN Irrtums man denn Willenserklärungen anfechten kann.
Das kann man nämlich aufgrund eines Inhalts- oder Erklärungsirrtums (auf die ich hier nicht näher eingehe, weil diese Thematik zu weit führen würde und mit dem Threadthema auch nichts mehr zu tun hat).
Davon abzugrenzen ist der (grundsätzlich unbeachtliche) Motivirrtum, der eben nicht zur Anfechtung berechtigt. Irre ich also über mein Kaufmotiv (-> Arg: Den Artikel wollte ich gar nicht haben) kann ich eben NICHT anfechten.
Dein Argument mit der Anfechtung war daher... ... nun ja - deplatziert. ;)

Zum Dritten fragst Du, welche wirtschaftlichen Nachteile denn entstehen würden.
Kurz gesagt: Es könnten potentielle Käufer aufgrund der negativen Bewertung (je nachdem, wie diese denn ausfällt) von einem Kauf Abstand nehmen.
Und bevor Du nun das Lachen beginnst ("Bei nur einer miesen Bewertung? Das ich nicht lache.") sei betont, dass immer betrachtet werden muss, was geschieht, wenn viele so handeln. Dann vergeht einem nämlich ganz schnell jedes Lachen, besonders, wenn man selbst betroffen ist. Was geschieht, wenn das Drohen mit negativen Bewertungen bei ebay zur Masche sogenannter Spaßbieter wird? All diese Erwägungen sind in die eigenen Überlegungen einzubeziehen - Gerichte tun dies im Übrigen auch.


@ thomas.calloran:
Hat der TO bereits endgültig aufgegeben? Muss ich überlesen haben.

Dennoch halte ich es für wichtig, hier einmal eine abschließende, vernünftige Einschätzung abzugeben, da auch andere Betroffene diesen Thread (zB über google) finden können und sich hier Rat erhoffen. Bei all dem Unsinn, der hier von sich gegeben wurde, wäre so jemand (wie offenbar auch der TO) sicherlich verunsichert. Und dabei ist der TO absolut und vollumfänglich im Recht.

Das konnte und durfte so nicht stehen bleiben.

Die Leute, die hier das Verhalten des Käufers gutgeheißen haben, sollten sich schämen und ganz dringend an ihrem Rechtsbewusstsein arbeiten.

MfG,
Dominion.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ thomas.calloran:

Ah, danke. Und sehr schade zugleich. Wieder ein Fall, in dem sich Dreistigkeit am Ende ausgezahlt hat... . :(

Nun denn, ich hoffe, andere Leser werden massiv gegen solche Personen vorgehen, denn wer eine solche Art von Rechtsbewusstsein innehat wie vorliegend der Käufer, dem gehört gewaltig zwischen die Hörner gestoßen.

MfG,
Dominion.


EDIT @ Rach78:
Gar nicht gesehen, dass Du zwischendurch auch gepostet hast.
Du bist völlig im Recht und im Wiederholungsfall würde ich Dir dringend anraten, Dich zur Wehr zu setzen. Bei Bedarf kann ich Dir gerne einen sehr guten Anwalt empfehlen, der sich mit dieser Materie bestens auskennt und auch telefonische Beratung anbietet. Wenn Bedarf besteht PN an mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte den Gehalt deiner Ausführungen gar nicht schmälern, dominion1, zumal sicher/hoffentlich mehr Sachkenntnis drinsteckt als in den meisten anderen Posts, meinen eingeschlossen.

Dennoch sind deine Gedanken noch zu eindimensional. Dass die Entwicklung als solche dem Käufer anzulasten ist, da sollte keiner widersprechen. Da hat jeder Verkäufer das Recht im Zweifel bis vors Gericht zu ziehen, um die Erfüllung des Vertrags durchzusetzen.

Was Rach78 aber nicht klar zu machen ist, dass das von ihm gemachte Angebot

Rach78 schrieb:
[...] Zugleich hab ich ihm gesagt dass er die Ware weiterveräußern kann und ihm auch obendrein angeboten sofern er einen neuen Käufer gefunden hat ich die Ware direkt an diesen versenden würde, damit er immerhin einmal den Versand spar. Natürlich nur versichert, damit man mir nacher nicht sagen kann ich hätte nichts abgeschickt. [...]

so nicht in Ordnung ist, nach dem Motto "Du willst das Zeug nicht haben? Lass uns gemeinsam einen dritten Dummen finden"
Davon hat niemand etwas. Es sei denn, man hält ebay-Aktien und profitiert von der doppelten Provision.

Ich hoffe, klar gemacht zu haben, dass hier zu differenzieren ist.
Einmal der rechtsgültige Kaufvertrag (Rach78 im Recht), dann das unglückliche Angebot zur Weiterveräußerung, was ich nicht in Ordnung finde.
 
Rach78 schrieb:
Hallo,

habe einen Artikel bei ebay verkauft. Der Käufer teilte mir nach dem Kauf mit dass er sich geirrt hat und die Transaktion abbrechen will.



Nun plane ich im Falle einer negativen Bewertung rechtlich Schritte einzuleiten, da die Sache offentsichtlich ist und ich nichts falsches getan habe.

Was könnte man sonst noch tun?

Ich hatte auch so einen Fall. lasst dich von spacken nicht beirren.
1. Rachebewertungen sind Verboten bei EBay.
Käufer bei Ebay als Spassbieter melden. Um Löschung der Bewertung bitten. Wenn das nicht Passiert per Rechtsschutzversicherung Anwalt für IT Verkaufsrecht suchen und per Gerichtsbeschluss Löschung der Bewertung Verlagen.

Denn Spaßbieten ist Verboten Und Rachebewertungen von Spaßbietern erst recht.
Und da er dich ja erpresst hat mit Annullierung seines Kaufgeschäftes oder Negativer Bewertung , ist wohl auch der Straftatbestand der Nötigung und Erpressung erfühlt.

Und die User die dir das Ausreden wollen, für dein recht einzutreten. Die haben schlicht keine Ahnung was Sachstand ist. Und die User dich dich ebenfalls negativ Bewerten würden, werde ich erst mal auf meine negative Liste setzten, denn mit diesen scheinbar nicht geschäftsfähigen Kindern sollte man keinen Handel treiben. Das ist ja Unfassbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man sich dann die Bewertungen von Rach78 anschaut, taucht sie trotzdem als annullierte negative Bewertung auf. Ob das für künfitge Käufer den Unterschied macht?
 
Das ist Blödsinn. Bei meinen Ebay Konto z.B. taucht die Gelöschte Bewertung gar nicht mehr auf. Aber meine Bewertung beim Käufer mit den Hinweis auf den Spaßbieter taucht auf.
 
Ok. Hab es selbst nie erleben müssen, nur seh ich manchmal "Bewertung von Ebay gelöscht" o.ä.

Das macht immer noch keinen guten Eindruck.
 
Bei mir taucht überhaupt kein Hinweis auf. Die Bewertung ist vollkommen raus.
Was du meinst ist, wenn man sich auf Abänderung der Bewertung mit seinen Handelspartner einigt. Da steht dann ein Hinweis. Bei einer Kompletten Lösung einer illegalen Bewertung, ist das so, das es diese Bewertung nie gab. Und somit auch keine Hinweise. Und das tolle ist ja in meinen Fall, wurde wie gesagt seine Bewertung vollständig gelöscht. Meine "(Positive)" Bewertung für ihn Steht aber für alle Zeiten in sein Konto, wo er als Achtung Spaßbieter geoutet ist. Als Verkäufer kann man ja nur Positiv mit entsprechenden Kommentar Bewerten bei Ebay. (Leider) Denn wären Spaßbieter nämlich langst Geschichte. Ich hasse diese Brut der Spaßbieter. Die sind mehr als Lästig. Deshalb ziehe ich bei diesen Pack auch die volle Harte durch. Wenn die mich mit negativ Bewertung Nötigen und Erpressen geht es zum Anwalt, falls Ebay dann nichts tut. Da wird nicht lange gezuckt. Eigentlich gehört den Spaßbietern ordentlich aufs Maul gehauen. Aber man ist ja Zivilisierter Mitteleuropäer. Und genau wegen dieses Spaßbietertun, verkaufe ich nicht mehr gerne bei Ebay. Diese Typen kosten echt nerven und kotzen mich total an. Für mich kommt dieser Abschaum gleich nach Kinderschänder. Ich weiß harte Worte. Aber diese Typen vermissen ein den Spaß, als privat Person am Ebay teilzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Heen (# 113):

Wenngleich ich bestreiten möchte, dass meine Gedankengänge zu eindimensional waren, so gebe ich Dir in dem Punkt Recht, als dass ich ebenfalls nicht auf das Angebot von Rach eingegangen wäre, eine Ware auf meinen Namen unbesichtigt an einen Dritten weiterzuverkaufen. Das Risiko - selbst unter Gewährleistungsausschluss - wäre mir beiweitem zu hoch.

Das Angebot hatte also - zugegeben - keinen großen Wert.


Allerdings war Rach in keiner Weise verpflichtet zu diesem Zugeständnis. Aus seiner - also aus Rach`s Sicht - war das Angebot nur nett gemeint. Er wollte dem Käufer Versandkosten ersparen. Nicht bedacht hat er dabei, dass ein solches Angebot für jeden vernünftigen Käufer völlig unannehmbar ist, da sich der Käufer in die Gefahr der Leistungsgefahr begibt. Das soll heißen, der Käufer schuldet dem Nachkäufer die Sache, ohne wirklich wissen zu können, ob Rach wirklich liefert.

Um solche Feinheiten gezielt erkennen zu können, muss man eine jurstische Vorbildung haben. Und das recht detailliert. Ich denke, die hatte Rach nicht. Daher kann ihm sein Angebot nicht übel genommen werden, er wollte nur zuvorkommend sein.

Aber wenngleich das Angebot von Rach nicht wirklich als Entgegenkommen gewertet werden kann, so steht das Recht zu 100 % auf seiner Seite. Rach musste zu keinem Zeitpunkt auch nur irgendein Entgegenkommen zeigen - und ich hätte das auch nicht getan in seiner Situation, ganz ehrlich.

Es wurde ein Vertrag geschlossen, und an den hat man sich zu halten.

Ich würde das genauso sehen, wenn ich derjenige wäre, der fälschlicherweise ein für mich unbrauchbares Produkt erworben hätte.

MfG,
Dominion.
 
Eindimensional im Bezug auf die beiden Sachverhalte (Kaufvertrag und Angebot) die ich getrennt beurteilt wissen wollte, nimm mir das nicht krumm ;)

Vielen Dank für die Formulierung, Begriffe wie "Leistungsgefahr" habe ich nach der Berufsschulzeit gleich wieder abgelegt.

Wie bei solchen Fällen vorgegangen wird, muss jeder selbst entscheiden, gemäß der eigenen Frusttoleranz, dem eigenen Rechtsverständnis und ggfs. auch nach dem (Rechtschutz-)Versicherungsstatus.

Allein die Tatsache, dass das Gegenüber meine Adresse kennt, bewegt mich persönlich dazu, besonnen vorzugehen. Ich habe Familie und kann es mir nicht leisten, vor Ärger einen Herzkasper zu erleiden oder Besuch von zwielichtigen Gestalten zu bekommen, nur weil ich mein Recht umsetze.
Deshalb setze ich mittlerweile das Meiste über Ebay Kleinanzeigen & Co ab, entscheide selbst, welche Nase mir passt (die Fähigkeit, ganze Sätze zu bilden ist schon ein wertvolles Indiz).
 
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