Rach78 schrieb:
Wenn ich mich wirklich irre und ich mich im Recht fühle wieso geh ich dann nicht zum Anwalt einfach?
Weil er zu allererst vermutlich einmal den Anwalt bezahlen muss - und das Ganze weiterhin Zeit kostet. Es soll auch Menschen geben, die sich diese Zeit nicht nehmen wollen oder das Geld nicht haben.
Rach78 schrieb:
Logischer Menschenverstand sollte ausreichend
Das zählt nur vor dem Gesetz eher weniger ...
Wenn du was einforderst, dann musst du den entstandenen Schaden auch beziffern.
Rach78 schrieb:
Nach deinen Vorstellungen könnte ich dann auch zu jedem VK hingehen und sagen hät gern 10euro Rabatt. Gewährt der VK mir diesen Rabatt nicht ist er unkulant. Sehr unlogisch wie du es siehst
[...]
Lies dir mal den Link durch den du schon zittierst.
ICH habe mir den Link durchgelesen - du offensichtlich nicht. Und zitiert habe ich schon gar nichts.
Aber jetzt zitiere ich gern mal:
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht.
Siehst du, was dort steht? NACH Vertragsabschluss. Wenn ich in den Laden gehe, etwas kaufen will und 10€ Rabatt verlange - dann habe ich noch gar keinen Vertrag abgeschlossen.
dominion1 schrieb:
Natürlich wäre es Kulanz, wenn der Handel vom VK freiwillig anulliert wird.
Doch hier wäre die "Kulanz" vorliegend ein Vollrechtsverzicht. Und ein Vollrechtsverzicht ist absolut unüblich in wirtschaftlicher Hinsicht. Vorliegend kann daher nicht von fehlender Kulanz oder mangelnder Kulanz (-> "unkulant") gesprochen werden, sondern eher von einer Quasi-Unanwendbarkeit (im juristischen Sinne) jeglicher Kulanzregelungen. Eine solche auch noch (zwischen den Zeilen sowie konkludent) einzufordern ist blanker Hohn.
Ja was nun? Ist es nun Kulanz, oder ist es keine Kulanz?
Und wo liegt der Unterschied zwischen einem "Rechtsverzicht" und einem "Vollrechtsverzicht"? Ist ein "Vollrechtsverzicht" nicht auch nur ein "Rechtsverzicht"?
dominion1 schrieb:
Zum Zweiten sprichst Du von Anfechtung wegen Irrtums.
Wenn Du soetwas schon ansprichst hättest Du allerdings erwähnen müssen, aufgrund WELCHEN Irrtums man denn Willenserklärungen anfechten kann.
[...]
Dein Argument mit der Anfechtung war daher... ... nun ja - deplatziert.
Nun - warum war das Argument deplaziert? Wenn ich mich in den Eigenschaften des Produkts geirrt habe, dann darf ich das anfechten. Wo genau ist das jetzt "deplaziert"?
Davon mal abgesehen: Warum MUSS ich HIER schreiben, um welche Art Anfechtung Irrtums es sich handelt? In meinen Beiträgen weiter vorn habe ich das alles schon mal geschrieben. Sogar ein Dokument dazu habe ich verlinkt - da steht alles, für dich wissenswerte, drin.
dominion1 schrieb:
Kurz gesagt: Es könnten potentielle Käufer aufgrund der negativen Bewertung (je nachdem, wie diese denn ausfällt) von einem Kauf Abstand nehmen.
Aha - und das soll mich davon abhalten eine negative Bewertung zu schreiben, weil sich der Verkäufer absolut unhöflich und unfreundlich mir gegenüber geäußert hat? Und weil er mir ebenso kaum entgegen kommt?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
dominion1 schrieb:
Was geschieht, wenn das Drohen mit negativen Bewertungen bei ebay zur Masche sogenannter Spaßbieter wird? All diese Erwägungen sind in die eigenen Überlegungen einzubeziehen - Gerichte tun dies im Übrigen auch.
Das können die Gerichte gern tun. Spaßbieter können das auch gern tun - aber das ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass ich ein Recht habe, schlecht zu bewerten, wenn ich mit dem Verkäufer nicht zufrieden bin.
Sei es wegen mangelnder Kulanz, unfreundlichem Umgangston, schlechter Ware, ewigen Versandzeiten, ....
Der Käufer hat das RECHT darauf, den Verkäufer entsprechend der gemachten Erfahrung zu bewerten. Wenn der Verkäufer unfreundlich war, mir aber persönlich der Kontakt zum VK sehr wichtig ist, dann bewerte ich negativ - wo liegt da das Problem?
Wenn ich MediaMarkt auf Ciao schlecht bewerte, weil die Verkäufer unfreundlich waren, wird dann von MediaMarkt auch ein Anwalt beauftragt um die Bewertung (wegen negativer wirtschaftlicher Folgen) entfernen zu lassen?