Klagen wegen negativer Bewertung?

6shop schrieb:
buhuhu... *crycry*
mal ehrlich. wie alt bist du? wegen einer negativen bewertung rechtliche schritte?
sowas kommt vor, und halbwegs intelligente menschen wissen auch, wenn man zb 100 positive bewertungen hat und eine extrem schlechte, dass das man ein ehrlicher verkäufer ist. und nur ein depp einem was schlechtes will, aus irgendwelchen seltsamen gründen.

Klar, denn es ist immer der Käufer Schuld. Der Verkäufer ist per se ehrlich. Logisch. :freak:
 
Rach78 schrieb:
Wenn ich mich wirklich irre und ich mich im Recht fühle wieso geh ich dann nicht zum Anwalt einfach?
Weil er zu allererst vermutlich einmal den Anwalt bezahlen muss - und das Ganze weiterhin Zeit kostet. Es soll auch Menschen geben, die sich diese Zeit nicht nehmen wollen oder das Geld nicht haben.

Rach78 schrieb:
Logischer Menschenverstand sollte ausreichend
Das zählt nur vor dem Gesetz eher weniger ...
Wenn du was einforderst, dann musst du den entstandenen Schaden auch beziffern.

Rach78 schrieb:
Nach deinen Vorstellungen könnte ich dann auch zu jedem VK hingehen und sagen hät gern 10euro Rabatt. Gewährt der VK mir diesen Rabatt nicht ist er unkulant. Sehr unlogisch wie du es siehst
[...]
Lies dir mal den Link durch den du schon zittierst.
ICH habe mir den Link durchgelesen - du offensichtlich nicht. Und zitiert habe ich schon gar nichts.
Aber jetzt zitiere ich gern mal:
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht.
Siehst du, was dort steht? NACH Vertragsabschluss. Wenn ich in den Laden gehe, etwas kaufen will und 10€ Rabatt verlange - dann habe ich noch gar keinen Vertrag abgeschlossen.

dominion1 schrieb:
Natürlich wäre es Kulanz, wenn der Handel vom VK freiwillig anulliert wird.

Doch hier wäre die "Kulanz" vorliegend ein Vollrechtsverzicht. Und ein Vollrechtsverzicht ist absolut unüblich in wirtschaftlicher Hinsicht. Vorliegend kann daher nicht von fehlender Kulanz oder mangelnder Kulanz (-> "unkulant") gesprochen werden, sondern eher von einer Quasi-Unanwendbarkeit (im juristischen Sinne) jeglicher Kulanzregelungen. Eine solche auch noch (zwischen den Zeilen sowie konkludent) einzufordern ist blanker Hohn.
Ja was nun? Ist es nun Kulanz, oder ist es keine Kulanz?
Und wo liegt der Unterschied zwischen einem "Rechtsverzicht" und einem "Vollrechtsverzicht"? Ist ein "Vollrechtsverzicht" nicht auch nur ein "Rechtsverzicht"?

dominion1 schrieb:
Zum Zweiten sprichst Du von Anfechtung wegen Irrtums.
Wenn Du soetwas schon ansprichst hättest Du allerdings erwähnen müssen, aufgrund WELCHEN Irrtums man denn Willenserklärungen anfechten kann.
[...]
Dein Argument mit der Anfechtung war daher... ... nun ja - deplatziert. ;)
Nun - warum war das Argument deplaziert? Wenn ich mich in den Eigenschaften des Produkts geirrt habe, dann darf ich das anfechten. Wo genau ist das jetzt "deplaziert"?
Davon mal abgesehen: Warum MUSS ich HIER schreiben, um welche Art Anfechtung Irrtums es sich handelt? In meinen Beiträgen weiter vorn habe ich das alles schon mal geschrieben. Sogar ein Dokument dazu habe ich verlinkt - da steht alles, für dich wissenswerte, drin.

dominion1 schrieb:
Kurz gesagt: Es könnten potentielle Käufer aufgrund der negativen Bewertung (je nachdem, wie diese denn ausfällt) von einem Kauf Abstand nehmen.
Aha - und das soll mich davon abhalten eine negative Bewertung zu schreiben, weil sich der Verkäufer absolut unhöflich und unfreundlich mir gegenüber geäußert hat? Und weil er mir ebenso kaum entgegen kommt?
Das kann ich mir nicht vorstellen.

dominion1 schrieb:
Was geschieht, wenn das Drohen mit negativen Bewertungen bei ebay zur Masche sogenannter Spaßbieter wird? All diese Erwägungen sind in die eigenen Überlegungen einzubeziehen - Gerichte tun dies im Übrigen auch.
Das können die Gerichte gern tun. Spaßbieter können das auch gern tun - aber das ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass ich ein Recht habe, schlecht zu bewerten, wenn ich mit dem Verkäufer nicht zufrieden bin.
Sei es wegen mangelnder Kulanz, unfreundlichem Umgangston, schlechter Ware, ewigen Versandzeiten, ....
Der Käufer hat das RECHT darauf, den Verkäufer entsprechend der gemachten Erfahrung zu bewerten. Wenn der Verkäufer unfreundlich war, mir aber persönlich der Kontakt zum VK sehr wichtig ist, dann bewerte ich negativ - wo liegt da das Problem?
Wenn ich MediaMarkt auf Ciao schlecht bewerte, weil die Verkäufer unfreundlich waren, wird dann von MediaMarkt auch ein Anwalt beauftragt um die Bewertung (wegen negativer wirtschaftlicher Folgen) entfernen zu lassen?
 
Einen Eigenschaftsirrtum vor Erhalt der Ware anzuführen ist hier nicht möglich. Die Kenntnisse über das Produkt sind bis dahin nur durch die Artikelbeschreibung verfügbar. Sofern Rach78 nach Gebotsabgabe keine Ergänzungen in der Beschreibung vorgenommen hat, fällt diese Möglichkeit der Anfechtung weg.

Nun habe ich den temporär geposteten Emailverkehr mitbekommen.
Daraus ging glasklar hervor, dass es sich um ein Motivirrtum handelt (kann das Teil nicht einbauen, ist nicht kompatibel o.ä.), damit fällt das von dir gepostete Dokument unter den Tisch.

Was Bewertungen grundsätzlich angeht, sie sind immer subjektiv. Was wichtig ist, dass sie inhaltlich der Wahrheit entsprechen müssen, dafür sollten VK und Ebay sorgen.
Gegen Verleumdung ginge MM sicher auch bei Ciao vor, wenn sie sich nachweisen ließe.
 
Wenn ich schreibe, dass der Gegenüber "unfreundlich" war - und ich das belegen kann, dann ist das keine Verleumdung.

Warum ist ein Eigenschaftsirrtum VOR Erhalt der Ware hier nicht möglich?
 
Wenn ich schreibe, dass der Gegenüber "unfreundlich" war - und ich das belegen kann, dann ist das keine Verleumdung.
Nur musst es dann auch belegen können. Würde meinem Käufer allerdings schwer fallen. Denn nur weil ich seine Forderungen ablehne ist es nicht unfreundlich. Was Dominion geschrieben hat kann ich nachvollziehen, dass mein "Angebot" vllt leicht unglücklich formuliert war. Fakt ist, ich wollte ihm damit aber entgegen kommen. Eine einfach ablehnung meines Angebotes hätte es dann aber sicher auch getan und nicht sofort dicht zu machen.Der Käufer hätte genauso gut mir nen Gegenvorschlag unterbreiten können! Dann hätte man eventuell ne Lösung gefunden die beide Seiten zufrieden stellen. Darum ging es ihm aber nicht. Er wollte möglichst einfach aus der Sache heraus.

Traurig ist nur, dass er selbst nach der Stornierung sich noch eindeutig im Recht gefühlt hat und meinte mich belehren zu müssen weiterhin, ich sollte mit seine letzte Email nochmal zu Herzen nehmen etc,.

Obendrein denkst du wenn ich dem Käufer stattdessen angeboten hätte dass er die Differenzkosten trägt wenn ich den Artikel erneut verkaufe, damit wäre er einverstanden gewesen? Die Sache wäre genauso ausgegangen. Ich denke egal was ich geschrieben hätte, es wäre egal gewesen, der Käufer wollte nur seine eigenen Interessen durchsetzen. Wobei ich mich jetzt sogar auch shcon etwas ängere dass ich nachgegeben habe

Weil er zu allererst vermutlich einmal den Anwalt bezahlen muss - und das Ganze weiterhin Zeit kostet. Es soll auch Menschen geben, die sich diese Zeit nicht nehmen wollen oder das Geld nicht haben.
Und dann ist es also ok den Weg der Erpressung zu nehmen weil dieser Bequemer ist?

Siehst du, was dort steht? NACH Vertragsabschluss. Wenn ich in den Laden gehe, etwas kaufen will und 10€ Rabatt verlange - dann habe ich noch gar keinen Vertrag abgeschlossen.
Eben, und genau deswegen passt der Vergleich auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
voodoo44 schrieb:
Das können die Gerichte gern tun. Spaßbieter können das auch gern tun - aber das ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass ich ein Recht habe, schlecht zu bewerten, wenn ich mit dem Verkäufer nicht zufrieden bin.
Sei es wegen mangelnder Kulanz, unfreundlichem Umgangston, schlechter Ware, ewigen Versandzeiten, ....
Der Käufer hat das RECHT darauf, den Verkäufer entsprechend der gemachten Erfahrung zu bewerten. Wenn der Verkäufer unfreundlich war, mir aber persönlich der Kontakt zum VK sehr wichtig ist, dann bewerte ich negativ - wo liegt da das Problem?
Wenn ich MediaMarkt auf Ciao schlecht bewerte, weil die Verkäufer unfreundlich waren, wird dann von MediaMarkt auch ein Anwalt beauftragt um die Bewertung (wegen negativer wirtschaftlicher Folgen) entfernen zu lassen?

Tue uns bitte einen Gefallen und informiere dich über das Regelwerk bei Ebay. Spaßbieten ist da ganz klar verboten. Kaufgebote sind verbindlich. Nur bei Geweblichen Händlern gibt es andere Regeln. Themenstarter ist aber kein Händler.

Und Rachebewertungen von Spaßbietern sind 1A Verboten bei Ebay. Bitte sei so nett und gebe uns deinen Ebay Namen damit ich meine Liste da ergänzen kann.


Du scheinst auch nicht begreifen zu wollen, das sich der Spaßbieter in den Moment strafbar macht, wo er per Mail ankündigt eine Rachebewertung auszulösen. Schon mal was von Nötigung und Erpressung gehört?


Dein Vergleich mit Mediamarkt zeigt mir, das du leider nicht reif bist, Handelstätigkeiten bei Ebay durchführen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich MediaMarkt auf Ciao schlecht bewerte, weil die Verkäufer unfreundlich waren, wird dann von MediaMarkt auch ein Anwalt beauftragt um die Bewertung (wegen negativer wirtschaftlicher Folgen) entfernen zu lassen?

Die Annahme ist einfach nur falsch ausgelegt. Das wäre so, als wenn du in den Mediamarkt gehst, dort einen IPOD kaufst, aus dem Laden gehst, wieder zurück und sagst: "Ne danke, den brauch ich ja eigentlich doch nicht." Dann sagt der Media Markt Mitarbeiter, dass er das nicht in Ordnung findet, immerhin hast du das Ding ja gekauft und gerade einmal 1 Minute besessen, er dir dann das Geld gibt, und du dann in allen Foren rumposaunst: "Meine Fresse sind die Media-Markt Typen aber pampig, wollten die doch glatt mein Gerät, was ich noch nichtmals ausgepackt habe nicht zurücknehmen. Da kauf ich NIE WIEDER WAS. Von mir gibt das eine 6!!! Sowas unfreundliches!"

Einfach mal nachdenken was man in so Situationen selber denken würde. Ich würde denken, dass ich so etwas nie wieder mache und nur noch zur Kasse bitte wenn jemand meine Sachen kauft. Denn ob der so pampig wird weil er es kaufen muss, oder wie hier in dem Fall pampig wird weil er den Artikel nicht kaufen musste....
 
@voodoo44: Eigenschaftsirrtum läge vor, wenn der Käufer sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Produkts geirrt hätte, manche sagen auch vertragswesentliche Eigenschaft.
Gern genommenes Beispiel, der vergoldete statt goldene Ring.

Um das feststellen zu können, müsste er das Produkt begutachtet haben. Denn die in der Artikelbeschreibung sind immer noch die gleichen Eigenschaften aufgeführt, wie vor dem Kauf.
 
Heen schrieb:
Um das feststellen zu können, müsste er das Produkt begutachtet haben. Denn die in der Artikelbeschreibung sind immer noch die gleichen Eigenschaften aufgeführt, wie vor dem Kauf.
Aha - und sich über so etwas "online" zu belesen, ist demnach nicht möglich?
Durch Zufall online gefunden, dass der gekaufte Ring (der für GOLDEN gehalten wurde) eigentlich nur "vergoldet" ist?

Onkelhitman schrieb:
Die Annahme ist einfach nur falsch ausgelegt.
Nö. Wenn ihm der Verkäufer unsympathisch ist und ihn unfreundlich bedient, darf man den Laden negativ bewerten. Im Zweifelsfall muss er es nur nachweisen können. Fertig.

Lord Wotan schrieb:
Spaßbieten ist da ganz klar verboten. Kaufgebote sind verbindlich.
Aha - der eigentliche Käufer ist somit ein Spaßbieter. Kannst du bitte so nett sein und das beweisen?

Lord Wotan schrieb:
Und Rachebewertungen von Spaßbietern sind 1A Verboten bei Ebay. Bitte sei so nett und gebe uns deinen Ebay Namen damit ich meine Liste da ergänzen kann.
Mein eBay-Name geht hier niemanden etwas an. Gern kannst du mir aber deinen zukommen lassen, dann werde ich darauf achten, von dir nichts zu kaufen. Davon abgesehen ist es ihm nachzuweisen, dass er
a) ein Spaßbieter ist und
b) eine "Rachebewertung" abgegeben hat.

Lord Wotan schrieb:
Du scheinst auch nicht begreifen zu wollen, das sich der Spaßbieter in den Moment strafbar macht, wo er per Mail ankündigt eine Rachebewertung auszulösen. Schon mal was von Nötigung und Erpressung gehört?
Bitte lerne Nötigung von Erpressung zu unterscheiden.
Und weise bitte nach, dass der ehemalige Käufer ein "Spaßbieter" ist.

Lord Wotan schrieb:
Dein Vergleich mit Mediamarkt zeigt mir, das du leider nicht reif bist, Handelstätigkeiten bei Ebay durchführen zu können.
Keiner meiner 102 Käufer hat sich bisher über mich beschwert. Ich halte mich demnach durchaus reif um auf eBay sowohl zu kaufen als auch zu verkaufen.
Beides hat bisher vornehmlich funktioniert. Auch hatte ich kein Problem damit, bisher 3 Käufer auf Grund eines Fehlkaufes von ihren Pflichten entbunden. Das erwarte ich auch von meinen "Händlern".

Rach78 schrieb:
Nur musst es dann auch belegen können. Würde meinem Käufer allerdings schwer fallen.
Was erstmal nichts dran ändert, dass er dich negativ bewerten darf - sofern er einen Grund dafür liefern kann.

Rach78 schrieb:
Denn nur weil ich seine Forderungen ablehne ist es nicht unfreundlich.
Das kommt auf deinen Ton an ...

Rach78 schrieb:
Traurig ist nur, dass er selbst nach der Stornierung sich noch eindeutig im Recht gefühlt hat und meinte mich belehren zu müssen weiterhin, ich sollte mit seine letzte Email nochmal zu Herzen nehmen etc,.
Mit sowas muss man leben können. So ist das Leben.

Rach78 schrieb:
Ich denke egal was ich geschrieben hätte, es wäre egal gewesen, der Käufer wollte nur seine eigenen Interessen durchsetzen.
Das gleiche unterstelle ich dir auch. Auch dir ging es nur darum, im Endeffekt die XX€ zu bekommen.

Rach78 schrieb:
Und dann ist es also ok den Weg der Erpressung zu nehmen weil dieser Bequemer ist?
Wenn dir das nicht passt, dann mach es so, wie du es vom ehemaligen Käufer verlangt hast: Geh zum Anwalt, forder dein Recht ein!

Rach78 schrieb:
Eben, und genau deswegen passt der Vergleich auch nicht.
Welcher Vergleich? Vielleicht habe ich meinen Vergleich auch schon wieder vergessen, durchaus möglich.
 
voodoo44 schrieb:
Das können die Gerichte gern tun. Spaßbieter können das auch gern tun - aber das ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass ich ein Recht habe, schlecht zu bewerten, wenn ich mit dem Verkäufer nicht zufrieden bin.
Sei es wegen mangelnder Kulanz, unfreundlichem Umgangston, schlechter Ware, ewigen Versandzeiten, ....
Der Käufer hat das RECHT darauf, den Verkäufer entsprechend der gemachten Erfahrung zu bewerten. Wenn der Verkäufer unfreundlich war, mir aber persönlich der Kontakt zum VK sehr wichtig ist, dann bewerte ich negativ - wo liegt da das Problem?
Wenn mich im Supermarkt einer schief anguckt, kann ich ihm die Fresse polieren? Sollen sich danach die Gerichte drum kümmern? Ich habe das Recht dazu?

Du hast die freie Entscheidung, das so zu tun. Du hast aber nicht das Recht.
 
@Wilhelm14

Lass es, er will es nicht verstehen. Und es ist auch sehr schwer sich mit Sympathisanten von Spaßbietern, sich auszutauschen. Er findet es richtig das Spaßbieter ihre geprellten Verkäufer auch noch mit Negativ Bewertung bedrohen und nötigen dürfen. Und der Verkäufer den Spaßbieter einfach schalten und walten lassen soll. Solche User machen den Ebayspaß eben kaputt. Seine Händlervergleiche zu Privatgeschäften von Privatpersonen zeigen doch, das er nicht die Reife hat, als geschäftsfähig zu gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wilhelm14 schrieb:
Du hast die freie Entscheidung, das so zu tun. Du hast aber nicht das Recht.
Ich habe kein Recht, über persönliche Erfahrungen zu berichten?
Na dann gute Nacht, Menschheit. Wofür sind dann die Bewertungen da, wenn eh jeder nur positiv bewerten darf?

Lord Wotan schrieb:
Er findet es richtig das Spaßbieter ihre geprellten Verkäufer auch noch mit Negativ Bewertung bedrohen und nötigen dürfen.
Ja, so argumentiert jemand, der keine Argumente hat .... :rolleyes:
Scheinbar bist du noch nicht so lange bei eBay ...
 
@Rach78

Rechtlich wäre ein Vorgehen möglich, der Erfolg jedoch im Wesentlichen von dem Wortlaut der tatsächlichen Bewertung abhängig und ggf. dem Schriftverkehr zuvor. Es gibt einfach zu viele Variablen, um Dir Genaueres zu sagen.

Unabhängig von der Rechtsfrage:

Wenn Du nur halb so viel Energie in eine Lösung oder Wiederverkauf der Ware gesteckt hättest, wie zum Verfassen Deiner zahlreichen Posts, würde sich Deine Eingangsfrage erübrigen. Verkäufer, die sich wegen solch einer verhältnismäßigen Kleinigkeit dermaßen ereifern können (ernsthaft über eine Klage nachdenken), sind in meinen Augen für die Nutzer von Handelsplattformen wie Ebay ebenso Gift, wie die "Spaßbieter". Recht hin oder her.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
voodoo44 schrieb:
Ja, so argumentiert jemand, der keine Argumente hat .... :rolleyes:
Scheinbar bist du noch nicht so lange bei eBay ...
Seit 2003 mit nur Positiven Bewertungen (als Privater Käufer/Verkäufer). Jetzt fast 100! Noch Fragen?!?
Ich hatte schon mit diesen Spaßbieterpack zu tun. Also brauchst du mir nicht erklären, das diese mit recht Privatverkäufer negative bewerten dürfen. Nur weil man diese an den Verbindlichen Vertrag erinnert. Ich hatte damals ein paar Wochen mit so einen Spaßbieterpenner zu tum.

@laryllan

Ich sehe das anders als du. Spaßbieter sind eine Plage, der man das Handwerk legen muss. Ganz klar. Ohne wenn und aber. Und wenn ein so ein Subjekt dann noch mit negativ Bewertung bedroht, hört der Spaß endgültig auf. Mit diesen Pack muss man juristisch kurzen Prozess machen. (eigentlich müsste man diesen Typen Inkasso Moskau vorbei schicken)
Ich bin der letzte, mit den man nicht reden kann. Ich bin in allen was ich tue bei meinen Handelstätigkeiten ob nun als privater Käufer oder privater Verkäufer , über Korrekt. Aber verarschen lassen, lasse ich mich nie. Punkt. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Und gegen eine Rachebewertung eines Spaßbieters, würde ich bis zum Obersten Gerichtshof ziehen. Es gibt keinen Grund wodurch eine Rachebewertung eines Spaßbieters, weil er auf Einhaltung der Regeln hingewiesen wird, rechtens ist. Und Bewertungen sind ein Aushängeschild das man Korrekt ist. Und das lasse ich mir doch nicht von solchen Geisteskranken Spaßbietern versauen. Und das ich immer Korrekt Handel bei den Thema zeigen ja meine Bewertungen alle samt Positiv ob hier , bei Ebay oder anderen Foren. Ich habe nur Eier in der Hose mich weder als Käufer noch als Verkäufer verarschen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lord Wotan

Pedanterie steht dem leider in Nichts nach nur dagegen gibt es kein "Gesetz", um nicht von Recht sprechen zu müssen. Die einseitige Fixierung in solchen Angelegenheiten auf das Recht, gehört in meinen Augen gesellschaftlich dringend überholt, gleichwohl die Chancen dafür doch sehr schlecht stehen.

Edit: Im Übrigen interpretierst Du zu viel und hättest es: " Mehr ist dazu nicht zu sagen" dabei belassen sollen
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Wotan schrieb:
Seit 2003 mit nur Positiven Bewertungen (als Privater Käufer/Verkäufer). Jetzt fast 100! Noch Fragen?!?
Ja: Wirklich viel aktiv bist du auf eBay nicht, oder?
So wirklich prall finde ich "fast 100 Bewertungen" bei 8 Jahren Aktivität nicht - zumindest prollen (wie du es versuchst) kann man damit nicht.
eBay macht schon lange keinen Spaß mehr - und das liegt sicher nicht nur an irgendwelchen "Spaßbietern" (was für dich anscheinend ein Wort ist, um unangenehme Geschäftspartner zu bezeichnen).

Aber nun werden wir zu persönlich - das brauchen wir hier nicht.

Lord Wotan schrieb:
Ich bin in allen was ich tue, über Korrekt.
Beim Schreiben offensichtlich nicht ....
 
voodoo44 schrieb:
Beim Schreiben offensichtlich nicht ....

Das liegt am meiner Behinderung. Und was hat das mit ebay zu tun?


Zum anderen Teil der Antwort. Ich bin eine Privat Person und kein Händler. Und seit denn Zusammenstoß mit den Spaßbieter, habe ich echt keine große Lust mehr, da was anzubieten. Kaufen tue ich auch meistens in Laden um die Ecke und in Foren.

Du scheinst auch scheinbar denn Begriff Spaßbieter nicht zu kennen, wie man leider aus den zwischen Teil deiner Antwort raus lesen kann. ;)

Zwei Sachen für dich zum Lesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Spaßbieter

http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-retaliation.html
Ergänzung ()

laryllan schrieb:
@Lord Wotan

Pedanterie steht dem leider in Nichts nach nur dagegen gibt es kein "Gesetz", um nicht von Recht sprechen zu müssen.


Erkläre mal was der Begriff bedeutet: "Kauf ist verbindlich"? Da steht nicht bei Ebay, Spaßbieter sind Lustig und können Unverbindlich Kaufverträge mit Privatpersonen abschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Wotan schrieb:
Das liegt am meiner Behinderung. Und was hat das mit ebay zu tun?
Och nichts ... ich dachte nur, du wärst so "überkorrekt" ....

Lord Wotan schrieb:
Du scheinst auch scheinbar denn Begriff Spaßbieter nicht zu kennen, wie man leider aus den zwischen Teil deiner Antwort raus lesen kann.
Aus welchem Teil kann man das denn herauslesen?
 
voodoo44 schrieb:
(was für dich anscheinend ein Wort ist, um unangenehme Geschäftspartner zu bezeichnen).

Da steht dein Satz. Und der sagt mir, das du nicht weißt was Spaßbieter sind.


Und aus anderen Sätzen von dir, kann man 1a raus lesen, das du auch nicht den Unterschied zwischen gewerblichen Händler und privatverkauf kennst. Sonst hättest du nicht den Vergleich mit Mediamarkt gebracht. Und dann wüsstest du nämlich auch das das 14 tägige Rücktrittsrecht von Kauf nur bei Online oder über Telefon erfolgten Warenbestellungen bei Gewerblichen Händlern besteht. Beim Kauf in Laden hast du dreierlei Rechte eben nicht, das nur mal so nebenbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Wotan schrieb:
@laryllan

Spaßbieter sind eine Plage, der man das Handwerk legen muss...Und wenn ein so ein Subjekt ... Mit diesen Pack muss man juristisch kurzen Prozess machen... ...eigentlich müsste man diesen Typen Inkasso Moskau vorbei schicken...
Rachebewertung eines Spaßbieters, würde ich bis zum Obersten Gerichtshof ziehen... Und das lasse ich mir doch nicht von solchen Geisteskranken Spaßbietern versauen.

Relevanz zu meinem Beitrag?

Mir ging es um das Aufzeigen von Verhältnismäßigkeiten. Das ist das, was Dir Deinen Ausführungen nach zu urteilen, abhanden gekommen scheint.

Dialog Ende
 
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