Amzonhändler droht mit Rechtsanwalt wegen Negativer Bewertung

Gewaltandrohung als Vergleich ranzuziehen sagt alles über dein Rechtsverständnis aus.

Ja das ist total die Drohung. Zum Glück hat die Bundesregierung sich noch rechtzeitig eingeschaltet. Man kanns auch übertreiben. Hätte er nichts gesagt das er ihn negativ bewertet, hätte dann der Händler wohl später behauptet, das man unfair war und es ihm doch hätte sagen können um einen anderen Weg zu finden. Aber gut tun wir so das es eine Drohung in der Welt von einigen ist.

Und doch du hast so getan als ob das Rückgaberecht ausschließlich aus dem Grund eingeführt wurde, aber hier tun wir auch so mal, es war nicht so.
 
Erst einmal Danke für die Zahlreichen User die mir Recht geben.

Ich lasse die Sache nun eskalieren und warte auf ein Schreiben des Anwalts.
 
Klar ist es eine Drohung zu sagen, das man negativ bewertet. Aber solch eine Drohung darf man genauso aussprechen, wie man mit rechtlichen Schritten drohen kann (so wie es der Händler macht).
Erpressung ist das nicht. Man gibt dem Händler nur die Chance, die Sache gütlich zu klären, um doch eine positive Bewertung abzugeben.

Die Bewertung ist ausserdem noch sachlich absolut korrekt. Die Ware entspricht nicht annähernd der Beschreibung und zudem steht noch dabei, warum der Händler die Versandkosten nicht tragen will.
Es liegt also ein Mangel vor.

Die Frage ist nun, wie der Käufer/TE den Mangel bemängelt hat. Er sagt nur, dass er um ein Rücksendelabel gebeten hat.
Unklar ist, ob um Mängelbeseitigung/Austausch gebeten wurde, oder gleich der Rücktritt vom Vertrag angekündigt wurde.
Bei Rücktritt zahlt in dem Falle der Käufer die Versandkosten.
Wurde aber wirklich nur um ein Rücksendelabel gebeten, so wäre das Gewährleistung. Und da müsste der Verkäufer die Kosten tragen und natürlich das richtige Produkt zusenden (alternativ alles zurückerstatten -> Wandlung).

Gegen die Bewertung wird der Händler wohl nichts machen können, da alles korrekt und sachlich. Kein Rufmord oder ähnliches.
Der Händler droht nur, viele geben dem lieber nach.
 
@ Ribery88 & xpower ashx:

Ihr beide (wie auch sehr viele andere hier) liegt in diesem Falle leider absolut falsch mit Eurer rechtlichen Einschätzung; grundfalsch sogar.

Denn was Ihr vollkommen verkennt, ist die Tatsache, dass hier eindeutig und ohne jeden Auslegungsspielraum eine Aliudlieferung vorliegt.

Das bedeutet, der Verkäufer wurde durch die Lieferung des Aliuds (= Falschlieferung) gar nicht von seiner Leistungspflicht (= Lieferung des geschuldeten Gegenstandes) befreit. Er schuldet nach wie vor die Lieferung vertragsgemäßer Ware.

Infolgedessen kommt vorliegend ein Widerruf erst gar nicht in Betracht. Käme er in Betracht, so wäre der Kunde bereits aus dem Rechtsgrundsatz des § 242 BGB nicht verpflichtet, die Versandkosten zu tragen: Dies käme nämlich nur dann in Betracht, wenn mit dem gelieferten Gegenstand die vertragliche Leistungspflicht hätte erfüllt werden können. Das ist vorliegend eindeutig nicht der Fall.

Bsp: Ich bestelle eine Kiste Äpfel und erhalte eine Kiste Birnen. Natürlich muss ich den Rückversand für die falsch gelieferte Ware nicht tragen. Genauso sind hier der vertraglich geschuldete Gegenstand und der gelieferte Gegenstand rechtlich zu würdigen: Wie Äpfel und Birnen, wie zwei völlig verschiedene Dinge.


Grund für die Einstufung des gelieferten Gegenstandes als Aliud ist die Tatsache, dass sich der gelieferte Artikel gar nicht für den vereinbarten Verwendungszweck eignet:
Auf einer besagten Matte möchte man liegen oder darüber laufen. Diese Möglichkeiten suggeriert das Produktbild. Beides ist mit dem gelieferten Gegenstand nicht oder nur unter Schmerzen möglich.

Salopp formuliert: Das gelieferte Produkt ist Müll; weist einen negativen Wert auf (Entsorgungskosten übersteigen Produktwert).
Es ist rechtlich mehr als fraglich, ob dieses Produkt überhaupt in Deutschland verkauft werden darf. Der Beschaffenheit nach dem Bild zu urteilen würde ich sagen: nein.


Die negative Bewertung sowie deren Androhung stellt somit überhaupt keine strafrechtlich erhebliche Handlung dar; sie würde bei Kenntnis des Sachverhaltes von der Staatsanwaltschaft erst gar nicht angenommen werden. Sie kann dem TO in keiner Weise schaden.


Der Händler ist vorliegend dazu verpflichtet, die Rückversandkosten zu tragen sowie ein vertragsgemäßes Produkt innerhalb einer zumutbaren Zeit zu liefern. Andernfalls kann er auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch genommen werden.


MfG,
Dominion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grund für die Einstufung des gelieferten Gegenstandes als Aliud ist die Tatsache, dass sich der gelieferte Artikel gar nicht für den vereinbarten Verwendungszweck eignet:

Das ist unzutreffend und durch kurze Lektüre des § 434 I leicht nachvollziehbar, eine Aliudlieferung ist schlicht die Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache. Eignet sich die gelieferte Sache hingegen bloß nicht für die übliche Verwendung, bzw. weist sie nicht düe übliche Beschaffenheit auf, dann ist sie mangelhaft.
Ein Verwendungszweck wurde hier sicherlich nicht vereinbart, das ist im Kaufrecht ohnehin die absolute Ausnahme.

Letztlich spielt die Unterscheidung keine große Rolle, weil 434 III die Aliudlieferung dem Sachmangel gleichstellt.

Es kann zwar vermutet werden, dass hier die Lieferung einer mangelhaften Sache vorliegt, aber feststellen wird man das erst nach einer genaueren Prüfung können.

Und genau das ist einer der Knackpunkte hier, niemand kann das genau beurteilen und deshalb sollte man daraus auch keine Empfehlungen für den TE ableiten.

Erst wenn feststeht, dass die Matte mangelhaft ist, muss der Käufer auch bei einem Widerruf für die Kosten der Rücksendung nicht aufkommen.
Von der Beantwortung dieser Fragen hängt dann grds. ab, ob die Bewertung zu recht oder zu unrecht erfolgt ist und demzufolge, ob dem Verkäufer ein Löschungsanspruch zusteht.
 
Es kann zwar vermutet werden, dass hier die Lieferung einer mangelhaften Sache vorliegt, aber feststellen wird man das erst nach einer genaueren Prüfung können.
Das ist der springende Punkt, wenn der Richter sagt es liegt kein Mangel vor, da kann man sich dann drehen und wenden wie man will, und diesen Punkt muß man gerichtlich klären, oder es wird sich anwaltlich/außergerichtlich geeinigt.

Trotzdem wissen wir ja nicht was der TE möchte, wenn er sagt Geld zurück nimmt er das Rückgaberecht in Anspruch, und müßte dann die Versandkosten übernehmen, berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Im Falle der Gewährleistung muss der Verkäufer nachbessern, das wird er aber mit diesen billigen 08/15 Matten nicht können, also bleibt ja nur noch die Möglichkeit dann vom Vetrag zurück zu treten, aber auch nur falls wie Doc Foster schon gesagt hat wirklich ein Mangel vorliegt. In wie weit er dann von den Versandkosten befreit bleibt ist mir unklar, es müsste geklärt werden.

Schadenersatz? Wofür denn? Materiell, immateriell, wo liegt der Schaden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Es kann zwar vermutet werden, dass hier die Lieferung einer mangelhaften Sache vorliegt, aber feststellen wird man das erst nach einer genaueren Prüfung können.
Man sieht bereits anhand der Fotos und der Produktbeschreibung, dass hier ein Mangel vorliegt.
Helles Balkanrohr, dicht gewebt (Halm an Halm)
Das steht in den Produktinfos, wird aber nicht erfüllt. Viel klarer kann ein Mangel nicht sein.

Und genau das ist einer der Knackpunkte hier, niemand kann das genau beurteilen und deshalb sollte man daraus auch keine Empfehlungen für den TE ableiten.
Da es feststeht, kann man auch Empfehlungen aussprechen.

Erst wenn feststeht, dass die Matte mangelhaft ist, muss der Käufer auch bei einem Widerruf für die Kosten der Rücksendung nicht aufkommen.
Wenn die Matte mangelhaft ist, muss der Käufer auch bei Widerruf die Versandkosten übernehmen.
Er muss die Gewährleistung nutzen, dann zahlt er keine Versandkosten. Allerdings hat hier der Händler auch Nachbesserungsversuche. Erst nach nicht erfolgten Nachbesserungsversuchen kann man vom Kauf zurücktreten und erhält sein Geld wieder zurück.

Von der Beantwortung dieser Fragen hängt dann grds. ab, ob die Bewertung zu recht oder zu unrecht erfolgt ist und demzufolge, ob dem Verkäufer ein Löschungsanspruch zusteht.
Ein Löschungsanspruch besteht definitiv nicht, da die Bewertung der Wahrheit entspricht.
Es wurde mangelhafte Ware geliefert und der Händler will die Versandkosten nicht übernehmen. Sogar die Begründung (Warenwert <40€) steht in der Bewertung.
Da hat der Händler wohl keine Chance (und wird mit Sicherheit auch nichts weiters unternehmen).
 
Wenn die Matte mangelhaft ist, muss der Käufer auch bei Widerruf die Versandkosten übernehmen.

Falsch, bitte hierzu 357 II 3 a.E. lesen, die Bezugnahme auf eine Falschlieferung umfasst nach Grüneberg auch die Lieferung einer mangelhaften Sache.

Da hat der Händler wohl keine Chance (und wird mit Sicherheit auch nichts weiters unternehmen).

Wenn es so wäre, hätten wir in Deutschland kaum überlastete Gerichte.

Bitte nicht falsch verstehen, mglw. ist der TE im recht, aber aus der Ferne würde das kein verantwortlicher Anwalt so deutlich wie hier in diesem Thread beurteilen.
 
Stimmt, wir sind doch alle ein wenig Anwalt. :freak:

Hier werden doch oft nur Meinungen und Einschätzungen gepostet, und keine rechtskräftigen Urteile zu den vorliegenden Sachverhalten, und man sollte das alles nicht überbewerten, deswegen kann man höchstens den Rat geben sich an Fachleute zu wenden, deren Arbeit es ist soetwas tagtäglich zu regeln.

Ich persönlich nehme zwar immer gerne Rat an, würde mich aber bei einem Rechtsstreit eher auf die Referenzen eines Fachmannes verlassen, als auf einen Thread in einem Computerforum, auch wenn es hier evtl. Personen gibt die sich auskennen (oder es vorgeben) kanns nicht beurteilen da ich niemanden persönlich kenne.

@TE

Halte uns auf dem laufenden, ich glaube es wird nichts kommen, aber wenn der Händler das zu perönlich nimmt, könnte etwas nachkommen, und dabei gehts oft nur um das persönliche, und nicht um die 3-5€ Versand.
 
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Doc Foster schrieb:
Falsch, bitte hierzu 357 II 3 a.E. lesen, die Bezugnahme auf eine Falschlieferung umfasst nach Grüneberg auch die Lieferung einer mangelhaften Sache.
Hab das nochmal durchgelesen ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html ).
... es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. ...
Da dürftest du sogar recht haben und der Verkäufer müsste in dem Falle auch die Versandkosten tragen.

Wenn es so wäre, hätten wir in Deutschland kaum überlastete Gerichte.
Das die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht und mangelhaft ist, darüber braucht man sich ja nicht streiten.
Recht haben und Recht kriegen ist zwar nicht immer gegeben, aber ICH glaube kaum, dass ein Gericht da für den Händler entscheiden würde.

Bitte nicht falsch verstehen, mglw. ist der TE im recht, aber aus der Ferne würde das kein verantwortlicher Anwalt so deutlich wie hier in diesem Thread beurteilen.
Das die Chancen für den Verkäufer aber äußerst gering sind (sofern die Angaben des TEs alle korrekt sind), braucht man denke ich nicht bestreiten. Aus diesem Grund wird er auch nicht vor Gericht gehen.
Der Verkäufer will nur Druck aufbauen, damit die Bewertung entfernt wird.
 
Da dürftest du sogar recht haben und der Verkäufer müsste in dem Falle auch die Versandkosten tragen.

Danke, aber ich dürfte nicht recht haben, sondern ich habe recht, sonst hätte ich das nicht so eindeutig und mit Verweis auf Grüneberg geschrieben.

Aus diesem Grund wird er auch nicht vor Gericht gehen.

Bist du Hellseher?
 
Doc Foster schrieb:
Danke, aber ich dürfte nicht recht haben, sondern ich habe recht, sonst hätte ich das nicht so eindeutig und mit Verweis auf Grüneberg geschrieben.
"dürfte" deswegen, weil wir nur die eine Seite der Geschichte kennen.

Bist du Hellseher?
In dem Falle schon. Die Erfolgsaussichten für den Händler sind verdammt gering. Das wird ihm auch der Anwalt sagen. Deswegen wäre das wohl äußerst unwahrscheinlich.
 
Ich würde die Sache direkt bei Amazon eskalieren und den Händler vom weiteren Handel ausschließen lassen. Nicht wegen der falschen Lieferung, sondern wegen der massiven Drohungen und unseriösen Geschäftsgebaren.

So geht das nicht. Und von anwaltlichen Schreiben bloß nicht einschüchtern lassen, das ist nur heiße Luft, vor Gericht hätte er keine Chance. Und auf gar keinen Fall irgendwas unterschreiben oder zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat mit Erpressung gar nichts zu tun. Die Ware entspricht nicht der angebotenen und sowas ist eher Betrug. Hätte im Foto des Händels (Abbildung ähnlich) oder sowas gestanden, wär seine Reaktion noch vertretbar, aber wenn ich mir deinen Artikel und den des Händlers anschaue....sowas ist Betrug. Da hät der Typ das Teil ja auch in Rot ausliefern können und nicht drauf hinweisen, weil es ja weiterhin eine Schilfmatte ist. Meines erachtens nach hast du ein Rückgaberecht auf Kosten des Händlers, ob Warenwert unter 40 Euro oder nicht. Es besteht ein Mangel, der von Seiten des Händlers ausgegangen ist. Würd den mal ruhig zum Anwalt rennen lassen. Sicher ist seine Fotographie etwas weiter Entfernt, aber auch da würd man solche Lücken erkennen. Du hast einfach Schrott erhalten, so muß man es sagen, wovon man bei der Artikelbeschreibung und dem Bild nicht von ausgehen kann sowas bestellt zu haben.
 
xpower ashx schrieb:
Hier werden doch oft nur Meinungen und Einschätzungen gepostet, und keine rechtskräftigen Urteile zu den vorliegenden Sachverhalten, und man sollte das alles nicht überbewerten,
Ich persönlich nehme zwar immer gerne Rat an, würde mich aber bei einem Rechtsstreit eher auf die Referenzen eines Fachmannes verlassen, als auf einen Thread in einem Computerforum,

Stimme dir da 100% zu, denn die meisten von uns sind keine Anwälte und geben Tipps, aber, wenn man Falsch liegen sollte mit dem Posts, sollte man doch auch einsehen und nicht zwei, drei Seiten darüber diskutieren.

Ich für meinen Teil, werde dieses Thema weiterhin beobachten, jedoch keine weiteren rechtlichen Tipps dazu geben, denn es erscheint mir persönlich, dass hier Laien Wissen nicht ausreicht.

Doc Foster schrieb:
Erst wenn feststeht, dass die Matte mangelhaft ist, muss der Käufer auch bei einem Widerruf für die Kosten der Rücksendung nicht aufkommen.

Danke für die Info!
 
MCBash.....
http://www.youtube.com/watch?v=mtIV9_Fd1wg
(Spaß bei Seite)

Schreibe den Verkäufer nochmal an das du auf deine Gewährleistungs Ansprüche pochst und nicht widerrufen möchtest.

Denn wenn man das Bild ja sieht passt dass alles überhaupt nicht zusammen ;)
 
negative bewertungen soll man sich auch genau überlegen.. immerhin hat jeder lakai von amazon nur wenig spielraum.. amazon haut seine verkäufer bei paar neg. zuviel gnadenlos raus... existens also im arsch.

deshalb auch ein warnung an alle käufer..- net voreilig und unbedacht negativ bewerten.
 
Das nächste mal würde ich bei einem "Natur" Produkt einfach mal zu einem Stationären Händler gehen und sich das Produkt direkt anschauen und beurteilen ;) Aber Vorsicht!!! Es könnte 3-4 Euro mehr kosten........ ;) ;)
 
Ribery88 schrieb:
Ich für meinen Teil, werde dieses Thema weiterhin beobachten, jedoch keine weiteren rechtlichen Tipps dazu geben...


Gilt für alle:
Das mag jetzt übervorsichtig klingen, aber Vorsicht mit rechtliche Tipps im Forum (allg. in Foren).
Es gibt eine Grenze, die darf nicht überschritten werden.
 
Wow, selten soviel Schwachsinn hier gelesen.
Da versuchen sich Leute an eine Rechtsberatung, die wohl noch nie in ein BGB geschaut haben ...

Lest euch dominion1's Beitrag durch - mal ein sinnvoller :)


Der TE hat Gewährleistung mit Widerrufsrecht verwechselt.
Als seriöser Anbieter hätte der Händler hätte ihn über diese Verwechslung aufklären, und die Beseitigung des Mangels anbieten müssen.

Ich halte die negative Bewertung insofern mehr als gerechtfertigt. Den Erpressungsversuch mit Anwalt-Drohung wurde ich an Amazon weiterleiten.

Jedoch haben beide Parteien die falsche Worte gewählt. Anstatt die Energie hier für einen Thread zu verschwenden, wäre mal ein Blick ins Gesetzbuch besser gewesen ;)
 
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