Klagen wegen negativer Bewertung?

@laryllan

Ok, für dich ist also eine angedrohte Negative Bewertung eines Spaßbieters in Umkehrschluss Verhältnismäßig.
Und als Betroffener sollte man diesen somit Gewähren lassen. Tolle Logik ist so, wie bei uns in Berlin wo der Innensenator den Betroffenen Autobesitzern eine Mitschuld bescheinigt, wenn deren Autos von Geistesgestörten abgefackelt werden.


Frage bist du zufällig ein Sozialbetreuer von Jugendlichen Straftätern. Du argumentierst nämlich wie die bei Gericht. Bei dir muss man sich also Verarschen lassen und darf sich nicht wären. Ein Glück das so eine Denke in der Gesellschaft keine Mehrheit findet.
 
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voodoo44 schrieb:
Ich habe kein Recht, über persönliche Erfahrungen zu berichten?
Na dann gute Nacht, Menschheit. Wofür sind dann die Bewertungen da, wenn eh jeder nur positiv bewerten darf?

Man hat nicht das Recht die Stornierung des Kaufvertrages mit Aussicht auf eine negative Bewertung zu verlangen. Und man hat nicht das Recht seinen Groll mit einer negativen Bewertung zur Genugtuung zu bringen.

Ich kann laryllan nur zustimmen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich z.B. warte immer noch auf ein 90 EUR Mainboard für ein Notebook. Für mich persönlich lohnt sich der Ärger nicht, auch wenn ich im Recht bin.
 
@Wilhelm14
Zum ersten Teil ein Full Ack

zum zweiten Teil
Dann wundert euch aber nicht, wenn ihr als Opfer immer wieder ausgenutzt werdet.
 
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Lord Wotan schrieb:
Da steht dein Satz. Und der sagt mir, das du nicht weißt was Spaßbieter sind.
Och, ich denke, dass ich das ausreichend genug weiß.

Lord Wotan schrieb:
Und aus anderen Sätzen von dir, kann man 1a raus lesen, das du auch nicht den Unterschied zwischen gewerblichen Händler und privatverkauf kennst. Sonst hättest du nicht den Vergleich mit Mediamarkt gebracht. Und dann wüsstest du nämlich auch das das 14 tägige Rücktrittsrecht von Kauf nur bei Online oder über Telefon erfolgten Warenbestellungen bei Gewerblichen Händlern besteht. Beim Kauf in Laden hast du dreierlei Rechte eben nicht, das nur mal so nebenbei.
Aus welchen Sätzen kannst du ableiten, dass ich keinen Unterschied zwischen einem "gewerblichen Händler" und einem "Privatverkauf" kenne? Und woher weisst du, dass ich keine Ahnung vom Fernabsatzgesetz habe?
Welche Rechte ich habe und welche nicht, das bestimmst nicht du - das bestimmt der Händler.
Ikea ist hier z.B. äußerst Kulant (!) und bietet 90 Tage Rückgaberecht auf viele Produkte - bei Voller "Geld-Zurück-Garantie". Und da diese 90 Tage Geld-Zurück vertraglich fixiert wurden, habe ich auch das RECHT darauf, dieses Produkt zurückzugeben und mein Geld wieder zu bekommen.
Lass deine Unterstellungen stecken - und führ einfach mal "Beweise" auf, ohne wild irgendetwas zu interpretieren. Das grenzt an Verleumdung.

Wilhelm14 schrieb:
Man hat nicht das Recht die Stornierung des Kaufvertrages mit Aussicht auf eine negative Bewertung zu verlangen. Und man hat nicht das Recht seinen Groll mit einer negativen Bewertung zur Genugtuung zu bringen.
Mir ging es hier einzig und allein um die Bewertung an sich. Um irgendwelche Androhungen oder ähnliches ging es mir nie - denn diese habe ich auch NIRGENDS angesprochen, bzw. mich darüber ausgelassen.
Das bitte ich einmal zu beachten.
 
voodoo44 schrieb:
Mir ging es hier einzig und allein um die Bewertung an sich. Um irgendwelche Androhungen oder ähnliches ging es mir nie - denn diese habe ich auch NIRGENDS angesprochen, bzw. mich darüber ausgelassen.
Das bitte ich einmal zu beachten.

Jetzt platz mir hier gleich der Zünder. Der Themenstarter sagt ganz klar, das er mit einer Negativen Bewertung bedroht wurde. Und du sagst in Thread , das du in ebenfalls Negativ Bewerten würdest. Wenn du nicht mehr weist was du schreibst, solltest du vielleicht denn Thema hier fern bleiben. Und wage dich gar nicht, mich wieder zu fragen, wo du das gesagt hast, ich bin hier nicht deine persönliche Private Suchmaschine. Hat es einen Grund warum du als Privater Handelstätiger hier noch keine Bewertung hast? Handelst du hier nicht?

Brauchst aber nicht antworten stehst ab jetzt auf meiner Ignorier Liste.
 
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Lord Wotan schrieb:
Jetzt platz mir hier gleich der Zünder. Der Themenstarter sagt ganz klar, das er mit einer Negativen Bewertung bedroht wurde. Und du sagst in Thread , das du in ebenfalls Negativ Bewerten würdest.
Lies doch einfach das, was ich geschrieben habe. Lies es richtig und interpretiere nicht irgendwelche Dinge in meine Beiträge. Gib dir einfach mal Mühe, das geschriebene überhaupt zu verstehen - auch wenn es dir schwer fällt!
Ja, ich würde den Threadersteller auch schlecht bewerten. Deshalb würde ich ihm nicht drohen, wenn er mein Angebot ablehnt.
Und um dich nochmal ordentlich zum "platzen" zu bringen: Wo habe ich denn geschrieben, dass ich ihn erpressen, nötigen, was auch immer würde? ;)

Lord Wotan schrieb:
Hat es einen Grund warum du als Privater Handelstätiger hier noch keine Bewertung hast? Handelst du hier nicht?
Weil ich hier kein passendes Angebot bisher gefunden habe. Das sollte an sich kein Problem sein ...

Lord Wotan schrieb:
Brauchst aber nicht antworten stehst ab jetzt auf meiner Ignorier Liste.
Dann stell doch gar nicht erst eine Frage, wenn du mich ignorieren möchtest. Das gehört sich nicht.
Davon abgesehen schreibe ich nicht nur dir hier, sondern auch den anderen Lesern.
 
Das gleiche unterstelle ich dir auch. Auch dir ging es nur darum, im Endeffekt die XX€ zu bekommen.
Mit dem Unterschied da ich dazu aber im Recht gewesen bin. Was bitte ist daran verwerflich auf sein Recht zu bestehen? Gar nichts.
Wenn man bei ebay was unter Wert weggeht pochen die Käufer auch immer auf das Vertragsrecht, rechtsgültiger KV und so. Und wissen da erstaunlich gut über ihre Rechte bescheid

Das kommt auf deinen Ton an ...
Wie gesagt habe ich ihn nicht beleidgt, sondern einzig und allein daran erinnert dass wir einen gültigen KV haben. So eine Antwort ist also durchaus normal und auch berechtigt wenn die bitte nach Stornierung kommt. Wenn der Käufer danach auf 180 ist, und meint ich müsse ihn nicht belehren dann kann ich da absolut nichts für. Aber wenn du bis zu dem Zeitpunkt was weißt was du mir schon da vorwerfen kannst, so kannst du es mir ja mitteilen.

Kulanz wurde angeboten, wenn gleich eventuell auch etwas unglücklich ausgedrückt, mein Absicht war allerdings ihm Entgegenzukommen.
ER hat danach nicht mehr mit sich reden lassen. Ein Gegenvorschlag von ihm blieb im übrigen auch aus, ich habe ihm danach nicht mehr vorgeschlagen dass er bei einem neuen Verkauf dann die eventuelle Differenz trägt, weil ich anhand seiner letzten Mail erkannt habe, dass ich es mit jemanden zu tun habe mit dem man nicht reden kann.

Der Käufer kann sich über seine eigenen Doofheit ärgern und hat vllt auch das Recht auf freie Meinungsäußerung aber dann mit ner negativen Bewertung zu drohen, da denke ich hört dann spätestens sein Recht irgendwo so langsam auf findest du nicht?
 
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@Rach78

Zum einen ich sehe das voll wie du. Mann muss sich von Spaßbietern nicht auf die Nase trampeln lassen. Solche "Spaß"-Vögel gehören für alle Handels Plattformen Lebenslang gesperrt.

Zu deinen Thema, hast du ebay Kontaktiert? Was ist mit der Negativen Bewertung?
 
Je Ebay kontaktiert, allerdings 0 Reaktion. Werde ebay jetzt nochmal anschreiben solange bis ne Reaktion kommt.Ansonsten hät ich auch kein Problem damit ebay jeden Tag die selbe Nachricht zukommen zu lassen bis man darauf mal gedenkt einzugehen.

Negative Bewertung ist nicht gekommen, hab die Transaktion ja aus kulanz nun doch abgebrochen. Wobei ich mich im nachhinein deswegen schon ärgere es getan zu haben.
 
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Am besten direkt anrufen. Dann hast du jemanden an der Strippe und kriegst zumindest vorab schonmal ne Antwort. ;)
 
Verkäufer, die sich wegen solch einer verhältnismäßigen Kleinigkeit dermaßen ereifern können (ernsthaft über eine Klage nachdenken), sind in meinen Augen für die Nutzer von Handelsplattformen wie Ebay ebenso Gift, wie die "Spaßbieter". Recht hin oder her.

Wieso sollen sie Gift sein? Fakt ist doch der Handel kann nur Klappen sofern man gewisse Spielregeln vereinbart. Gibt es diese nicht würden die Käufer abspringen wenn sie wo ein besseres Angebot gefunden haben und die Verkäufer würden stornieren falls ihnen der Preis nicht passt. Würde dir dann der Handel spaß machen? Wohl kaum. Also bitte immer beide Seiten betrachten und nicht nur " Der Käufer ist König"

Und grade wenn ein Käufer nen Schnäppchen gemacht hat verstehen diese auch oft kein Spaß mehr wenn der Verkäufer nicht liefern will.

In meinen Augen war der Handel damals als man auch Käufer noch negativ bewerten konnte wesentlich ausgeglichener. Vllt gab es hin und wieder auch mal sogenannte Rachebewertungen, doch heute kann man netmal mehr wen vor nem schlechten Käufer warnen.
Man kann die Käufer nur noch positiv oder gar nicht bewerten, und genau deswegen ist es eigentlich komplett sinnlos geworden nen Käufer überhaupt noch zu bewerten. Man kann lediglich nur noch ablesen wie aktiv der Käufer auf ebay ist, wie er als Käufer ist bleibt verborgen.

Ich mein welche Möglichkeiten hast du denn überhaupt noch als Verkäufer außer den Weg zum RA wenn nen Käufer dir Ärger macht? Dass so Verkäufer Gift sind für die Plattform würde ich nicht sagen, sondern ebay hat ihnen nur alle anderen Mittel sich zu wehren entzogen, und jetzt soll man dann auch nicht zum Anwalt und sich alles gefallen lassen?

Es gibt sogar Käufer die nen Artikel kaufen, dann kommt 2 Wochen lang kein Geld, auf Emails wird auch net reagiert, doch wenn man ebay dann meldung macht kommt paar Stunden später schon ne reaktion, und man wird gefragt wieso man denn die Dreistigkeit besitzt nen Fall aufzumachen. Als Verkäufer muss man sich mittlerweile schon ne Menge gefallen lassen
 
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