Klagen wegen negativer Bewertung?

Was gibts denn da zu klagen ? *lol ..Sorry, aber ich finde deine Verhaltensweise leicht unmöglich @ Rach78.

Schicke dem Käufer einen Transaktionsabbruch zu Seinen Lasten, dann bekommst Du deine Angebotsgebühr von Ebay erstattet und kannst den Artikel neu einstellen.

Es kann schonmal vorkommen das sich jemand "verkauft" hat und vom Kauf zurücktreten möchte, das ist kein Grund direkt jemanden zu verklagen.

Das manche immer direkt so auf den Putz hauen müssen, völlig unverständlich.
 
das ist kein Grund direkt jemanden zu verklagen.

du hast recht, jemanden aber negativ zu bewerten weil er auf gewisse forderungen nicht eingeht ist natürlich ein fairer Grund. Verstehe.

Klar kann sich jemand verkaufen, nur wieso meinst du hier dass andere dass dann ausbaden sollen?
Ich weiß nicht wie deine Weltanschauung ist oder wie du erzogen worden bist, aber wenn ich ein Fehler begeh stehe ich dafür auch gerade und schimpfe nicht auf die Leute die da nicht drüber wegsehen und es nicht für mich ausbaden wollen

Ich finde deine Ansicht leicht beschränkt. Was es da zu klagen gäbe wäre dass die bewertung unfair ist und ggf. sogar unwahre behauptungen enthalten könnte, wieso da jemand kein grund zu klagen sieht ist mir unverständlich.
 
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@rach
Mach doch keinen Aufstand....
Ich finde das gehört einfach zur Kulanz als Händler.

Stell dir vor, du wärst normaler Händler.... Zwei Wochen Rückgabe und so...wo sich irgendwelche Trottel ganze Haushaltausstattungen nur zur Ansicht bestellen....
 
Er ist aber kein Händler, sondern ein normaler Privater Verkäufer und macht meist mit dem Verkauf auch keinen Gewinn...
 
Marius ich bin aber kein Händler. Dass es für dich zu Kulanz gehört ist ja schön und gut, aber sollen wir nun alle nach deinen Vorstellungen nun leben und handeln?

Der eine sieht es so, der andere so. Daher gibt es hier kein richtig und kein falsch.

Damit man hier auf einen Nenner kommt gibt es sowas wie Gesetze und Regeln, weil persönliche Ansichten und Vorstellungen hier nicht weiterhelfen.

Ich habe mich regelkonform verhalten. Was ist also genau das was du mir vorwerfen wilslt?

Dass ich auf mein Recht bestehe? Das kannst du mir nicht ernsthaft vorwerfen. Wenn dein Arbeitgeber dir sagen würde "diesen Monats gibt 10% weniger, die Geschäfte liefen net so gut" würdest du ihn sicherlich auch an euren Arbeitsvertrag erinnern. Ich wette mit dir

Dass ich nicht kooperativ bin auch nicht, da ich ihm eine Lösung angeboten habe. An dieser Stelle wären wir sogar schon bei kulanz, ich habe ihm was angeboten, was ich nicht hätte machen müssen.

Ergo habe ich nichts falsch gemacht, außer dass ich nicht der bin den der Käufer sich gerne wünscht, aber dafür kann ich nichts.

Falls du einen Fehler hier siehst den ich begangen habe so teile mir dies bitte mit.

Kulanz ist ne freiwillige Sache und nichts was man einfordern kann. Ich kann doch nicht ein Geschäft mit wem abschließen, und dann was verlangen was aber gar nicht vereinbart worden ist und mich dann darüber noch beschweren.

Und ich bin schon mehrere Jahre auf Ebay und solche Leute sind mir schon mehrmals untergekommen. Es ist immer das gleiche: Der andere begeht ein Fehler, verlangt dann aber nach einer Lösung die für ihn am bequemsten ist.
Selbst wenn du 1euro dafür verlangen würdest dass du nun wieder den Artikel neu einstellen musst und warten musst bis dieser verkauft wird, das Risiko trägst dass der Artikel für weniger weg geht, das alles soll der VK einfach so hinnehmen und sobald man hier was vom Käufer verlangt, stellen diese sich sofort quer.

Stell dir vor, du wärst normaler Händler.... Zwei Wochen Rückgabe und so...wo sich irgendwelche Trottel ganze Haushaltausstattungen nur zur Ansicht bestellen....

Wir haben halt ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Hiervon wissen aber beide Seiten auch bescheid. Hier ist alles ganz eindeutig geregelt. Wie du es findest oder wie ich das finde ist total irrelevant.
 
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Warum sollte da keine schlechte Bewertung gerechtfertigt sein?
Er hat sich verkauft, hat um Stornierung gebeten und du stellst dich quer, weil du keine Lust hast das Teil für 1 oder 2 Euro weniger an den nächst Höchstbietenden zu verscheuern.

Würde ich genauso ne schlechte Bewertung abgeben.

Erst letztens hatten wir doch hier den Fall mit dem "Irrtum".
 
Er hat sich verkauft, hat um Stornierung gebeten und du stellst dich quer, weil du keine Lust hast das Teil für 1 oder 2 Euro weniger an den nächst Höchstbietenden zu verscheuern.

Ich stell mich nicht quer, wie du hättest lesen können. Habe ihm Kulanz angeboten, die hat ihm aber nur nicht gepasst.
Und erklär mir mal wieso ich überhaupt das Risiko eingehen sollte, daas Teil für 1 oder 2 euro weniger zu verkaufen, weil mein Käufer zu dumm ist erst zu lesen bevor er bietet?
Das erklär mir mal. Ist deine Nächstenliebe so groß dass du dem vor dir anner Kasse beim Aldi auch mal mit 1-2euro aushelfen würdest?
Also komm mir net so...

Nenn mir halt nen richtigen Grund mal

Irrtum schön und gut und kann es auch geben, doch muss dieser ja nicht zu Lasten anderer gehen, oder doch?

Die Maler haben irrtümlich dein Zimmer in der falschen Farbe gestrichen. Kann ja mal passieren, gell, ist eben pech, oder?

Warum sollte da keine schlechte Bewertung gerechtfertigt sein?
Was würde denn hier die schlechte Bewertung rechtfertigen, du musst mir doch irgendwas vorwerfen, also mal los!

Dass ich net das tue was du dir wünscht kannst du mir jedenfalls net vorwerfen.

Okay wir sind unterschiedlicher Meinung. Du findest es also nicht okay dass ich auf mein Recht bestehe.
Du verlangst also dass ich auf mein Recht verzichte, naja wer ist denn dann hier der Egoist?;) Du oder Ich

Wie gesagt son Fall hier wär in meinen Augen maximal neutral, da der Bewertende an der Sache die größte Mitschuld trägt. Ich kann freilich nix dafür dass wer was kauft was er nicht will
 
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Du hast völlig recht, dass die Entwicklung beim Online-Shoppen absolut nervenaufreibend ist, da soviele Ratten im System sind.
Ich selbst habe vor über zehn Jahren auch nicht gerade vorbildlich bei Ebay angefangen. Einen schweineteuren gebrauchten (neuwertigen) Mp3-Player von Privat ersteigert, den es neu von Händler günstiger gab.
Da hab ich genauso nachgefragt, ob Abbruch Ok wäre. Der Verkäufer ist drauf eingegangen, und ich hab eine neutrale Bewertung kassiert (heilfroh).

Ich rate dir nochmal, geh auf die Stornierung ein. Du verlierst nur Zeit dabei, alle anderen Lösungen sind einfach nicht schlau. Unbenommen der Tatsache, dass du schlussendlich im Recht wärst.
 
Das Recht/Regel/Vorschrift ist eben nicht immer das Richtige nach sozialem Umgang.
Und Jedermann es recht getan, ist ein Ding das niemand kann.
:)

Also lass Gnade vor Recht ergehen und storniere den Verkauf.
Ich weis, das ist lästig und auch mit Unanehmlichkeiten verbunden, aber stell dir vor, du wärst der Käufer und hättest dich verlesen, zu spät schlau gemacht usw...
 
Das Recht/Regel/Vorschrift ist eben nicht immer das Richtige nach sozialem Umgang

Das Problem liegt an ebay. Ich wette mit euch hätte ich eine Chance den Käufer Negativ zu bewerten aufgrund von fehlender Fairness mir gegenüber würde ich selber erst gar keien negative Bewertung bekommen.

Ich bin auch kein Mensch der auf sein Recht pocht eigentlich und zum Anwalt rennt, nur wenn man einem Käufer etwas anbietet wie man es regeln könnte und dann gleich so angemacht wird mache ich für gewöhnlich auch sofort dicht, wie in dem Fall hier. Das was mich am meisten stört ist dass ich sofort doof angemacht wurde von ihm nur weil ich auf mein Recht bestehe, obendrein auch noch entgegenkommend war!

Auch hab ich ersthaft überlegt den Tag über es net einfach abzubrechen, bevor ich dann seine email erhalten habe.
 
Rach78 schrieb:
Nenn mir halt nen richtigen Grund mal
Weil Fehler passieren können ...
Und du ohne sein letztes Gebot auch 1 oder 2 Euro weniger verdient hättest.

Davon mal abgesehen sehe ich keinen Sinn dahinter, wegen einem Euro so 'nen riesen Aufriss zu machen.

Rach78 schrieb:
Die Maler haben irrtümlich dein Zimmer in der falschen Farbe gestrichen. Kann ja mal passieren, gell, ist eben pech, oder?
Du erzählst einerseits, du seist ja kein "Händler" im Sinne eines Gewerbes - stellst aber andererseits einen Vergleich mit einer Firma auf, die ihre Kohle mit solch einer Dienstleistung verdient? Aha ...
Davon mal abgesehen kostet so eine Malerfirma sicher 300-400€ - nicht einen Euro ....

Rach78 schrieb:
Was würde denn hier die schlechte Bewertung rechtfertigen, du musst mir doch irgendwas vorwerfen, also mal los!
Hier bitte:
http://www.glueckauf-altenburg.de/downloads/Gesetze.pdf
Scheinbar stellst du dich den Rechten des Käufers gegenüber quer.

Rach78 schrieb:
Du findest es also nicht okay dass ich auf mein Recht bestehe.
Du verlangst also dass ich auf mein Recht verzichte, naja wer ist denn dann hier der Egoist?;) Du oder Ich
Warum sollte ich ein Egoist sein? Fechte ich hier irgendwelche Kaufverträge an? Ich denke, ich habe genug ehrenamtliche Arbeiten geleistet um von mir sagen zu können, ich sei NICHT egoistisch. Aber lassen wir das.
Auch hier gilt wieder: der Käufer kann genauso auf sein Recht pochen:
http://www.glueckauf-altenburg.de/downloads/Gesetze.pdf

Rach78 schrieb:
Ich kann freilich nix dafür dass wer was kauft was er nicht will
Aber er hat das Recht dazu, den Vertrag anzufechten.
 
Natürlich hat er das Recht den Vertrag anzufechten, spreche ich ihm das ab? Nein, dieses kann er ja rechtlich durchsetzen, bzw versuchen, genauso wie ich auf den KV bestehen kann.

Weil Fehler passieren können ...
Und du ohne sein letztes Gebot auch 1 oder 2 Euro weniger verdient hättest.
Nein da Mindestpreis der Betrag war auf den er geboten hat, es gibt keinen anderen bieter, hatte ich aber bereits gesagt. Außerdem nochmal bin ich nicht für seine Fehler verantwortlich. Wieso sollte ich das sein, das verstehe ich nicht? Kulanz von mir war eh da, also.
Zumal ich bei einer neuen Versteigerung das volle Risiko trage dass der Artikel auch weniger einbringt oder gar nicht weggeht. Daran bin ich auch weniger Schuld als er, dennoch trage ich das Risiko, das ist sicherlich nicht gerecht.

Ich habe in einem anderem Fall auch schonmal einem Käufer angeboten, dass ich den Artikel nochmal einstelle, falls dieser aber weniger einbringt ich dann gern die Differenz von ihm erstattet bekommen hät. Ihr könnt euch denken wie der Käufer das gesehen hat;) Ist natürlich besser jemand anders trägt erneut Risiko und kosten und man selber zahlt für seine Fehler 0 cent

Obendrein auch ne berechtigte Forderung in meinen Augen. Jaaaaa ich weiß für die Pro-Käufer Fraktion natürlich ganz üble Machenschaften;)

Daher komme ich zu dem Entschluss: Es kann gar keine Kulanz geben mehr wegen dem BW-System. Der Käufer sagt was er gern hät und der VK geht drauf ein, alles andere endet eh nur so wie hier oder ganz ähnlich. "Damals" vor Jahren als es noch ausgeglichener war mit den Bewertungen hat mir sogar ein Käufer mal gesagt "ist ehrensache dass ich zumindest ihre ebaygebühren übernehme". So einen Käufer will ich heut mal sehen der sowas sagt


Davon mal abgesehen sehe ich keinen Sinn dahinter, wegen einem Euro so 'nen riesen Aufriss zu machen.
Ist irrelevant wie du das siehst für den Fall. Deine Meinung habe ich ja zur Kenntnis genommen

Hier bitte:
http://www.glueckauf-altenburg.de/downloads/Gesetze.pdf
Scheinbar stellst du dich den Rechten des Käufers gegenüber quer.

Der Käufer hat das Recht auf Anfechten, Aber nur weil er mir sagt "achtung irrtum" ist es nicht automatisch so. Darüber würde ein Gericht urteilen, ergo stell ich mich nicht seinen Rechten gegenüber quer. Entweder der KV besteht oder er besteht nicht, und im Moment besteht er noch (willst du dieses abstreiten oder in Frage stellen?), also darf ich ja wohl verlangen dass dieser erfüllt wird.

Warum sollte ich ein Egoist sein? Fechte ich hier irgendwelche Kaufverträge an? Ich denke, ich habe genug ehrenamtliche Arbeiten geleistet um von mir sagen zu können, ich sei NICHT egoistisch. Aber lassen wir das.
Auch hier gilt wieder: der Käufer kann genauso auf sein Recht pochen:
Soll er doch machen. Ich weiß nicht wo du genau rausliest dass ich ihm das Recht abgesprochen habe. Aber vielleicht liest du mehr als ich.
Nach deinem Geschriebenen zu urteilen bist du für mich ein Egoist in der Hinsicht zumindest, weil du die Sache so siehst



Aber er hat das Recht dazu, den Vertrag anzufechten
Da sind wir uns einig. Das Recht hab ich ihn nie abgesprochen. Die Sache ist aber die dass er das nicht alleine durchsetzen kann. Entweder wir sind uns beide einig oder er geht eben vor Gericht.
 
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Rach78 schrieb:
Nach deinem Geschriebenen zu urteilen bist du für mich ein Egoist in der Hinsicht zumindest, weil du die Sache so siehst
Und warum bin ich egoistisch? Weil ich an den Käufer denke, der sich geirrt hat?

Rach78 schrieb:
Da sind wir uns einig. Das Recht hab ich ihn nie abgesprochen. Die Sache ist aber die dass er das nicht alleine durchsetzen kann. Entweder wir sind uns beide einig oder er geht eben vor Gericht.
Na dann zieh ihn mal vor Gericht. Viel Spaß dabei.
Vergiss aber nicht, ihm den 119BGB nicht an den Kopf zu werfen, sodass er wegen eines simplen formellen Fehlers auch ja zahlen muss.

Allein schon der Stress wäre es mir nicht wert.
Aber ich bin ja eh ein Egoist.
 
Und warum bin ich egoistisch? Weil ich an den Käufer denke, der sich geirrt hat?

Weil du auch negativ bewerten würdest, aufgrund deines eigenen verschuldens. Klar kann man sich irren, aber da bist erstmal DU alleine für Schuld. Ein Verkäufer der auf sein Recht besteht dem kann man in meinen Augen nunmal nichts vorwerfen. Man kann vllt anderer Meinung sein.

Ich seh aber nicht die gerechtferitigung für eine negative Bewertung nur weil er die Transaktion net abbrechen will aufgrund deines Irrtums. Und mal ehrlich in den meisten Fällen ist es doch eh nur ne Ausrede. Kein Mensch wird dir sagen "habs billiger gefunden"

Klar kann man an den Käufer denken, aber denk doch auch mal an den Verkäufer. Wer von beiden hat zuerst einen Fehler gemacht? Wär hätte durch ne Negative mehr Schaden?

Wie gesagt ne neutrale würde ich mir da in som Fall noch gefallen lassen, da halt eigenes Mitverschulden, aber rot net.

Negativ ist in meinen Augen gerechtferitigt wenn der Artikel scheiße verpackt ist oder so sachen.

Ich bekam auch mal neutral wegen einer Sendung die verschwunden war, war halt unversichert. Kann ich dann vllt noch nachvollziehen dass man da als Käufer net grün gibt, wobei ich den Versand nachweisen konnte und eigentlich auch alles richtig gemacht habe
 
Nein, er bewertet dich nicht auf Grund seines eigenen Fehlers negativ - er bewertet dich negativ, weil du ihm nicht entgegen kommst. Und ob du da nun privater Verkäufer oder gewerblicher Verkäufer bist wäre mir als Käufer auch egal. Ich erwarte, wenn ich im Internet kaufe, einen gewissen Service - und dazu gehört auch, dass der Verkäufer einem entgegen kommt, wenn man einen Fehler gemacht hat.

Wenn einer nicht zufrieden ist, dann schreibt er eben eine negative Bewertung. Was manche sich an irgendwelchen negativen Bewertungen aufgeilen ...
 
Ein Verkäufer der auf sein Recht besteht dem kann man in meinen Augen nunmal nichts vorwerfen. Man kann vllt anderer Meinung sein.

Egal wie sehr du hier noch hin und her streitest, leider ist es bei eBay einfach so. Selbst wenn ich ein Fahrrad bei dir gekauft habe, kann ich dir eine schlechte Bewertung geben und in die Bewertung schreiben: "Das Auto war defekt, Bilder waren gefälscht, total unfreundlich." - Obwohl du sachlich und freundlich warst und überhaupt nichts für die "Art" anderer kannst. Auch eBay wird dir dabei nicht helfen, solange die Bewertung keine offensichtliche Beleidigung enthält.

Ich weiß jetzt nicht genau was du verkauft hast, aber wenn es ein höherer Wert war und die Differenz zu groß war zum unteren Bieter. Würde ich darauf beharren, dass er den Artikel kaufen muss und bezahlen muss. Hat er sich wirklich vertan und beharrt darauf, wird er nicht zahlen und eBay wird ihn verwarnen, er kann dir keine Bewertung geben. Sollte er den Artikel bezahlen, na und? Er gibt dir eine schlechte Bewertung die in einem Jahr abläuft. Ich selbst (ich glaube nicht, dass eBay das erlaubt, ist mir aber egal) hänge bei solchen Sachen immer ein Bild als Kommentar auf seine Bewertung an, in der man erkennen kann, dass der Käufer der Verursacher ist.

P.S.: Das mit dem "geklage" finde ich Kindisch und unvernünftig. Der Elefant aus der Mücke?
 
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er bewertet dich negativ, weil du ihm nicht entgegen kommst.
Das entspricht nicht den Tatsachen voodoo44.

Wenn einer nicht zufrieden ist, dann schreibt er eben eine negative Bewertung
Womit ist er denn nicht zufrieden? Dass ich auf mein Recht nicht einfach verzichte weils bequemer für ihn ist. Damit ist er nicht zufrieden bzw. das verlangt er.
Warscheinlich muss ich von meiner Vorstellung wegkommen dass die Bewertungen sachlich und fair sind. Komisch nur dass es auch in den Grundregeln bei ebay steht.

In meinen Augen wie gesagt absolut nicht gerechtfertigt und total unfaire Bewertung. Manchner Autofahrer im Straßenverkehr wird sicher auch nicht damit zufrieden sein dass er stark abbremsen muss nur weil ich Vorfahrt habe an einer Kreuzung. Ist aber auch kein Grund mir dann den Mittelfinger deswegen zu zeigen

In meinen Augen ist es eher was Persönliches hier. Der Käufer kann/will nicht zu seinen eigenen Fehlern stehen, und ist verärgert darüber dass er nun Geld umsonst ausgegeben hat.


. Ich selbst (ich glaube nicht, dass eBay das erlaubt, ist mir aber egal) hänge bei solchen Sachen immer ein Bild als Kommentar auf seine Bewertung an, in der man erkennen kann, dass der Käufer der Verursacher ist.
Ist meine ich nicht erlaubt

HC-Yami: Ich stimme dir zu bis auf deinen letzten Satz. Auch weiß ich dass die Aussicht auf Erfolg in dem Fall über den RA eher weniger aussichtslos ist (leider).

Ich bin auch schon lange genug auf ebay und weiß wie der Hase läuft, und ich habe auch schon mehrere Transaktionen abgebrochen, allerdings letztendlich immer in eigenem Interesse. Nacher fangen dann aus Rache noch so Spielchen an wie "Ware ist defekt" um es dem VK schwer zu machen noch.

Was mich an diesem Käufer einfach aufregt ist seine unmögliche Art und sein Verhalten.

Obendrein hab ich die Sache nun abgebrochen da ich einfach keine Lust mehr habe mich weiter drübe rzu ärgern und mich mit solchem in meinen Augen asozialen Gesocks rumzuärgern.

Er hat mir nochmal geschrieben "dass er sich freut dass ich mich einsichtig gezeigt habe und ich nochmal seine letzt mail durchlesen soll". Werd ich natürlich machen, weil ich ja ach so uneinsichtig bin ;) Müsste ihm ja dankbar sein dass er mir die Augen geöffnet hat, naja hat er auch, jedesmal bei solchen oder ähnlichen Sachen denkt man man hatte es mit dem größten ... zu tun, bis dann iwann noch mal einer daher kommt und die Messlatte noch ne Ecke höher legt


Seine letzte Mail an mich war:

Sehr geehrter [...],
ich werde [...],- Euro ?berweisen!

Nun noch einige einfache Worte, die Sie hoffentlich verstehen werden:

Wenn Sie sich meine Bewertungen ansehen, k?nnen Sie feststellen, dass ich durchaus ?ber einige Erfahrungen auf eBay verf?ge.
Es bedarf also keinerlei Belehrungen ?ber die Verkaufsregeln durch Sie!

Ich hatte h?flich darauf hingewiesen, dass mit ein Irrtum unterlaufen ist und hatte Sie h?flich gebeten, die Transaktion abzubrechen, weil ich die [...] nicht verwenden kann.
In solch einem Fall erhalten Sie die Verkaufsprovision von eBay zur?ck! ?brigens habe ich bei meinen Verk?ufen - obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin - wiederholt Transaktionen mit K?ufern auf deren Bitte hin abgebrochen. Dies ist f?r mich eine Frage der H?flichkeit und der Fairness.

Sie verf?gen dar?ber nicht, wie Ihr merkw?rdiger Vorschlag beweist!

Deshalb noch einmal ganz klar: Wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich Ihre Kooperationbereitschaft in der Bewertung honorieren werde, so bedeutet dies, dass ich eine NEGATIVE Bewertung ?ber Sie abgeben werde!
mfG

Lustig ist vorallem das der Kerl selbst pissig darauf reagiert und es als Belehrung ansieht, dass ich geschrieben habe dass die Gebote auf Ebay bindend sind und wir einen rechtsgültigen KV haben.

Am besten schreibt man mit solchen Leuten aber gar nicht mehr da in dessen Kopf irgendetwas nicht zu stimmen scheint. Zumindest kann man sich als Käufer diese Heuchelei von Höflichkeit sparen.

Wieso nicht gleich ein "Ich verlange von ihnen dass sie die Transaktion abbrechen" (hat übrigens auch schonmal wer gebracht bei mir) Find ich besser als ein:

"Habe ausversehen...würde sie daher freundlichst bitten...." Wenn die darauffolgende Mail eh lautet "ich gib dir sonst neg"

Wäre heutzutage wirklich viel näher an der Realität, da es mit Leuten die sich "geirrt" haben beim ersteigern immer gleich abläuft.

Auch wenn ich die Sache abgebrochen habe, ändert dies nichts an meiner Meinung zu dem ganzem.

Vielleicht mach ich mir in Zukunft auch einfach mehrere Ebay Konten auf.

Aber wenn ich ein Artikel nicht mehr will weiß ich für meinen nächsten Ebay Einkauf nun ja auch Bescheid. Bzw hab wieder was gelernt;)
 
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Ich hab das Gefühl du verkaufst da radioaktiven Müll, den du auch noch zum höchstmöglichen Preis an den verkaufen willst, der sich wohl einmal vertan hat.

Natürlich ist es dein Recht, der Kauf ist bindend, aber um auf dein Beispiel mit den Malern zurück zu kommen: Da sehe ich einen meilenweiten Unterschied. Während es dabei nicht so leicht rückgangig zu machen ist, wäre es hier mit ein paar einfachen Mausklicks getan und die Sache hat sich. Du könntest den Artikel nochmal einstellen und hättest deine Ruhe, auch wenn du ihn vielleicht nicht zum gleichen Preis losbekommst.

Als Käufer, egal ob bei eBay oder im Einzelhandel (wozu du sicher auch irgendwann einmal gehörst, sei es bei eBay oder bei irgendeinem Elektrofachmarkt oder was auch immer), wäre ich heilfroh wenn der Verkäufer etwas kulant wäre und Fehler verzeiht. Schließlich sind wir alle nur Menschen - und wie jeder weiß ,ist Irren menschlich ;) .

Dein Verhalten finde ich übertrieben. Die von dir vorgeschlagene Lösung, den Artikel weiterzuverkaufen usw. halte ich auch nicht für praktikabel und nur weil er nicht darauf eingeht, ihn ebenfalls als unkooperativ zu bezeichnen, halte ich für unpassend und sehr einseitig.

Natürlich kannst du den rechtlichen Weg gehen, aber ich als Aussenstehender wünsche dir nicht viel Glück.


Der Käufer kann/will nicht zu seinen eigenen Fehlern stehen, und ist verärgert darüber dass er nun Geld umsonst ausgegeben hat.

Noch nie Fehler gemacht :rolleyes:?



Meine Meinung
 
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Dein Verhalten finde ich übertrieben. Die von dir vorgeschlagene Lösung, den Artikel weiterzuverkaufen usw. halte ich auch nicht für praktikabel und nur weil er nicht darauf eingeht, ihn ebenfalls als unkooperativ zu bezeichnen, halte ich für unpassend und sehr einseitig.

Andersherum hälst du mich sicher für Unkooperativ, wa;)

"Paar mausklicks und die Sache hat sich" das ist typische Käufer-Denke.

Man sieht nicht bzw will nicht all den Rest sehen an Nachteilen und Risiken die der VK dadurch zusätzlich noch einmal tragen muss.
Was wenn der Artikel beim nächsten mal dann für nen 20er weniger weg geht? Geht den Käufern doch dann am Arsch vorbei, ist denen doch egal, auch wenn sie für diesen Verlust Schuld sind durch ihren Irrtum. Den Schaden zahlen wollen sie aber auch nicht, sehen es nicht ein

Natürlich ist es dein Recht, der Kauf ist bindend, aber um auf dein Beispiel mit den Malern zurück zu kommen: Da sehe ich einen meilenweiten Unterschied.
Du hast nicht bemerkt worum es mir an der Stelle ginge. Nicht um den Fall 1:1 zu übertragen, ich meinte etwas anderes damit

Und du hast es ja selbst gesagt Irren ist menschlich. Nen Maler kann sich aber auch mal irren. Und da würdest du dann ganz ruhig bleiben kommst vonner Arbeit, Zimmer inner falschen Farbe sagste auch "ach gott, der kann sich ja mal irren, musser morgen halt nochmal kommen" sorry kauf ich dir net ab ;)

Hab so das Gefühl viele Leute nehmen die Sache bei ebay auch nicht wirklich ernst und sehen das alles ganz locker: "will den artikel nicht! - "ja kein problem!"

Seh ich halt anders...

Noch nie Fehler gemacht ?

Zumindest nicht anschließend von andern verlangt (!!) dass sie mir helfen diesen auszubaden wenn es eigenes verschulden war. Ist das bei dir so?

Natürlich kannst du den rechtlichen Weg gehen, aber ich als Aussenstehender wünsche dir nicht viel Glück.
Begründung?
 
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Nachteil? Risiken? Hätte er den Fehler nicht gemacht, wärst du jetzt überhaupt nicht in der Position und hättest dich genauso mit einem niedrigeren Preis zufrieden geben müssen oder im schlimmsten Fall hättest du gar keinen Käufer für deinen Artikel gefunden.

Ich würde dich gerne einmal sehen wenn dir das passiert...
 
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