Nebenkostenabrechnung "Nachzahlung" für 2020 im Vorraus zahlen

gamerback

Lt. Commander
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Hallo,
meine alte Vermierterin hat mir die Tage die Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung präsentiert. Ich habe als Untermieter von 01.07.2019 bis 30.04.2020 in der Wohnung gewohnt. Jetzt möchte meine alte Vermieterin die Nachzahlung auch für das Jahr 2020, auch ohne Abrechnung. Es handelte sich um eine WG wo alle Nebenkosten in der Miete inklusive waren. Ich habe Ihr das Angebot gemacht, ich zahle natürlich für das alte Jahr (2019), aber für 2020 dann erst nächstes Jahr, wenn die Abrechnung auch verfügbar ist. Oder ich zahle komplett und dafür ist die Abrechnung komplett abgeschlossen, ohne Ansprüche für beide Seiten. Aber auch das hat Sie abgelehnt.
Sie hat mir geschrieben, wenn ich nicht komplett Bezahle auch für 2020, werde ich eine Mahnung bekommen. Aber ist es überhaupt so erlaubt Pauschal die Nachzahlung für die Nebenkosten im Vorraus ohne Abrechnung zu verlangen. Oder kann ich ohne Probleme nur für 2019 bezahlen? Sie sagte auch Sie hätte die Kaution einbehalten können, aber das war ja nicht mein Fehler.
Noch besitzt Sie nicht meine neue Adresse, diese möchte Sie natürlich haben für die Rechnungen, soweit ich weiß müssen Mieter nicht ihren alten Vermierter die neue Adresse mitteilen. Könnte ich Ihr auch einfach schreiben, "Fragen Sie das Einwohnermeldeamt" in meiner Stadt...
Ich möchte nicht Nebenkosten im Vorraus bezahlen, wenn ich nicht mal weiß, ob, wie viel oder überhaupt Kosten entstehen..
Wie ist eure Meinung dazu?
 
Nebenkosten musst Du natürlich bezahlen. Aber auch nur die. Im nächsten Jahr muss sie dann eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Und dann wird man sehen, was bei raus kommt.

Eine Nachzahlung im voraus? Das ist einfach lächerlich.
 
Wenn die Nebenkosten in der Miete inklusive waren, warum sollst du dann überhaupt eine Nachzahlung tätigen für 2019? Oder meintest du, dass du monatlich einen Abschlag für die NK zahlst?

Eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung für zukünftige Nebenkosten ist schon absurd in meinen Augen.

Frag sie doch mal, ob sie das auch machen würde, wenn du ein Guthaben hättest und sie dir das zukünftige Guthaben schon jetzt gibt ;)
 
Wer etwas will, der muss es üblicherweise beweisen.

Willst du was von ihr?
 
Idon schrieb:
Wer etwas will, der muss es üblicherweise beweisen.

Willst du was von ihr?

Verstehe ich das Richtig? Sie soll machen und dann schauen was passiert, da es keine Abrechnungen gibt? :D
Ergänzung ()

PCGamer007 schrieb:
Wenn die Nebenkosten in der Miete inklusive waren, warum sollst du dann überhaupt eine Nachzahlung tätigen für 2019? Oder meintest du, dass du monatlich einen Abschlag für die NK zahlst?

PCGamer007 schrieb:
Wenn die Nebenkosten in der Miete inklusive waren, warum sollst du dann überhaupt eine Nachzahlung tätigen für 2019? Oder meintest du, dass du monatlich einen Abschlag für die NK zahlst?

Eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung für zukünftige Nebenkosten ist schon absurd in meinen Augen.

Frag sie doch mal, ob sie das auch machen würde, wenn du ein Guthaben hättest und sie dir das zukünftige Guthaben schon jetzt gibt ;)

Das ist soweit in Ordnung, da im Vertrag steht, es könen höhre Nebenkosten enstehen....
 
Nein. Aber wenn jemand etwas von mir möchte, insbesondere dann, wenn mit Mahnung gedroht wird, verlange ich manchmal von der Person mir nachzuweisen, was die Grundlage ist. Zum Beispiel ein konkreter Paragraph in einem Gesetz oder so.


Du hattest einen Inklusivvertrag, aus dem sich aber höhere Kosten ergeben könnten? Und das womöglich auch noch als AGB? Hmmm. Hast du keinen Juristen im Freundes- oder Bekanntenkreis?
 
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gamerback schrieb:
Das ist soweit in Ordnung, da im Vertrag steht, es könen höhre Nebenkosten enstehen....

aber das widerspricht dem inklusive und halte ich für rechtlich nicht haltbar.
 
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gamerback schrieb:
Das ist soweit in Ordnung, da im Vertrag steht, es könen höhre Nebenkosten enstehen....
Also entweder sie sind inklusiv oder man zahlt einen Abschlag.
Wenn ich mich richtig erinnere und sie sind inklusiv, dann gibt es keine Nachzahlung (und auch keine Rückzahlung bei weniger Verbrauch). Wenn du monatlich einen Abschlag bzw eine Nebenkostenvorrauszahlung in der Miete hast, dann kann man auch abrechnen.

Wenn die NK bei dir wirklich inklusiv sind und sie dir laut Vertrag nur Nachzahlung berechnet, dann halte ich das erstmal für sehr fraglich....
 
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Er war Untermieter.
Somit wäre seine Ansprechpartnerin die eigentliche Mieterin der Wohnung.
Was genau(!) will diese denn nun?
 
ohmsl schrieb:
Wenn das auch so im Untermietvertrag festgelegt ist, würde ich weder für 2019 noch 2020 etwas nachzahlen. Wenn die Nebenkostenpauschale zu niedrig angesetzt war, ist das das Problem der Vermieterein.
https://www.mietrecht.org/untervermietung/nebenkostennachzahlung-untermieter/

Bzw. das Problem des Hauptmieters. Denn mit diesem wurde vermutlich der Untermietvertrag geschlossen. Und wenn die Eigentümerin hier beim Untermieter auf Granit beisst, wird sie sich an den Hauptmieter wenden mit der vollen Forderung.

Und da sollte man vllt. auch überlegen, was für ein Mensch möchte ich sein, was für ein Menschenbild habe ich von mir selbst? Ich weiß nicht wie hoch die Nachforderung ist oder wie preissensibel der TE ist. Aber auch ich habe mehrere Jahre in WGs gelebt. Mit den meisten von diesen Leuten verbinde ich viele positive Erinnerungen und schöne Zeiten meines Lebens. Nur weil ich juristisch im Recht bin, würde es mir persönlich nicht in den Sinn kommen, den potentiellen Hauptmieter da so im Regen stehen zu lassen (wenn NK-Abrechnung soweit korrekt und ich keine Zweifel habe, dass diese überzogen ist).
 
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gamerback schrieb:
Das ist soweit in Ordnung, da im Vertrag steht, es könen höhre Nebenkosten enstehen....

Für gewöhnlich bei pauschalen Mieten inkl. Nebenkosten trägt der Vermieter das Risiko fürs letzte Jahr. Eine Anpassung fürs Folgejahr in Abhängigkeit der verursachten Nebenkosten kann man einbauen keine Frage.

Kurz um es steht und fällt komplett alles mit dem Mietvertrag den wir nicht kennen.
Vielleicht war es keine pauschale Miete sondern warme Gesamtmiete wurde dafür gehalten :D !
 
Heelix schrieb:
Vielleicht war es keine pauschale Miete sondern warme Gesamtmiete wurde dafür gehalten
Halte ich auch für möglich. Gerade da es ein Untermietvertrag war.
Ansonsten würde ich aber drauf bestehen, dass man mir eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorlegt und daraus auch genau mein Verbrauch ersichtlich wird. Vage Forderungen oder gar Vorauszahlungen (Auf welcher Basis auch immer dann die Summe X zustande kommt) würde ich nicht weiter beachten.

Letztlich ist es genau das:
Idon schrieb:
Wer etwas will, der muss es üblicherweise beweisen.
 
gamerback schrieb:
Ich möchte nicht Nebenkosten im Vorraus bezahlen, wenn ich nicht mal weiß, ob, wie viel oder überhaupt Kosten entstehen..
Wie ist eure Meinung dazu?

Sie ist verpflichtet, dir die Abrechungen zu zeigen. Es kann natürlich sein, dass sie für 2020 eine Vorab Abrechnung hat machen lassen. War bei uns auch so als das Haus den Besitzer gewechselt hat. Pünktlich zur Übergabe kamen die Dienstleister und haben die Uhren abgelesen und die Abrechungen für den Zeitraum klar gemacht. So haben wir dann für 2017 zwei mal bezahlt. Einmal den Zeitraum vom alten Vermieter, danach dann nochmal den Zeitraum vom neuen.
 
Was eine Abzocke!

Es waren alle Nebenkosten in der Miete enthalten. Es gibt nichts was diese Dame bekommt. Sollte die versuchen dich weiter zu nervven, Strafantrag wegen StGB $ 263 Betrug stellen.
 
Prinzipiell scheint mir eine Nachzahlung im Voraus schwierig - wie soll das gehen ? Schlussrechnungen kommen idR erst zum Jahresende, erst dann sind alle Verbräuche des gesamten Hauses bekannt, sodass ich einen veritablen Anteil ermitteln kann. Alles andere ist eine Schätzung, bei der du dann zur eigentlichen Fälligkeit nur von vorn anfängst.

Allerdings ist es in regulären Mietverhältnissen nicht unüblich einen Teil der Kaution für die laufende Abrechnungsperiode einzubehalten, für den Fall dass die Abrechnung eine Nachzahlung ergibt. Das ist allerdings nur begründet möglich (letzte/s Abrechnungsergebni/se müssen eine NZ ergeben haben).

Je nachdem ob du eine Kaution hinterlegt hast und wie die 2019er Abrechnung ausgegangen ist, erscheint es aus BkVo Sicht nicht abwegig. Dass du allerdings gemäß deinen Äußerungen einen Pauschalvertrag abgeschlossen hast wirft die Sache über den Haufen :D

Würde aus GoodWill vllt die NZ 2019 leisten und wie du vorgeschlagen hast einen Pauschalbetrag für 2020 mit dem Hinweis auf die rechtliche Situation. Dann ist sie in einer Take it or leave it Situation.
 
Du bekommst die 2019er Abrechnung.
Die bezahlst Du.

Die Abrechnung für 2020 kann Sie Dir dann gern zusenden, wenn die Abrechnung vorliegt.
Ich würde nicht 'auf Verdacht' bezahlen wollen.

Ich hätte da den Verdacht, dass in 2020 keine Ablesung stattgefunden hat bei Deinem Auszug.
Kannst Du ganz gut überprüfen, wenn Deine Monate anteilig berechnet werden.
Und ich würde mich da auf die Hinterbeine stellen, denn ich weiß, dass ich nur sehr wenig Nebenkosten verursache.
Was der Nachmieter macht, weiß ich eben nicht.
 
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Ich würde ihr sagen, das es kein Problem ist, sie soll dir einfach eine Endabrechnung schicken (was sie ja noch gar nicht kann....) und dann zahlst du. Das du die Kaution im Oktober noch nicht wieder hast, finde ich eine Frechheit. Ich gebe dafür 10 Werktage nach Auszug zeit. Ein kleiner Teil darf tatsächlich einbehalten werden, hierbei orientiert man sich an Nachzahlungen des Vorjahres. Der Rest hat nichts mehr bei ihr zu suchen. Bei meiner alten Vermieterin hat die Überweisung keine 3 Werktage nach Auszug gedauert)
 
Das mit der Kaution ist rechtlich schon in Ordnung.
Die darf einbehalten werden, falls eben doch noch Forderungen (z.B. Nebenkosten) aus der Mietsache entstehen.
Insofern kann das in so einem Fall bis zu einem Jahr dauern.
 
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