gamerback
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 1.753
Hallo,
meine alte Vermierterin hat mir die Tage die Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung präsentiert. Ich habe als Untermieter von 01.07.2019 bis 30.04.2020 in der Wohnung gewohnt. Jetzt möchte meine alte Vermieterin die Nachzahlung auch für das Jahr 2020, auch ohne Abrechnung. Es handelte sich um eine WG wo alle Nebenkosten in der Miete inklusive waren. Ich habe Ihr das Angebot gemacht, ich zahle natürlich für das alte Jahr (2019), aber für 2020 dann erst nächstes Jahr, wenn die Abrechnung auch verfügbar ist. Oder ich zahle komplett und dafür ist die Abrechnung komplett abgeschlossen, ohne Ansprüche für beide Seiten. Aber auch das hat Sie abgelehnt.
Sie hat mir geschrieben, wenn ich nicht komplett Bezahle auch für 2020, werde ich eine Mahnung bekommen. Aber ist es überhaupt so erlaubt Pauschal die Nachzahlung für die Nebenkosten im Vorraus ohne Abrechnung zu verlangen. Oder kann ich ohne Probleme nur für 2019 bezahlen? Sie sagte auch Sie hätte die Kaution einbehalten können, aber das war ja nicht mein Fehler.
Noch besitzt Sie nicht meine neue Adresse, diese möchte Sie natürlich haben für die Rechnungen, soweit ich weiß müssen Mieter nicht ihren alten Vermierter die neue Adresse mitteilen. Könnte ich Ihr auch einfach schreiben, "Fragen Sie das Einwohnermeldeamt" in meiner Stadt...
Ich möchte nicht Nebenkosten im Vorraus bezahlen, wenn ich nicht mal weiß, ob, wie viel oder überhaupt Kosten entstehen..
Wie ist eure Meinung dazu?
meine alte Vermierterin hat mir die Tage die Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung präsentiert. Ich habe als Untermieter von 01.07.2019 bis 30.04.2020 in der Wohnung gewohnt. Jetzt möchte meine alte Vermieterin die Nachzahlung auch für das Jahr 2020, auch ohne Abrechnung. Es handelte sich um eine WG wo alle Nebenkosten in der Miete inklusive waren. Ich habe Ihr das Angebot gemacht, ich zahle natürlich für das alte Jahr (2019), aber für 2020 dann erst nächstes Jahr, wenn die Abrechnung auch verfügbar ist. Oder ich zahle komplett und dafür ist die Abrechnung komplett abgeschlossen, ohne Ansprüche für beide Seiten. Aber auch das hat Sie abgelehnt.
Sie hat mir geschrieben, wenn ich nicht komplett Bezahle auch für 2020, werde ich eine Mahnung bekommen. Aber ist es überhaupt so erlaubt Pauschal die Nachzahlung für die Nebenkosten im Vorraus ohne Abrechnung zu verlangen. Oder kann ich ohne Probleme nur für 2019 bezahlen? Sie sagte auch Sie hätte die Kaution einbehalten können, aber das war ja nicht mein Fehler.
Noch besitzt Sie nicht meine neue Adresse, diese möchte Sie natürlich haben für die Rechnungen, soweit ich weiß müssen Mieter nicht ihren alten Vermierter die neue Adresse mitteilen. Könnte ich Ihr auch einfach schreiben, "Fragen Sie das Einwohnermeldeamt" in meiner Stadt...
Ich möchte nicht Nebenkosten im Vorraus bezahlen, wenn ich nicht mal weiß, ob, wie viel oder überhaupt Kosten entstehen..
Wie ist eure Meinung dazu?