Nebenkostenabrechnung "Nachzahlung" für 2020 im Vorraus zahlen

gamerback schrieb:
Ich habe als Untermieter von 01.07.2019 bis 30.04.2020 in der Wohnung gewohnt. Jetzt möchte meine alte Vermieterin die Nachzahlung auch für das Jahr 2020, auch ohne Abrechnung

Sie hätte die Abrechnung auch einfach früher machen können, z.B. im Januar und deine Nebenkostenzahlung für 2020 an die höheren Kosten anpassen können. Dann hätte sie die Kohle schon. Hat sie aber verpennt, also muss sie warten.
Sie kann dir nicht nachträglich Kosten in geschätzer Höhe in Rechnung stellen.

Die geforderte Summe sollte ja bekannt sein. Sie soll dir die Kaution abzüglich Ihrer Forderung umgehend ausbezahlen und sich schriftlich verpflichten dir die Nebenkostenabrechnung für 2020 im ersten Quartal 2021 zukommen zu lassen.
 
h00bi schrieb:
und sich schriftlich verpflichten dir die Nebenkostenabrechnung für 2020 im ersten Quartal 2021 zukommen zu lassen.

Das wird nicht möglich sein, denn die Ablesedienste wie Brunata oder Techem lesen für gesamte Jahre ab und erstellen dann die Rechnungen.
Die erhalten die Vermieter idR am Ende des dem Abrechnungsjahres folgenden Jahres.
Auch der Vermieter wird die Nebenkostenabrechnung halt erst Ende 2021 vorliegen haben.

Das ist eben auch der Grund, warum man häufig so lange auf seine Kaution warten muss, wenn man denn unbedingt am Anfang eines Jahres die Wohnung wechselt.
Ausnahme: man hat ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter und einigt sich freundlich auf eine vorzeitige Auszahlung und klärt den Umgang mit noch ausstehenden Forderungen.

Übrigens ....
Stichwort Untermieter
Da sollte das Thema Nebenkostenabrechnung doch weitestgehend egal sein, denn der Mieter steht dem Vermieter gegenüber in der Schuld. Nicht der Untermieter.
Untermieter und Mieter haben ein eigenes Mietverhältnis.
Schon mal mit dem eigentlichen Mieter gesprochen?
 
Man kann als Mieter jederzeit anbieten, eine vorläufige Ablesung etc. zu bezahlen. Dann kommen die Dienste auch unter dem Jahr.
 
Idon schrieb:
Man kann als Mieter jederzeit anbieten, eine vorläufige Ablesung etc. zu bezahlen. Dann kommen die Dienste auch unter dem Jahr.

Das sollte man das als Vermieter auch bei einem zwischenjährigen Auszug tun.
Nur die Abrechnung kommt trotzdem erst am Ende des kompletten Abrechnungsjahres.,
 
Also bei unseren Wohnungen können wir Zwischenabrechnungen erstellen lassen? Ist das eventuell Anbieterabhängig? Kostet halt Geld. Ich als Vermieter trage das nicht. :)
 
Idon schrieb:
Kostet halt Geld. Ich als Vermieter trage das nicht. :)

Eine komplette Abrechnung unterjährig erstellen zu lassen, wird nur vermutlich nicht gerade wenig Geld kosten.
Klar, dass Du das den Mieter bezahlen lässt.
Nur welcher Mieter macht das freiwillig, wenn er/sie gar keine Nachzahlung zu erwarten hat? ;)
 
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Keine Ahnung, ich biete ja nur an. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht soll der entscheiden, der das möchte und bezahlen muss. :D
 
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