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Fleet Admiral
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gamerback schrieb:Ich habe als Untermieter von 01.07.2019 bis 30.04.2020 in der Wohnung gewohnt. Jetzt möchte meine alte Vermieterin die Nachzahlung auch für das Jahr 2020, auch ohne Abrechnung
Sie hätte die Abrechnung auch einfach früher machen können, z.B. im Januar und deine Nebenkostenzahlung für 2020 an die höheren Kosten anpassen können. Dann hätte sie die Kohle schon. Hat sie aber verpennt, also muss sie warten.
Sie kann dir nicht nachträglich Kosten in geschätzer Höhe in Rechnung stellen.
Die geforderte Summe sollte ja bekannt sein. Sie soll dir die Kaution abzüglich Ihrer Forderung umgehend ausbezahlen und sich schriftlich verpflichten dir die Nebenkostenabrechnung für 2020 im ersten Quartal 2021 zukommen zu lassen.