badfallenangel
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2010
- Beiträge
- 776
@CB: Ich bitte euch, wenn ihr schon Urteile mit News segnet, dann gebt das Aktenzeichen an. Damit kann jeder sich nochmals selbst ein Bild machen / Fachpublikum was Sinnvolles beitragen!
Az. für die beiden Klagen: I ZR 3/14 und I ZR 174/14 (Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht).
Klar ist bisher nur eins: Der BGH hat trotz seiner unendlichen Weisheit keinen blassen Schimmer von Technik. Oder Internet. DNS Sperren keine Absage zu erteilen ist ein kapitaler Fehler. Es ist schon so schwer genug vielen Richtern zu erklären, warum eine Firewall nicht eine einzelne E-Mail blockt ... Oo. Aber das ist ein anderes Thema. DNS und die Sperrung auf IPv4 Level zu erklären dürfte bei vielen Unmöglich werden.
Einziger Lichtblick: es ist die GEMA. Und die hat es ebenso wenig drauf. Bei Goldesel haben sich deren Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße darin erschöpft festzustellen, dass man auf der Seite Goldesel den Inhaber der Seite nicht ausfindig machen konnte. Mein Kommentar dazu: Ach echt? Kopf -> Tastatur. Immerhin hat der BGH festgestellt, dass das nicht das Ende der Möglichkeiten gewesen sein kann.
Im Klartext: DNS Sperren werden grundsätzlich möglich sein (ultima ratio). Davor muss die GEMA aber erst mal darlegen, dass ihr keine andere Möglichkeit zugemutet werden kann oder Erfolg verspricht. Sprich: Erst einmal wird nochmal über alle Instanzen geprügelt werden, was denn nun als erschöpfende zumutbare Maßnahme gewertet wird.
Wir dürfen gespannt sein.
Az. für die beiden Klagen: I ZR 3/14 und I ZR 174/14 (Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht).
Klar ist bisher nur eins: Der BGH hat trotz seiner unendlichen Weisheit keinen blassen Schimmer von Technik. Oder Internet. DNS Sperren keine Absage zu erteilen ist ein kapitaler Fehler. Es ist schon so schwer genug vielen Richtern zu erklären, warum eine Firewall nicht eine einzelne E-Mail blockt ... Oo. Aber das ist ein anderes Thema. DNS und die Sperrung auf IPv4 Level zu erklären dürfte bei vielen Unmöglich werden.
Einziger Lichtblick: es ist die GEMA. Und die hat es ebenso wenig drauf. Bei Goldesel haben sich deren Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße darin erschöpft festzustellen, dass man auf der Seite Goldesel den Inhaber der Seite nicht ausfindig machen konnte. Mein Kommentar dazu: Ach echt? Kopf -> Tastatur. Immerhin hat der BGH festgestellt, dass das nicht das Ende der Möglichkeiten gewesen sein kann.
Im Klartext: DNS Sperren werden grundsätzlich möglich sein (ultima ratio). Davor muss die GEMA aber erst mal darlegen, dass ihr keine andere Möglichkeit zugemutet werden kann oder Erfolg verspricht. Sprich: Erst einmal wird nochmal über alle Instanzen geprügelt werden, was denn nun als erschöpfende zumutbare Maßnahme gewertet wird.
Wir dürfen gespannt sein.
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