News Netzsperren: BGH sieht Website-Sperrung als letztes Mittel

@CB: Ich bitte euch, wenn ihr schon Urteile mit News segnet, dann gebt das Aktenzeichen an. Damit kann jeder sich nochmals selbst ein Bild machen / Fachpublikum was Sinnvolles beitragen!

Az. für die beiden Klagen: I ZR 3/14 und I ZR 174/14 (Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht).

Klar ist bisher nur eins: Der BGH hat trotz seiner unendlichen Weisheit keinen blassen Schimmer von Technik. Oder Internet. DNS Sperren keine Absage zu erteilen ist ein kapitaler Fehler. Es ist schon so schwer genug vielen Richtern zu erklären, warum eine Firewall nicht eine einzelne E-Mail blockt ... Oo. Aber das ist ein anderes Thema. DNS und die Sperrung auf IPv4 Level zu erklären dürfte bei vielen Unmöglich werden.

Einziger Lichtblick: es ist die GEMA. Und die hat es ebenso wenig drauf. Bei Goldesel haben sich deren Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße darin erschöpft festzustellen, dass man auf der Seite Goldesel den Inhaber der Seite nicht ausfindig machen konnte. Mein Kommentar dazu: Ach echt? Kopf -> Tastatur. Immerhin hat der BGH festgestellt, dass das nicht das Ende der Möglichkeiten gewesen sein kann.

Im Klartext: DNS Sperren werden grundsätzlich möglich sein (ultima ratio). Davor muss die GEMA aber erst mal darlegen, dass ihr keine andere Möglichkeit zugemutet werden kann oder Erfolg verspricht. Sprich: Erst einmal wird nochmal über alle Instanzen geprügelt werden, was denn nun als erschöpfende zumutbare Maßnahme gewertet wird.

Wir dürfen gespannt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich das richtig, dass es dann der Rechtsabteilung des Providers obliegt, zu überprüfen, ob der Antragssteller der Netzsperre einen hinreichend großen aktiven Aufwand auf anderem Wege betrieben hat, oder wird das in jedem Falle über eine gerichtliche Instanz geregelt? Gibt es da einen durch das BGH festgelegten Katalog an zumutbaren Maßnahmen? Wer überprüft dann, ob die Provider gegenüber den Rechteinhabern die Einforderung dieser Maßnahmen einhält?
 
Christock schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass es dann der Rechtsabteilung des Providers obliegt, zu überprüfen, ob der Antragssteller der Netzsperre einen hinreichend großen aktiven Aufwand auf anderem Wege betrieben hat, oder wird das in jedem Falle über eine gerichtliche Instanz geregelt?

Ich gehe davon aus, dass die Gema an die Provider herantreten und die Sperrungen fordern wird. Wie das jeder andere Private/Verein/Unternehmen auch kann. Daraufhin wird sich der Provider (eigene Rechtsabteilung / externe Kanzlei) mit dem Einzelfall auseinandersetzen müssen. Vor dem Hintergrund, dass eine Sperrung einer IP Adresse evtl. empfindliche Schadenersatzforderungen sowie Unterlassungsansprüche (=Kosten) nach sich ziehen kann (stell dir mal vor, du sperrst mit einer IP auch gleich 10 legale Internetshops mit, was da am Tag für Umsatzeinbußen blühen), gehe ich davon aus, dass die Provider sowohl hinsichtlich der Maßnahmen als auch der jeweiligen Einzelfallkonstellationen zunächst durch die Instanzen prügeln werden. Gerade vor dem Hintergrund des Umfangs einer DNS-Sperrung stellt sich doch die Frage, welche Kollateralschäden sind hinzunehmen?

Ob der BGH einen "abschließenden Katalog" von Maßnahmen in den Urteilen veröffentlicht, werden wir noch sehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass das nicht der Fall sein wird, da es für die Fälle, soweit ich das überblicken kann, nicht ankommt. Der Maßstab ist hoch angesetzt. Der BGH hat lt. Pressemitteilung jedenfalls mitgeteilt, was nicht reicht:

"Mit der Feststellung, dass die Adressen des Betreibers der Internetseite und des Host-Providers falsch waren, durfte sich die Klägerin nicht zufriedengeben, sondern hätte weitere zumutbare Nachforschungen unternehmen müssen. "

"Im Verfahren I ZR 174/14 ist die Klage abgewiesen worden, weil die Klägerinnen nicht gegen den Betreiber der Webseiten mit der Bezeichnung "goldesel" vorgegangen sind. Dessen Inanspruchnahme ist unterblieben, weil dem Vortrag der Klägerinnen zufolge dem Webauftritt die Identität des Betreibers nicht entnommen werden konnte. Die Klägerinnen haben nicht vorgetragen, weitere zumutbare Maßnahmen zur Aufdeckung der Identität des Betreibers der Internetseiten unternommen zu haben."

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=72928&pos=0&anz=195
 
Netzsperren wird es aus einem Grund nicht geben:
Dann würden sich ja die Abmahnanwälte selbst das Geschäft kaputtmachen.
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Provider nun da sehr einfach Sperren. Ich mein wenn das passiert. Dann hat das Auswirkungen auf ihre Kunden.

Da wird schon eine genaue Abwägung stattfinden. Ich frage mich was passiert wenn die Firma meint man hat alles versucht und die Telekom zb sagt Nö. Ist dann ein Patt eingetreten?
Ergänzung ()

Joshua2go schrieb:
Nee, du irrst dich. Natürlich machen wir alle (ich meine wirklich alle ;) ) private legale Kopien!!! (war Sarkasmus :) ) Ist ja auch nirgends ein ein sinnloser Kopierschutz drauf, den ich auch noch mitbezahlen muss. Warum kann für Musik 70 Jahre lang abgezockt werden? Müssen die und Ihre Erben alle Millionär auf meine Kosten werden? Wenn ich meine Arbeit mache wird die bezahlt und gut ist. Da kann ich auch nicht 70 Jahre später die Hand aufhalten.

Ich kann dir leider nicht folgen. Fast alle CDs sind ohne Schutz nur als Beispiel. Alle Schallplatten auch. Es gibt vieles was Du nutzen kannst. Auch wenn Du dem vielleicht keinen Wert beimisst.

Zu dem anderen kann ich dir auch nicht folgen. Abgezockt?
Wenn ich etwas erstelle zb Komponiere. Ist das mein Geistiges Eigentum. Da gibt es für mich gar nix zu Diskutieren. Und wenn ich dir was zum Kauf anbiete oder als Leihgabe kann ich die Konditionen festlegen. Du hast die Wahl es anzunehmen oder nicht.

Die Vorstellung ein immaterielles gut sei Volkseigentum finde ich absurd.

Letztendlich kommt es aber auch nicht auf deine Meinung an. Es gibt Gesetze die hat man einzuhalten. Und wer Sie laufend bricht ist ein Verbrecher. Da gibt es auch nix zu Diskutieren. Und der Staat muss da reagieren. Nur eine Frage der Zeit. Würde ein Staat den Rechtsbrüchen immer nur zusehen. Wäre es auch kein Rechtsstaat mehr. Sondern Anarchie.

Das Netz darf kein Rechtsfreier Raum sein. Das es lange einer war. Spielt da keine Rolle. War klar das es irgendwann Regelungen geben wird.
 
Da wird schon eine genaue Abwägung stattfinden. Ich frage mich was passiert wenn die Firma meint man hat alles versucht und die Telekom zb sagt Nö. Ist dann ein Patt eingetreten?
Nein, dann muß die GEMA vor Gericht gegen die T-Com klagen.

Wenn ich etwas erstelle zb Komponiere. Ist das mein Geistiges Eigentum. Da gibt es für mich gar nix zu Diskutieren. Und wenn ich dir was zum Kauf anbiete oder als Leihgabe kann ich die Konditionen festlegen. Du hast die Wahl es anzunehmen oder nicht.
Stell Dir mal vor Du kaufst und Golf und bezahlst den auch gleich.
Nach 3 Monaten willst Du damit nach Holland fahren.
Nun kommt VW und knöpft Dir dafür extra Kohle ab.
Für die Nutzung eine Kindersitzes, oder Anhängers wollen die dann auch noch zusätzlich Kohle usw usw.

Die GEMA wäre da dann z.B das Autohaus, bei dem Du den Golf gekauft hast.
Die verlangen für die Fahrt nach Holland, den Kindersitz usw auch wieder Geld bzw kassieren für VW das Geld, leiten aber nur einen Bruchteil an VW weiter. Der großteil "verschwindet" in "Verwaltungskosten".

aber egal

Wie gesagt die GEMA muß in jedem Einzelfall darlegen was sie getan hat, um die "Rechtsverletzung" zu unterbinden.
 
Stell Dir mal vor Du kaufst und Golf und bezahlst den auch gleich.

Sorry ich verstehe dich leider immer noch nicht. Wo ist das denn der Fall.

Du kaufst zb bei einer Bluray ein Nutzungsrecht. Kein Vervielfältigungsrecht. Um beim Auto zu bleiben Du hast ja auch kein Recht dann die Autos nach zubauen wenn Du eines Kaufst.

Es ist zwar nicht erlaubt nun eine Kopie zu ziehen von der BR für deinen Player aber kismet wo kein Kläger da kein Richter. Das ist in der tat eine bescheuerte Gesetz Gebung.

Die Urhebergebühren auf Medien und Geräte decken nur Legale Privatkopien ab. Haben mit Raupkopien rein gar nix zu tun.

Das die Gema manchmal komische Vorstellungen hat wann etwas Öffentliche Aufführung ist ok. Da gebe ich dir recht.

Ach ja Danke für den Hinweis mit der Klage.
 
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