Palomino
Captain
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Bogeyman schrieb:Kannst du mir mal erklären was ein Hassbeitrag ist? Per Definition ist Hass starke Abneigung gegenüber etwas.
Also man darf hassen aber nicht zu sehr? Oder darf man gar nicht hassen? Oder geht es um ablehnen? Wie stark darf ich IS oder Hitler ablehnen oder hassen?
Also Hitler nich mögen ist okay, aber hassen wäre nicht ok? Wenn ich sage ich hasse den IS, so sollte so ein Statement also deinen Worten nach gelöscht werden?
Was ist mit Terroranschlägen? Wie stark darf ich diese ablehnen? Moderate Abneigung ist noch ok? Ab wann wird es kritisch?
Sowas komplexes soll jetzt ein Unternehmen entscheiden? Selbst verschiedene Richter bewerten nicht immer gleich..
Der Begriff Hassbeiträge ist genau so schwachsinnig wie seinerzeit die Killerspiele. Desegen habe ich ihn auch in Anführungszeichen gesetzt, er wird aber in den Medien ständig verwendet.
Du darfst Deine Meinungen, Ansichten und Auffassungen soweit ausleben, wie es durch Gesetze gedeckt ist. Und in Deutschland ist sehr viel möglich. Dann gibt es auch eine Grauzone und es gibt Kommentare die ganz eindeutig gegen Gesetze verstoßen.
Du darfst nicht vergessen, dass durch das Internet die ganze Welt erreicht wird und es in der Auswirkung der Meinungsäußerung so gut wie keine Grenzen mehr gibt. Und das kann und wird ausgenutzt, besonders durch extremistische Gruppen. Ein Kommentar bei Facebook ist mehr oder weniger öffentlich. Der Stammtisch ist heute die ganze Welt.
Wenn jemand der Meinung ist, alle Flüchtlinge gehören ausgewiesen weil das kein deutsches Problem ist, halte ich es objektiv für eine rechtlich gedeckte Meinungsäußerung.
Wenn jemand meint, man könnte die Flüchtlingskrise dadurch lösen, bestimmte Lager wieder in Betrieb zu nehmen, ist das für mich nicht mehr tolerierbar. Und viele der strafbaren Inhalte kommen aus ausländischen Quellen, wo der Ersteller für die deutsche Justiz nicht greifbar ist.
Und hier darf sich ein Unternehmen wie FB, dass Milliarden verdient sich nicht einfach so aus seiner Verantwortung stehlen. zumal sie nicht aktiv nach Verstößen suchen müssen, sondern diese gemeldet bekommen und dann prüfen dürfen. Die werden sich gut ausgebildete und qualifizierte Anwälte leisten können um die gemeldeten Kommentare prüfen zu lassen. Als Betreiber hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und die möglichen Strafen kommen auch erst dann zum Tragen, wenn systematisch gegen das Gesetz verstoßen wird. Also kann sich FB darauf beschränken, die ganz eindeutigen Kommentare zu löschen und aus dem Bereich der Grauzone einen kritischen Maßstab pro Meinungsäußerung zu wählen.
Bogeyman schrieb:Was wäre das laut dir? Also du findest es besser wenn ein Kommentar wie "ich hasse Schwarze" aus dem Netz verschwindet schnell und dafür bist du aber bereit ein ordentliches Stück der Meinungsfreiheit aufzugeben?
Wie schon gesagt, es hängt davon ab, ob die Aussage im Einklang mit dem geltenden Recht ist.