Neue CPU: Heatspreader hat kleine Erhebungen

compujack

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Hi,

ich habe mir einen Intel Xeon E3 1231-V3 zugelegt. Noch ist die CPU nicht ausgepackt, aber schon im Sichtfenster sieht man deutlich, dass die Metallplatte (Heatspreader), auf welcher der CPU-Kühler aufliegen wird, zwei kleine Pickelchen/Erhebungen hat.
Auf einer ist ein kleiner Riss zu erkennen - aber wirklich nur sehr winzig und punktuell.

Da natürlich Unebenheiten die Kühlleistung beeinträchtigen könnten, wollte ich hier im Forum eure Meinung dazu hören. Sollte ich die CPU lieber zurückschicken oder ist so ein kleiner Verarbeitungsfehler bei der Wärmeleitplatte nicht wirklich von Belang?


Grüße


CompuJack
 
Das ein Heatspreader in kleinem Rahmen uneben sein kann, ist völlig normal. Das war/ist auch ein Grund warum manche als Alternative zum Köpfen/Entfernen des Heatspreaders ihn eben schleifen, wodurch man auch einige Unebenheiten erkennen kann.

Für den normalen Gebrauch ist so etwas aber völlig unerheblich, sollte u.a. durch den Anpressdruck des CPU Kühlers ausgeglichen werden. Risse wären mir allerdings neu. Magst du vielleicht ein Foto machen? Ist die Verpackung noch versiegelt (Boxed)?
 
Bild!?
 
Die Packung ist noch komplett versiegelt - vielleicht ist es auch nur eine Macke in der Plastikverkleidung - glaube aber eher nicht.
Wollte ihn daher nicht schnell auspacken, weil ungeöffnet ein Umstauch in der Regel kein Problem macht. Ein Photo reich ich gleich nach.

Zum Bild: Den zweiten Hubbel sieht man auf den Bildern leider garnicht, den ersten habe ich mit dem Pfeil kenntlich gemacht. Meine persönliche Neigung ist folgende: Cpu einbauen und Temperatur messen. Die CPU anfürsich hat ja technisch nichts mit dem Spreader zu tun und ist höchstwarscheinlich unversehrt. Der schwer zu erkennende schwarze Strich auf dem untern Bild ist die Einkerbung an entsprechender Stelle.
 

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Bist du dir sicher, dass die Verpackung ungeöffnet ist? mW kann die CPU gar nicht so (von alleine) verrutschen wie auf dem Bild zu sehen...
 
Die Packung ist immer noch versiegelt. Die CPU guckt zu 3/4 in das Sichtfesnter vor, habe mir dabei nichts gedacht, wirkt auch nicht verdächtig auf mich. Auf beliebigen i7-Unboxvideos auf YT ist der Prozessor genauso platziert. Von daher halte ich das für kein Indiz, dass es evtl keine Neuware sei oder ausgepackt wurde.
 
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Ich würde sie umtauschen. Solltest von einem seriösen Händler sofort Ersatz bekommen. Hast du deine CPU online bestellt? Dann tritt das Fernabsatzgesetzt in Kraft insofern du als Privatperson (und damit geschützt durch den Konsumentenschutz) gekauft hast. Das garantiert dir eine Rückgabefrist ab Erhalt der Ware von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
Wenn du dir schon eine schöne > € 260.- CPU zulegst, dann auch eine ohne Makel. Sollte es jemals zu Problemen kommen, bereust du sonst noch sie behalten zu haben.
 
Oder du nimmst dir ein Schleifpapier mit ner Körnung 360 400 und schleifst das ab! Eine raue oberflache hat eh merh fläche als eine glatte! Also ist die wärmeanfuhr durch die Wärmeleitpaste eh höher! Ausser das dingen ist neu gekauft dann zurück damit! Man kauft ja auch keinen Neuwagen der ne Beule im Lack hat!:-)
 
Es gibt auch Methoden die Siegel zu umgehen bzw. so zu brechen, dass man es nicht sieht...

Wenn du den Xeon online bestellt hast und auf Nummer sicher gehen willst, nutze doch dein Widerrufsrecht (ggf. mit dem Verweis auf die komische Oberfläche und dem Verdacht, dass die Packung bereits geöffnet war). Leider gibt es Online-Händler die Retouren/Gebrauchtware im guten Zustand als neu&ungeöffnet (A-Ware) nochmal verkaufen...
 
Vergesst nicht, dass sich auch ein Riss auf dem Heatspreader befindet! Das impliziert eine schlechte Lagerung, Transportschäden, B-Ware oder eben auch einen Produktionsfehler. Wie bereits Viper1982 gesagt hat:
Viper1982 schrieb:
[...]Man kauft ja auch keinen Neuwagen der ne Beule im Lack hat!
Nutze deine Rechte als Konsument und hol dir einen Neuen. So bist du auf der sicheren Seite.
 
Prinzipiell vertrete ich diese Ansicht auch, wenn es aber eben nur optische Macken sind, bin ich eher praktisch veranlagt und kann darüber hinwegsehen. Ein neues Gehäuse hatte auch zwei leichte Dellen, beinträchtigt aber nicht die Funktion und kann damit leben - zumal es auch ein Low-Cost-Produkt war. Ich mache mir darübe nun erstmal Gedanken. Die CPU wurde online bestellt und ist leider schon bezahlt :).
 
Ich würde dir auch empfehlen den zurück zu schicken. Kann ja nicht sein das man so etwas als neu kauft, das kann ja schließlich auch die Kühlleistung beeinträchtigen.
 
compujack schrieb:
[...] Die CPU wurde online bestellt und ist leider schon bezahlt :).

Darüber brauchst du dir garkeine Gedanken zu machen. Der Shop ist verpflichtet dir innerhalb der genannten Frist den Kaufpreis innerhalb einer festgelegten Zeit (diese liegt normalerweise ebenfalls bei 14 Tagen) zurück zu erstatten. So kannst du auch Händler wechseln, solltest du mit etwas unzufrieden gewesen sein.
 
Wenn du sicher bist, dass es nicht doch das Plastik ist, tausche sie besser um (Nachlieferung). Sicher ist sicher.

Nekrash schrieb:
Hast du deine CPU online bestellt? Dann tritt das Fernabsatzgesetzt in Kraft insofern du als Privatperson (und damit geschützt durch den Konsumentenschutz) gekauft hast. Das garantiert dir eine Rückgabefrist ab Erhalt der Ware von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
Vielleicht in Österreich, aber hier in der BRD nicht (mehr).
 
Wieso? Zwar gab es das Fernabgesetz nur on 2000 bis 2002, aber entsprechende Teile sind doch noch immer Bestandteil des BGB (§355/§356). Lediglich die Rücksendekosten können nach den Urteil aus dem letzten Jahr dem Verbraucher/Kunden auferlegt werden - oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?
 
Ja, stimmt schon, es gibt kein Fernabsatzgesetz und seit Juni 2014 auch kein mögliches Rückgaberecht. Bei einem wirksamen Widerruf könnten die Rücksendekosten vom Verbraucher zu tragen sein.
 
Naja, dann kommt es erstmal auf die AGB an. Falls diesen einen Widerruf ausschließen, könnte man immer noch die Gewährleistung in Ansprcuh nehmen (neuer, unbeschädigter Artikel).
 
Also durch die Erhebung würde sich der Heatspreader durch den Kühler auf Dauer etwas unvorteilhaft verbiegen und sich auf Dauer vom Chip ablösen (leicht übertrieben), der Kühler würde dazu beim Kühlen nicht bündig aufliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
powerfx schrieb:
Ja, stimmt schon, es gibt kein Fernabsatzgesetz und seit Juni 2014 auch kein mögliches Rückgaberecht. Bei einem wirksamen Widerruf könnten die Rücksendekosten vom Verbraucher zu tragen sein.

Danke für die Aufklärung.
Einen Garantieanspruch wird dennoch problemlos gültig gemacht.
 
Habe mich entschlossen die CPU zurückzuschicken. Werde das gleich morgen erledigen.
 
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