scooter010
Commander
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 2.809
Wenn ich mich recht erinnere, hatte die Änderung am KiPo Gesetz zur Folge, dass z.B. Eltern, die wegen Beweissicherung mit der KiPo über ihre Kinder zur Polizei gehen, zukünftig "verknackt" werden wegen Besitz KiPo. Gleiches gilt natürlich auch für Sozialarbeiter oder Freunde des Opfers.
Vor der Änderung konnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Besitz KiPo einstellen. Nun ist es mindestens 2 Jahre, es muss immer zu einer Verhandlung kommen.
Gleiches gilt auch für das ungewollte Empfangen von KiPo in Chatgruppen. Auch wenn man die Inhalte sofort löscht, die Polizei ermittelt alle Chatteilnehmer und es gibt zwangsläufig ein Gerichtsverfahren, da die Staatsanwaltschaft nicht mehr einstellen darf. Man besaß ja KiPo, ob unaufgefordert oder nicht ist egal, der Besitz ist strafbar, nicht die Aneignung.
In beiden Fällen wird man zwar wahrscheinlich frei gesprochen, aber früher konnten die Staatsanwaltshaft Gerichte und Opfer von der zusätzlichen Belastung durch das Verfahren befreien. Heute müssen die Eltern, die die MisshNdlung ihres Kindes entdeckt und angezeigt haben, dadurch vielleicht einen KiPo-Ring ausgehoben haben, dann der Tortur und dem Stress eines Gerichtsverfahren aussetzen, obwohl man sich lieber um sein wahrscheinlich traumatisiertes Kind kümmern sollte.
Das ist die Folge, wenn reißerisch nach härteren Srafen geschriehen wird.
Versteht mich nicht falsch: Wer KiPo "konsumiert" oder gar anfertigt gehört lange weg gesperrt. Aber wer zu obigen Beispielen gehört, der muss IMHO keinem Verfahren ausgesetzt werden.
Edit: Jugendliche zwischen 14 und 18, welche sich gegenseitig freiwillig Nacktbilder schicken oder freiwillig von sich beim Akt Aufnahmen anfertigen (nur zur eigenen Verwendung) machen sich ja auch strafbar. Früher hätte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Heute muss das vielleicht 15-jährige Paar vor Gericht. Das schädigt bestimmt auch gut...
Vor der Änderung konnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Besitz KiPo einstellen. Nun ist es mindestens 2 Jahre, es muss immer zu einer Verhandlung kommen.
Gleiches gilt auch für das ungewollte Empfangen von KiPo in Chatgruppen. Auch wenn man die Inhalte sofort löscht, die Polizei ermittelt alle Chatteilnehmer und es gibt zwangsläufig ein Gerichtsverfahren, da die Staatsanwaltschaft nicht mehr einstellen darf. Man besaß ja KiPo, ob unaufgefordert oder nicht ist egal, der Besitz ist strafbar, nicht die Aneignung.
In beiden Fällen wird man zwar wahrscheinlich frei gesprochen, aber früher konnten die Staatsanwaltshaft Gerichte und Opfer von der zusätzlichen Belastung durch das Verfahren befreien. Heute müssen die Eltern, die die MisshNdlung ihres Kindes entdeckt und angezeigt haben, dadurch vielleicht einen KiPo-Ring ausgehoben haben, dann der Tortur und dem Stress eines Gerichtsverfahren aussetzen, obwohl man sich lieber um sein wahrscheinlich traumatisiertes Kind kümmern sollte.
Das ist die Folge, wenn reißerisch nach härteren Srafen geschriehen wird.
Versteht mich nicht falsch: Wer KiPo "konsumiert" oder gar anfertigt gehört lange weg gesperrt. Aber wer zu obigen Beispielen gehört, der muss IMHO keinem Verfahren ausgesetzt werden.
Edit: Jugendliche zwischen 14 und 18, welche sich gegenseitig freiwillig Nacktbilder schicken oder freiwillig von sich beim Akt Aufnahmen anfertigen (nur zur eigenen Verwendung) machen sich ja auch strafbar. Früher hätte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Heute muss das vielleicht 15-jährige Paar vor Gericht. Das schädigt bestimmt auch gut...
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