News Neuer Kopierschutz für E-Books

Heretic Novalis schrieb:
@die billiger-fraktion
http://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung

doet müsste angesetzt werden. aber stammtischparolen rumplärren ist einfacher als sich erstmal über die hintergründe zu informieren...
Die Buchpreisbindung bedeutet, dass alle Händler die vom Verlag vorgegebenen Preise einhalten müssen. Der Preis für eBooks wird gesondert festgesetzt. Sie müssten also nicht so teuer sein.
Fiele die Preisbindung weg, gäbe es zwar einen kleinen Spielraum für Händler, aber wie groß sind deren Margen denn?
 
@Klassikfan: Du zitierst einen Text, der von Checksummen spricht. Auf diese bin ich eingegangen. Diese könnten sehr wohl verhindern, dass es wie ein Original aussieht...
Im Text war im Übrigen auch von "unsichtbaren" Merkmalen die Rede.

Und unter "Original" verstehe ich eine Form einer Datei, die von einer Datei, die vom Anbieter kommt, nicht zu unterscheiden wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rob83 schrieb:
Wie lange braucht dann ein I7 CPU um 2 Ebooks zu vergleichen, die Unterschiede zu finden und diese zu homogenisieren? 20 Sekunden?

haha :D da spielst du wohl eher auf einen pentium 1 an ;-) es sei denn du meinst als buch das datenlagerinhaltsverzeichnis der nsa, da stimmen die 20 Sekunden vl doch. Ein Herr der ringe buch sollte von nen i7-4xxx in unter ner sekunde laufen. Aber abgesehn von dem falschen vergleich bin ich ganz deiner Meinung.
 
Suxxess schrieb:
Kommt drauf an wie Umfangreich diese Invidualisierungen wären.
Wenn sie bei jedem Exemplar unterschiedliche Änderungen vornehmen und nicht die selben Wörter austauschen. Dann könnte das Ganze schon umfangreicher werden.

Und auch wenn man die geänderten Passagen findet, dann weiß man ja nicht genau welche Passagen nun genau geändert wurden in dem jeweiligen Exemplar. Auch wenn ich 10 gleiche Bücher hätte und jedes würde sich woanders von den anderen Büchern unterscheiden. Dann müsste man eine Gegensoftware entwickeln die man dann mit x Buchversionen versorgt, die dann alle unterschiedlichen Textpassagen automatisch umschreibt.

Denn wenn man nur einige Passagen umschreibt und nicht alle dann könnten die nicht geänderten Passagen gegebenenfalls ausreichend sein um das Exemplar trotzdem zu indentifizieren. Ich denke gerade an eine CRC Funktion. ( Auch wenn einige Daten fehlerhaft sind kann man aus den noch vorhandenen Daten die veränderten Daten wiederherstellen )

Mhmm, mal angenommen die schreiben Verlaufsland, Verkaufsdatum, Verkaufsladen, Käuferadresse da rein, bräuchte man blos zwei exemplare aus einem verschiedenen Land.

Zu der sache von wegen "Wenn nicht alles geändert wurde kann man aus dem resten den Käufer zurück verfolgen", wenn die übrig bleibenden Teile identisch sind, kann man es nicht definitiv auf eine Person zurück verfolgen ;)

Also kann sich der Kopierschutz ganz leicht aushelben indem man 2-3 Werke hat, diese Vergleicht, und alle differenzierten stellen von Hand umschreibt in eine neue version. Rückverfolgung auf eines der 2 Werke wohl vermutlich nicht mehr möglich ;)
 
Was arbeiten denn da für Vollpfosten?
Die Idee gab es doch schon 2007 für Audioinhalte und die ist dann letztendlich in der Planungsphase beim Thema "Datenschutz" gescheitert. Die Rückverfolgung und Anklage stellt in vielen Ländern (insbesondere in der BRD) ein praktisch unmögliches Unterfangen dar und daran hat sich nach meinem Wissensstand auch "noch" nichts geändert. Der psychologische Faktor ist mittlerweile ebenfalls zu vernachlässigen; wir leben ja nicht mehr in den 90ern.

Erinnert mich irgendwie an die Grünschnäbel an der Uni, die mit vermeintlich "genialen" Ideen um die Ecke kommen, die deshalb nur genial erscheinen, weil die Studis mal wieder nicht ordentlich gelernt oder recherchiert haben.
Kurz: Die meisten Ideen gab es schon. Man muss nur herausfinden, warum einige von ihnen nicht erfolgreich waren und ob bzw. wie es heute anders laufen könnte.

P.S.: Nach den öffentlichen Quellen müsst ihr mich nicht fragen, die gibt es nicht. Das FI sollte es hingegen wissen.
 
Rob83 schrieb:
Wie lange braucht dann ein I7 CPU um 2 Ebooks zu vergleichen, die Unterschiede zu finden und diese zu homogenisieren? 20 Sekunden?

Wegen genau dieser Ingenieurs-Überlegenheitsgefühle ist einst die "Enigma" geknackt worden. Man hielt sie nach menschlichem Ermessen für auf Ewigkeiten unknackbar und übersah die systematischen Fehler. Nun, Menschen hätten sie tatsächlich auch heute noch nicht geknackt. Maschinen schafften es damals aber auch schon....
 
1668mib schrieb:
Und unter "Original" verstehe ich eine Form einer Datei, die von einer Datei, die vom Anbieter kommt, nicht zu unterscheiden wäre.
Jetzt stellt sich die Frage nach dem, was eigentlich das Original ist: Das vom Autor oder das vom Anbieter?

Wir bekommen üblicherweise die Version vom Anbieter zu lesen. Die vom Autor sieht nur ein Korrekturleser, der Agent und einer oder zwei vom Verlag.

Jeppo schrieb:
Die Rückverfolgung und Anklage stellt in vielen Ländern (insbesondere in der BRD) ein praktisch unmögliches Unterfangen dar und daran hat sich nach meinem Wissensstand auch "noch" nichts geändert.
Deine Informationen sind veraltet. Heute strahlt zB jedes Kino "seine" Version eines Films aus. So will man herausfinden, welche Kinos scheinbar ohne Kontrolle das Abfilmen erlauben. Und ja, es gibt Wasserzeichen, die man selbst auf abgefilmten Material noch erkennen kann. Die sind speziell dafür ausgelegt.
 
Dann sterben auch endlich solche Stilmittel wie Alliterationen aus! Brauch ja auch kein Mensch, ist ja nicht so, dass diese bewusst verwendet werden.

Mal ein ganz anderer Einwurf:
E-Bücher werden doch so, wie viele andere digitale Medien in erster Linie durch File-Hoster verbreitet. Wie kann denn nun auf legalem Wege überprüft werden, um welche Version es sich hier handelt.
Da hilft ja eigentlich nur Downloaden und entpacken. Ist das nach gängigem recht überhaupt legal? (Ich darf ja auch keine Raubkopie ziehen, selbst wenn ich das Original besitze)
Weiterhin wurde vom BVG doch erst erlassen, dass Eltern die Kinder nicht überwachen müssen/können. Nun nimmt sich der kleine Fritz den Kindle vom Papa und lädt die .mobis hoch. Wer ist denn nun zu belangen? Der "Buch-Inhaber" und dieser im vollen Umfang?
Oder ich verliere meinen Kindle und der Finder knallt meine .Mobis auf Uploaded. Ruf ich dann bei Amazon an und lasse mein .mobis sperren?
Grundsätzlich ja ein netter Ansatz, nur ist er für mich als Verbraucher einfach zu unsicher.
Wenn ich jemandem ne CD leihe und er sie uploaded ist er schuld.
Wenn ich mein E-Buch verliere/verleihe und es sich auf uploaded wiederfindet, dann bin ich schuld?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so kommt. Und wenn, dann in abgewandelter Form.
 
1668mib schrieb:
Wieso sollte sich dein Buch bei der Sicherung ändern? oO

Naja, die Technik nennt sich ja Kopierschutz, und ich mache eine Sicherungskopie. Daher nehme ich mal an, dass sich bei egal welcher Kopie der Inhalt irgendwie ändert. Wie sollte man auch sonst illegale Kopien identifizieren wollen? Sollte ich da falsch denken, kläre mich bitte auf.

Siehe unten (nur dass ich meine Sicherungskopie nicht freiwillig ins Netz stelle):

freshprince2002 schrieb:
Ein Vertrieb verkauft Max ein eBook mit entsprechenden Markierungen, also speziell für sein Exemplar erstellten/geänderten Worten im Text. Damit ist sein eBook einzigartig.
Macht Max eine Kopie und stellt es ins Internet, kann man dann diese Kopie zurückverfolgen zu Max. Max ist dann am Arsch.
 
@Kopi80
Du unterliegst da einem Irrtum. Das ist kein Kopierschutz, es ist ein Wasserzeichenverfahren. Es soll gar keine Kopien unmöglich machen; es soll zu jeder Zeit eine Identifizierung und/oder Datenintegritätsprüfung ermöglichen.
Über die Identifizierung kann man den Ursprung herausfinden. In diesem Fall wäre der Ursprung du und der Anbieter.
Über die Integritätsprüfung kann man dann noch herausfinden, ob das eBook manipuliert wurde. Das wäre zB dann der Fall, wenn man versucht hat, das Wasserzeichen zu entfernen.

Das hier ist kein DRM-Verfahren, das in den meisten Fällen über irgendeine Art von Kopierschutz verfügt.
 
wie soll das die verbreitung illegaler kopien stoppen? klingt jetzt schon nach totgeburt.
 
wie soll das die verbreitung illegaler kopien stoppen? klingt jetzt schon nach totgeburt.

na würdest du dein gekauftes eBook kopieren und ins Netz stellen wenn eindeutig rückverfolgbar wäre wo es herkäme?
Und du somit mit voller Härte des Zivilrechts treffbar bist...
und du glaubst doch nicht ehrlich das die Ausrede: das muss jemand von meinem Rechner gestohlen haben und verbreitet zählen würde ... wie üblich im Rechststreit um Urheberrechstverletzung musst du deine Unschuld beweisen! Nicht die deine Schuld.


das Verfahren ist hier ja nur ne grobe Beschreibung das es auch DAUs verstehen ... die Details und vorallem die unsichtbaren Änderungen ... stehen da nirgends ... ausserdem wie manche hier auch schon bemerkten gibt es das bei Filmen und selbst Audiodateien schon lange ... nur ist es da aufgrund des Inhalts einfacher zu implementieren.

Mich wundert nur wo die das augegraben haben ... schliesslich wird das Wasserzeichenverfahren auch bei ebooks teilweise schon eingesetzt ( siehe entsprechende Untergrundforen) also was wollen die jetzt damit?
 
Zuletzt bearbeitet:
@luxus
ja in der theorie klingt das gut, aber dann müsste auch das jetzige system funktionieren, und das tut es scheinbar nicht.
 
Ich habe auch sehr viele Ebooks, seit Amazon täglich welche verschenkt. Was mich an Ebooks stört: man kann sie nicht verleihen, weiterverkaufen und verschenken ist auch nicht einfach. Also alles das, was man mit einem gedruckten Buch machen kann.
 
So könnte für den einen Leser an einer Stelle im Text „nicht hörbar“ stehen, ein anderer Leser würde an gleicher Position wiederum das Wort „still“ zu lesen bekommen.

Ok hier hört der Spaß für mich auf. Ka. was für Literatur die so lesen, aber ich will meinen Text so wie ihn der AUTOR geschrieben hat, und nicht wie DRM es für mich hinbiegt.

Das geht zu weit. Die Idee mag im ersten Moment clever klingen (macht eh keinen Unterschied, oder?), aber wer ein wenig etwas von Sprache als Stilmittel versteht kann nur dagegen sein. Autoren mühen sich oft Tage bis sie dich richtigen Worte gefunden haben nur damit DRM dann einfach mal dazwischengeht?!
 
Man sollte an Werken von Autoren nicht einfach rumfuschen, gerade wenn es um die Wortwahl geht. Ich hatte zwar vor mir ein Ebook zuzulegen, aber dann werde ich doch beim gedruckten Buch bleiben.

Vorallem kann dies ja auch zu Problemen führen, wenn man Sätze zitiert und diese dann als falsch angesehen werden, da der Lehrer/Professorin eine andere Version hat.

Aber kann schon witzige Sachen geben, z.B. bei Reimen:

vorher:
Peter und Paul
sitzen auf nem Gaul.
Da wird der Gaul ganz munter
und beide fallen runter.

nachher:
Paul und Peter
sitzen auf nem Pferd.
Da wird das Pferd ganz wach
und beide stürzen runter.

:p
 
Ich freu mich schon auf das ersgte Tool mit dem man die Bücher so manipulieren kann, dass bei der Verfolgung niemand dabei rauskommt weil genau dieses Buch nie verkauft wurde. :D

Das ist echt der dämlichste Kopierschutz überhaupt. Mal ganz davon abgesehen, dass der Inhalt absichtlich verfälscht wird. Von Verfälschung MUSS man reden wenn einzelne Wörter ausgetauscht werden, auch wenn sie den Kontext nicht verfälschen.
 
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