Bei gewerblichen Händlern trägt der Verkaufer das Risiko, dass die Ware mangelfrei beim Käufer ankommt. Der Fall mit dem Lüfter und der Delle ist definitv ein Mangel, bei dem im Zuge der Gewährleistung Nachbesserung verlangt werden kann.
Wenn du die Blende selbst tauschen kannst, dann würde ich bei MF nach einer neuen Blende frage, das ist vermutlich die schnellste und einfachste Lösung für beide Seiten. Sämtliche dadurch anfallende Kosten (neue Blende, Hin-/Rückversand) muss MF tragen/dir erstatten. Wenn du es nicht selbst machen willst, dann muss MF dafür sorgen, dass es jemand macht und die Kosten tragen. Dafür kann es aber sein, dass du den ganzen Computer zurück schicken musst.
Solange sie nicht nachweisen können, dass der Computer mangelfrei übergeben wurde (praktisch unmöglich), haben sie durch das Gewährleistungsrecht die ersten sechs Monate keine Chancen dir Nachbesserungen zu verwehren/in Rechnung zu stellen. Das solltest du denen nicht direkt um die Ohren hauen, aber für dich solltest du wissen, dass sie es vor Gericht deutlich schwerer haben werden.