DeusoftheWired schrieb:
Gibt es dazu eigentlich eine Übersicht, welches Land das schon eingeführt hat, welches es plant, welches es ablehnt?
Keine Ahnung, es steht dir frei dich im Internet danach zu erkundigen.
DeusoftheWired schrieb:
weil ich dem ganzen nicht folgen kann. Einerseits sagst du, die EU habe keine Macht, den Mitgliedstaaten eine Änderung ihres jeweiligen Personalausweises vorzuschreiben. Auf der anderen Seite nähmen alle Mitgliedstaaten Fingerabdrücke von sich aus in ihren Personalausweis auf
Willkommen im Jahr 2021! In den EU-Staaten kommt es hin und wieder vor, dass Verordnungen und Richtlinien der EU in nationales Recht umgewandelt werden, da die einzelnen Staaten bislang noch über die volle Souveränität verfügen.
DeusoftheWired schrieb:
Mir geht’s um die Notwendigkeit und vor allem Verhältnismäßigkeit, ob die Aufnahme eines solchen biometrischen Merkmals in eine staatliche Datenbank dadurch gerechtfertigt wird, daß pro Jahr ein paar unberechtigte Grenzübertritte stattfinden. Das liest sich in den Dokumenten eher wie ein Alibi.
Ein Alibi wofür? Für eine Datenbank, deren Existenz bisher vermutet, aber nicht nachgewiesen werden kann? Solltest du solch eine Datenbank kennen, kannst du ja vielleicht nähere Infos dazu posten. Mir ist nur bekannt, dass die Fingerabdrücke digitalisiert auf einem Chip im dazugehörigen Ausweis gespeichert sind.
DeusoftheWired schrieb:
Eignet sich prima für eine Diskussion, die Einstellung. -_- Ich habe übrigens Beweise dafür, daß der Mond aus grünem Käse besteht, teile sie aber nicht hier im Forum
Dann kannst du auch sicherlich deine Quellen dazu verlinken, so wie ich es getan habe. Ich lese mir es gerne durch, sogar mehrere Dokumente. Danach können wir gerne darüber diskutieren.
Aber was du machst, ist zum Einen die strikte Verweigerung dir grundsätzliches Wissen in Bezug auf Struktur und Verwaltung der EU anzueignen. Zum Anderen findet keine Diskussion auf Basis der zur Verfügung gestellten Dokumente statt, die die gesetzliche Grundlage für den neuen Perso bilden,weil du sie nicht lesen möchtest. Stattdessen soll ich sie dir kompakt servieren. Das werde ich aber nicht tun. Hat für mich auch niemand getan.
DeusoftheWired schrieb:
Weil man bis vor kurzem nur Verdächtige oder Verurteilte erkennungsdienstlich behandelte.
Wenn du bei der Antragsstellung eines neuen Personalausweises zur Abgabe aller zehn Fingerabdrücke, inkl. Aufnahme zweier Lichtbilder (frontal, seitlich), Angabe des Körpergewicht oder der Erfassung besonderer Merkmale wie Narben oder Tätowierungen gebeten wirst, darfst du es ruhig ablehnen.
Sollte hingegen die Polizei dich dazu auffordern, kann dir selbst dein Anwalt nicht mehr helfen. Denn dann ist es wirklich eine ED-Behandlung.