Neues Notebook mit 18 Stunden Laufzeit ?

rantanplanxyz

Cadet 4th Year
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Juni 2017
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Hallo,

ich habe gerade eine Ersatzlieferung bekommen, da ich mein erstes Notebook (ThinkPad 570) wegen Lichthöfen ausgetauscht habe.

Das "neue" Gerät habe ich gerade in betrieb genommen und direkt CrystallDiskInfo runtergeladen. Es wurde 42 mal Eingeschaltet und hat 18 Betriebsstunden. :freak: Grund: Irgendwie sind mir die Kabel komisch verpackt gewesen, und ich hatte einen Fingerabdruck auf dem Display. Label bzw. Gütesiegel waren allerdings okay - also wurde es "nicht geöffnet".

Ich habe es ca. 3 Aus- und Eingeschaltet und 2 Stunden (Windows Update) Lafzeit ...

Ist es normal dass ein neues Notebook diese Werte hat, oder will der Händler mir hier ein Retouregerät unterjubeln?
 
Festplatten haben immer einige Einschaltvorgänge und Betriebsstunden: Tests in der Fabrik.
Wenn das Siegel von Lenovo war, ist das alles OK.
 
"Nicht geöffnet" - von wem?

42x eingeschaltet und 18 Stunden Laufzeit ist für mich - nicht neu.

@ Homini - 42x Test erscheint mir mehr als viel.
 
Er möchte dir vermutlich eine Retoure "unterjubeln", was mMn. völlig in Ordnung ist. Solange das Gerät deshalb keine Mängel aufweist ist das meines Wissens kein Probelm, da der Händler ja dein schon geöffnetes Notebook ersetzt hat, welches in einem vergleichbaren Zusand ist.
 
Unterjubeln, genau. Aber nicht so ... Finde ich unverschämt.

Wie gesagt, habe mich schon gewundert wieso die Kabel nicht "richtig" eingewickelt gewesen sind. Klar ist das Gerät auch okay, wenn es jemand mal zum anschauen hatte. Trotzdem finde ich das alles andere als in Ordnung vom Händler.

Bevor ich da Stunk mach, wollte ich eben wissen, ob diese Werte "normal" sind ... Es ist ein Vorinstalliertes Windows drauf, ich weis nicht wie das in der Produktion funktioniert, aber irgendwie scheinen die Werte halt echt hoch ... Windows Installieren kostet doch max. 10 Neustars und SSD wird wohl keine 18 (15 Stunden) zum Installieren brauchen.
 
DU hast was von Siegel geschrieben. Was für ein Siegel war das?
 
Das Siegel auf der Verpackung (Karton) bei der Lasche zum öffnen. Einfach nur ein Aufkleber.

Merkwürdig ist aber auch, dass auf dem Karton vorher schon ein Aufkleber war (Versandaufkleber?) Denn, dort wurde ein Aufkleber entfernt.

Karton.jpg
 
Du hast ein gebrauchtes Notebook hingeschickt und ein gebrauchten bekommen. Finde das okay, immerhin ist es praktisch neuwertig.
 
Das ist nicht okay. Das erste hatte Lichthöfe und auch einen lackfehler, also nicht in einwandfreiem Zustand. Außerdem geht es hier ums Prinzip. Ich möchte über sowas informiert werden.
 
Rein rechtlich gesehen ist es soweit ich weiß vollkommen ok, wenn er dir ein Retourengerät zur Mängelbehebung schickt, korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege. Du hast ja kein Recht auf ein Neugerät sonder auf Mängelbeseitigung. Anders wäre es, wenn du vom Kauf des alten zurück getreten wärst und unabhängig davon ein neues gekauft hättest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. ich habe vom 14 tägigen Rückgaberecht gerbrauch gemacht und ein neues Gerät bestellt. Übrigens ein teureres ... Abgesehen davon ... wo kommen wir hin, wenn jemand beim ersten Gerät Mengel hat und dafür B-Ware bekommt? Wie gesagt, es geht ums Prinzip. Ich werde ungern verarscht. Solche Geräte kosten normal auch 40-60 Euro weniger.
 
Bei Rücktritt vom Vertrag würde ich den Händler mal anschreiben. Auch dann ist es meines Wissens okay neuwertige Ware als Neu zu verkaufen. Allerdings kann man bei einem neuen Kaufvertrag bestimmt was machen bzw. im Zweifel halt wieder den Vertrag ungültig machen.
 
B-Ware würde ja heißes es hat Mängel, wenn geprüft wurde, dass es in neuwertigem Zustand ist unterscheidet es sich nicht von dem, das du zurück geschickt hast. Wie gesagt, offiziell hast du kein Recht auf ein neues Ersatzgerät sondern auf Mängelbeseitigung. D.h. eigenlich könnten sie auch das Display tauschen und den Lackfehler neu lackieren. Aus Gründen der einfacheren Handhabung ersetzen die meisten Händler die Geräte aber lieber, anstatt sie zu reparieren.

Wenn du es aber unabhängig von dem zurückgegebenen neu bestellt hast, würde mich das auch stören. Dann könntest du den Händler einfach mal Anschreiben, ob bewusst war, dass das Gerät schonmal ausgepackt war und entweder nach einem Rabatt oder einem anderen Gerät fragen. Oder du machst auch hier von deinem Rückgaberecht gebrauch und bestellst ein neues, vielleicht auch einfach bei einem anderen Händler.
 
Statt dich darüber aufzuregen würde ich es einfach sofort zurück schicken. Ich bezahle auch ungern den Vollpreis für schon ausgepackte Sachen, denn meine Hände sollen die ersten nach den Produktionsmitarbeitern sein die das Gerät anfassen!
 
Dann müssen ja schon bei Lenovo selbst Retouren wieder flott gemacht und neu versiegelt in den Handel gelangen. Es sei denn, der Händler hat irgendwo solche Siegel her. Ich würde das dem Händler sagen und das Geld zurück verlangen und mir einen anderen Händler suchen und hoffen, dass es ein tadelloses Neugerät wird.

Hast du die Seriennummer des eingeschickten Gerätes? Vergleiche das mal mit dem neuen. Vielleicht haben sie nur etwas "repariert" und die SMART-Werte samt Fingerabdruck sind von dir.

PS: Notebooksbilliger.de hat mir mal eine Grafikkarte zugeschickt, wo Staub auf den Rotorblättern war. Als ich das bemängelte haben sie das gar nicht geleugnet, sondern mir einen lächerlichen Rabatt angeboten (keine 10 % soweit ich mich erinnere). Und bei Staub muss die Karte schon länger als ein Testlauf in Betrieb gewesen sein.
 
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Plattfuß:
Man hat 14 Tage Zeit Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden und das habe ich gemacht.

masterv:
Ja, ich bin da auch eitel ... Neuware soll nicht schon beim "Otto auf dem Nachttisch" gestanden haben ...

Ich reg mich ja nur halb auf. :-) erstmal wollte ich bezüglich der Laufzeit die Bestätigung holen, dass es zu hoch ist für Werkvorinstallationen. :-)

Willhelm:
Ich habe vorher ein HDD Modell gehabt und bei der Gelegenheit eben das SSD Modell bestellt.


Ich kann Händler ja verstehen, aber ich finde es einfach nicht die englische Art einen auf Neuware zu machen und den Kunden irgendwie zu täuschen ...
 
Ja, wie gesagt, das ist der Unterschied zwischen einem Rücktritt vom Kauf und einer Inanspruchnahme der Gewährleistung. Das ging am Anfang nicht ganz aus deinem Post hervor, was davon du gemacht hast.
 
Ich nehme mal an, dass das erste Gerät neu war und du den vollen Preis gezahlt hast. Dann hast du auch Anspruch auf ein Neugerät. Genau deshalb kannst du es beim Kauf im Laden nur äußerlich auf Schäden begutachten und erst nach dem Kauf starten
 
Naja, wer gibt sich den Stress auf Gewährleistung, wenn man es einfach zurückschicken kann und direkt ein neues Gerät bekommt. Ist ja auch wieder rumgefummel bei Neuware, die will doch keiner ... :-)

Ich fühle mich trotzdem irgendwie verarscht ... Also das auf "Ungeöffnet" machen mit dem Lenovo-Siegel find ich halt einfach daneben. Es gibt ja Leute die stört sowas nicht ... Mich, oder auch masterv sind da eben eitell :-) Man weis ja auch nie wie die Leute Retoureware behandeln ... nach dem Motto "Geht eh zurück".

@SenyorS Korrekt. Als Neuware gekauft und vollen Preis bezahlt. Beim ersten Start hat sich das Gerät übrigens auch Aufgehangen. Hat mich auch etwas gewundert.
 
Das Sigel macht mich schon ein bisschen stutzig, aber ich will nicht ausschließen, dass Vertragshändler oder -werkstätten von Lenovo die bekommen. Vielleicht wurde es aber auch wirklich von Lenovo selber eingeschaltet, evtl. zur Qualitätssicherung oder so. Du kannst ja einfach nachfragen oder halt von deinem Rückgaberecht gebrauch machen. Da musst du ja, wie du schon meintest, keine Gründe angeben.
 
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