Verdreht doch das Urteil nicht. Es ist absolut nicht mit CD-Rohlingsherstellern vergleichbar. Es wäre eher damit vergleichbar:
Du betreibst ein Geschäft. In diesem Geschäft hast du Regale. Jeder Besucher darf dort etwas hereinlegen und jeder darf sich daran bedienen, z.B. Kinderpornos, gebrannte Spiele oder verbotene Nazipropaganda - allerdings nur 1 Teil pro Tag. Wenn Du bezahlst, darfst du unbegrenzt mitnehmen.
Und jetzt sollen nur die Leute verantwortlich sein, die sich an den Regalen bedienen, obwohl Du als Inhaber von diesen Praktiken Kenntnis hast und diese tolerierst?
Soviel nur zu den Vergleichen. Meine Meinung zum Urteil an sich: Drauf geschissen! Das Internet kennt keine Grenzen. Dann gehen die 1-Click-Hoster halt ins osteuropäische Ausland oder nach Asien. Hu Cares!?
Du betreibst ein Geschäft. In diesem Geschäft hast du Regale. Jeder Besucher darf dort etwas hereinlegen und jeder darf sich daran bedienen, z.B. Kinderpornos, gebrannte Spiele oder verbotene Nazipropaganda - allerdings nur 1 Teil pro Tag. Wenn Du bezahlst, darfst du unbegrenzt mitnehmen.
Und jetzt sollen nur die Leute verantwortlich sein, die sich an den Regalen bedienen, obwohl Du als Inhaber von diesen Praktiken Kenntnis hast und diese tolerierst?
Soviel nur zu den Vergleichen. Meine Meinung zum Urteil an sich: Drauf geschissen! Das Internet kennt keine Grenzen. Dann gehen die 1-Click-Hoster halt ins osteuropäische Ausland oder nach Asien. Hu Cares!?