Neukunden Gutschein eingelöst. Storno & keine rücküberweisung des vollen Kaufpreises

W

Willmar

Gast
Hallo,
gott sei Dank, habe ein Forum gefunden, dass vielleicht mein anliegen lösen kann.

Es handelt sich um eine Seite wo man Küchenzubehör erwerben kann und damit wirbt das sie -jeden- Neukunden einen Gutschein in Wert von 4,00€ schenken.

Ich bin seit 2010 dort Kunde und wir bestellen dort auch mal Öfters als auf anderen vergleichbaren Seiten, weil es dort vieles günstiger zu erwerben gibt.

Nun hatten wir die Seite vielen Freunde, bekannten und Verwandten empfohlen.
Es tauchte nun folgendes Problem auf da wir öfters mal eine Sammelbestellung zusammen gemacht haben und weil es eben, da wir in einem Dorf leben, es für uns viel flexibler ist die Pakete von meiner DHL Packstation abzuholen, hat unsere Oma und unsere Tante dorthin Ihre Bestellungen liefern lassen.

Nun hat meine Tante dort zum ersten mal was bestellt und auch diesen Gutschein bekommen, weil laut Seite jeder Neukunde einen bekommt. Als Lieferadresse hat sie die Nummer meiner Packstation angegeben, weil wir das meistens immer so machen!
Und es kam am nächsten Tag die Stornierung der Bestellung. Sowie ein Hinweis das es sich hierbei um ein und die selbe Person handele! Dort steht auch das der Betrag in Höhe von 234,33€ einbehalten wird und sie davon die Menge der getätigten Bestellungen Pro Neukunde, die Gutscheine, den Betrag von 4€ von jeder Bestellung davon abziehen werden, weil das Unternehmen sich sicher ist, dass eine mehrmalige Kundenkonto Eröffnung stattgefunden hat. Wir aber alle einen eigenen Haushalt haben aber eben aus Bequemlichkeit haben wir alle Bestellungen an ein und die selbe Packstation liefern lassen. Wir haben per Überweisung gezahlt, weil eine andere Zahlungsmethode außer Nachnahme dort nicht angeboten wird.

Sie fordern zur Überprüfung und Sicherstellung , dass es sich um echte legitime Person bei den früheren Bestellungen handele von allen Käufern also meiner Oma, Tante sowie von mir, eine Personalausweis-kopie.
Der Grund ist, dass alle Bestellungen an die selbe Lieferadresse geliefert worden sind. Bestehe der Verdacht, dass WIR uns mehrere Konten angelegt haben sollen!

Was Ich nicht verstehe, da auf einmal all unsere Kundenkonten gesperrt worden sind (von der Tante und meiner Oma)! Meines inbegriffen!
Wir sind fassungslos.

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Natürlich sind wir alle aufgebracht und sehr wütend über diese Beschuldigung und die Löschung und Sperrung der Kundenkonten sowie die Stornierung und den Einbehalt des vollen Betrags in Höhe von 234,33€ der letzten Bestellung.

Wie sollen wir vorgehen, ich wäre bereit eine Kopie- Anfertigung des Perso.Ausweises an sie zu schicken. Mein Mann sagt das ist Unfug und rechtswidrig so sehen es auch die beiden anderen. "Den wer weiß was Sie damit anstellen."

Wir haben selbstverständlich, die AGBs uns durchgelesen und dort steht bezüglich des Gutscheins und der Gültigkeit nichts drin der gleichen. Auf der Hauptseite steht das Jeder Neukunde einen Rabatt im Wert von 4€ Geschenk bekommt, in den AGBs gibt es zu Gutscheinen und der gleichen keinen Eintrag. Auf einer externen verlinkten Adresse nicht in den AGB's steht zusätzlich noch das Neukunde/Pro Haushalt nur erlaubt ist. Unsere Großeltern wohnen auch im selben Gebäude führen aber Ihren eigenen Haushalt!!!

Bei näherer Betrachtung ist uns folgendes aufgefallen:
im Impressum der Seite findet man keinen Rechtsformzusatz. Die Anbieterkennzeichnung, ob es sich um eine Gmbh, Gbr, GbH oder UG handele.
Der Name ist also abgekürzt. Bsp. M.Mustermann

Eine Anschrift ist aber vorhanden.

Die Frage, wie sollen wir vorgehen? Klage einreichen? Ist nur, dass wir mit so etwaigen Problemen noch nie zu tun hatten. Wir sind überfordert und stehen auf dem Schlauch, um mich so Auszudrücken.




Liebe Grüße
Willmar. G
 
Also das vorrübergehende Sperren der Accounts bis zur Klärung der Sachlage mag ja noch angehen, aber das Einbehalten des Geldes geht meiner Meinung nach gar nicht.
Bei gleicher Adresse ist es ja legitim mal nachzuhaken ob hier irgendwelche Vergünstigungen mehrfach abgegriffen werden sollen. Daher würde ich hier nun noch nicht sauer werden. Bei allem anderen schon.

Einfach mal Kontakt aufnehmen mit denen, Lage schildern und evtl dann auch die Ausweiskopien schicken. Auf jeden Fall aber auf sofortige Rückzahlung des Geldes bestehen.
 
Keinesfalls solltest du dem Anbieter eine Ausweiskopie übermitteln.
Vgl. auch https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/03/ausweise-duerfen-nicht-kopiert-werden/

Schickt dem Anbieter doch ein nettes Foto von euch dreien, am Besten handsigniert. :)
Wenn der Anbieter weiterhin Zweifel an der Identität des Bestellers hat, dann bietet sich ggf. das Postident-Verfahren an.

Falls das nicht klappt würde ich das Geld zurückfordern, und notfalls zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt zu gehen.
 
Ausweiskopieren ist auch in der Mobilfunkbranche Gang und Gäbe. Keine Kopie, kein Vertrag.
Auch Hotels verlange oft eine Kopie plus Vollmacht, wenn man beispielsweise mit der Kreditkarte einer dritten Person bezahlt und die nicht dabei ist.

Foto? Gute Idee.... ich lad mal eines aus dem Internet und sage "Hier ist der Beweis". Sind doch 3 lebende Personen auf dem Bild klar zu erkennen :D
 
@chithanh
Da steht, dass das Unternehmen die Ausweiße nicht Scannen und Speichern darf.
Da steht nicht, das ich den nicht Scannen darf.


@TE
wo ist das Problem?

Dem Shop ist aufgefallen, dass Jemand ständig den Neukundenbonus absahnen will. (Gleiche Anschrift, Verschiedene Namen)
Da sich der Shop Betrogen Fühlt, Sperrt er erstmal alle betroffenen Nutzerkonten.
Soweit Verständlich, der Shop kann sich ja aussuchen mit wem er Geschäfte macht.

Jetzt will der Shop einen Nachweiß, dass es diese Personen auch gibt.
Also ich würde denen einfach den Nachweiß zukommen lassen (man kann ja alles Unwichtige Schwärzen).
und wenn man dann noch Höfflich bleibt, dann ist der Fall in null komma nix geklärt.


Die Frage, wie sollen wir vorgehen? Klage einreichen?
Klar, du kannst jetzt auch mit gesetztes texten um dich werfen, sodass der Shop auf Stur schaltet.
Viel erfolg, wir sehen uns auf Seite 5 wieder....
 
Zuletzt bearbeitet:
@florian, das ist verboten!
http://www.youtube.com/watch?v=QOMKoGmeWsM
Wenn du sagst das ihr da sehr oft bestellt habt und denen mehr umsatz gebracht habt Ist es schon sehr dreist von der "Firma" danach zu fragen.

In den staaten wirft man doch nur so um such mit den rabatten. Kein scherz. Sehr viele shops bieten da von sich aus 50% auf waren. Außer auf die ganz großen Marken.. Das ist klar.

Die frage ist doch wer hier in der beweispflicht liegt.
Du oder der Verkäufer und ein abgeschlossener Vertrag ist abgeschlossen.

Ganz klar verklagen.

Wegen vertraunsbruch
Beschlagnahmung des Geldes
Und auch noch wegen nötigung wenn das passen sollte.
Persos darf man nicht kss (kopieren, scannen, speichern)
Außer bei den ausnahmen bank,telekommunikationsdienste und dem geldwäsche gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
gibt halt den einfachen weg, und den anderen.....

letzten Endes will der Shop einen Nachweiß, dass die 3 Leute Existieren.
Wer den Perso nicht Kopieren will, kann sich ja was anderes ausdenken.

Eventuell würde auch ein Anruf bei dem Shop das ganze Klären.

Aber Logisch, Verklag sie, das Löst das Problem sicher am schnellsten :freak:
 
Hallo
Willmar schrieb:
Gutschein in Wert von 4,00€ schenken
Sorry aber geht es hier tatsächlich um sagenhafte 4,00€ also vier Euro pro Person/Haushalt ? Das wäre mir das schreiben dieses Beitrages nicht wert gewesen.

Willmar schrieb:
Die Frage, wie sollen wir vorgehen?
Ich würde meine Ausweiskopie nirgendwo hinschicken und denen schreiben das sie die Ausweiskopie nicht bekommen und wenn sich die Sache nicht anders lösen lässt sie die 4,00€ behalten sollen Fertig Aus Ende.

Willmar schrieb:
Klage einreichen?
...
Wir sind überfordert und stehen auf dem Schlauch, um mich so Auszudrücken.
Klage einreichen bei 4€ ? Überfordert bei 4€ ? Sorry aber wie alt bist du ? Hast du mit denen schon telefoniert und versucht von Mensch zu Mensch zu reden ? Oder regst du dich nur über eine Standard E-Mail auf ?

Grüße Tomi
 
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@Tomislav2007:
Willmar schrieb:
Natürlich sind wir alle aufgebracht und sehr wütend über diese Beschuldigung und die Löschung und Sperrung der Kundenkonten sowie die Stornierung und den Einbehalt des vollen Betrags in Höhe von 234,33€ der letzten Bestellung.

Geht um mehr als 4 Euro.

Ich würde da anrufen und das versuchen zu klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
MichaW schrieb:
Natürlich sind wir alle aufgebracht und sehr wütend
Ihr habt einfach unklug gehandelt, ein Händler geht bei mehreren Bestellern und nur einer Empfängeradresse nun mal davon aus das jemand versucht einen Rabatt abzugreifen der Ihm/Ihr evtl. nicht zusteht.

MichaW schrieb:
Einbehalt des vollen Betrags in Höhe von 234,33€ der letzten Bestellung.
Das Geld wird doch nur bis zur Klärung einbehalten, diese Klärung erreicht Ihr aber nicht hier im Forum.

MichaW schrieb:
Geht um mehr als 4 Euro.
Doch es geht um 4€ pro Person/Haushalt, Ihr müsst denen begreiflich machen das Ihr getrennte Parteien seid oder pro Partei 4€ nachzahlen Fertig Aus Ende.

MichaW schrieb:
Ich würde da anrufen und das versuchen zu klären.
Das ist der richtige Weg, man kann nur mit Menschen mit denen man spricht etwas klären, aufgescheucht herum rennen hat noch nichts geklärt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Arakash schrieb:
Ausweiskopieren ist auch in der Mobilfunkbranche Gang und Gäbe. Keine Kopie, kein Vertrag.
Auch Hotels verlange oft eine Kopie plus Vollmacht, wenn man beispielsweise mit der Kreditkarte einer dritten Person bezahlt und die nicht dabei ist.
florian. schrieb:
@chithanh
Da steht, dass das Unternehmen die Ausweiße nicht Scannen und Speichern darf.
Da steht nicht, das ich den nicht Scannen darf.
Dass sie es tun, heißt nicht dass sie es auch dürfen. Manche Unternehmen (z.B. Banken, Versicherungen) sind verpflichtet, die Ausweisdaten festzuhalten. Wer nicht ausdrücklich dazu ermächtigt ist, darf auch nicht die auf dem Personalausweis gespeicherten Daten erheben oder verarbeiten. Ausnahme ist etwa das Abschreiben von Namen, Adresse oder Geburtsdatum.

Einem Telekommunikationsanbieter ist es nach §95 Abs. 4 TKG gestattet, Ausweiskopien anzufertigen. Er darf die Daten aber nur für die Überprüfung der Angaben des Kunden verwenden und hat die Kopie anschließend sofort wieder zu vernichten.
 
Wenn es sich nur um 4€ pro Person handelt, dann ist es mehr Arbeit, unnötige Arbeit und Aufwand da jetzt zu klagen.
Lohnt sich das wirklich? :/

Vielleicht helt der TE uns mal auf dem laufendem.
 
Wie können die von Betrug ausgehen, wenn bereits gezahlt wurde ?!?!?

Und eine Perso Kopie? Das ist wahrscheinlich sogar illegal...
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/

Richtig handeln:
Setze ihnen 10 Tage Frist das Geld zurück zu überweisen +10€ Aufwandsentschädigung.
Weise sie auf die Perso-Kopie Problematik hin und betone dass sowohl Polizei als auch Anwalt eingeschaltet werden. Verdacht: Handel mit Perso Daten. Eine Online Anzeige geht ruckzuck.
Nach den 10 Tagen sind sie im Verzug und du kannst ihnen praktisch alles diktieren.

Und bewerte sie negativ in Preisvergleich Suchmaschinen...
Für 4€ riskiert dieses Unternehmen eine dicke Lippe, andere zahlen sogar 40€ für stabile Neukunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
black90 schrieb:
Richtig handeln:
Setze ihnen 10 Tage Frist das Geld zurück zu überweisen +10€ Aufwandsentschädigung.
Weise sie auf die Perso-Kopie Problematik hin und betone dass sowohl Polizei als auch Anwalt eingeschaltet werden. Verdacht: Handel mit Perso Daten. Eine Online Anzeige geht ruckzuck.
Das ist doch lächerlich bei 4€ Streitwert, mit der Brechstange ist nicht immer der richtige Weg, bis jetzt kam nur eine Standard E-Mail.
Ich würde die erst einmal anrufen und von Mensch zu Mensch sprechen und die lächerliche 4€ Geschichte nicht noch weiter künstlich aufblähen.

Grüße Tomi
 
Richtig handeln:
Anrufen und 10 Minuten reden.

aber jedem das seine....
 
Der Streitwert beträgt nicht 4 Euro sondern über 230€.
Denn auch wenn der Händler von betrug ausgeht, darf er nicht einfach das Geld einbehalten. Wenn die Bestellung storniert wurde, dann muss auch das Geld wieder erstattet werden.

Aber natürlich sollte man das erstmal versuchen normal zu klären, auch wenn das Vorgehen des Händlers nicht in Ordnung ist.
Ein Gruppenfoto ist sicher auch ne Idee. Ist schnell gemacht und kann per Mail geschickt werden.
 
Hallo
WhiteShark schrieb:
Der Streitwert beträgt nicht 4 Euro sondern über 230€.
Etwas genauer lesen bitte:
Willmar schrieb:
Und es kam am nächsten Tag die Stornierung der Bestellung. Sowie ein Hinweis das es sich hierbei um ein und die selbe Person handele! Dort steht auch das der Betrag in Höhe von 234,33€ einbehalten wird und sie davon die Menge der getätigten Bestellungen Pro Neukunde, die Gutscheine, den Betrag von 4€ von jeder Bestellung davon abziehen werden, weil das Unternehmen sich sicher ist, dass eine mehrmalige Kundenkonto Eröffnung stattgefunden hat.
Es geht nur um die Differenz von 4€ pro Person/Haushalt.

Willmar schrieb:
Ein Gruppenfoto ist sicher auch ne Idee. Ist schnell gemacht und kann per Mail geschickt werden.
Oder denen die Verifizierung mit den unterschiedlichen E-Mail Adressen anbieten.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann lies du auch genauer :-) die haben das Geld der letzten Bestellung (besagte 234€) einbehalten. Solange die das behalten ist dies der Streitwert.
Wenn Sie einen Teil davon zurück zahlen, dann ist die Differenz der neue Streitwert.
 
Lieben Dank euch.

Ja, die 234€ wurden zuvor nicht zurück überwiesen. Es handelte sich aber nur um 4€ Pro Haushalt.
Die Hotline war nicht erreichbar die letzten Wochen, es kam andauernd nur ein besetzton den ganzen Tag lang.
Zumal es sich hier um eine kostenpflichtige Nummer gehandelt hat.
Ein Telefonat brachte uns leider auch nicht weiter. Sie bestanden auf die Ausweiskopien, so stand es in der aktuellen email drinnen!

Erst nachdem mein Mann, denen Die genaue Gesetzeslage per Mail mitgeteilt hat und dass die anderen beteiligten Ihren Personalausweis kopieren möchten bzw. das eigentlich verboten ist.

Überwiesen sie das Geld, den Betrag von nur 202€ zurück.

Wir haben den Fall der Rechtsschutzversicherung übergeben.

Dort bestellen wir nicht mehr, das steht schon fest.
 
Hallo
Willmar schrieb:
Ja, die 234€ wurden zuvor nicht zurück überwiesen. Es handelte sich aber nur um 4€ Pro Haushalt.
---
Überwiesen sie das Geld, den Betrag von nur 202€ zurück.

Wir haben den Fall der Rechtsschutzversicherung übergeben.
Jetzt mal ernsthaft, eine Rechtsschutzversicherung beschäftigt sich mit einem Fall bei dem es um 234€ - 202€ = 32€ geht ?
4€ pro Person/Haushalt, das macht bei 32€ = 8 Personen/Haushalte und du übergibst das stellvertretend für alle Personen/Haushalte an deine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn das alles getrennte Bestellungen von verschiedenen Personen/Haushalten waren, müssten dann nicht alle Personen/Haushalte getrennt gegen die Firma vorgehen ?
Wenn du da jetzt alleine gegen angehst, gibst du damit nicht indirekt der Firma Recht das es eine einzelne Bestellung war und das die Neukundenrabatte nicht berechtigt waren ?
Soweit ich weiß sind Sammelklagen in Deutschland immer noch nicht zulässig.

Grüße Tomi
 
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