linkser
Admiral
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- Juli 2002
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@Schweizer Whistleblower
Das sind zumindestens bei den beiden letzten Fällen deutsche Staatsbürger gewesen, die in der Schweiz gearbeitet haben. Insofern eine ganz andere Ausgangslage, aber natürlich könnten die deutschen dem Rechtshilfegesuch der Schweizer nachkommen und ausliefern.
Man muss aber sagen, das Snowden gar nicht unbedingt Asyl gewährt werden müsste, man könnte ihm auch ganz normal Aufenthalt gewähren. Es steht den deutschen Behörden doch frei, jemandem einfach Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Das würde dann übrigens auch für Schweizer Bürger gelten, die können einfach nach Deutschland auswandern. Sobald sie hier arbeiten, bekommen sie ohne große Hürden ne Aufenthaltsberechtigung, die nach xy Jahren in eine dauerhafte umgewandelt wird. Das gleiche gilt ja auch für Deutsche, die in die Schweiz ziehen, ich muss hier auch kein Asyl beantragen, um in der Schweiz leben zu dürfen.
EDIT: Klar die News heißen: xy gewähren Asyl. ABER: Deutschland hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, Snowden einfach ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, das keinerlei Asylantrag o.ä. braucht. Insofern müsste eigentlich nicht darüber diskutiert werden, ob man Snowden als "politisch verfolgt" einstufen kann oder nicht, weil das für die Frage des Aufenthaltsrechts gar nicht relevant ist.
Das sind zumindestens bei den beiden letzten Fällen deutsche Staatsbürger gewesen, die in der Schweiz gearbeitet haben. Insofern eine ganz andere Ausgangslage, aber natürlich könnten die deutschen dem Rechtshilfegesuch der Schweizer nachkommen und ausliefern.
Man muss aber sagen, das Snowden gar nicht unbedingt Asyl gewährt werden müsste, man könnte ihm auch ganz normal Aufenthalt gewähren. Es steht den deutschen Behörden doch frei, jemandem einfach Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Das würde dann übrigens auch für Schweizer Bürger gelten, die können einfach nach Deutschland auswandern. Sobald sie hier arbeiten, bekommen sie ohne große Hürden ne Aufenthaltsberechtigung, die nach xy Jahren in eine dauerhafte umgewandelt wird. Das gleiche gilt ja auch für Deutsche, die in die Schweiz ziehen, ich muss hier auch kein Asyl beantragen, um in der Schweiz leben zu dürfen.
EDIT: Klar die News heißen: xy gewähren Asyl. ABER: Deutschland hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, Snowden einfach ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, das keinerlei Asylantrag o.ä. braucht. Insofern müsste eigentlich nicht darüber diskutiert werden, ob man Snowden als "politisch verfolgt" einstufen kann oder nicht, weil das für die Frage des Aufenthaltsrechts gar nicht relevant ist.
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