• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Nintendo Classic Mini: Vier Kerne und 256 MB RAM für Super Mario

Fonce schrieb:
Dann zeige mir doch die Paragraphen in denen das steht!
Fall du "§ 95a Schutz technischer Maßnahmen" meinst, der kommt bei Software wie gesagt nicht zur Anwendung!
Das siehst du ziemlich falsch, denn das worauf du dich beziehst, gilt nur für "Computerprogramme" und das steht unter diesem Begriff im Gesetzestext.

Hier mal kurz ein kleiner Kurs zu Kopierschutzmaßnahmen:
Der Begriff der wirksamen technischen Maßnahmen ergibt sich aus § 95 a UrhG. Eine Definition findet sich in § 95 a Abs. 2 UrhG. Technische Maßnahmen im Sinne des Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechteinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch Sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen, nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechteinhaber durch eine Zugangskontrolle ein Schutzmechanismus, wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird (Originalzitat aus § 95 a Abs. 2 UrhG).

Im §§ 95 a ff. UrhG steht nicht ganz klar beschrieben, welche Art von Daten auf dem Datenträger es betrifft und Videospiele fallen ganz eindeutig hier drunter und nicht zu Computerprogrammen. Zudem ist die Auslegung eh nicht mehr zeitgemäß. Was ein Gericht nicht davon abhält diese zu Anwendung zu bringen.

muesler schrieb:
Genau das Ding :)

Gab's 2012 bei Aldi oder so: http://videogamecritic.com/extras/reviews/genportable.htm
Bei meiner Ausgabe gibt's allerdings kein Street Fighter :(

OK, genau genommen ist es ein Genesys Portable, aber genau das war ja auch der Nomad ;)

Edit: Das hier hab ich... https://www.amazon.de/Koch-MegaDriv...coding=UTF8&psc=1&refRID=89ND5ZJM48T2FBWTDFC3
Naja, der Nomad war ein tragbares Genesis/MegaDrive, aber kein Emu mit fest verbauten ROMs, wie in diesem Fall. Da es über USB verfügt, gehe ich davon aus das man da ggf auch ROMs selbst drauf machen kann. Ist also nix für mich, da ich lieber die originalen Module spiele (was damit nicht möglich ist) und mir um den Lag, den man bei Emulation zwangsläufig hat, nicht sorgen muß.

Wenn schon emuliert, dann lieber sowas wie http://hyperkin.com/Retron5/ und echte Module. Ich spiele eigentlich lieber auf den echten Konsolen (habe hierfür US/JAP NTSC Hardware), aber der Kasten hat einige Vorteile. Man kann zB bei japanischen Modulen automatisch englische Sprachpatches mit reinladen oder zumindest auf einem LCD Bildschirm anständiges Bild bekommen. Ansonsten muß ich nämlich über Röhrenfernseher spielen, da die alten Kisten über moderne Ausgasbegeräte ziemliche Verzügerung haben (die Steuerung reagiert schneller als das Bild) und eine fragwürdige Bildqualität.
 
Fallen Computerspiele nicht sogar unter die Kategorie "Filmwerke" anstelle von "Software"?
Oder gibt es da eine aktuellere Gerichtsentscheidung als jenes des OLG Hamburg von 1990?

D.h. die Anwendung von §69 auf Computerspiele wäre demnach falsch und es muss stattdessen §95 zu Rate gezogen werden. Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen wären ja demnach nicht erlaubt.
 
BrollyLSSJ schrieb:
Nette Idee mit der Konsole. Wenn die Kabel aber wirklich so kurz sind, ist es nichts für mich. Ich würde mir aber ein Remake des SNES und N64 ebenfalls wünschen.


Dann würde ich dich bitten auch mal mit higan die Tests zu machen. Der soll "cycle accurate" sein, also sich wie das Original SNES verhalten. ZSNES und Snes9x haben bei vielen Spielen Hacks benutzt, damit die laufen.

Super Danke für die Info. Dieser Emu fühlt sich wirklich anders an, das Timing scheint da wirklich zu passen. Man merkt schon an der Prozessorauslastung (30% +) das da westentlich mehr emuliert wird.
 
Doch Videospiele sind Computerprogramme, deswegen kannst du noch so oft auf §§ 95 a zitieren wie du will, er findet auf diese keine Anwendung!
 
Also stimmst du eher dem OLG Frankfurt zu. Die meisten deutschen Gerichte sehen in Computerspielen aber Filmwerke, ergo §95.
 
Es sind keine Computerprogramme. Aber du kannst mir ja gerne zeigen in welchem Gesetzestext Videospiele eindeutig als Computerprogramme gewertet werden. Ansosnten brauchen wir garnicht weiter zu diskutieren.

Computerprogramme sind nicht kopiergeschützt und das erlaubt die Sicherungskopie. Was dieser Begriff bedeutet, sollte wohl klar sein. Es ist sozusagen ein Backup welches auf die selbe Weise wie das Original verwendet werden darf. Aber sicherlich nicht in einem Emu. Denn nach deiner Behauptung wäre das Urheberrecht keinen Pfifferling wert und ausgehebelt. Du lässt halt immer wieder unter den Tisch fallen das ein PC bzw ein OS wie OSX, Windows, Linus/Unix keine direkte unterstützung für Kopierschutz von Computerspielen enthält und deshalb liegt die Rechtslage in dem Fall etwas andsers (ich würde es als "schwammiger" bezeichnen). Daher gelten Videospiele logischerweise nicht als Computerprogramme, da diese für Hardware gedacht sind, welche den Kopierschutz unterstützt. Ansosnten wären dann praktisch Filme auf DVD/BD ebenso Computerprogramme, weil diese auf dem PC abgespielt werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fonce schrieb:
Doch Videospiele sind Computerprogramme, deswegen kannst du noch so oft auf §§ 95 a zitieren wie du will, er findet auf diese keine Anwendung!

Der Supreme Court in den USA hat letztes Jahr eine Klage eines viedospielmuseums gegen die Publisher bzw. andersrum behandelt. Ergebniss, war, dass spiele, die nicht ohne Internet funktionieren oder deren Server down sind gecrackt werden durften um sie zu konservieren, bzw. weiterzu nutzen.
 
crvn075 schrieb:
Die alten Spiele haben tatsächlich einen Kopierschutz? Oder zählt hier die Plastik Cartridge alleine schon als "physikalischer Kopierschutz"?

Hätte jetzt eher argumentiert, dass man keine Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" beschaffen darf, und es einem klar sein sollte, dass eine Seite nicht einfach so ROMs urheberrechtlich geschützter Spiele anbieten kann. Außerdem wäre ja noch die Frage zu klären, ob Spiele rechtlich als Software gezählt werden oder nicht (denn dann entfällt das Recht der Privatkopie sowieso, dort gibt es nur die Sicherungskopie).

Nicht umbedingt dazu müsste klar sein ob dieser Urheberschutz auf der ganzen Welt gilt und wie hoch die Lizenz Kosten in verschiedenen Lädern sind.
So konnte man sich auf einer Chinesischen Musikseite ähnlich wie spotify auch komplett legal aus Deutschland musil runter laden da es sich um eine Legale Quelle handelt.
Das es in China oder sonst wo auf der Welt einen legalen Rom Downloadservice gibt halte ich aber für unwahrscheinlich.
Aber prinzipiell wäre es möglich.
 
Atent123 schrieb:
Das es in China oder sonst wo auf der Welt einen legalen Rom Downloadservice gibt halte ich aber für unwahrscheinlich.
Aber prinzipiell wäre es möglich.

Mir ist zumindest eine legale oder zumindest nicht "offensichtlich illegale" Quelle bekannt. Über die dort direkt spielbaren aber auch herunterladbaren Amiga-Programme hat CB vor einiger Zeit berichtet:
https://www.computerbase.de/2016-08...000-amiga-titel-fuer-den-browser-aufbereitet/
Da gibt es solche Angebote für diverse Systeme. Ob es da auch Konsolen-Spiele gibt, weiß ich spontan nicht.

Das Internet Archive hat es sich zur Aufgabe gemacht, Medien-Inhalte verschiedenster Art (Websites, Bücher, Videos, Software usw.) für die Nachwelt zu erhalten und richtet sich dabei wohl nach dem US-Urheberrecht. Ist also wie gesagt zumindest nicht "offensichtlich illegal".
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab das Gefühl ich bin zu alt für CB geworden :D
Ick freu mich wie ein Schnitzel auf den NESMini.. Später den Kurzen zeigen: schaut man sowas gabs als Papa klein war.. SNES Mini kommt eh, aber Nintendos Durchbruch war nunmal eben der NES und auch ich habe damit viel Zeit verbringen dürfen beim Kumpel (hatte selber nie einen)
Gerne darf Nintendo den Emulator fürs Handy bringen mit den Roms.. Jeder der meint die 30 Spiele sind uninteressant der hat schlichtweg keine Ahnung von Spielegeschichte ;)
Die Herren Roms gibts ja im Inet denen kann ich nur sagen: Stimmt gibts, aber ist illegal.. Nur was unter Common License fällt darf auch vervielfältigt werden, Herdware brachte dazu ein gutes Beispiel
 
Thorgal schrieb:
Es sind keine Computerprogramme. Aber du kannst mir ja gerne zeigen in welchem Gesetzestext Videospiele eindeutig als Computerprogramme gewertet werden. Ansosnten brauchen wir garnicht weiter zu diskutieren

Thorgal, da liegst du falsch, Fonce liegt schon eindeutig richtig. Aber man bräuchte hier einen Richter oder ein passendes Urteil.

In der Informatik sind Videospiele auch Programme, sprich Computerprogramme und wiederum ist die eine Software auch ein Programm oder besteht auf mehren Programmen. Was soll es denn für dich sein?
Um das zu klären, müsste ein Richter entscheiden, wenn man jedoch sein Informatikwissen anwendet, dann liegst du hier falsch, würde ich sagen.:)

Das Spiele als Filmwerke bewertet werden, wäre mir neu, jedenfalls weiß ich bis jetzt noch nichts darüber. Jedoch kann dies auch nicht stimmen, denn Filme werden auch auch nicht als Kunstwerke gehandelt, denn deshalb wurden Spiele wie Wolfenstein, weil sie Harkenkreuze enthielten geschnitten, in Filmen dürfen diese deshalb gezeigt werden. Wenn man Spiele als Filmwerke bewertet, müssten eigentlich folglich die Spiele auch als Kunstwerke gelten.
Es kann sein, dass das einige Gerichte sehen, jedoch nicht alle.
Ich kenne mich dort aber nicht ganz aus, darum kann das auch anders sein.;)
 
HardwareKind schrieb:
Wozu braucht man sowas, wenn man diese ganzen Spiele auch am PC via Emulator wiedergeben kann, dazu kostenlos?
Und viele dieser installierten Spiele, sind auch gar nicht so toll. Die Auswahl ist schlecht und das Gerät ist nicht erweiterbar. In meinen Augen Geldmacherei, noch mal ein bisschen Kohle machen, bevor es gen Abgrund für Nintendo geht.

Was für ein Abgrund für Nintendo? Anspielung auf Wii U oder Switch? Fanboy von MS oder Sony oder warum so eine Aussage?

Zur News: Als SNES würd ich das Teil auch Kaufen. Aber dann müssen auch die ganzen Klassiker mit drauf sein wie Street Fighter, Mario Kart u.s.w
 
RedDeathKill schrieb:
Thorgal, da liegst du falsch, Fonce liegt schon eindeutig richtig. Aber man bräuchte hier einen Richter oder ein passendes Urteil.
Das Spiele als Filmwerke bewertet werden, wäre mir neu

https://openjur.de/u/443641.html schrieb:
Unabhängig davon, ob Computerspiele ihrer Natur nach Computerprogrammen oder Filmwerken näherstehen, lassen sie sich unter den Begriff des Laufbildes subsumieren. Die auf dem Bildschirm erscheinende bildliche Darstellung der Computerspiele ist eine Folge von Bildern bzw. Bildern und Tönen, also eine Bild- bzw. Bild- und Tonfolge im Sinne von § 95 UrhG.

Es kann sein, dass das einige Gerichte sehen, jedoch nicht alle.

Wie bereits gesagt abgesehen vom OLG Frankfurt, sehen viele deutsche Gerichte, dass Computerspiele durch den §95 geschützt sind.
 
Engelsen schrieb:
Kein Mario Kart, kein Kauf!! Schade.
Es gab kein Mario Kart fürs erste NES. Sollte das hier ein Erfolg werden (geh ich mal von aus) und sie bringen ein SNES Mini raus, bin ich sofort dabei. Das ist irgendwie 10x interessanter genauso wie es damals halt 10x besser war.
Wird trotzdem geordert weil Nostalgie und alte Säcke wie ich eine gewinnbringende Kombination sind!
 
hmm hatte das Original Gerät vor ein paar Monaten mal wieder ausgepackt bzw. in Betrieb genommen da mir mal wieder nach Super Mario 3 stand - vielleicht liegts dran das man es damals mit dem spielen übertrieben hat aber die Games werden sehr schnell langweilig(1x durch) zumindest in meinem Fall denke das wäre mit "dieser neuen Konsole" nicht anders :(
 
Damals waren die Spiele eben anders. Meistens konnte man nicht speichern (gabs auch auf Modulen) oder die Spiele waren schwerer als heute.

Da ich mein NES schon lange nicht mehr habe, ist das Ding gekauft.
 
Waelder schrieb:
hmm hatte das Original Gerät vor ein paar Monaten mal wieder ausgepackt bzw. in Betrieb genommen da mir mal wieder nach Super Mario 3 stand - vielleicht liegts dran das man es damals mit dem spielen übertrieben hat aber die Games werden sehr schnell langweilig(1x durch) zumindest in meinem Fall denke das wäre mit "dieser neuen Konsole" nicht anders :(
Super Mario 3 ist aber auch eher ein schlechtes Beispiel. Dass man da keinen Dauerspaß hat, kenne ich auch. Aber z.B. Zelda würde ich wieder komplett durchzocken. Manche Games halten sich auch heute noch gut. Davon fehlen dem NES Mini leider einige.
 
bstrd schrieb:
Wird trotzdem geordert weil Nostalgie und alte Säcke wie ich eine gewinnbringende Kombination sind!

:D das trifft es bei mir exakt. Mir ist auch bewusst, dass ich das Ding selten benutzen werden, aber das spielt gar keine Rolle. Die beiden Ur-Zeldas habe ich nie gespielt. Das wird nachgeholt und dann bekommt das Teil bestimmt einen Ehrenplatz im Regal. Ich freue mich trotzdem tierisch drauf. Eben wegen des Nostalgie-Effekts. Den hätte ich nicht mit einem Raspi, der in einer leeren Kippenschachtel steckt :freak:
 
Zurück
Oben