MountWalker
Fleet Admiral
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Das ist ne ziemliche Beldeidigung und nur weil die Leute nicht hier sind und sich nicht wehren können, bedeutet das noch lange nicht, dass man mit solchen Worten um sich schmeißen sollte.Mogadischu schrieb:... Leider haben sie sich bei der Höhe der Dummheit, die da draussen existiert, ein wenig verrechnet.
Richtig, 100 Punkte und was ist daran jetzt schlimm? Die Klage findet statt, weil die Schlaufe ausdrückt: "Sieh her, du kannst den Controller ruhig so stark schleudern, dass er dir aus der Hand rutscht, ich halte ihn an deinem Handgelenk fest".Mogadischu schrieb:...Sie könnten aber den WiiMote auch komplett ohne Schlaufe verkaufen. Ich glaub, dann wär vielleicht nicht mal jemand auf die Idee gekommen, Nintendo zu verklagen, ...
Hat der Baseballschläger denn eine handschlaufe, die dem Spieler signalisiert: "Sieh her, du kannst den Controller ruhig so stark schleudern, dass er dir aus der Hand rutscht, ich halte ihn an deinem Handgelenk fest"?Mogadischu schrieb:...Oder hat man schonmal davon gehört, dass jemand einen Baseballschlägerhersteller verklagt ...
BTW kannst du dir sicher sein, dass, wenn bei einem Schläger bei einem Spiel in einer Profiliga der Knauf, der auch das Rausrutschen des Schlägers aus dem Griff des Spielers verhindert, ganz leicht abreißt, weil er vom Hersteller nur schlecht angeklebt war und ein anderer Spieler vom fliegenden Schläger verletzt wird, der Verein des verletzten Spielers auch Schadensersatzklage gegen den Schlägerhersteller einreichen würde.
Aha, und wo steht im Wii-Handbuch, dass die Schlaufe starkes Schleudern nicht aushält? Sachgemäße Benutzung muss schon definiert werden, denn bspw. in einem Baseballspiel möchte ich schon zuschlagen, sonst kann ich auch gleich wieder mit nem klassischen PS-Controller spielen...DiaPolo schrieb:... Ich kenn das Gerät nicht, aber so wie es aussieht benötigt man nicht sonderlich viel "Kraft" wenn es sachgemäß benutzt wird.
Du weist was ne Sammelklage ist? Bei solchen Mengen von Fällen wäre es nicht nur Geld- sondern auch Gerichtszeitverschwendung jeden Einzelfall einzeln abzuhandeln, in Deutschland würde in einem solchen Fall eine Verbraucherschutzzentrale die Klage einreichen.DiaPolo schrieb:... Außerdem gebe ich zu Bedenken, das mir noch keine Privatperson bekannt ist, die Nintendo verklagt hat. ...
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