Nokia 5530 3. Mal einschicken

K

kalahashi

Gast
Also meine frage ist, ob ich jetzt schon ein anrecht auf ein neues Handy habe.

Situation:
Handy wurde im September 2009 gekauft.
1. Mal ein geschickt. Grund: Display defekt
2. Mal ein geschickt. Grund : falsche Firmware, denn man konnte das Handy nicht auf deutsch stellen.

Nun ist wieder der Display kaputt, bleibt schwarz.

Welche Rechte habe ich nun ?
Bekomme ich schon ein neues Handy ?

Danke schonmal im voraus.
 
Ich glaube der Hersteller hat das Recht drei oder zwei mal zu versuchen das Gerät zu reparieren, danach kannst du Neuware verlangen.
 
es muss 3x den selben Grund haben um es evtl gegen ein neugerät zu tauschen
 
Andi27 schrieb:
es muss 3x den selben Grund haben um es evtl gegen ein neugerät zu tauschen

Den selben? Nö.

Bei 3 berechtigten Reklamationen (Display defekt ist z.B. eine berechtigte Reklamation) hast du das Recht auf Geld zurück bzw. Neuware.
 
Habe innerhalb von 2 Jahren Vertragslaufzeit 7 verschiedene Handys gehabt. 1. War ein TMobile SDA-Music: 1. Mal Tastatur defekt, 2. Mal Vibrationsmotor nicht ok 3. Tastatur defekt

Austausch beantragt - bzw es hieß "Wandlung" und t-mobile typisch sofort zugesagt.

Austauschgerät Sony D750i

Erster Defekt: Tastatur
Zweiter Defekt: Firmware - Handy war geflasht aber die habens nich rausgefunden, da Gerät offenbar total tot
Dritter Defekt: Sound

Wandlung wie oben beschrieben

Danach war's ein Nokia N70 - damals war Nokia noch gut.


Erfahrungsgemäß solltest du dein Recht auf Geld zurück in Anspruch nehmen. Sollte das ein Vertrag sein: Finger weg von modernen Nokia-Geräten.


Gruß
 
2 Nachbesserungsversuche muss der Kunde in Kauf nehmen.
Danach kann er:
a) sich mit dem Mangel abfinden und ggf Preisreduktion (beim kaputten Display ne schlechte Idee :p )
b) vom Kaufvertrag zurücktreten
c) den Händler weiter nachbessern lassen, wenn er das will

Des Weiteren kannst du dir entstandene Kosten zurückfordern (zB 6 mal Media Markt und zurück - bahntickets)

Korrigiert mich wenn ich falsch lieg.
 
Hab meine Rechts- Bücher leider nicht hier, aber ich glaub folgendes:
Ein Recht auf ein Neugerät hast du eigentlich gar nicht.

Außerdem ist die Frage, ob du es direkt zu Nokia geschickt hast, oder ob du es über den Händler gemacht hast.
Grundsätzlich hat der Verkäufer dir die Ware frei von Mängeln zu übergeben. Hat die Ware Mängel, gibt es erstmal das vorrangige Recht, das du dem Verkäufer einräumen musst. Der kann dann wählen, ob er es dir repariert oder dir ein mangelfreies Produkt nachliefert.Sofern ich mich erinnern kann, muss man dem Händler zweimal das vorrangige Recht einräumen bevor das nachrangige Recht greift. Und das hast du wohl schon hinter dir...

Bei dem nachrangigen Recht hast du die Wahl zwischen Rückabwicklung des Kaufs (Handy gegen Geld), Minderung oder Schadensersatz (das passt hier aber net ^^).

Wie es aussieht, wenn du die Sache direkt über Nokia gemacht hast weiß ich jetzt nicht. Bin nur BWLer und kein Jurist ;)
Ich kann nur folgendes vermuten:
Ggü. Nokia dürftest du keinerlei direkte Ansprüche haben (zumindest keine die sich direkt aus dem Gesetz ergeben wie z.B. Gewährleistung).
Wenn du die Sache direkt über Nokia gemacht hast, war ja auch der Verkäufer noch nicht im Boot. Könnte heißen, dass du jetzt erstmal dem Händler das vorrangige Recht einräumen musst (Reparatur oder Ersatzlieferung), bevor du vom Vertrag zurück treten oder Mindeurng verlangen kannst. Evtl. zeigt sich der Verkäufer aber Kulant...

Es könnte aber sein, dass etwas entsprechendes in den Garantievereinbarungen von Nokia steht. Daraus könnte sich dann doch ein Anspruch ggü Nokia ergeben. Das müsstest du aber selber raus finden.

Wenn du nichts in den Garantievereinbarungen findest, hilft ja vielleicht lieb fragen ;)
Unternehmen sollte zumindest einiges daran gelegen sein, ihre Kunden zu halten, weil es rel. teuer ist neue Kunden zu gewinnen bzw. alte wieder zu gewinnen.


http://www.ihk-limburg.de/Site komplett/6 Recht und Fair Play/Rechtsinfos/Kauf_Gewaehrleistung.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Cr4y und Merle
Ich habe es über einen Händler gekauft, also kann ich nun vom Kaufvertrag zurück treten und mein Geld zurück verlangen? Wenn ja, würde ich den eigentlichen Kaufpreis (200€) oder weniger erhalten?
 
Wad Cr4y gesagt hat hat irgendwie Bestand... Ich weiss nicht, ob es als nachbesserung des Händlers zählt, wenn du es bei Nokia einschickst...

Zu eventueller Abnutzung kann ich nix sagen, weiss ich nciht.
 
Hab es nie persönlich an Nokia geschickt, immer über den Händler.
Also hat doch theoretisch der Händler nach gebessert?!
 
kalahashi schrieb:
Hab es nie persönlich an Nokia geschickt, immer über den Händler.
Also hat doch theoretisch der Händler nach gebessert?!
Ja, dann passt das.
Also rein vom Gesetz müsste es dir jetzt eigentlich zu stehen, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Und das im Grunde zum vollen Preis.

Würde in die Begründung noch n paar Paragraphen aus dem BGB einbauen, sowas macht immer eindruck:
Sachmängel: §434BGB : http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Rechte bei Mangel: §437BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
Nacherfüllung (vorranigiges Recht: §439BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Rücktritt: §440BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Im §434BGB steht zwar "ab Gefahrenübergang", aber für die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Es wird also mehr order weniger davon ausgegangen, dass der Defekt schon bei Übergabe bestand. Find den Paragraphen aber grad net...

Soll noch einer sagen, son BWL- Studium ist für nichts zu gebrauchen :P
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke ;)
Dann werde ich morgen mal den Händler aufsuchen und von meinem Recht Gebrauch machen.

MfG
 
wär nett,wenn du das ergebnis deines versuchs hier posten könntest,mir ist sowas schon 2 mal passiert,und hatte immer nur ein "repariertes" gerät zurückerhalten(je 4 mal umtausch)
dann wüsst ich für die zukunft,ob sich eine zurückverlangen des kaufpreises lohnen würde
 
Bin auch mal aufs Ergebnis gespannt ;)
 
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