Hab meine Rechts- Bücher leider nicht hier, aber ich glaub folgendes:
Ein
Recht auf ein Neugerät hast du eigentlich gar nicht.
Außerdem ist die Frage, ob du es direkt zu Nokia geschickt hast, oder ob du es über den Händler gemacht hast.
Grundsätzlich hat der
Verkäufer dir die Ware frei von Mängeln zu übergeben. Hat die Ware Mängel, gibt es erstmal das vorrangige Recht, das du dem Verkäufer einräumen musst. Der kann dann wählen, ob er es dir repariert oder dir ein mangelfreies Produkt nachliefert.Sofern ich mich erinnern kann, muss man dem Händler zweimal das vorrangige Recht einräumen bevor das nachrangige Recht greift. Und das hast du wohl schon hinter dir...
Bei dem nachrangigen Recht hast du die Wahl zwischen Rückabwicklung des Kaufs (Handy gegen Geld), Minderung oder Schadensersatz (das passt hier aber net ^^).
Wie es aussieht, wenn du die Sache direkt über Nokia gemacht hast weiß ich jetzt nicht. Bin nur BWLer und kein Jurist
Ich kann nur folgendes vermuten:
Ggü. Nokia dürftest du keinerlei direkte Ansprüche haben (zumindest keine die sich direkt aus dem Gesetz ergeben wie z.B. Gewährleistung).
Wenn du die Sache direkt über Nokia gemacht hast, war ja auch der Verkäufer noch nicht im Boot. Könnte heißen, dass du jetzt erstmal dem Händler das vorrangige Recht einräumen musst (Reparatur oder Ersatzlieferung), bevor du vom Vertrag zurück treten oder Mindeurng verlangen kannst. Evtl. zeigt sich der Verkäufer aber Kulant...
Es könnte aber sein, dass etwas entsprechendes in den Garantievereinbarungen von Nokia steht. Daraus könnte sich dann doch ein Anspruch ggü Nokia ergeben. Das müsstest du aber selber raus finden.
Wenn du nichts in den Garantievereinbarungen findest, hilft ja vielleicht lieb fragen
Unternehmen sollte zumindest einiges daran gelegen sein, ihre Kunden zu halten, weil es rel. teuer ist neue Kunden zu gewinnen bzw. alte wieder zu gewinnen.
http://www.ihk-limburg.de/Site komplett/6 Recht und Fair Play/Rechtsinfos/Kauf_Gewaehrleistung.pdf