Wende Dich an den Händler und fordere eine mangelfrei Sache (PC) innerhalb von 21 Wochentagen ab heute. Teil dem Händler mit, das die Sache (PC) ab sofort zur Abholung bereit steht und der Händler sich um die Abholung kümmern/beauftragen soll.
Wenn Du nur die Grafikkarte sendest, kann der Verkäufer, die Sache (PC) nicht überprüfen.
Wenn man andere Fälle ansieht, muss man tatsächlich auch 4 bis 6 Wochen hinnehmen, einen direkten Tausch muss der Händler nicht vornehmen, zudem gibt es am Markt keine dieser Karten mehr, ein Einsenden ist also völlig rechtens. Ich mache allerdings in solchen Fällen eines, gebe dem Kunden eine Leihkarte, so dass er weiter abreiten kann, das gibt es natürlich bei Onlinekäufen nicht.
"Custom", weil er eine andere Grafikkarte reinsteckt, als er selbst konfiguriert? Das ist Quark. Die Ware ist ja nicht graviert oder ähnliches... Wenn ich an mein Auto (yeah, Autovergleich) andere Felgen konfiguriere, verliere ich auch nicht meine Rechte...
Questionmark schrieb:
einen direkten Tausch muss der Händler nicht vornehmen
Das muss er aber begründen. Im Rahmen der Gewährleistung habe ICH die Wahl, welche Art der Nachbesserung ich verlange und der Händler darf eigentlich nur ablehnen, wenn die gewählte Art der Nachbesserung ihn über Gebühr benachteiligen würde. Sehe ich hier ehrlich gesagt nicht.
Ein Händler hat immer Nachbesserungsrecht, in diesem Fall wie gesagt ist die Karte am Markt nicht verfügbar, also zur RMA einsenden ist völlig legitim und üblich.
Ich habe das Recht zu wählen WIE nachgebessert wird. Ersatz oder Reparatur. Im System Builder Bereich sind die alten Karten btw. durchaus noch verfügbar.
Wenn das aktuell noch innerhalb der 14 Tage ist, würde ich bei dem Verhalten eh nicht lange diskutieren und den Vertrag widerrufen.
Es kommt immer auf den Gegenstand an, wie lange eine akzeptable Dauer sein darf.
Bei mir hat NBB mal acht Wochen angegeben um einen AMD CPU zutauschen, da die diesen erst zu AMD schicken. Natürlich haben die auf Sturr gestellt und mir dann trotz Widerruf das Ding vor die Haustür gelegt. (Fünf Wochen Später). Fünf oder Acht wochen sind Überzogen, vorallem da die das Produkt gar nicht mehr Angeboten hatten im Shop. (Hier war ein Widerruf mehr als gerechetfertigt, ebenso länger als zwei Wochen darf soetwas nicht dauern)
Viele Verkäufer ignorieren aktiv und vorsätzlich das BGB und auch höchstrichterliche Entscheidungen des BGH. Denn am Ende musst du klagen, und das dauert. Bei solchen Fällen hilft es aber die Verbraucherschutzzentralen über den Vorfall exakt zu informieren. Häufen sich Beschwerden, gibt es gerne dann Abmahnungen und Reaktionen der Firmen wie "oh nein, wir bessern uns" - nicht....
Geil, wie hier alle Juristen sind, oder zumindest als Abendlektüre genüsslich ein paar Seiten des BGB durchblättern...
@OP hast du auch mal geprüft, ob die Karte sicher im Slot sitzt und auch die Stromanschlüsse vernünftig sitzen? Kennst du irgend einen anderen Menschen der einen PC hat und gewillt wäre, deine GPU mal bei sich einzubauen?
Standart Bearbeitungszeit im Handel. Auch bei uns dauert es bis zu 8 Wochen, weil die Ware zum Lieferant bzw. Hersteller eingeschickt wird.
Es gibt aber auch Fälle, wo die Ware innerhalb von 2-3 Tagen erstattet wird.
Und nein so schnell kannst du keinen Rücktritt vom Kaufvertrag machen. Wenn's, dann nur mit Hilfe vom Rechtsanwalt, sonst keine Chance.
Ich vermute mal, damit ist auch eingeschlossen, dass das Bios auf dem neusten Stand ist?
Sieht schon sehr nach defekter GPU aus, aber bei mir hatte ich mit dem ausgelieferten Bios auch massive Probleme, die nach einem Update verschwunden sind.
1. Standard <--- mit d
2. Auch wenn alle es so machen, muss es nicht rechtens sein.
"Das Bundesgerichtshof-Urteil VIII ZR 351/19 vom 26.08.2020 klärt, dass eine angemessene Frist zur Nacherfüllung auch den Leistungserfolg berücksichtigen muss."
Die Frist zur Nacherfüllung muss so bemessen sein, dass der Verkäufer den Leistungserfolg herbeiführen kann.
Hat der Käufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt, die erfolglos abgelaufen ist, muss er dem Verkäufer in der Regel keine zweite Chance geben.
Angemessene Fristen sind hier das Problem. Wenn ein Prozessor oder eine GPU defekt ist und man das auch nachweisen kann, sind acht Wochen schlicht unzumutbar. Vorallem wenn das innerhalb der ersten 12 Monate auftritt. Hier muss ein Händler das Objekt einfach tauschen und kann dann gerne im Hintergrund das defekte Gerät zum Hersteller schicken und bekommt dann Neuware. "Ja das ist halt im Handel normal" zieht hier nicht.
Der Käufer hat sogar Schadensersatzansprüche. Wenn ich acht Wochen oder länger auf Ersatz für ein Arbeitsgerät warten muss? Ne so geht das nicht.
@Habu Danke, dass Du das zur Sprache bringst. Dem BIOS-Update habe ich tatsächlich noch keine Updates gegönnt. Ich hatte mich schon mal darangemacht, aber aus Angst, etwas falsch zu machen, es dann wieder verworfen.
Gibt es eine Anleitung, die Du mir empfehlen und verlinken kannst?
Auf der Homepage der Board Hersteller findet man eigentlich alles was man braucht.
Eigentlich lädst du da neue Bios nur runter, packst es auf einen USB Stick, gehts ins BIOS, startest von dort dss BIOS Update tool und wählst auf dem Stick das BIOS aus.
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Eigentlich lädst du da neue Bios nur runter, packst es auf einen USB Stick, gehts ins BIOS, startest von dort dss BIOS Update tool und wählst auf dem Stick das BIOS aus.