h00bi
Fleet Admiral
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@topic:
https://www.computerbase.de/forum/t...nvme-ssd-samsung-sm951.1514217/#post-18842824
Das ist eine recht gute Orientierung wo und wie NVMe SSDs funktionieren
Grundsätzlich ist das richtig. Übertragen auf die 2 fraglichen Produkte heißt das:
950 Pro: 5 Jahre Garantie von Samsung an den Eigentümer, 2 Jahre Gewährleistung vom Händler an den Endkunden.
SM951: 2 Jahre Gewährleistung vom Händler an den Endkunden.
Was nun hier aber häufig unter den Tisch gekehrt wird: Samsung gibt dem Direktabnehmer (also i.d.R. Distributor) 3 Jahre (oder TBW) Garantie auf die SM951. Diese 3 Jahre Garantie gibt mein Großhändler an mich als Händler weiter. Ich gehe davon aus dass das übliche Praxis ist, die Distris haben ja Verträge mit Samsung. Also so ziemlich jeder Händler der in D SM951 verkauft sollte in der Lage sein 3 Jahre lang (ggf. ab Produktionsdatum) für euch diese Garantie in Anspruch zu nehmen.
Wenn euer Händler das nicht macht, dann habt ihr vermutlich bei einer Cheap-Cheap-Ballerbude gekauft die beim Service spart. Das Problem ist also eigentlich nicht die SM951, sondern euer schlechter Händler.
Genauso wenn ein Händler euch nach 6 Monaten mit Beweislastumkehr kommt. Das ist pure Auftragsabwehr, denn der Händler könnte in den meisten Fällen die Abwicklung machen, er hat nur keine Lust dazu.
https://www.computerbase.de/forum/t...nvme-ssd-samsung-sm951.1514217/#post-18842824
Das ist eine recht gute Orientierung wo und wie NVMe SSDs funktionieren
d4nY schrieb:Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers unter seinen Bedingungen
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber dem Verkäufer. Man hat 24 Monate insgesamt, wobei aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Faktisch hat man also nur 6 Monate Gewährleistung.
Grundsätzlich ist das richtig. Übertragen auf die 2 fraglichen Produkte heißt das:
950 Pro: 5 Jahre Garantie von Samsung an den Eigentümer, 2 Jahre Gewährleistung vom Händler an den Endkunden.
SM951: 2 Jahre Gewährleistung vom Händler an den Endkunden.
Was nun hier aber häufig unter den Tisch gekehrt wird: Samsung gibt dem Direktabnehmer (also i.d.R. Distributor) 3 Jahre (oder TBW) Garantie auf die SM951. Diese 3 Jahre Garantie gibt mein Großhändler an mich als Händler weiter. Ich gehe davon aus dass das übliche Praxis ist, die Distris haben ja Verträge mit Samsung. Also so ziemlich jeder Händler der in D SM951 verkauft sollte in der Lage sein 3 Jahre lang (ggf. ab Produktionsdatum) für euch diese Garantie in Anspruch zu nehmen.
Wenn euer Händler das nicht macht, dann habt ihr vermutlich bei einer Cheap-Cheap-Ballerbude gekauft die beim Service spart. Das Problem ist also eigentlich nicht die SM951, sondern euer schlechter Händler.
Genauso wenn ein Händler euch nach 6 Monaten mit Beweislastumkehr kommt. Das ist pure Auftragsabwehr, denn der Händler könnte in den meisten Fällen die Abwicklung machen, er hat nur keine Lust dazu.