derlorenz
Commander
- Registriert
- März 2011
- Beiträge
- 3.019
Liebes Forum,
ich bitte euch mal um euren Erfahrungsschatz.
Und zwar verschlägt es mich aus beruflichen Gründen für eine Zeit von min. 6 Monaten in den Süden von Deutschland.
Meine aktuelle Wohnung ist zum 30.11.17 gekündigt und ich starte ab dem 01.09.
Nun suche ich am Arbeitsort eine möblierte Wohnung oder Einliegerwohnung. Meistens haben diese schon einen Internetanschluss zur Mitnutzung.
Muss ich dennoch den aktuellen DSL-Vertrag bis er zum 08.02.2018 ausläuft (selbstverständlich muss ich diesen Fristgerecht kündigen) weiterzahlen? Oder besteht die Möglichkeit, dort über das Sonderkündigungsrecht rauszukommen?
Soweit ich weiß, kann man nur vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, sollte mein aktueller Anbieter am neuen Wohnort nicht die Bandbreite liefern können (bzw. gar nicht).
Wobei da direkt die 2. Frage kommt: ich habe aktuell eine 50k Leitung, erhalte aber "nur" ca. die Hälfte. Ist dann dieser Wert, was der Anbieter min. liefern muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
ich bitte euch mal um euren Erfahrungsschatz.
Und zwar verschlägt es mich aus beruflichen Gründen für eine Zeit von min. 6 Monaten in den Süden von Deutschland.
Meine aktuelle Wohnung ist zum 30.11.17 gekündigt und ich starte ab dem 01.09.
Nun suche ich am Arbeitsort eine möblierte Wohnung oder Einliegerwohnung. Meistens haben diese schon einen Internetanschluss zur Mitnutzung.
Muss ich dennoch den aktuellen DSL-Vertrag bis er zum 08.02.2018 ausläuft (selbstverständlich muss ich diesen Fristgerecht kündigen) weiterzahlen? Oder besteht die Möglichkeit, dort über das Sonderkündigungsrecht rauszukommen?
Soweit ich weiß, kann man nur vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, sollte mein aktueller Anbieter am neuen Wohnort nicht die Bandbreite liefern können (bzw. gar nicht).
Wobei da direkt die 2. Frage kommt: ich habe aktuell eine 50k Leitung, erhalte aber "nur" ca. die Hälfte. Ist dann dieser Wert, was der Anbieter min. liefern muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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