Hallo zusammen,
ich hatte mir vergangene Wochen bei einem größeren Online-Händler eine NVIDIA GTX Grafikkarte gekauft.
Dabei war auch ein NVIDIA Spielecode als Aktion.
Diese Grafikkarte habe ich nun leider retournieren müssen - selbstverständlich inklusive dem beigefügten Spielecode.
Den Spielecode hatte ich natürlich weder eingelöst noch kopiert oder sonstiges.
Nun hat mich der Online-Händler angeschrieben, dass sie die Retoure erhalten haben, ich ihnen aber eine Eidesstattliche Versicherung zuschicken muss, dass ich den Code nicht eingelöst, kopiert oder vervielfältigt habe.
Im Text steht original "In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt."
So - generell habe ich ja überhaupt kein Problem, denen etwas zu unterschreiben, dass ich den Code nicht eingelöst habe.
JEDOCH finde ich eine EV in diesem Fall etwas überzogen.
Mir ist zwar auch bewusst, dass denen eine EV in diesem Fall rechtlich rein überhaupt gar nichts bringt, da eine EV nur vor stattlichen Institutionen wirksam ist aber trotzdem habe ich ein etwas komisches Gefühl dabei.
Gerade bei dem Absatz mit "[...] versichere ich zur Vorlage bei Gericht und den zuständigen Behörden[...]" bin ich etwas vorsichtig.
Der Online-Händler sagt klar, dass eine Bearbeitung der Retoure nur durch dieses Formular stattfinden kann.
Aber ich retouniere doch nur einfach ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist...
Eine EV möchte ich in solch einem Fall eigentlich nicht unterzeichnen.
Kann ich das bedenkenlos unterschreiben?
Wie gesagt - hab eine reine Weste. Der Code ist nicht eingelöst.
ich hatte mir vergangene Wochen bei einem größeren Online-Händler eine NVIDIA GTX Grafikkarte gekauft.
Dabei war auch ein NVIDIA Spielecode als Aktion.
Diese Grafikkarte habe ich nun leider retournieren müssen - selbstverständlich inklusive dem beigefügten Spielecode.
Den Spielecode hatte ich natürlich weder eingelöst noch kopiert oder sonstiges.
Nun hat mich der Online-Händler angeschrieben, dass sie die Retoure erhalten haben, ich ihnen aber eine Eidesstattliche Versicherung zuschicken muss, dass ich den Code nicht eingelöst, kopiert oder vervielfältigt habe.
Im Text steht original "In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt."
So - generell habe ich ja überhaupt kein Problem, denen etwas zu unterschreiben, dass ich den Code nicht eingelöst habe.
JEDOCH finde ich eine EV in diesem Fall etwas überzogen.
Mir ist zwar auch bewusst, dass denen eine EV in diesem Fall rechtlich rein überhaupt gar nichts bringt, da eine EV nur vor stattlichen Institutionen wirksam ist aber trotzdem habe ich ein etwas komisches Gefühl dabei.
Gerade bei dem Absatz mit "[...] versichere ich zur Vorlage bei Gericht und den zuständigen Behörden[...]" bin ich etwas vorsichtig.
Der Online-Händler sagt klar, dass eine Bearbeitung der Retoure nur durch dieses Formular stattfinden kann.
Aber ich retouniere doch nur einfach ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist...
Eine EV möchte ich in solch einem Fall eigentlich nicht unterzeichnen.
Kann ich das bedenkenlos unterschreiben?
Wie gesagt - hab eine reine Weste. Der Code ist nicht eingelöst.