Doc Foster
Fleet Admiral
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es sei denn er will als deutscher Verkäufer (sofern das ohne weiteres geht) unbedingt Teile mit amerikanischen Stromanschlüssen verkaufen, hat das aber nicht in sein Angebot geschrieben
Was der Verkäufer gewusst und gewollt hat, entzieht sich ja offensichtlich ebenso unserer Kenntnis, wie die Beschreibung der Kaufsache, deswegen habe ich die Anfechtung nur erwähnt aber nicht weiter vertieft.
Fraglich wäre bei einem möglichen Anfechtungsrecht des Verkäufers aber ohnehin die Konkurrenz zum Gewährleistungsrecht und dessen Vorrang.
Da es dir intellektuell offenbar trotz größter Anstrengungen nicht gelungen ist, die Essenz meines Beitrages zu ergründen, helfe ich dir mit einem Zitat gerne weiter:
Ansonsten ist er zur Nacherfüllung verpflichtet, d.h. er muss hier eine vertragsgemäße Sache nachliefern.
Ob er ausnahmsweise nicht leisten muss, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht ohne weiteres.