Onlineshop hat trotz Widerspruch einfach Bestellung storniert

Hoeze

Lieutenant
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Hi,
ich hab am Sonntag einen Gegenstand für 220€ in einem Computer-Onlineshop bestellt und per Paypal bezahlt. Am Montag hab ich die Bestätigung bekommen.
Leider hat der Verkäufer jetzt meine Bestellung einfach storniert (wahrscheinlich typischer Fall von "ich will mehr Geld"). Ich hab jetzt widersprochen und so - der Händler muss mir ja mein Mainboard schicken, der Kaufvertrag ist gültig.

Aber was soll ich jetzt tun, wenn die meinen Widerspruch einfach ignorieren?
Die Anwaltskosten würd ich mir gerne sparen...


PS: Ich möchte wenn möglich den Gegenstand haben - nicht das Geld.
 
Hat der Händler einen grund für die Storno mitgeteilt. Etwa; Ware ist vorerst doch nicht Lieferbar.

Und für 220€ zum Anwalt zu gehen rechnet sich nicht. Allein ein Beratungsgespräch kostet schon knappe 50€

Würde sagen, lass dir das geld wiedegeben und gehe zu einen anderen Shop. Musste halt ein paar tage länger auf deine Gegenstand warten.
Oder du wendest dich an die Verbraucherzentrale. Aber das könnte auch was kosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als erstes haben sie am Dienstag einen falschen Preis von einem Lehrling angegeben (hab ich auf dem Anrufbeantworter).
Dann kam am Mittwoch morgen er wäre nicht lieferbar.
Bis hierhin nur Telefon.

Gerade kam jetzt per Mail die Stornierung - grundlos.

Ich sollte noch erwähnen, dass auf ihrer offiziellen Website das Gerät bis gestern abend als in zwei Werktagen lieferbar markiert war.
Mittlerweile haben sie das rausgenommen, aber über Amazon ist es bei ihnen noch immer bestellbar - "Gewöhnlich versandfertig in 3-5 Werktagen".
 
Das kommt mir so vor als würden die mehr Geld rausschlagen wollen.
Würde bei so einen Shop nicht lange rumhantieren. Lass dir das Geld wiedergeben und kaufe woanders.
 
JackSparrow schrieb:
Würde bei so einen Shop nicht lange rumhantieren. Lass dir das Geld wiedergeben und kaufe woanders.

Anders als in der Stornierung stand, haben die das Geld nicht umgehend zurücküberwiesen.
Hab dann dummerweise geschrieben, dass ich das Gerät und keine Stornierung haben will.
Ich dachte nicht, dass das solche Probleme geben würde...

Die Lieferfrist läuft heute ab.
Soll ich da jetzt einfach noch ne Woche warten und dann Paypal Käuferschutz beantragen?


Das ist das erste Mal, dass ich solche Probleme mit einem Onlineshop bekomme...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoeze schrieb:
der Händler muss mir ja mein Mainboard schicken, der Kaufvertrag ist gültig.

Sicher ?
99% der Onlineshops verschicken nur Bestellbestätigungen in denen dann inhaltlich etwas in der Art steht "hiermit bestätigen wir den Eingang ihrer Bestellung/Zahlung, ein Kaufvertrag kommt erst durch Versand der Ware zustande"

Und umgehend bedeutet noch lange nicht jetzt und sofort, sondern kann auch mal ein par Tage dauern ;)
 
Pandora schrieb:

Auszug aus den AGB's:
Ein vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn[...] die Bestellung des Käufers schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert wird. Als Bestätigung der Bestellung gilt dabei auch die Rechnungsstellung.

Mail, die ich direkt nach dem Kauf bekommen hab:
Mit dieser Mail bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung. Nach entsprechender Prüfung durch unsere Mitarbeiter im Kundenservice erhalten Sie Ihre persönliche Bestellbestätigung per Mail.

Bestätigungsmail:
Gerne bestätige ich Ihnen den Eingang und den Erhalt Ihrer Bestellung.
Eine Bestellbestätigung erhalten Sie im Anhang als PDF-Dokument.

Hier nochmals eine kurze Zusammenfassung:
[...]

Ihre PayPal-Zahlung haben wir bereits erhalten, vielen Dank!
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen, mit der Frist beginnend ab dem Eingang der Zahlung.

Pandora schrieb:
Und umgehend bedeutet noch lange nicht jetzt und sofort, sondern kann auch mal ein par Tage dauern ;)

Damit hab ich ja kein Problem, mich stört nur, dass sie es mir gar nicht schicken wollen -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Ware wurde vom Händler stoniert, aber Kunde telefoniert noch herum, dass er ja seine Ware unbedingt haben möchte. Aber das schon überwiesene Geld ist ihm dabei wurscht - Ware ist eben wichtiger.
Schnell PayPal Käuferschutz beantragen und schauen, ob du dein Geld wieder bekommst. Der Händler hat das Recht, dir die Bestellung zu stonieren, aber er muss dir das Geld auch wieder zurück überweisen. Ich bin mal gespannt, ob du am Ende das bekommst, was du wolltest... :D
 
Auf einer, ich sag mal "schnäppchenjäger"-Plattform, gab es vor kurzem einen ähnlichen Fall mit einem Shop bei Ebay. Seit geraumer Zeit pochen einige drauf ihre Ware (die übrigens viel günstiger als normal war) geliefert zu bekommen.
Ich hätte keine Lust drauf mich mit denen herumzuschlagen. Lass dir dein Geld zurückgeben und bestell woanders. Oder handelt es sich bei dieser Geschichte auch um ein Preisfehler den du ausnutzen wolltest? (soll keine Unterstellung sein)
 
gibs auf, das Schnäppchen wirst du von dem Verkäufer nicht bekommen.
jede Investierte Minute ist zuviel.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian., da wäre ich mit bei den AGBs nicht sicher, denn demnach erfolgt der Vertragsschluss mit der Bestätigung der Bestellung und diese ist ja sogar persönlich durch den Mitarbeiter erfolgt und nicht nur automatisch vom System. Fraglich wäre hier doch eher, ob der Anruf vom Dienstag eine gültige Anfechtung war.

Hoeze, was würde das Mainboard denn woanders kosten?
 
55€ mehr

Antwort vom Händler:
Rechtlich ist die Sachlage folgende: Wir haben Ihnen eine Bestellbestätigung geschickt und keine Auftragsbestätigung

Hört sich für mich aber anders an...



Egal, ich hab jetzt die Stornierung akzeptiert.
Danke für die Tipps
 
In dem von dir zitierten Teil der AGB steht nur was von Bestellung bestätigen, wenn die da eine Auftragsbestätigung meinen, dann sollten sie mal ihre AGB überarbeiten.
 
So sehe ich das auch. Es steht groß, fett und breit etwas von einer Bestellbestätigung, nicht aber von einem Vertragsabschluß
 
Da ist mE sowas von ein Vertrag zustande gekommen. Das muss man nicht wegreden^^

Wie man das Kind am Ende benennt, ist bei weitem nicht letztentscheidend.

Tatsächlich besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit der Anfechtung. Ob hier die Voraussetzungen dafür vorliegen und man notfalls auch gerichtlich darüber streiten möchte, ist eine andere Frage.
 
Dann ist der Spruch wenn man was bestellt und da steht wie "kostenpflichtig bestellen" etc. bevor man auf entgültig bestellen klickt auch nichtig? Kann ich munter Bestellungen auslösen, muss aber nicht bezahlen? Weil der Händler muss ja auch nicht schicken?

Bissl komische Rechtslage^^
 
Das ganze ist schon etwas komplexer ^^

Wenn man munter Bestellungen auslöst, muss man natürlich damit rechnen, dass der Händler die Bestellungen alle auch annimmt ;) die Bestellung ist ja verbindlich.

Umgekehrt ist auch die Annahme des Händlers verbindlich.

Die *Anfechtung* ist nur ein ganz allgemeiner Ausweg, der einem grundsätzlich im Falle eines Irrtums offensteht.
 
Aber schon irgendwie doof, dass ich in dem Fall im Prinzip 55€ herschenken muss, weil eine Mahnung oder so mehr kosten würde.
Wobei 55€ auch nicht gerade wenig ist. Wenn der Händler das so mit 100 Leuten macht, spart der sich ne Menge Geld, bzw. wenn der Kunde blöd ist, und am Ende doch noch nachzahlt, verdient er an der Sache noch.
 
Wenn du Hilfe haben möchtest, dann gibt es Verbraucherschutzzentralen und -verbänden.

Absatz "Ungewollter Vertragsschluss"
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/05/05/versehentlicher-vertragsschluss/

Wenn der Kunde zur (Vorkasse-)Zahlung aufgefordert wird, erkennt der Händler in der Regel den Kaufvertrag an. Danach ist eine einseitige Rückabwicklung nicht mehr regulär möglich. Das so etwas automatisiert erfolgt ändert daran nichts. Da die Computer im Auftrag und allgemeinen Willen des Händlers handeln. Bei Preisirrtümern wäre eine Rückabwicklung mitunter zulässig, wenn der Preisirrtum so extrem ist, dass es dem Kunden hätte auffallen müssen*. Ist die Ware für den Händler nicht mehr über reguläre Wege beschaffbar, jedoch bei Mitbewerbern beschaffbar, müsste diese Beschaffungsweg vom Händler genutzt werden, auch wenn dies weit teurer ist. Sowas fällt unter unternehmerisches Risiko.

Zusatz: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...-vertragsschlussklausel-bei-vorkasse-zahlung/

Da hier gerne AGBs zitiert werden. Die meisten AGBs enthalten mehr als eine Klausel, die rechtlich nicht zu halten ist. Immer wenn die AGBs sehr danach aussehen, dass der Vorteil deutlich auf einer Seite liegen sollte man mal suchen, wie Gerichte dazu urteilen. Meist wird sowas vor Gericht kassiert. Wie eben solche Sachen wie "Kunde geht in Vorleistung, Händler hält sich einseitige Rückabwicklung des Vertrages vor".


*Die Grenzen sind recht eng. Bei Produkten wo hohe Preisschwankungen und hochprozentige Angebote üblich sind ist es schlicht Pech. Vor allem da viele Richter mittlerweile auch wissen, dass Preiskalkulation automatisiert erfolgt bzw. geprüft wird. Ist der Händler zu deppert seine IT zu beherrschen, sodass der Lehrling *ROFL* ruinöse Preise einstellen kann, so hat der Betreiber des Ladens schlicht seine Sorgfaltspflicht verletzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
alffrommars schrieb:
Dann ist der Spruch wenn man was bestellt und da steht wie "kostenpflichtig bestellen" etc. bevor man auf entgültig bestellen klickt auch nichtig? Kann ich munter Bestellungen auslösen, muss aber nicht bezahlen? Weil der Händler muss ja auch nicht schicken?

Jein, die ganzen Angebote in den Shops sind nur Aufforderungen an einen potentiellen Kunden ein Angebot zum Vertragsschluss zu machen. Dies tut der Kunde mit der Bestellung, insoweit ist dies eben die für den Kauf entscheidende Handlung des Kunden. Korrekter weise müsste aber schon eher etwas in Richtung "Verbindliches Angebot machen" auf diesen Dingern stehen, aber das würde klein Willi wohl nur verwirren, ist ja alles noch Neuland :freak:
 
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